In Berlin haben sich ca. 70.000 Geflüchtete alleine aus der Ukraine registriert, ca. 30.000 haben bisher eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, tausende sind noch in Bearbeitung, während immer noch 300 Menschen täglich in Berlin ankommen. Dabei wird geschätzt, dass ca. die Hälfte der Geflüchteten Kinder und Jugendliche sind. Kinder und Jugendliche, die beschult und betreut werden müssen, damit eine inklusives Miteinander schnell gelingen kann. Doch unser bereits zuvor stark überlastetes Bildungssystem ist hierfür nicht vorbereitet. Manche Bezirksstadträte erwägen bereits, den Katastrophenschutz zu alarmieren, damit die Kinder und Jugendliche nach den Ferien in Zelten betreut und beschult werden können. Für uns ist das nicht hinnehmbar, denn alle Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gute Bildung. Denn nur so kann der Start in ein gutes, neues Leben gelingen! Hierfür sind eine Reihe von kurzfristigen Maßnahmen nötig.
1. Bauen, mieten, enteignen!
Es fehlen zur Zeit konkret an tausenden Schulplätze. Selbst ohne die ankommenden Geflüchteten aus allen Ländern, können wir den Bedarf kaum bis gar nicht decken. Durch die jetzige Situation ist also der beschleunigte und langfristige Schulbau zu priorisieren. Doch selbst dann braucht es Zeit, bis der jetzige Schulbestand erweitert bzw. vergrößert werden kann. Alleine für die Bauplanung ist meist zwei Jahre einzuplanen. Eine kurzfristige Alternative besteht in sogenannten modularen Ergänzungsbauten. Das Problem hierbei ist, dass es zur Zeit keine gibt. Aber auch hier gilt, selbst wenn es welche käuflich zu erwerben gäbe, bräuchte es zwei Jahre, um diese fachgerecht zu montieren. Zeit die wir nicht haben. So bleibt nur eine kurzfristige Möglichkeit: Büro-, Vereins-, und religiöse Gebäudeflächen anmieten. Nur hierdurch können schnell neue Schulräume geschaffen werden.
Deshalb fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, umgehend Gelder für die Bezirke freizugeben, um Büroflächen, Vereinsräume und – bei Sicherung säkularer Nutzung – Flächen anerkannter Glaubensgemeinschaften deutlich über dem eigenen Schulbedarf anzumieten. Die Zuordnung zu einer Regelschule sowie Verzahnung mit dem Unterricht der Regelklassen muss auch bei dieser Lösung erhalten bleiben.
Des weiteren fordern wir eben diese auf, dass auch das Instrument der Enteignung für eben diese Flächen geprüft wird. Da eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist, halten wir diesen Schritt in diesem Fall für notwendig und nötig.
Als drittes fordern wir eben diese auf, ein Grundbedarf an modularen Ergänzungsbauten anzukaufen. Die derzeitige Situation zeigt uns, dass es angeraten ist besser mehr als zu wenig modulare Ergänzungsbauten zu besitzen. Notfalls sollten diese durch (ggf. neu zu gründende) staatliche Unternehmen selbst produziert werden.
2. Unterricht nur mit geeigneten Materialien
Die besten Räume helfen jedoch nur wenig, wenn es an geeigneten schulischen Materialien scheitert. Gerade hier gibt es noch Nachholbedarf. Denn mit Heften und Co. alleine ist es nicht getan. Schüler*innen müssen auch in ihren Herkunftssprachen gefördert werden. Deshalb soll ausreichend Schulmaterial für alle Fächer in anderen Sprachen bedarfsgerecht angekauft werden. Zudem ist auch bei pädagogischen Spielen sowie Büchern darauf zu achten. Daneben sollten auch alle Informationen an die Eltern Übersetzungen in diesen Sprachen beinhalten.
Deshalb fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, geeignete Materialien für den schulischen und pädagogischen Kontext bedarfsgerecht zu beschaffen.
3. Digitale Angebote aus der Ukraine sicherstellen
In den vergangen Monaten hat sich gezeigt, dass gerade aus der Ukraine ein digitales schulisches Angebot aufrecht erhalten wurde. So fanden entweder einzelne Unterrichtsstunde digital von der Ukraine aus statt oder es wurden Lerninhalte durch das ukrainische Fernsehen weitergegeben. Beides sorgte dafür, dass viele Kinder und Jugendlichen zu Hause blieben, um den Anschluss zu ihrer Schule in der Heimat nicht zu verlieren. Allerdings bedeutete dies auch, dass viele Eltern die Betreuung ihre Kinder gewährleisten mussten. Hierdurch konnten weder die Kinder noch die Eltern am inklusiven Miteinander in unseren Schulen teilnehmen.
Dies ist ein Zustand, den wir nicht dauerhaft hinnehmen dürfen.
Somit fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, dass digitale ukrainische (oder weitere) Angebote in den schulischen Unterricht integriert werden. Die Kinder und Jugendlichen, sollten sich nicht entscheiden müssen an welchem Unterricht sie teilnehmen wollen, sondern beides in einem bekommen dürfen. Die technischen Rahmenbedingungen sollten hierfür geschaffen werden und entsprechende Mittel sind freizugeben.
4. Anwerbung, Anerkennung und Vereinfachung
Was hilft es, wenn die Räumlichkeiten und die Materialien da sind, doch die Lehrkraft fehlt?
Zur Zeit fehlen gut 900 Lehrkräfte in Berlin. Zwar gibt es eine Reihe an langfristigen Möglichkeiten, wie wir diese Lücke schließen können. Doch brauchen wir angesichts der derzeitigen Situation kurzfristige Lösungen. Diese bestehen aus drei Ansatzpunkten.
Zum einen müssen an allen Berliner Hochschulen Kampagnen gestartet werden, sich in Teilzeit an einer Schule zu bewerben. Dabei ist sekundär, ob die Studierenden in einem Lehramtsbezogenen Bachelor oder Master studieren oder nicht. Wichtig sind zwei Dinge: Erstens, kann das Studienfach auf ein Unterrichtsfach angewendet werden und sind Fremdsprachenkenntnisse in den Sprachen englisch, ukrainisch, paschto, dari oder syrisch vorhanden. Natürlich sollten die Studierenden nicht die vollen Aufgaben einer Lehrkraft mit übernehmen, vielmehr ist es wichtig diese in die Ganztagsbetreuung einzubinden und ggf. mit einer Lehrkraft den Unterricht zu betreuen.
Zum anderen sollten alle europäischen Lehramtsabschlüsse, im Bachelor, Master oder Staatsexamen, mit sofortiger Wirkung anerkannt werden. Zur Zeit müssen Personen, die im Ausland ein Studium oder ein Lehramtsabschluss besitzen, die Anerkennung beantragen. Dies alleine kostet 55€ bis 222€. Des Weiteren müssen deutsche Sprachkenntnis auf dem Niveau C2 nachgewiesen werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass ein Abschluss in zwei Fächern vorliegt. All’ dies sind Hürden, die einer Anerkennung im Wege stehen und somit verhindern, dass eine weitere Lehrkraft unserem Schulsystem weiterhelfen kann.
Als drittes gibt es noch die Lehrkräfte außerhalb der europäischen Union, diese haben es nochmals deutlich schwerer ihre Abschlüsse anzuerkennen. Von bundesweit rund 2500 Anträgen von zugewanderten Lehrkräften, die ihren Studienabschluss im Nicht-EU- Ausland erworben haben, werden pro Jahr nur etwa 500 anerkannt – also gerade einmal 20 Prozent. Dabei gibt es in vielen Bundesländern erfolgreiche Formate wie “InterTeach” oder “Lehrkräfteplus”. In diesen wird sowohl von der starren C2-Regel, wie auch der “Zwei-Schulfächer”- Politik abgewichen.
So fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, eine Kampagne zu entwickeln, um Studierende für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Ganztag oder im Unterricht zu gewinnen. Es ist darauf zu achten, dass die Kampagnen in verschiedenen Sprachen gestaltet werden.
Desweiteren fordern wir eben diese dazu auf sich innerhalb der Kultusministerkonferenz dafür einzusetzen, dass alle Voraussetzungen zur Anerkennung eines Studiums mit Lehramtsbezug oder eines Lehrkräfteabschlusses innerhalb der EU reduziert bzw. gestrichen wird. Der Antrag zur Anerkennung, wie auch der Nachweis von zwei Unterrichtsfächern sollte hierbei gestrichen werden. Das C2 Niveau soll auf ein C1 Niveau reduziert werden. Sollte das C1 Niveau nicht nachgewiesen werden können, sollten geförderte staatliche Angebote etabliert werden.
Als drittes fordern wir, dass nach dem Vorbild von “Interteach” oder “Lehrkräfteplus” Angebote finanziert und geschaffen werden. Alle nicht EU- Absolvent*innen oder Lehrkräfte sollten zudem ebenfalls keinerlei Gebühren zur Anerkennung entrichten müssen. Jegliche Verfahren sind auch hier zu vereinfachen und etwaige pädagogische Lücken durch gezielte staatliche Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte aus dem nicht EU-Ausland zu schließen.1