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Antrag 164/II/2018 Alternativen zu Digitalgiganten fördern!

14.10.2018
  1. Staat und Wirtschaft müssen sich aus der zunehmenden Abhängigkeit von Cloud-, Daten-, Software- und sonstigen Leistungen großer IT-Konzerne befreien. Öffentliche Beschaffung darf nicht länger digitale Dominanz fördern. Schlüsseltechnologien dürfen nicht in den Händen weniger Großkonzerne liegen.
  2. Die IT der Verwaltungen muss Alternativen fördern und beschaffen, deren Weiterentwicklung in ihrem langfristigen Interesse liegen und die auf technische Standards, Interoperabilität und freie Software-Lizenzen setzen. Proprietäre Software in der Verwaltung soll so rasch wie möglich durch freie und OSS Alternativen ersetzt werden. Die Wirtschaft muss in der Erreichung des gleichen Zieles unterstützt werden. Dazu werden Fördermittel bereitgestellt..
  3. Mit Steuergeld finanzierte Software der öffentlichen Verwaltung soll unter freier Lizenz geteilt und wiederverwendet werden dürfen („Public money, public code!“).

 

Antrag 170/II/2018 Transparenz in der politischen Werbung auf digitalen Plattformen

14.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Anbieter von digitalen Plattformen, wie Suchmaschinen oder Social Web:

 

  1. jede bezahlte politische Werbung eindeutig kennzeichnen,
  2. die komplette Anzeige (alle Medien) und die eingesetzten Werbekosten an ein zentrales Register melden.
  3. Das Register soll öffentlich einsehbar und maschinenlesbar sein.

 

Antrag 165/II/2018 Algorithmen transparent und diskriminierungsfrei gestalten – keine Verantwortungslücke zulassen

14.10.2018

In unserer zunehmend vernetzten Gesellschaft ist die digitale Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung, denn sie bildet die Voraussetzung für verantwortungsvolles Handeln mit neuen Technologien.

Diese Selbstbestimmung wird jedoch mehr und mehr eingeschränkt – und oft unbemerkt eingeschränkt – durch automatisierte Entscheidungen, in deren Entstehen wir weder Einblick haben, noch sie beeinflussen können. Algorithmen bestimmen, welche Ergebnisse einer Internetsuche jemand angezeigt bekommt, welches Risiko man für eine Versicherung darstellt, oder ob ein Mensch womöglich gar zum Betrug der Sozialsysteme neigt.

Algorithmen bestimmen über jede und jeden von uns, aber nur ganz wenige Leute bestimmen, was Algorithmen tun und was nicht. Ethik kennt ein Algorithmus nicht, und wenn nicht zufällig einer dieser Wenigen moralische Bedenken hatte, ändert sich daran auch nichts.

Das aber müssen wir ändern!

 

Deshalb fordern wir:

  1. Transparenz für die NutzerInnen über die Empfehlungsprozesse von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und Plattformen als wichtige Maßnahme festzuschreiben,
  2. Suchfunktionen müssen als Grundeinstellung eine Ergebnislistung liefern, die keine nutzerindividuellen Empfehlungen enthalten. NutzerInnen sollen aber die Möglichkeit erhalten, zu einer um Empfehlungen angereicherten Darstellung zu wechseln (Opt-in statt Opt-out) und auch wieder zurück.
  3. Wir fordern regelmäßige Revisionen gesellschaftlich relevanter Algorithmen auf ihre Rechtmäßigkeit durch die zuständigen Stellen für Datenschutz und Informationsfreiheit festzuschreiben sowie die Etablierung unabhängiger Audits durch unabhängige Stellen und Qualitätssicherungssysteme für den Algorithmuseinsatz und
  4. dass unabhängige Initiativen der Zivilgesellschaft zur optimierten gesellschaftlichen Kontrolle effektiver als bisher unterstützt werden.

 

Antrag 163/II/2018 Macht der digitalen Plattform-Monopolisten beschränken!

14.10.2018
  1. Die Geschäftstätigkeit von Plattformen mit marktbeherrschender Stellung muss beschränkt werden. Das Wettbewerbs- und Kartellrecht bedarf dazu einer Aktualisierung. Marktbeherrschende Unternehmen müssen strengen Auflagen und Kontrollen unterworfen oder anderenfalls entflochten bzw. aufgespalten werden. Entsprechende Maßnahmen müssen bereits möglich sein, bevor ein Missbrauch der Marktmacht nachgewiesen werden kann.
  2. Marktbeherrschende Unternehmen müssen ihre Daten in aggregierter und anonymisierter Form für Wettbewerber zugänglich machen.
  3. Plattformen sollen zum Einhalten standardisierter Schnittstellen und Interoperabilität verpflichtet werden. Nachrichten und Medieninhalte sollen durch künftig über Plattformgrenzen hinweg international ausgetauscht werden können. NutzerInnen sollen nicht länger an geschlossene Ökosysteme wie Whatsapp, Facebook-Messenger, Dropbox und Co. gebunden und nur über diese erreichbar sein. Kommunikation sollte analog zu Telefon, Fax und E-Mail unabhängig vom jeweiligen Anbieter möglich sein. Anbieter von Marktplätzen, Betriebssystemen und anderen Plattformen dürfen ihre eigenen Zusatzdienste wie Kontakte-, Backup-, E-Mail-Dienste nicht vorschreiben oder bevorzugen.

 

Antrag 125/II/2018 Ersatzlose Streichung des § 219a des StGB

14.10.2018

Die SPD-Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats sowie der SPD Bundesvorstand werden aufgefordert, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass der § 219a des StGB ersatzlos gestrichen wird.