Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die zuständigen, sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sollen sich dafür einsetzen, dass das Landeskriminalamt der Polizei Berlin künftig in seinen jährlichen Lagedarstellungen neben den Fallzahlen die Themenfelder „sexuelle Orientierung“, „Geschlecht/sexuelle Identität“ und „geschlechtsbezogene Diversität“ auch in den gesondert dargestellten Deliktbereichen politisch motivierter Kriminalität (PMK -rechts-, -links-, -ausländische Ideologie- etc.) explizit ausweist. Es ist darauf hinzuwirken, dass Straftaten, die in die entsprechenden Kategorien fallen, konsequent erfasst werden.
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Antrag 242/I/2025 Modernisierung des Namensrechts II: Selbstbestimmte Namenswahl jetzt und für alle
24.04.2025Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags und die sozialdemokratischen Vertreter*innen im Bundesrat werden aufgefordert, sich für eine weitere Liberalisierung des deutschen Namensrechts einzusetzen, damit Menschen sowohl ihren Vor- als auch Nachnamen einfacher ändern können. Das restriktive Namensrecht, das in Teilen noch aus der NS-Zeit stammt, ist bisher nur teilweise reformiert worden und soll den gesellschaftlichen Entwicklungen endlich vollständig gerecht werden.
Konkret fordern wir:
- Die Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz sollen erleichtert werden. Änderungen sollen nicht mehr begründet werden müssen. § 3 Abs. 1 des NamÄndG soll deswegen gestrichen werden. Eine Selbsterklärung über die Änderung des Namens muss ausreichen. Der Antrag auf Namensänderung soll bei jedem Standesamt bundesweit gestellt werden können.
- Namensvorgaben, wie die Zuordnung zu einem bestimmten Geschlecht oder Bewertungen über die „Üblichkeit“ oder “Wesensart”, sollen aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen gestrichen werden.
- Einschränkungen bei der Vornamenswahl bei Geburt eines Kindes soll es nur bei Gefährdung des Kindeswohls geben (z.B. bei Namen mit NS-Bezug). Zugleich müssen die Eltern die Möglichkeit haben, für ihr Kind einen Namen zu wählen, der nicht zwingend einem Geschlecht zuzuordnen ist. Auch die Herkunft eines Namens darf keine Rolle spielen.
- Um das Persönlichkeitsrecht besser zu schützen, soll die Möglichkeit einer amtlichen Bekanntmachung der Änderung eines Vor- oder Nachnamens durch Einrücken in eine Tageszeitung (geregelt in NamÄndVwV und in der ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen) aus der entsprechenden Verwaltungsvorschrift und Verordnung gestrichen werden.
- Unterlagen wie z. B. psychologische Gutachten oder Gerichtsurteile, die aus früheren Anträgen auf Namensänderung zum Nachweis des Vorliegens von „wichtigen Gründen“ vorgelegt und archiviert wurden, sollen aus den Verwaltungsarchiven entfernt und auf Wunsch an die Antragstellenden zurückgegeben werden
Antrag 241/I/2025 Wasserversorgung obdachloser Menschen im Sommer sicherstellen!
24.04.2025Durch immer wärmer werdende Sommermonate in einer Stadt, die nicht für diese hohen Temperaturen konzipiert ist, wird diese Zeit für uns alle, aber insbesondere für obdachlose Menschen, auch körperlich belastender. Obdachlose Menschen haben, wie auch im Winter, nicht die Möglichkeit, sich ausreichend vor den Temperaturen zu schützen. Zwischen Häusern auf betonierten Wegen staut sich die heiße Luft bis spät in die Nacht. Zudem treten Tropennächte mit fortschreitendem Klimawandel immer häufiger auf.
Gerade im Sommer ist eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme besonders notwendig. Laut Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. sollten Erwachsene bei hohen Temperaturen zwei bis drei Liter Wasser trinken. Flüssigkeitsmangel macht sich körperlich und geistig schnell bemerkbar: Unser Wasserhaushalt beeinflusst unsere Körpertemperatur und unseren Blutdruck und die typischen Symptome wie Müdigkeit, Schwäche und Schwindel sind uns allen bekannt. Dazu kommen Kopfschmerzen und eine geminderte Konzentrationsfähigkeit sowie Leistungsfähigkeit. Flüssigkeitsmangel bildet somit ein Einfallstor für weitere Krankheiten. Für ohnehin schon geschwächte, obdachlose Menschen ist ein solcher Mangel umso gefährlicher.
Die Beschaffung von ausreichend Flüssigkeit stellt zu dem ohnehin schon harten Leben auf der Straße eine weitere Belastung dar. Deswegen braucht es konkrete, politische Antworten, welche niedrigschwellig obdachlosen Personen den Zugang zu Wasser ermöglichen.
Deshalb fordern wir die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die SPD-geführten Senatsverwaltungen zu folgenden Maßnahmen auf:
- die umgehende Reparatur kaputter Trinkwasserbrunnen in Berlin
- den Ausbau von Trinkwasserbrunnen in Berlin, denn ca. 200 Trinkbrunnen sind bei einer Stadt wie Berlin zu wenig
- eine Überprüfung, ob außerhalb der Sommermonate Alternativen zu Trinkwasserbrunnen eingerichtet werden können
- alle Gastronomiebetriebe dahingehend zu verpflichten, auf Nachfrage kostenloses Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.
- erleichterter Zugang zu Wasserspendern durch die Installation von diesen in öffentlichen Gebäuden wie Bibliotheken
- Projekte, ähnlich der Kältehilfe nur mit Fokus Hitzeschutz im Sommer, zu unterstützen und auszuweiten
Letzteres wurde durch den gemeinnützigen Verein a tip: tap und dem Refill-Netzwerk bereits angestoßen. Teilnehmende Einrichtungen mit klaren Öffnungszeiten ermöglichen das kostenlose Auffüllen mitgebrachter Gefäße mit Trinkwasser. Hieran anknüpfend soll das Konzept auf ganz Berlin ausgeweitet werden, um eine ausreichende Trinkwasserversorgung Bedürftiger sicherzustellen. Langes Suchen einer teilnehmenden Einrichtung wird durch eine gesetzliche Verpflichtung aller Gastronomiebetriebe verhindert.
Dass dies nur eine geringfügige Verbesserung der Situation obdachloser Menschen ist, ist klar. Gleichzeitig lässt sich so relativ einfach die Lebenssituation dieser Gruppe verbessern. Unsere weitergehenden, vergangenen Beschlüsse zum Thema Obdach- und Wohnungslosigkeit bleiben von diesem Antrag unberührt
Antrag 175/I/2025 In die Zukunft steuern!
24.04.2025Geld und Macht sind in unserer kapitalistischen Gesellschaft unweigerlich miteinander verknüpft. Die Frage nach einer gerechten Besteuerung ist damit maßgebend für das Ziel, sozialen und ökonomisch nachhaltigen Wohlstand für alle Menschen zu sichern. Ein Steuersystem sollte daher insbesondere Kapital und Vermögen statt Arbeit belasten, gendergerechte Besteuerungsergebnisse erzielen, queerfeindliche Systeme bekämpfen und strukturelle Unterdrückung beenden, durch rassistische und koloniale und patriarchale Strukturen entstandene Vermögens-, Einkommens- und Machtungleichgewichte angreifen und dabei helfen, ihre erneute Entstehung national und international zu verhindern, ökologisches und sozial-nachhaltiges Wirtschaften steigern sowie regionale Lebensverhältnisse angleichen.
Steuern haben dabei vornehmlich eine Umverteilungs- sowie eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Steuerungs- und Lenkungsfunktion. Indirekte Steuern können zur gezielten Lenkung der Produktion beitragen, indem durch sie erhöhte Produktionskosten die Investitionen und Produktion in bestimmten Bereichen senken oder verlagern. Die Lenkung individuellen Konsumverhaltens durch eine indirekte Besteuerung lehnen wir aufgrund der nicht bzw. kaum zu vermeidenden sozialen Ungerechtigkeiten ab.
Der Staat ist als Träger der Besteuerung in hohem Maße auf die Mitwirkung steuerpflichtiger Personen angewiesen. Im derzeitigen System profitieren insbesondere Gruppen mit bereits hoher Macht- und Kapitalkonzentration von zahlreichen Möglichkeiten, diese Mitwirkung zu verweigern oder auf Grund der Komplexität des Systems Lücken zu finden. Ein umfassendes Eigentums-, Besitz- und Vermögensregister ist deshalb die notwendige Voraussetzung einer gerechten Besteuerung, um so gesellschaftliche Klarheit über die Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Mitgliedes der Gesellschaft zu erhalten. Darüber hinaus muss das sozialistische Steuersystem dem Grundsatz “So einfach wie möglich, damit möglichst jeder das System versteht und versteckte Lücken geringer werden und so komplex wie nötig, damit ausreichende Einzelfallgerechtigkeit gewahrt ist” folgen.
Die SPD Berlin wird daher in (zukünftigen) Regierungen sowie der Abgeordnetenhaus- wie Bundestagsfraktion folgende Steuerreformen anstreben:
- Die Einrichtung eines umfassenden Eigentums-, Besitz- und Vermögensregisters für Vermögenswerte ab 200.000 € auf Landes- und langfristig auch auf Bundesebene.
- Die Einführung einer Meldepflicht für von Beratenden und Wirtschaftskanzleien errichtete Steuerkonstruktionen, die zur Vermeidung oder Umgehung der Steuer geeignet sind.
- Die Abschaffung der Grundsteuer und ihr Ersatz durch ein reformiertes Vermögenssteuerkonzept (s.u.) sowie die Abschaffung der Gewerbesteuer und ihr Ersatz durch eine Erhöhung der Körperschaftssteuer um 15%, um den regionalen Unterbietungswettbewerb zu beenden.
- Um den finanziellen Bedarf der Gemeinden abzudecken, soll ein bundesweiter Fond eingerichtet werden, in den die neue Körperschaftsteuer sowie Anteile der Vermögens-, Erbschafts- und Einkommensteuer einfließen, die als Bundessteuern ausgestaltet werden.
Dieser Fond wird dann nach einem Schlüssel unter Einbezug eines Flächen- wie Bevölkerungsfaktors sowie der Arbeitsplätze verteilt. Der Flächen- und Bevölkerungsfaktor, der dem Fond zugrunde liegt, sollte relevante demographie-spezifische Faktoren, wie Ost-West-Unterschiede, Anteil migrantisierter Menschen und ähnliche Aspekte, berücksichtigen.
- Die Umgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Bundessteuer, die alle übertragenen Vermögenswerte abzüglich zusammenhängender Verbindlichkeiten erfasst. Für betriebliche und auf Unternehmensanteile anfallende Steuerschulden soll es verschiedene Möglichkeiten der Begleichung geben (Stundung, Demokratisierungsprozesse). Die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer soll abgeschafft werden. Ebenso die 100%-prozentige Steuerverschonung, die durch eine Regel- und Optionsverschonung ersetzt werden soll, die bei 85% beginnt und auf 0% Verschonung sinkt. Diese Erbschaft- und Schenkungsteuer soll ferner folgende Punkte beinhalten:
- ein lebenslang einziger und universeller Grundfreibetrag in Höhe von 999.999 Euro
- außerhalb des Grundfreibetrags soll der Steuersatz mit 10% für die erste Million einsteigen
- die Ausgestaltung der Progression als Stufensteuer und wächst mit jeder Million um 10% an (20% auf die zweite Million, 30% auf die dritte Million usw.) bis zu einem Erreichen von 90% und einem Verbleib auf dieser Höhe
- Wir setzen uns für eine europaweite bzw. perspektivisch globale Mindeststeuer auf große Vermögen ein, vergleichbar mit der globalen Mindestkörpersteuer. Ist die zu besteuernde Person Staatsbürger*in eines teilnehmenden Landes, ist aber im Ausland gemeldet, wird die Steuer trotzdem erhoben und muss eventuell von den Unternehmen der Person im Land gezahlt werden
- Die Wiedereinführung der Vermögensteuer als Bundessteuer, bei der ausschließlich natürliche Personen, Einheitsgesellschaften sowie Stiftungen besteuert werden, nicht aber Gebrauchsvermögen. Diese Vermögensteuer soll ferner folgende Punkte beinhalten:
- ein pauschaler Freibetrag von 2 Millionen Euro pro Person, ein zusätzlicher Freibetrag von 3 Millionen Euro für eine selbst bewohnte Immobilie und einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für ein selbst geführtes Unternehmen, welches sich zu mindestens 25% im eigenen Besitz befindet
- ein pauschaler Freibetrag von 10 Millionen Euro für Stiftungen
- Vermögen über den Freibeträgen soll mit einem Satz von 1% pro Jahr besteuert werden. Dieser Satz soll bis zu einem Wert von 3% ab einem zu versteuernden Vermögen von 50 Millionen Euro ansteigen.
- Die Umgehungsmaßnahmen wie überkreuzte Übertragungen, Kettenschenkungen und Vermögensumwandlungen sollen verboten und stärker kontrolliert werden
- Die Umgestaltung der Einkommensteuer, sodass sie einer konvexen Kurve folgt und flach ansteigt, sodass sie beim zwanzigfachen des Durchschnittseinkommens zum Höchststeuersatz von 80% übergeht. Diese Einkommensteuer soll ferner folgende Punkte beinhalten:
- eine einheitliche Besteuerung aller Einkommen unabhängig davon, ob sie aus Arbeit, Kapitalertrag oder anderen Quellen stammen
- das Erheben der Einkommenssteuer direkt am Ort der Wertschöpfung
- das System der Lohnsteuer beibehalten und das der Kapitalertragsteuer in ein vergleichbares überführen
- Die vollständige Abschaffung des Splittingstarifs (Ehegattensplitting) zugunsten konsequenter Individualbesteuerung
- Auf Ebene der Körperschaftsteuer soll eine erste Besteuerung in Kombination des Mindestlevels internationaler Vereinbarungen (15%) und des Ersatzes der Gewerbesteuer (15%) von aktuell insgesamt 30% geschehen. Die hauptsächliche Besteuerung soll dann auf Ebene der Ausschüttungen erfolgen und unabhängig von der Höhe der Beteiligung voll in der persönlichen Einkommensteuerpflicht des Gesellschafters berücksichtigt werden.
- Eine steuerliche Entlastung von wenig kapitalintensiven Kleinst- und Kleinbetrieben, indem nur noch bei Kleinst- und Kleinbetrieben das Teileinkünfteverfahren anwendbar ist.
- Die Abschaffung der Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer.
- Die Einführung einer Treibhausgassteuer, welche die bisherige CO2-Steuer, sowie alle spezifischen Steuern auf Treib- und Brennstoffe ersetzt. Die Höhe dieser Steuer soll sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren um externe Kosten des Treibhausgasausstoßes zu internalisieren und diesen so zu begrenzen. Damit dies nicht zu sozialen Verwerfungen führt, sollen die Einnahmen dieser Steuer für ein sozial-austariertes Klimageld verwendet, um kleine und mittlere Einkommen und Vermögen vor Belastungen zu schützen.
- Deutschland soll sich aktiv für eine Koalition progressiver (EU-)Staaten einsetzen, die gemeinsame Standards für Vermögens-, Erbschafts- und Unternehmensbesteuerung erarbeitet, um Kapitalflucht zu verhindern und einen neuen sozialen Steuerkompromiss in der EU zu fördern
- Die Aushandlung neuer Doppelbesteuerungsabkommen mit beliebten Auswanderungsländern (z. B. Schweiz, Monaco, Dubai), um eine nachgelagerte Besteuerung latenter Kapitalgewinne bei Wegzug sicherzustellen und die Steuerflucht hochvermögender Privatpersonen zu unterbinden
- Eine Finanztransaktionssteuer von 2% auf Aktien und 0,2% auf Derivate von Aktien. Die Einführung einer solchen Steuer auf internationaler Ebene wird angestrebt
Antrag 229/I/2025 Für eine faschismusssichere Digitalpolitik
24.04.2025Wir schließen uns den 12 Forderungen von 29 digitalpolitischen Initiativen und Organisationen an die nächste Bundesregierung an. Die Forderungen wurden unter anderem vom Chaos Computer Club (CCC), dem D64 e.V., Pro Asyl e.V., Amnesty International, digitalcourage e.V., Digitale Gesellschaft e.V. und der Open Knowledge Foundation Deutschland unterzeichnet:
Wir fordern die neue Bundesregierung auf, eine digitale Brandmauer gegen den Faschismus zu errichten. Diese digitale Brandmauer muss Missbrauchspotentiale minimieren, Menschen und gesellschaftliche Gruppen ermächtigen sowie Menschenrechte und demokratische Werte, insbesondere Freiheit, Gleichheit und Solidarität, schützen und fördern. Die aktuellen Geschehnisse in den USA zeigen auf, wie Datensammlungen und -analyse genutzt werden können, um einen Staat handstreichartig zu übernehmen, seine Strukturen nachhaltig zu beschädigen, Widerstand zu unterbinden und marginalisierte Gruppen zu verfolgen.
Bekenntnis gegen Überwachung
Es ist ein Irrglaube, dass zunehmende Überwachung einen Zugewinn an Sicherheit darstellt. Sicherheit erfordert auch, dass Menschen anonym und vertraulich kommunizieren können und ihre Privatsphäre geschützt wird. Zu oft werden aktionistische Vorschläge wie die Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung oder biometrische Überwachung als technische Allheilmittel für komplexe gesellschaftliche Herausforderungen präsentiert – ohne ihre massiven Missbrauchspotenziale zu berücksichtigen. Stattdessen braucht es eine evidenzbasierte Politik, die differenzierte Lösungsansätze ohne Massenüberwachung verfolgt. Es ist die Aufgabe des Staates, Grundrechte zu schützen. Dazu gehört insbesondere auch, den Missbrauch von Maßnahmen, Befugnissen und Infrastrukturen zu verhindern, heute und in Zukunft.
Schutz und Sicherheit für alle
IT-Angriffe wie die durch „Salt Typhoon“ zeigen die Gefahren staatlicher Hintertüren und unterstreichen: Die Stärkung von IT-Sicherheit und Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation ist eine Frage gesamtgesellschaftlicher Resilienz. Gleichzeitig steht unabhängige und zivilgesellschaftliche Sicherheitsforschung, die Sicherheitslücken zum Wohle der Gesellschaft aufdeckt, immer noch unter Generalverdacht und wird kriminalisiert. Sicherheitslücken in Software müssen von allen staatlichen Stellen im Rahmen eines Schwachstellenmanagements konsequent an die Hersteller zur Behebung gemeldet werden. Sicherheit und Schutz dürfen dabei keine Frage von Privilegien sein, sondern müssen für alle Menschen gelten, insbesondere für marginalisierte Menschen und Gruppen.
Demokratie im digitalen Raum
Private Überwachung und Machtkonzentration müssen bekämpft werden. Die willkürliche und antidemokratische Machtausübung der Tech-Oligarchen um Präsident Trump erfordert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Digitalpolitik und ein erneuertes Bekenntnis zu dezentralen öffentlichen Räumen sowie der konsequenten Rechtsdurchsetzung durch föderale Aufsichtsstrukturen. Gesunde digitale Räume leben auch von einer resilienten Gesellschaft mit starken digitalen Kompetenzen und einem demokratischen Diskurs, in dem digitale Gewalt keinen Platz hat. Dazu fordern wir ein Gewaltschutzgesetz, das seinen Namen verdient, einen Ausbau der digitalen Bildung und die Förderung des digitalen Ehrenamts.
Wir fordern daher:
- Die biometrische Massenüberwachung des öffentlichen Raums sowie die ungezielte biometrische Auswertung des Internets wird verboten. Insbesondere wird aktiv gegen jede Form von Datenbank vorgegangen, die ungezielt Bilder, Videos und Audiodateien aus dem Internet nach biometrischen Merkmalen auswertet. Die entsprechenden Befugnisse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden zurückgenommen.
- Anlasslose und massenhafte Vorratsdatenspeicherung wird abgelehnt. Stattdessen werden grundrechtsschonende und effektivere Maßnahmen der Strafverfolgung wie das Quick-Freeze-Verfahren und die Login-Falle verfolgt.
- Eine automatisierte Datenanalyse der Informationsbestände der Strafverfolgungsbehörden sowie jede Form von Predictive Policing oder automatisiertes Profiling von Menschen wird abgelehnt. Die Kooperationen deutscher und US-Geheimdienste werden eingeschränkt, insbesondere wird jede Art von automatisiertem Massenaustausch von Inhalts- oder Metadaten unterbunden.
- Die Überwachungsgesamtrechnung wird veröffentlicht, kontinuierlich fortgesetzt und der Umfang staatlicher Überwachungsbefugnisse dementsprechend gesetzgeberisch angepasst.
- Es wird ein Recht auf Verschlüsselung eingeführt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Chatkontrolle auf europäischer Ebene zu verhindern und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie die Vertraulichkeit von Kommunikation insgesamt zu schützen.
- IT-Sicherheitsforschung wird unterstützt statt kriminalisiert. Der Hackerparagraph wird abgeschafft. Es wird ein wirksames IT-Schwachstellenmanagement auch für Behörden eingeführt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird unabhängig aufgestellt.
- Die Bundesregierung setzt sich für wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz ein, ohne dabei durch eine verpflichtende Altersverifikation die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen zu unterminieren. Die anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets wird geschützt und ermöglicht.
- Die Abschaffung der Bezahlkarte für Geflüchtete und die Einstellung von Handyauswertungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene gegen die Sammlung personenbezogener Daten geflüchteter Menschen einzusetzen und ihre Privatsphäre und Autonomie zu respektieren.
- Privater Machtmissbrauch von Big-Tech-Unternehmen wird durch durchsetzungsstarke, unabhängige und grundsätzlich föderale Aufsichtsstrukturen bekämpft, insbesondere in den Bereichen der Plattformregulierung, des Datenschutzrechts und des Kartellrechts.
- Die Bundesregierung legt ein umfassendes Förderprogramm für digitale öffentliche Räume auf, die dezentral organisiert, gesellschaftlich eingebettet, interoperabel gestaltet und quelloffen programmiert sind.
- Ein digitales Gewaltschutzgesetz wird eingeführt, das Betroffene konsequent in den Fokus stellt. Dazu gehören auch die Reform der Impressumspflicht, die Berücksichtigung gruppenbezogener digitaler Gewalt und die Förderung von Beratungs- und Hilfsangeboten.
- Gute digitale Bildung, die Menschen befähigt und frei zugänglich ist, muss zur Priorität werden und allen gesellschaftlichen Gruppen, unabhängig von Alter und Bildungsgrad, zur Verfügung stehen. Wir fordern eine umfassende Strategie zur Förderung von Open Educational Resources und die Förderung des digitalen Ehrenamts.
- Wir fordern eine Regelung durch die Europäische Union, die an den Marktort der Plattform anknüpft.
