Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags sowie die Mitglieder der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für die Einführung EU-weiter Mindeststandards für den Verkauf und die Abgabe von Feuerwerkskörpern einzusetzen.
- Dabei ist sicherzustellen, dass Feuerwerkskörper, von denen mindestens eine mittlere Gefahr ausgeht, nur an Personen abgegeben werden dürfen, die zuvor die erforderliche Fachkunde nachgewiesen haben.
- Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin die Möglichkeit erhalten, weitergehende Einschränkungen an die Abgabe und die Nutzung von Feuerwerkskörpern – bis hin zu einem ortsabhängigen, zeitabhängigen oder vollständigen Böllerverbot – zu beschließen.
- Um eine Einhaltung der Bestimmungen über Verkauf und Abgabe von Feuerwerkskörpern zu gewährleisten, sollen diese mit einer Verkäufer-Kennzeichnung versehen werden. Diese Kennzeichnung soll gewährleisten, dass bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern durch Personen ohne die erforderliche Fachkunde nachvollzogen werden kann, wo diese die Feuerwerkskörper erworben haben.
- Insbesondere Online-Versandgeschäfte, die Feuerwerkskörper auf dem europäischen Markt anbieten, sind regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen zu überprüfen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme, Streichung Weiterleitung LPT, Überweisung an BT-Fraktion und S&D-Fraktion (Konsens)
PDF:
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags sowie die Mitglieder der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für die Einführung EU-weiter Mindeststandards für den Verkauf und die Abgabe von Feuerwerkskörpern einzusetzen.
- Dabei ist sicherzustellen, dass Feuerwerkskörper, von denen mindestens eine mittlere Gefahr ausgeht, nur an Personen abgegeben werden dürfen, die zuvor die erforderliche Fachkunde nachgewiesen haben.
- Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin die Möglichkeit erhalten, weitergehende Einschränkungen an die Abgabe und die Nutzung von Feuerwerkskörpern – bis hin zu einem ortsabhängigen, zeitabhängigen oder vollständigen Böllerverbot – zu beschließen.
- Um eine Einhaltung der Bestimmungen über Verkauf und Abgabe von Feuerwerkskörpern zu gewährleisten, sollen diese mit einer Verkäufer-Kennzeichnung versehen werden. Diese Kennzeichnung soll gewährleisten, dass bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern durch Personen ohne die erforderliche Fachkunde nachvollzogen werden kann, wo diese die Feuerwerkskörper erworben haben.
- Insbesondere Online-Versandgeschäfte, die Feuerwerkskörper auf dem europäischen Markt anbieten, sind regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen zu überprüfen.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern (Kategorie 2) unterliegt bereits strengen Standards: Verkauf nur zwischen 29.-31.12., Mindestalter 18, Verkauf nur in festen Verkaufsräumen. Trotz dessen und obwohl Gebrauchsanweisungen auf den Verpackungen verpflichtend sind, gibt es jedes Jahr unzählige Verletzungen bei oft unvorsichtiger Benutzung.
Eine Ausgabe nur an Personen, die Fachkenntnisse über die Nutzung haben, stellt sich vor umsetzungstechnische Fragen, von der auch der Koalitionspartner überzeugt werden muss.
Aktuell prüft das Bundesinnenministerium gesetzliche Möglichkeiten für eine stärkere Reglementierung von Silvesterfeuerwerken. Dabei soll es um erweiterte Verbotsmöglichkeiten für die Länder und Kommunen gehen. Dadurch würde es zwar nicht zu einem deutschlandweiten Verbot kommen, allerdings wäre es zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung, da somit ein umfassenderes Verbot in größeren Bereichen erlassen werden könnte.
Die Möglichkeit von Böllerverbotszonen hat Berlin bereits genutzt.
Überweisungs-PDF:
