2.05.2023
Wir fordern die SPD und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags auf, sich für wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen im Bereich Alkoholkonsum stark zu machen.
Hierzu zählen im Besonderen:
- umfassende Informations- und Präventionskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung von Alkohol insbesondere in der Schwangerschaft,
- Vollständiges Werbeverbot von alkoholhaltigen Produkten,
- Deklaration von Gesundheitsgefahren durch entsprechende Kennzeichnungspflichten auf alkoholhaltigen Produkten,
- Anhebung der Alkoholsteuer,
- Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von alkoholhaltigen Produkten auf das 18. Lebensjahr,
- Beschränkung der Zeiten, zu denen alkoholhaltige Produkte gekauft werden können,
- Beschränkung der Verkaufsstellen.
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27.04.2023
Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass das § 30 des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) und § 12 des Gesetzes für psychisch Kranke (PsychKG) (Gesetz zur Aufgabe der Patientenfürsprecher:innen) dahingehend geändert wird, dass, wenn ausreichend Bewerber:innen vorhanden sind, Patientenfürsprecher:innen nur in einem Bezirk tätig sein dürfen. Ferner soll das Gesetz dahingehend verändert werden, dass Patientenfürsprecher:innen nur in einem Krankenhaus tätig sein dürfen.
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27.04.2023
Das Ausländerzentralregister (AZR) muss für Nicht-EU-Ausländer an dasselbe Datenschutzniveau wie vergleichbare Register für EU-Bürger angepasst werden.
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27.04.2023
Wir benötigen Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschende beim sog. Hackerparagraph § 202c StGB. Die Bundesregierung sollte sich dem unverzüglich annehmen. Diejenigen, die ethisches Hacking für IT-Sicherheit in unser aller Interesse und oft in ihrer Freizeit betreiben, müssen klar und rechtssicher von den Straftatbeständen ausgenommen werden.
Die gängigen Regeln zu ethischem Hacken sind von den Hacker*innen einzuhalten. Insbesondere „Responsible Disclosure“, also die Nicht-Veröffentlichung der Sicherheitslücken in einem abgestimmten Zeitraum, ist Voraussetzung für ethisches Hacken.
Jede Behörde sollte Prozesse für die Beteiligung eines solchen Verfahrens etablieren und eine Kontaktstelle für Sicherheitsforschende einrichten. Es sollte zudem juristisch geprüft werden, ob und wie Sicherheitsforschende ohne expliziten Auftrag von den Bundesbehörden für IT-Sicherheit für ihre Tätigkeiten monetär kompensiert werden kann.
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27.04.2023
Wir benötigen Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforscher*innen beim sog. Hackerparagraph § 202c StGB. Die Bundesregierung sollte sich dem unverzüglich annehmen. Diejenigen, die ethisches Hacking für IT-Sicherheit in unser aller Interesse und oft in ihrer Freizeit betreiben, müssen klar und rechtssicher von den Straftatbeständen ausgenommen werden.
Die gängigen Regeln zu ethischem Hacken sind von den Hacker*innen einzuhalten. Insbesondere “Responsible Disclosure”, also die Nicht-Veröffentlichung der Sicherheitslücken in einem abgestimmten Zeitraum, ist Voraussetzung für ethisches Hacken.
Jede Behörde sollte Prozesse für die Beteiligung eines solchen Verfahrens etablieren und eine Kontaktstelle für Sicherheitsforschende einrichten. Es sollte zudem juristisch geprüft werden, ob ethisches Hacken ohne expliziten Auftrag von den Bundesbehörden für IT-Sicherheit für ihre Tätigkeiten monetär kompensiert werden kann.
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