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Antrag 93/I/2015 Anpassung der Rahmenlehrpläne und Verbesserung von Nachteilsausgleichen von Schüler*innen mit Behinderungen

15.05.2015

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert:

 

  • Rahmenlehrplanvorgaben für Schüler*innen mit einer Behinderung, die es ihnen erschwert bzw. nicht möglich macht dem Anspruch eines Teilgebietes der Rahmenlehrpläne gerecht zu werden, auszuhebeln und für diese Teilgebiete individualisierte Alternativlehrpläne oder Aufgaben zu erstellen

 

  • Prüfungsunterlagen für Schüler*innen mit einer Behinderung, die es ihnen erschwert bzw. nicht möglich macht, Teilaufgaben oder ganze Aufgabentypen in den Prüfungen des Mittleren Schulabschlusses sowie des Abiturs und des Fachabiturs zu lösen, sodass das Ergebnis vergleichbar wäre, mit dem der Schüler*innen ohne Behinderung zu ändern und diese Aufgaben durch andere Aufgaben zu ersetzen

 

  • neu konzipierte Rahmenlehrpläne so flexibel zu gestalten, dass Schüler*innen mit Behinderung – egal welcher Schulform – keinen Nachteil daraus ziehen oder es zu einer Diskriminierungssituation aufgrund ihrer Behinderung kommt

 

  • je nach Bedarf der*des Einzelnen und der unterschiedlichen Schwere der Behinderungen eine Veränderung der Belegungspflicht für die Oberschule für Schüler*innen mit Behinderung vorzunehmen

 

  • Unterrichtsmethoden an Schwerpunktschulen noch gezielter auf die Schüler*innen mit Behinderung auszurichten; zur besseren Vermittlung des Unterrichtsstoffes, damit eine bessere Vorbereitung auf Prüfungen bereits im Unterricht stattfindet. Dafür muss es mehr entsprechend verpflichtende Weiterbildungsseminare für ausgewählte Lehrer*innen der jeweiligen Schule geben, um eine Inklusion zu ermöglichen.

 

  • dem Beispiel des Bildungsministerium Nordrhein-Westfalens folgend eine Arbeitshilfe für Schulen und Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen, in der über das Recht auf individuelle Nachteilsausgleiche, die jeweiligen Bedingungen und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten informiert wird

 

Schulen müssen generell so ausgestattet werden, dass die Inklusion von Seiten der Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen etc. auch tatsächlich leistbar ist.

Antrag 99/I/2015 Reform des Schwimmunterrichts an Berliner Grundschulen

15.05.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, den Schwimmunterricht an Berliner Grundschulen zu reformieren und den verbindlichen Rahmenlehrplan diesbezüglich wie folgt anzupassen:

I. Bisher gibt der Rahmenlehrplan den Grundschulen die zeitliche Vorgabe, dass „spätestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 4“ Schwimmen im Sportunterricht gelehrt werden soll.

Wir fordern daher: Verbindliche Behandlung des Themenfeldes „Bewegen im Wasser –  Schwimmen“ ab der 1. Klasse.

 

II. Insgesamt 18,8% der Berliner Schüler*innen am Ende der 3. Klasse können nicht schwimmen. Diese Erkenntnis kommt zu diesem Zeitpunkt jedoch oftmals zu spät. Um frühzeitig (auch ggf. außerschulisch) nachsteuern zu können, braucht es eine systematische Früherkennung von Schwimmdefiziten.

Wir fordern daher: Jährliche Vergleichserhebungen und Erfassung der Individualentwicklung der Schwimmfähigkeiten von Grundschüler*innen ab der 1. Klasse sowie eine enge Vernetzung und Kooperation der Grundschulen mit lokalen Schwimmsportvereinen, die bei großen Defiziten als außerschulische Ressourcen enger genutzt werden sollen. Bei Menschen mit Behinderung muss dafür gesorgt werden, dass der Schwimmunterricht ermöglicht wird.

Antrag 105/I/2015 Gute Bildung für Geflüchtete

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass den geflüchteten Kinder und Jugendliche zu gleichen Bildungschancen verholfen wird wie allen Berliner Kindern.

 

Um dies zu ermöglichen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

Kitas

  • In jedem Bezirk werden Kontingente an  Kindertagesstättenplätzen für geflüchteten Kinder bereit gehalten. Diese Anzahl muss als Zusatzkontigent an Plätzen zur Verfügung gestellt werden und soll nicht aus den bereits bestehenden, knappen Ressourcen bezogen werden.
  • Um den Übergang zu Grundschulen zu erleichtern, sollen in ausgewählten Grundschulen Vorklassen für Flüchtlingskinder ab fünf Jahren eingerichtet werden, in denen nach dem Vorbild der Willkommensklassen die Kinder Deutsch besser erlernen können, bevor sie in die erste Klasse kommen.

 

Schule

  • Schulpflichtige geflüchteten Kinder und Jugendliche werden schnellstmöglich ihr Recht auf den Besuch der nächstgelegenen Grundschule bzw. Oberschule erwirken können.
  • Es wird ein berlinweit geltendes Konzept für Willkommensklassen eingesetzt. Das Konzept beinhaltet neben inhaltlichen Ansprüchen an die Bildungsstandards, klare Vorgaben für die Höchstdauer der Beschulung in Willkommensklassen. Außerdem soll das Konzept Schulen bei der notwendigen Anbindung der Willkommenklassen an den regulären Schulbetrieb unterstützen. Nicht zuletzt ist es entscheidend, dass die SchülerInnen während der Beschulung in Willkommensklassen die Möglichkeit haben, den Schulbesuch an einem Standort abzuschließen (statt Wechsel nach z.B. Ende der Zeit in den Erstaufnahmelagern).
  • Die Lehrkräfte der Willkommenklassen sollen nach Möglichkeit staatliche LehrerInnen und Teil des Kollegiums sein oder alternativ eine universitäre Ausbildung für Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache besitzen. Der Einsatz von Lehrkräften, die ohne pädagogische Qualifikation und in Schnellkursen auf die Arbeit in Willkommenklassen vorbereitet werden, soll in Zukunft verhindert werden.
  • Bei dezentraler Unterbringung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen bekommen Schulpflichtige und ihre Familien im selben Umfang Unterstützung durch Sozialpädagogen, wie sie auch den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung steht, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind.

 

Ausbildung

  • Die Berliner Ausländerbehörde soll ihren Ermessenspielraum nutzen, um Jugendlichen für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltszusicherung zu erteilen. Des Weiteren sollen die Chancen der Jugendlichen bei der Ausbildungssuche durch gezielte Vermittlung erhöht werden.
  • Für diejenigen jungen erwachsenen Flüchtlinge, die die mittlere Schulreife oder Abitur anstreben, werden einjährige Vorkurse eingerichtet, die sie innerhalb eines Jahres vor allem sprachlich befähigen, die Vorbereitungskurse für die Mittlere Schulreife bzw. das Abitur zu besuchen.

 

 

Antrag 243/I/2015 Minsk durchsetzen, Sanktionen beenden

15.05.2015

Die SPD – Fraktion im Deutschen Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die folgende Ziele einzusetzen:

 

  1. Zwecks Kontrolle der Einhaltung des am 12. Februar 2015 abgeschlossenen Waffenstillstandes in der Ostukraine (Minsk II) ist der OSZE der Zugang zu allen Frontabschnitten zu gewähren.
  2. Zwischen der Nato und der Russischen Föderation nicht abgestimmte Manöver sind auf beiden Seiten unverzüglich einzustellen. Zwischen beiden Seiten ist ein „Roter Draht“ einzurichten.
  3. Es dürfen keine Waffen und sonstiges Kriegsgerät an die Konfliktparteien geliefert werden, die Unterstützung Kiews durch die Nato ist auszuschließen.
  4. Die beiderseitigen Sanktionen sind aufzuheben, soweit sie die Bevölkerung auf beiden Seiten treffen, den Konflikt verschärfen und Verhandlungen behindern.
  5. Russland ist wieder in den Kreis der wichtigsten Industrienationen aufzunehmen. Fortan handelt es sich wieder um die G-8.

 

Antrag 199/I/2015 Grünpfeil für Rad Fahrende

15.05.2015

Die SPD-MandatsträgerInnen auf allen Ebenen werden aufgefordert sich an den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, die Straßenverkehrsordnung dahingehend zu verändern, dass ein Grünpfeil für Fahrradfahrer eingerichtet wird. Durch den Grünpfeil soll Fahrradfahrern das Rechtsabbiegen an Kreuzungen, unter Beachtung der Vorfahrt der anderen Verkehrsteilnehmer und insbesondere den Vorrang der Fußgänger, ermöglicht werden.