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Antrag 248/I/2025 Europäische Mindeststandards für den Verkauf von Feuerwerkskörpern

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags sowie die Mitglieder der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für die Einführung EU-weiter Mindeststandards für den Verkauf und die Abgabe von Feuerwerkskörpern einzusetzen.

 

  • Dabei ist sicherzustellen, dass Feuerwerkskörper, von denen mindestens eine mittlere Gefahr ausgeht, nur an Personen abgegeben werden dürfen, die zuvor die erforderliche Fachkunde nachgewiesen haben.
  • Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin die Möglichkeit erhalten, weitergehende Einschränkungen an die Abgabe und die Nutzung von Feuerwerkskörpern – bis hin zu einem ortsabhängigen, zeitabhängigen oder vollständigen Böllerverbot – zu beschließen.
  • Um eine Einhaltung der Bestimmungen über Verkauf und Abgabe von Feuerwerkskörpern zu gewährleisten, sollen diese mit einer Verkäufer-Kennzeichnung versehen werden. Diese Kennzeichnung soll gewährleisten, dass bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern durch Personen ohne die erforderliche Fachkunde nachvollzogen werden kann, wo diese die Feuerwerkskörper erworben haben.
  • Insbesondere Online-Versandgeschäfte, die Feuerwerkskörper auf dem europäischen Markt anbieten, sind regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen zu überprüfen.

Antrag 247/I/2025 Klares Bekenntnis zur Antidiskriminierung!

24.04.2025

Der politische Diskurs in unserer Gesellschaft verschiebt sich immer weiter nach rechts. So sind es vor allem die marginalisierten Gruppen, die von rechter Politik betroffen sind. Jüdinnen*Juden und Muslim*innen wird zunehmend ein sicherer und offener Platz in der Welt durch Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus genommen. Auch in Berlin betrachten wir mit Sorgen den ansteigenden Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus. Statt das der Kampf gegen jeden Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus geführt wird, müssen wir mit Schrecken ansehen, wie der Haushalt des Berliner Senats, Kürzungen in der Bekämpfung von Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus beinhalten. Unter anderem werden beispielsweise Gelder für das Projekt meet2respect gekürzt, wo Vertreter*innen der jüdischen und muslimischen Religion Begegnungen zwischen Angehörigen von gesellschaftlichen Gruppen organisieren, deren Interessen häufig als unvereinbar dargestellt werden und die einander mit einer gewissen Skepsis gegenüberstehen.

 

Auch lässt sich in Berlin feststellen, wie sich der tief verankerte antimuslimische Rassismus im Umgang mit propalästinensischen Demonstrationen abbildet. Es soll nur noch dann demonstriert werden dürfen, wenn die Demonstrierenden ausschließlich in Englisch oder Deutsch reden. Das schließt viele Demonstrierende, die sich mit den zivilen Opfern im Gazastreifen solidarisieren wollen und weder deutsch noch englisch können gänzlich aus. Das ist in einer vielfältigen Stadt wie Berlin nicht hinnehmbar. Wir verurteilen antisemitische, israelfeindliche und Holocaust-leugnende Aussagen sowie entsprechende Plakate auf Demonstrationen ausdrücklich. Sprachbeschränkungen lösen hier jedoch keine Probleme, sondern schüren rassistische Narrative.

 

  • Wir stellen uns gegen die Sparpläne des Berliner Senats, die Kürzungen in der Bekämpfung von Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus beinhalten
  • Wir lehnen das allgemeine Verbot einzelner Sprachen auf Demonstrationen, wie zuletzt in Berlin geschehen ab, denn sie sind ein Beispiel für antimuslimischen Rassismus
  • Wir fordern Dolmetscher*innen konsequent auf allen Demonstrationen, die nicht auf Deutsch abgehalten werden und an der keine Einsatzkräfte die zumindest B2 Niveau der Demo-Sprache beherrschen eingesetzt werden

Antrag 246/I/2025 Gefängnisreform: Rückfallquote senken – Resozialisierung stärken

24.04.2025

Das deutsche Strafvollzugssystem steht vor einer zentralen Herausforderung: Die Rückfallquote von Straftäter*innen ist zu hoch, und die bestehenden Resozialisierungsmaßnahmen reichen nicht aus, um eine nachhaltige gesellschaftliche Wiedereingliederung zu gewährleisten. Wer einmal im Gefängnis war, hat oft geringe Chancen auf einen erfolgreichen Neustart. Rund 44 % Entlassene werden wieder straffällig, bei Jugendlichen sind es sogar ca. 70%. Das führt zu einem Teufelskreis aus Inhaftierung und Rückfall, der nicht nur das Leben der Betroffenen prägt, sondern auch die Gesellschaft belastet.

 

Statt Gefängnisse als bloße Strafanstalten zu begreifen, müssen sie Orte der Resozialisierung werden und den Menschen eine echte zweite Chance ermöglichen. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen nach ihrer Haftstrafe erneut straffällig werden. Wer nach der Haft ein stabiles Leben führen kann, wird nicht rückfällig – das schützt die Gesellschaft, reduziert Kriminalität und spart langfristig Kosten. Eine progressive Gefängnisreform ist daher nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Vernunft. Ein modernes Gefängnis muss sich daher auf Bildung, berufliche Qualifikation und psychologische Betreuung konzentrieren.

 

Resozialisierung als oberstes Ziel des Strafvollzugs

Die hohe Rückfallquote zeigt, dass Strafverschärfungen in der Regel nicht die Lösung sind. Eine erfolgreiche Gefängnisreform muss darauf abzielen, Straffälligkeit langfristig zu reduzieren. Nicht hilfreich hierfür ist von Gefangenen verrichtete Arbeit, die lediglich mit zwischen 1 und 2 Euro pro Stunde entlohnt wird. Zwar kann Arbeit während der Haft grds. zur Resozialisierung beitragen. Es erscheint jedoch absurd anzunehmen, dass diese Form der Arbeit zu einem “Erkennen des Werts legaler Arbeit” oder gar die “Ermöglichung von Schadensersatzzahlungen an die Opfer” zur Folge hätte, wie diese Maßnahmen in den Justizvollzugsgesetzen der Länder häufig gerechtfertigt werden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat daher die enorm niedrigen Vergütungen in einzelnen Bundesländern zumindest teilweise für verfassungswidrig erklärt. Es muss sichergestellt werden, dass Inhaftierte nicht einfach nur ihre Strafe absitzen, sondern aktiv auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden. Dazu gehören:

 

  • Bessere Haftbedingungen mit Fokus auf Resozialisierung: Länder wie Norwegen zeigen, dass humane Haftbedingungen und gezielte Rehabilitationsprogramme zu niedrigeren Rückfallquoten führen.
  • Verpflichtende Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen: Wer nach der Haft eine berufliche Perspektive hat, wird seltener rückfällig. Wir fordern eine deutliche Ausweitung von Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen in den Justizvollzugsanstalten (JVA).
  • Mehr Sozialarbeiter*innen und Betreuungspersonal in den JVAs: Resozialisierung funktioniert nur, wenn genügend Fachkräfte für individuelle Betreuung zur Verfügung stehen. Eine konsequente psychologische Betreuung während der Haft kann dazu beitragen, Rückfälle zu verhindern. Es gibt Haftanstalten, in denen auf 70 Gefangene nur ein*e Beamt*in kommt. Bundesweit sind im Justizvollzug etwa 2.000 Planstellen unbesetzt.
  • Bessere Nachbetreuung für Haftentlassene: Haftentlassene brauchen Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche sowie bei der sozialen Reintegration. Fehlt das steigt das Risiko in alte Muster zurückzufallen signifikant. Wir fordern ein System, das ehemalige Gefangene durch Mentor*innenprogramme und Unterstützungsangebote nachhaltig begleitet und das eine engere Verzahnung zwischen Strafvollzug, Sozialarbeit und Arbeitsmarktpolitik gewährleistet. Im Allgemeinen fordern wir eine verpflichtende Garantie für psychosoziale Wiedereingliederungsmaßnahmen im Anschluss an Haftstrafen.
  • Mehr Prävention, weniger Rückfälle: Die Präventionsmaßnahmen müssen zusätzlich ausgeweitet werden. Besonders wichtig sind Veranstaltungen an Schulen und die enge Zusammenarbeit mit Jugendlichen.

 

Daher fordern wir:

 

  • Ausbau verpflichtender Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Inhaftierte.
  • Einführung eines ganzheitlichen psychologischen Betreuungsprogramms in allen Justizvollzugsanstalten insbesondere mit Blick auf psychische Krankheiten und Suchterkrankungen.
  • Stärkung des Übergangsmanagements durch engere Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen, Jobcentern, Sozialämtern, Wohnungsämtern und sozialen Trägern.
  • Verbesserung der Haftbedingungen, um die Resozialisierung zu fördern.
  • Einstellung zusätzlicher Sozialarbeiter*innen und Betreuungskräfte für Justizvollzugsanstalten und die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen.
  • Einführung eines verpflichtenden Nachbetreuungsprogramms für Haftentlassene.
  • Wissenschaftliche Evaluierung bestehender Resozialisierungsmaßnahmen und deren Anpassung an aktuelle Erkenntnisse.
  • eine gerechte Entlohnung der von Inhaftierten geleisteten Arbeit – mindestens mit Mindestlohn.
  • ein Gutachten, inwieweit Deutschland mit Vorbild von bspw. Schweden den Grad der Resozialisierung durch Maßnahmen wie Beibehalten des Jobs bei geringen Gefängnisstrafen oder mehr Freigang erhöhen kann.

Antrag 245/I/2025 Verbreitung von Vergewaltigungsvideos: Schluss mit der Straflosigkeit!

24.04.2025

Triggerwarnung: Sexualisierte Gewalt

 

Sexualisierte Gewalt ist eine der schwerwiegendsten Formen von Machtmissbrauch und Unterdrückung in unserer Gesellschaft. Trotzdem weist die deutsche Gesetzeslage gravierende Lücken auf, wenn es um den Umgang mit Vergewaltigungsvideos von Erwachsenen geht. Nach derzeitiger Rechtslage wird nur die Verbreitung und Erwerb durch § 184a StGB bestraft; dies ist nicht ausreichend. Der §184a StGB stellt zum einen den Besitz von Vergewaltigungsvideos nicht unter Strafe und erfasst keine Videos, in denen die Opfer vorher betäubt wurden. Zum anderen werden auch einvernehmliche, auf Video festgehaltene Handlungen wie z.B. BDSM-Praktiken erfasst, wodurch dies mit Vergewaltigungen auf eine Stufe gestellt werden. Dies stellt einen unhaltbaren Zustand dar, der einen erneuten Angriff auf die Würde der Opfer ermöglicht.

 

Recherchen des NDR in Zusammenarbeit mit STRG_F haben 2024 ein erschütterndes Netzwerk aufgedeckt, in dem über den Messenger-Dienst Telegram Anleitungen zur Betäubung und Vergewaltigung von Frauen geteilt werden. Die Täter dokumentieren ihre Taten in Form von Videos und Fotos und verbreiten diese untereinander. Diese Inhalte sind nicht nur Ausdruck abscheulicher Gewalt, sondern auch ein Instrument zur weiteren Erniedrigung der Opfer. Das Bundesjustizministerium hat auf Anfrage bestätigt, dass es keine Pläne gibt, diese Gesetzeslücke zu schließen. Das ist ein Versäumnis, das wir nicht hinnehmen dürfen.

 

Der Fall Gisèle Pelicot hat international gezeigt, wie wichtig es ist, die Scham und Schuld von den Opfern auf die Täter zu verlagern. Pelicot wurde jahrelang von ihrem Ehemann betäubt und systematisch missbraucht, während er die Taten dokumentierte und mit anderen Männern teilte. Ihre öffentliche Forderung nach Gerechtigkeit und Transparenz hat eine Debatte über sexualisierte Gewalt entfacht und verdeutlicht, wie dringend ein umfassender rechtlicher Schutz für Betroffene notwendig ist.

 

Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt es Tätern, durch die Verbreitung solcher Videos weiter Macht über ihre Opfer auszuüben. Dies widerspricht den Grundsätzen des Opferschutzes und der Menschenwürde. Ein effektiver Schutz vor sexualisierter Gewalt darf nicht an Altersgrenzen oder rechtlichen Grauzonen scheitern. Der Opferschutz muss dabei oberste Priorität haben, sowohl durch die schnelle Beweissicherung als auch durch die nachhaltige Löschung dieser Inhalte aus dem Internet.

 

Gleichzeitig müssen Strafverfolgungsbehörden gestärkt werden, um Sexualdelikte konsequent verfolgen zu können. Dies schließt eine bessere Ausstattung, die Aufstockung des Personals und spezialisierte Schulungen für Kriminal- und Polizeibeamt*innen ein, um den Herausforderungen digitaler Beweissicherung gerecht zu werden.

 

Wir fordern daher:

  • Die explizite Kriminalisierung des Besitzes und eine Verschärfung der Regelungen zum Erwerb und zur Verbreitung, Erwerbs und der Verbreitung von Vergewaltigungsvideos erwachsener Personen im Strafgesetzbuch.
  • Eine gesetzliche Klarstellung, dass auch die Speicherung solcher Inhalte auf digitalen Plattformen oder Geräten strafbar ist. Die Straflosigkeit des Besitzes solcher Inhalte zum Zwecke der Beweissicherung für die Strafverfolgung muss sichergestellt werden
  • Eine verpflichtende Meldepflicht für Plattformbetreiber*innen bei Verdacht auf das Vorhandensein solcher Inhalte sowie hohe Strafen bei Nichtbefolgung dieser Pflicht.
  • Die nachhaltige Löschung solcher Videos aus dem Internet nach einer schnellen Beweissicherung durch Strafverfolgungsbehörden.
  • Den Ausbau und die Stärkung von Strafverfolgungsbehörden, die Sexualdelikte verfolgen, durch bessere Ressourcen und spezialisierte Schulungen.

 

Sexualisierte Gewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben, weder in der physischen Welt noch in digitalen Räumen, die ebenfalls Teil unserer Realität sind.! Es ist unsere Verantwortung als Sozialdemokrat*innen, für eine Gesetzgebung einzutreten, die Täter konsequent zur Rechenschaft zieht und Opfer schützt.

 

Antrag 244/I/2025 Modernisierung des Namensrechts II: Selbstbestimmte Namenswahl jetzt und für alle!

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags und die sozialdemokratischen Vertreter*innen im Bundesrat werden aufgefordert, sich für eine weitere Liberalisierung des deutschen Namensrechts einzusetzen, damit Menschen sowohl ihren Vor- als auch Nachnamen einfacher ändern können. Das restriktive Namensrecht, das in Teilen noch aus der NS-Zeit stammt, ist bisher nur teilweise reformiert worden und soll den gesellschaftlichen Entwicklungen endlich vollständig gerecht werden.

 

Konkret fordern wir:

 

  • Die Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz sollen erleichtert werden. Änderungen sollen nicht mehr begründet werden müssen. § 3 Abs. 1 des NamÄndG soll deswegen gestrichen werden. Eine Selbsterklärung über die Änderung des Namens muss ausreichen. Der Antrag auf Namensänderung soll bei jedem Standesamt bundesweit gestellt werden können.
  • Namensvorgaben, wie die Zuordnung zu einem bestimmten Geschlecht oder Bewertungen über die „Üblichkeit“ oder “Wesensart”, sollen aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen gestrichen werden.
  • Einschränkungen bei der Vornamenswahl bei Geburt eines Kindes soll es nur bei Gefährdung des Kindeswohls geben (z.B. bei Namen mit NS-Bezug). Zugleich müssen die Eltern die Möglichkeit haben, für ihr Kind einen Namen zu wählen, der nicht zwingend einem Geschlecht zuzuordnen ist. Auch die Herkunft eines Namens darf keine Rolle spielen.
  • Um das Persönlichkeitsrecht besser zu schützen, soll die Möglichkeit einer amtlichen Bekanntmachung der Änderung eines Vor- oder Nachnamens durch Einrücken in eine Tageszeitung (geregelt in NamÄndVwV und in der ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen) aus der entsprechenden Verwaltungsvorschrift und Verordnung gestrichen werden.

 

Unterlagen wie z. B. psychologische Gutachten oder Gerichtsurteile, die aus früheren Anträgen auf Namensänderung zum Nachweis des Vorliegens von „wichtigen Gründen“ vorgelegt und archiviert wurden, sollen aus den Verwaltungsarchiven entfernt und auf Wunsch an die Antragstellenden zurückgegeben werden.