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Antrag 21/II/2015 Gemeinschaftsschule als Regelschule etablieren und stärken

16.10.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats dazu auf:

 

1. Die Pilotphase beenden und die Gemeinschaftsschule gleichberechtigt etablieren

Wir erkennen die positiven Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitstudie zur Gemeinschaftsschule an und erklären auf deren Grundlage die Pilotphase für erfolgreich und damit für beendet. Die Gemeinschaftsschule wird dauerhaft gleichberechtigt in der Berliner Schullandschaft etabliert und rechtlich geschützt.

 

2. Die Gemeinschaftsschulen ausbauen

Wir wollen die Erfolgsgeschichte der Berliner Gemeinschaftsschulen fortschreiben und es mehr Kindern ermöglichen, eine bruchlose, inklusive und gerechte Bildung zu erhalten. Unser Ziel ist der qualitative und quantitative Ausbau von Gemeinschaftsschulen in Berlin.

Dazu soll ein Masterplan zum „Ausbau der Gemeinschaftsschulen“  entwickelt werden, der festlegt wie die Anzahl der Gemeinschaftsschulen in Berlin erhöht werden kann. Dabei müssen alle Gemeinschaftsschulen so unterstützt werden, dass die räumlichen, sächlichen und personellen Ressourcen ausreichen, um auch weiterhin erfolgreich arbeiten zu können.

Antrag 20/II/2015 Verbesserung des Betreuungsschlüssels

16.10.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, ein Konzept vorzulegen, mit dem der Betreuungsschlüssel an Berliner „Krippen“ (U3) schrittweise mindestens bis auf den Bundesdurchschnitt pro Erzieher*in gesenkt wird.

Antrag 19/II/2015 Abbau der bürokratischen Hürden bei Antrag auf einen Kita-Gutschein

16.10.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Berliner Senats dazu auf, das Verfahren für die Anträge der Kita-Gutscheine deutlich zu vereinfachen.

Antrag 18/II/2015 Einführung einer Kitapflicht

16.10.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, perspektivisch eine flächendeckende Kitapflicht für alle in Berlin lebenden Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr einzuführen und gesetzlich zu verankern.

 

Um dieses Ziel zu realisieren, muss weiterhin der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gewährleistet sein. Wir befürworten daher den weiteren, flächendeckenden Ausbau der Kitaplätze. Neben dem quantitativen Ausbau ist uns besonders die qualitative Verbesserung der Kitas wichtig – beides muss ausreichend finanziert sein.

Antrag 17/II/2015 Gewerbemieterinnen und -mieter besser schützen

16.10.2015

Steigende Mieten betreffen nicht nur Wohnraum im Berlin. Auch im Gewerbebereich lässt sich zunehmend eine Verdrängung beobachten. Vor allem in bei Touristen sehr beliebten Kiezen kommt es zu einer Verknappung von Gewerbeflächen für Klein- und Einzelhandel sowie soziale Initiativen. Die vorhandenen Flächen werden zu Preisen angeboten, die nur sehr hochpreisiger Einzelhandel oder Gastronomie wieder einspielen kann. Nicht erst die Situation von „Bizim Bakkal“ im Wrangelkiez hat das deutlich gemacht. Auch viele sozial orientierte Initiativen haben Probleme angemessene, bezahlbare Gewerberäume in der Innenstadt zu finden.

Wir fordern deshalb die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und den Senat von Berlin auf, sich für eine gesetzliche Regelung von Gewerbemieten einzusetzen. Vorbild sollte die Bundesratsinitiative von Berlin und Brandenburg sein, die Mitte der 1990er Jahre bereits dieses Ziel verfolgt hat. Vergleichbar zu den Regelungen für Wohnraum sollte die Initiative folgende Kernpunkte enthalten:

  • Kündigung von Gewerbemietverträgen soll nur aus berechtigtem Interesse der VermieterInnen (Gründe für fristlose Kündigung, Unzumutbarkeit der Fortführung des Mietverhältnisses) möglich sein. Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung wird ausgeschlossen.
  • VermieterInnen dürfen nur noch angemessene Mieterhöhungen verlangen. Ein Mieterhöhung ist nur dann angemessen, wenn die Miete seit einem Jahr unverändert geblieben, die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten ist oder maximal eine Steigerung von 30 Prozent innerhalb von drei Jahren vorliegt. Ein eigener Mietspiegel für Gewerbeflächen muss dafür erstellt werden.
  • Bei Neuvermietungen darf der neue Mietpreis den alten Mietpreis nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Bei Erstvermietungen kann der Mietpreis frei vereinbart werden.
  • Diese Regelungen sind auf Gebiete mit einem Mangel an Gewerberäumen anzuwenden, die durch die jeweilige Landesregierung ausgewiesen werden.