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Antrag 219/I/2024 Gemeingut KI – Förderung von Open-Source basierten KI-Modellen (Berlin)

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und in der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus setzen sich sich auf Berliner Landesebene dafür ein, die Entwicklung und den Einsatz von Open-Source-KI-Modellen voranzutreiben, um eine breite Nutzendenschaft von Schulen und Hochschulen, über öffentliche Verwaltung bis zu kleinen und mittelständischen Unternehmen in die Lage zu versetzen, KI-Modelle zu nutzen, sie an eigene Bedürfnisse anzupassen, sich an deren Weiterentwicklung zu beteiligen und sie auf Verzerrungen und Beschränkungen zu untersuchen. Unter Open Source KI-Modellen verstehen wir unter freien Lizenzen verfügbare, vertrauenswürdige und transparente KI-Systeme, die mit ebenfalls frei rei lizensierten Trainingsdaten entwickelt werden,  Anpassung, Weiterentwicklung und demokratische Kontrolle ermöglichen und gleichzeitig die KI-Kompetenz in verschiedenen Sektoren stärken. Der Fokus soll dabei vor allem auf großen Sprachmodellen mit allgemeinem Verwendungszweck liegen (sog. Large Language Models [LLM], General Purpose AI und Foundation Models). Die Bereitstellung und Kuration von freien Trainingsdaten wird gefördertTrainingsdaten der KI Modelle sind grundsätzlich als Open Data , also in maschinenlesbaren Daten und unter freien Lizenzen zur uneingeschränkten Nachnutzung auf dem Open Data Portal oder Github zu veröffentlichen.

 

Frei verfügbare, vertrauenswürdige und nachvollziehbare KI wird dabei dem Aufbau von KI-Kompetenz (AI literacy) einen Geschwindkeitsschub geben. Es wird Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Innovationskraft erhöht, aber auch die Grundlage für eine breite Verfügbarkeit und demokratische Kontrolle geschaffen.

 

Die volle Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Modellen soll die Grundlage für Standards für ethische Nutzung von KI sein. Durch die Offenlegung des Quellcodes und der verwendeten Trainingsdaten können Entwickler:innen, Forscher:innen und Nutzende die Funktionsweise und Entscheidungsfindung der Modelle besser verstehen. Dadurch können potenzielle ethische Bedenken frühzeitig erkannt und adressiert werden. Zudem ermöglicht Open Source eine breitere Beteiligung an der Entwicklung und Überprüfung von KI-Modellen, was zu einem vielfältigen Input und einem besseren Verständnis der Auswirkungen auf verschiedene Stakeholder führen kann.

 

Die Verfügbarkeit freier Sprachmodelle hat diverse Vorteile, wie die Unabhängigkeit von externen Dienstanbietern, die Preise und Lizenzmodelle ändern oder Dienste einstellen können. Daten und Code können zudem innerhalb des eigenen Netzwerks/IT-Infrastruktur verarbeitet und ausgeführt werden, was die die sichere Verarbeitung auch sensibler Informationen ermöglicht, zum Beispiel von Gesundheitsdaten in geschlossenen Räumen. Fachspezifische Open-Source-Modelle für verschiedene Anwendungsfälle wie für den deutschen Sprachraum oder die medizinische Forschung sind hoch spezialisiert.

Die Vision ist, eine aktive Community rund um Open-Source-Sprachmodelle (LLMs) aufzubauen, die neben einer Vielzahl von Open-Source LLMs auch eine Fülle hochwertiger Libraries und Tools anbietet.

Der Senat ergänzt konsequent die Förderprogramme für Innovation und Forschung auf Basis von Open-Source basierten KI-Modellen.

 

Es werden zudem Schulungen und Bildungsangebote für Schulen, Hochschulen und den Mittelstand gefördert, um die KI-Kompetenz (AI literacy) zu stärken. Open-Source-KI-Anwendungen sollen dabei in Lernplattformen integriert werden und unter freien Lizenzen ein Ökosystem für frei verfügbare Lern- und Trainingsmaterial im Sinne von Open-Educational-Ressources geschaffen werden.

 

Der Senat richtet eine zentrale Stelle als Kompetenzzentrum für KI-Anwendungen in der öffentlich Verwaltung ein, das Einsatz, Beschaffung und Weiterentwicklung von Open-Source KI-Technologien koordiniert, Leitlinien und Standards entwickelt und bei der Umsetzung von Pilot- und Leuchtturmprojekten unterstützt. Sie unterstützt auch bei der Bereitstellung benötigter Hardwareressourcen und Plattformen zur Nutzung und Weiterentwicklung der KI-Modelle und -Anwendungen. Dabei werden die Digitalisierungsagenturen und -dienstleister wie ITDZ Berlin, Technologiestiftung Berlin und CityLAB Berlin eine zentrale Rolle einnehmen, bzw. die Aufgabe des Kompetenzzentrums übernehmen.

 

Das ITDZ Berlin als IT-Dienstleister soll ertüchtigt werden, eigene Instanzen von Open-Source basierten KI-Modellen aufzusetzen. Erste Anwendungen können Sprachmodelle zur Erleichterung der Verwaltungsarbeit sein, um zum Beispiel Ausschreibungen konform zu gestalten oder Vermerke oder Reden zu recherchieren und vorzubereiten.

 

Der Senat beauftragt das ITDZ mit der Erstellung einer KI-Strategie, in dem auch Empfehlungen für Maßnahmen aufgelisttet werden, wie KI-Technologien und -Kompetenzen auf Basis von Open-Source und freien Lizenzen in den einzelnen Berliner Verwaltung aufgebaut werden. Die Mitarbeitenden der Verwaltung werden in den Behörden geschult und Anreize für die Nutzung und Mitgestaltung gesetzt, aber auch über effizientere bzw. weniger ressourcenintensive  Alternativlösungen aufgeklärt.

Antrag 79/I/2024 Schulprogramme als Mittel der Schulentwicklung stärken

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die schulrechtlichen Vorschriften zum Schulprogramm zu überarbeiten. Dabei sind insbesondere die Folgenden Aspekte umzusetzen:

 

  1. Aus dem Schulgesetz und der dazu erlassenen Ausführungsvorschrift  sich für die einzelnen Schulen eine klare Gliederung für das Schulprogramm als Instrument zur Qualitätsentwicklung ergeben. Dadurch soll der Erwartungshorizont für die Schulprogramme ersichtlich und die Erstellung vereinfacht werden.
  2. Das Schulprogramm wird als eigene Ebene innerhalb des schulischen Regelungssystems verstanden. Daher ist eine klare Trennung von Anliegen die im Schulprogramm beschlossen werden und solchen, die seiner Umsetzung dienen, vorzunehmen. Letztere brauchen nicht ihrerseits im Schulprogramm aufgenommen zu werden. Die Gewaltschutz- und Mobilitätskonzepte sind separat vom Schulprogramm vorzuhalten.
  3. Das Schulprogramm ist wirksam mit anderen datengestützten Schulentwicklungsinstrumenten, insbesondere den Schulverträgen abzustimmen. Dabei soll das Schulprogramm langfristige Entwicklungsziele festlegen, deren Erreichung durch die Schulverträge überprüfbar wird.
  4. Die gesetzlichen Anforderungen an das Schulprogramm sind insbesondere aus Entlastungsgesichtspunkten zu evaluieren und zu prüfen, ob bestimmte Festlegungen (bspw. schul- bzw. fachinterne Curricula) im Schulprogramm überhaupt getroffen werden müssen bzw. delegiert werden können.
  5. Die Schulprogramme, als langfristige Entwicklungsperspektive, sind künftig erst nach sechs, statt bisher drei Jahren von den Schulen zu aktualisieren.

 

Antrag 80/I/2024 Eignungsfeststellung auch an grundständigen Gymnasien

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, auf Gesetzesebene zu regeln, dass für den Übergang auf ein Grundständiges Gymnasium im Rahmen des Aufnahmeverfahrens eine verpflichtende Eignungsfeststellung in Analogie zu dem geplanten Eignungsfeststellungsverfahren zum Übergang in 7. Klasse durchgeführt wird. Erst wenn die grundsätzliche Eignung nachgewiesen ist, können die Schüler:innen am schulspezifischen Aufnahmeverfahren teilnehmen. Dafür sind Aufnahmekriterien festzulegen, die dem Schulprofil entsprechen.

Antrag 81/I/2024 Berlin braucht eine Qualitätsinitiative für Willkommensklassen und die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für eine landesweite „Willkommensstrategie für schulpflichtige Kinder und Jugendliche“ einzusetzen. Dazu sollen noch im Jahr 2024 neue Standards von Integrations- und Bildungsangeboten in Willkommensklassen an Regelschulen etabliert werden mit denen schnell und unverzüglich nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ, mit belastbaren Konzepten und zukunftsweisend den Bedarfen von zugewanderten Kindern und Jugendlichen begegnet wird. Ziel ist, mit definierten Kriterien und mit Blick auf langfristige Wirkungsziele effektiv, effizient und lernend zu arbeiten.

 

Berlin ist sich der besonderen Verantwortung bewusst und entwickelt wegweisend und zielführend das Angebot von Willkommensklassen und begleitend für Regelklassen mit einem integrativen, partizipativen und gerechten Anspruch fort. Es bedarf einer Reform des Landeskonzeptes zur Integration von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, einer Initiative und einer Finanzierung, die sich ressortübergreifend versteht und die Bezirke einschließt. Dafür sollen insbesondere folgenden Reformen Berücksichtigung finden:

  • Willkommensklassen sind auf eine bessere schulgesetzliche Grundlage zu stellen. Diese hat, ausgehend vom Recht auf Bildung, die Anbindung an eine Regelschule, die Aufnahme in eine Willkommensklasse und den Übergang in eine Regelklasse sowie verbindliche Rahmenlehrpläne und Verweildauern zu regeln. Bezüglich § 15 SchulG ist klarzustellen, dass die Angebote Teil des Regelsystems sind und eine Beschulung an separaten Filialstandorten auszuschließen ist. Die Regelung gilt ebenfalls für Schulen in privater Trägerschaft. Gleiche Rahmenbedingungen und Zugänge zu Unterstützungsangeboten ohne administrative Hürden und Unterschiede durch Rechtskreise sind für alle Willkommensschüler*innen zu etablieren.
  • Insbesondere sind der Sprachstand und weitere Fachkenntnisse zu erfassen und die Schüler*innen entsprechend ihrer Kenntnisse einer Willkommensklasse zuzuordnen. Dabei sind insbesondere die sogenannten Alphabetisierungsklassen auszubauen. Dadurch können Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden. Die Muttersprache ist als zweite Fremdsprache anzuerkennen.
  • Entsprechend sind Willkommensklassen mit verbindlichen Curricula auszustatten, die den unterschiedlichen Bedarfen und den altersgemäßen Ansprüchen gerecht werden. Dabei soll vor allem auf Fachunterricht geachtet werden und nicht nur der Sprachunterricht im Fokus liegen. Die Curricula orientieren sich an den Notwendigkeiten des Spracherwerbs unter Berücksichtigung von Sprachstand und weiteren Kenntnissen und der Integration in das Regelschulsystem. Angebote und Formen des sozialen Lernens sind dabei unbedingt zu berücksichtigen.Lebensweltliche Bezüge und Bildungsangebote mit Zielen der kulturellen und sozialen Teilhabe sind unbedingt einzuarbeiten.
  • Multiprofessionelle Teams: Das Zusammenwirken von psychologischer Unterstützung, Sozialarbeit, schulischer und außerschulischer Bildung, Kultur- und Freizeitpädagogik und Wirtschaft (IHK, HWK und weitere Kammern) – multiprofessionelle Teams – soll genannte Ansprüche umsetzen und insbesondere auch den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und ein ganzheitliches Lernumfeld schaffen. In den Schulen mit Willkommensklassen werden Willkommens-/Integrations-Teams verbindlich eingerichtet. Diese sollen fachlich und jahrgangsübergreifend die Bildungsverläufe von migrierten Schülerinnen und Schülern beobachten und Angebote koordinieren, die zu positiven Bildungsverläufen beitragen.
  • Qualität in Fachlichkeit und Struktur: Wirkungsziele, Qualitätssicherung und Reflexion sind sicherzustellen. Definierte Wirkungsziele und notwendiges pädagogisches Handeln müssen fortlaufend beobachtet und reflektiert werden. Unbedingt zu beachten ist der Anschluss der multiprofessionellen Teams an Kollegien der jeweiligen Bestandsschulen. Das Personal ist themensensibel zu beraten. Entsprechend sind Fort- und Weiterbildungsangebote bereitzustellen. Unterschiedliche Sprachniveaus, insbesondere auch von Einfachlehrkräften, sind flexibel und bedarfsorientiert anzuerkennen. Die Verträge des Personals sind zu entfristen. Fachliche Beratung und Begleitung von multiprofessionellen Teams ist aus dem Bestand heraus personell und inhaltlich nicht umsetzbar. Die geforderte Multiprofessionalität erfordert deshalb eine zusätzliche koordinierende Stelle.
  • In diesen multiprofessionellen Teams, die unmittelbar und operativ mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten, sollen neben entsprechend aus- und fortgebildeten Lehrkräften ebenfalls Fachkräfte von Bildungsdienstleistern, sozialen und psychologischen Diensten, aus- und fortgebildetes Personal aus Herkunftsländern und wissenschaftlicher Begleitung zusammenwirken. Eine „Patchwork-Struktur“ der Unterstützung ist dabei unbedingt zu verhindern, es gilt das Prinzip der „Unterstützung und Begleitung aus einer Hand“. Es gilt Chancen und Möglichkeiten zu nutzen, auch außerschulische Räume, zum Beispiel Räume von Bildungsdienstleistern, in Planungen einzubeziehen.
  • Elternarbeit ist ein verbindlicher Bestandteil des Angebotes. Willkommensschüler*innen und ihre Familien haben einen Rechtsanspruch auf Beratung.

 

Eine erste Umsetzung soll mit dem Schuljahresbeginn 24/25 und mit dem Schwerpunkt an den Großunterkünften beginnen. Auch für diese ist eine Beschulung an gemeinsamen Standorten mit Regelklassen zu etablieren. Zeitnah ist eine flächendeckende Übertragung zu prüfen. Es bedarf hier einer Initiative, Finanzierung und Problemlösungsstrategie, die sich ressortübergreifend versteht.

Antrag 46/I/2024 Kein Minimalkompromiss bei der Mietenpolitik!

21.04.2024

    Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags auf, sich für eine ambitionierte Mietrechtsreform einzusetzen. Eine Mietrechtsreform ist angesichts inflationär steigender Mieten in vielen Kommunen überfällig. Angesichts der sich seit 2021 weiter verschärfenden Situation auf den Mietmärkten darf ein Kompromiss zum Mietrecht kein Minimalkompromiss sein.

     

    Wir begrüßen, dass es innerhalb der Bundesregierung einen Konsens gibt, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Diese Regelung allein ist jedoch nicht ausreichend, um eine sozial verträgliche Mietenentwicklung sicherzustellen. Wir fordern deshalb, die folgenden, bereits auf vergangenen SPD Parteitagen diskutierten Forderungen voranzutreiben, als sozialdemokratisches Kernthema zu priorisieren und sich dafür einzusetzen, sie noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich zu regeln:

     

    1. Wir fordern die Ermöglichung eines gesetzlichen Mietenstopps von mindestens 5 Jahren für Länder und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten. Der Bundesgesetzgeber muss den Ländern ermöglichen, einen Mietenstopp einzuführen.

     

    2. Wir fordern eine Reform der Kappungsgrenze. In angespannten Wohnungsmärken soll die Kappungsgrenze von 15 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren auf maximal 11 Prozent gesenkt werden.

     

    3. Wir fordern eine Verlängerung des Bindungszeitraums des Mietspiegels sowie eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf 10 Jahre. Alle Mieten, nicht nur preisfreie, sollen zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei der Mietspiegelerstellung einbezogen werden.

     

    4. Wir fordern die Ausweitung des sozialen Mietrechts auf Gewerbetreibende in Ländern und Kommunen mit angespannten Mietmärkten. Dazu gehören ein effektiver Kündigungsschutz und eine Begrenzung zulässiger Mieterhöhungen sowie die Einführung eines Gewerbemietspiegels.

     

    5. Wir fordern eine deutliche gesetzliche Verbesserung für Mieterinnen und Mieter und den Schutz vor Mietwucher und Verdrängung über weitere gesetzliche Regelungen wie

      a) ein Verbot von Index- und Staffelmietverträgen,

      b) eine verlängerte gesetzliche Kündigungsfrist von Vermieterseite für Länder mit angespannten Wohnungsmärkten. Die kürzeste Kündigungsfrist soll hier statt drei Monaten mindestens sechs Monate betragen.

      c) eine Reform der Modernisierungsumlage: der umlagefähige Prozentsatz auf die Jahresmiete ist deutlich zu reduzieren. Auch der Höchstsatz von 3 Euro/m² Erhöhung innerhalb von sechs Jahren nach einer Vollsanierung ist zu reduzieren. Gleiches gilt analog für Teilsanierungen.

      d) eine Reform der Regelung zur Eigenbedarfskündigung: Eigenbedarfskündigungen sollen künftig nur für Eigentümerinnen und Eigentümer und Angehörige ersten Grades möglich sein. Die Kosten der Wohnungssuche und des Umzugs sollen zulasten des/der nutznießenden Eigentümers/Eigentümerin gehen. Eigenbedarfskündigung darf nur zu Wohnzwecken erfolgen. Bei missbräuchlicher Nutzung der Eigenbedarfskündigung soll dem/der Mieter/in ein Schadensersatz zustehen.

      e) eine gesetzliche Regelung, um die Vermietung von möblierten Wohnungen zu Wucherpreisen zu verhindern, beispielsweise über einen geringeren Möblierungszuschlag, sowie ein besserer Mieterschutz bei Kurzzeitvermietung.

      f) eine Reform des Mietwucherparagraphen, die dem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drucksache 20/1239) folgt und Beweisprobleme entschärft.

      g) eine Ausweitung der Heilungswirkung von Schonfristzahlungen auch auf ordentliche Kündigungen.