Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Senat den Bezirken zusätzliches Personal für die unerlässlichen Kontrollen zur Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots von Mietwohnungen gestattet.
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Antrag 14/II/2015 Stärkung der Wohnungsaufsicht
16.10.2015Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, in wieweit sich kriminelle Entmietungsstrategien, z.B. durch Zerstörung der Infrastruktur von Wohngebäuden, Hygienemängel, Überbelegung , Missbrauch des Eigentumsrechts etc. durch rechtliche Veränderungen der Wohnungsaufsicht und der Durchgriffsmöglichkeiten der Bezirksämter zum Schutz der Mieter bekämpfen lassen.
Im Rahmen eines Modellversuchs soll folgendes Verfahren untersucht werden:
- Die Wohnungsaufsicht erlässt einen Bescheid zur Beseitigung rechtswidrig herbeigeführter Mängel mit sofortiger Vollziehung.
- Nach Ablauf einer kurzen Frist führt das Bezirksamt die zuvor angedrohte Ersatzvornahme durch und beauftragt sofort eine Anwaltskanzlei mit der Beitreibung der Kosten.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird in das Grundbuch vollstreckt einschließlich Kosten und Gebühren.
- Ziel ist die Zwangsversteigerung.
Für den Modellversuch einschließlich der verfassungsrechtlichen Prüfung und des Pilotverfahrens stellt der Finanzsenator 1 Mio Euro bereit.
Antrag 15/II/2015 Bekämpfung von Entmietungsstrategien
16.10.2015Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, in wieweit sich kriminelle Entmietungsstrategien, z. B. durch Zerstörung der Infrastruktur von Wohngebäuden, Hygienemängel, Überbelegung, Missbrauch des Eigentumsrechts etc. durch rechtliche Veränderungen der Wohnungsaufsicht und der Durchgriffsmöglichkeiten der Bezirksämter zum Schutz der Mieter bekämpfen lassen.
Im Rahmen eines Modellversuchs soll folgendes Verfahren untersucht werden:
- Die Wohnungsaufsicht erlässt einen Bescheid zur Beseitigung rechtswidrig herbeigeführter Mängel mit sofortiger Vollziehung.
- Nach Ablauf einer kurzen Frist führt das Bezirksamt die zuvor angedrohte Ersatzvornahme durch und beauftragt sofort eine Anwaltskanzlei mit der Beitreibung der Kosten.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird in das Grundbuch vollstreckt einschließlich Kosten und Gebühren.
- Ziel ist die Zwangsversteigerung.
Für den Modellversuch einschließlich der verfassungsrechtlichen Prüfung und des Pilotverfahrens stellt der Finanzsenator 1 Mio Euro bereit.
Antrag 13/II/2015 Sicherung der Nahversorgung durch Aktualisierung des Baurechts
16.10.2015In § 11 Abs. 3 BauNVO soll die Zahl „1200“ drei Mal durch die Zahl „1600“ ersetzt werden.
Antrag 12/II/2015 Förderung des Erwerbs von Wohneigentum durch Mieter/innen
16.10.2015Der Erwerb von Wohneigentum durch die bisherigen Mieter/innen zur weiteren Selbstnutzung wird staatlich gefördert. Fördergrundbetrag, Kinderzulage und Einkommensgrenzen orientieren sich an der Eigenheimzulage (Stand 2004).