Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, auf Gesetzesebene zu regeln, dass für den Übergang auf ein Grundständiges Gymnasium im Rahmen des Aufnahmeverfahrens eine verpflichtende Eignungsfeststellung in Analogie zu dem geplanten Eignungsfeststellungsverfahren zum Übergang in 7. Klasse durchgeführt wird. Erst wenn die grundsätzliche Eignung nachgewiesen ist, können die Schüler:innen am schulspezifischen Aufnahmeverfahren teilnehmen. Dafür sind Aufnahmekriterien festzulegen, die dem Schulprofil entsprechen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 2 2026:
Eine gesetzliche Novellierung der Eignungsfeststellung auch an
grundständigen Gymnasien ist noch bei der kommenden SchulG-Novelle
zu berücksichtigen.
Stellungnahme des Senats 2026:
Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.
Überweisungs-PDF:
