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Antrag 32/II/2022 Vergütung für Beschäftigte bei Freien Trägern aufwerten – Refinanzierung sicherstellen! Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Sozialwesen bei Freien Trägern endlich aufwerten

10.10.2022
  • Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle Beschäftigten bei Freien Trägern im Berliner Sozialwesen eine Entlohnung auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder erhalten, um dem Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit endlich gerecht zu werden.
  • Die Mitglieder der SPD-Fraktion und die SPD-Mitglieder im Senat sind dazu aufgefordert, ein Gesetz zu verabschieden, welches Zuwendungen ausschließlich an solche Zuwendungsempfangende vorsieht, die die durch die Zuwendung finanzierten Beschäftigten entsprechend eines Tarifvertrages (Haustarif, Branchentarif, TV-L) vergüten. Zur Gewährleistung sind die jeweiligen Tarifanpassungen verpflichtend seitens der Verwaltung und des Senates zeitnah und vollständig bereits prospektiv in der jeweiligen Zuwendung zu berücksichtigen und in den Haushalt einzustellen.
  • Darüber hinaus ist die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Komplexträgern auch in einer Mischfinanzierung (z.B. aus Entgelten und Zuwendungen) eine Bezahlung aller Beschäftigten auf dem Niveau des TV-L durch verbindliche Refinanzierungszusagen ermöglicht wird. Eine Entlohnung auf diesem Niveau muss das klare und absehbare politische Ziel sein.
  • Des Weiteren werden die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat dazu aufgefordert, gemeinsam mit Arbeitnehmer*innenvertretungen und der LIGA Berlin aktiv an einer Refinanzierung von sog. Overhead-Kosten / Gemeinkosten zu arbeiten und dabei die vorliegenden Konzepte und Vorschläge der freien Wohlfahrtpflege mit einzubeziehen. (Vgl. https://www.paritaet-berlin.de/publikationen-paritaet-berlin/detail/die-zuwendungspraxis-vereinfachen oder https://vska.de/der-verband/positionen/fachlichkeit-statt-zuwendungsbuerokratie/ ).
  • Im Haushaltsplan 2024/2025 ist ausreichend Vorsorge zu treffen, um die durch die geforderten Maßnahmen entstehenden Mehrausgaben zu abzubilden.

 

Antrag 314/II/2022 Ein Game House für Berlin

9.10.2022

Die Berliner SPD fordert eine senatsgesteuerte Initiative für die Einrichtung eines Game Houses im Berliner Stadtgebiet ein und regt an, diese aktiv zu unterstützen. Dabei sollen den rasch steigenden Mieten und der damit einhergehenden Vertreibung von entsprechenden Firmen aus ihren angestammten Sitzen und dem daraus resultierenden Fehlen eines fachlich geeigneten Begegnungsortes der Branche entgegengewirkt werden. Aufmerksamkeit für diese Branche bringt zudem positive kulturelle und wirtschaftliche Effekte.

 

Bei der Umsetzung des Projektes sollten vor allem kreative KMU aus der Hauptstadtregion als Zielgruppe angesprochen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Interessen der Hauptstadtregion im Konzert der Bundesländer und im internationalen Kontext gewahrt werden. Wichtig ist, dass ein zentraler Ort gefunden wird, der ausreichend Platz bietet bzw. erweiterbar ist. Vorzuziehen ist ein Ort im Eigentum der öffentlichen Hand, um auf Dauer günstige Gewerbemieten zu ermöglichen. Das Community Management sollte durch ein Team realisiert werden, dass bereits in Berlin entsprechende Erfahrungen gesammelt hat.

Antrag 57/II/2022 Bildung für dich, für uns, für alle!

9.10.2022

In Berlin haben sich ca. 70.000 Geflüchtete alleine aus der Ukraine registriert, ca. 30.000 haben bisher eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, tausende sind noch in Bearbeitung, während immer noch 300 Menschen täglich in Berlin ankommen. Dabei wird geschätzt, dass ca. die Hälfte der Geflüchteten Kinder und Jugendliche sind. Kinder und Jugendliche, die beschult und betreut werden müssen, damit eine inklusives Miteinander schnell gelingen kann. Doch unser bereits zuvor stark überlastetes Bildungssystem ist hierfür nicht vorbereitet. Manche Bezirksstadträte erwägen bereits, den Katastrophenschutz zu alarmieren, damit die Kinder und Jugendliche nach den Ferien in Zelten betreut und beschult werden können. Für uns ist das nicht hinnehmbar, denn alle Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gute Bildung. Denn nur so kann der Start in ein gutes, neues Leben gelingen! Hierfür sind eine Reihe von kurzfristigen Maßnahmen nötig.

 

1. Bauen, mieten, enteignen! 

Es fehlen zur Zeit konkret an tausenden Schulplätze. Selbst ohne die ankommenden Geflüchteten aus allen Ländern, können wir den Bedarf kaum bis gar nicht decken. Durch die jetzige Situation ist also der beschleunigte und langfristige Schulbau zu priorisieren. Doch selbst dann braucht es Zeit, bis der jetzige Schulbestand erweitert bzw. vergrößert werden kann. Alleine für die Bauplanung ist meist zwei Jahre einzuplanen. Eine kurzfristige Alternative besteht in sogenannten modularen Ergänzungsbauten. Das Problem hierbei ist, dass es zur Zeit keine gibt. Aber auch hier gilt, selbst wenn es welche käuflich zu erwerben gäbe, bräuchte es zwei Jahre, um diese fachgerecht zu montieren. Zeit die wir nicht haben. So bleibt nur eine kurzfristige Möglichkeit: Büro-, Vereins-, und religiöse Gebäudeflächen anmieten. Nur hierdurch können schnell neue Schulräume geschaffen werden.

 

Deshalb fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, umgehend Gelder für die Bezirke freizugeben, um Büroflächen, Vereinsräume und – bei Sicherung säkularer Nutzung – Flächen anerkannter Glaubensgemeinschaften deutlich über dem eigenen Schulbedarf anzumieten. Die Zuordnung zu einer Regelschule sowie Verzahnung mit dem Unterricht der Regelklassen muss auch bei dieser Lösung erhalten bleiben.

 

Des weiteren fordern wir eben diese auf, dass auch das Instrument der Enteignung für eben diese Flächen geprüft wird. Da eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist, halten wir diesen Schritt in diesem Fall für notwendig und nötig.

 

Als drittes fordern wir eben diese auf, ein Grundbedarf an modularen Ergänzungsbauten anzukaufen. Die derzeitige Situation zeigt uns, dass es angeraten ist besser mehr als zu wenig modulare Ergänzungsbauten zu besitzen. Notfalls sollten diese durch (ggf. neu zu gründende) staatliche Unternehmen selbst produziert werden.

 

2. Unterricht nur mit geeigneten Materialien 

Die besten Räume helfen jedoch nur wenig, wenn es an geeigneten schulischen Materialien scheitert. Gerade hier gibt es noch Nachholbedarf. Denn mit Heften und Co. alleine ist es nicht getan. Schüler*innen müssen auch in ihren Herkunftssprachen  gefördert werden. Deshalb soll ausreichend Schulmaterial für alle Fächer in anderen Sprachen bedarfsgerecht angekauft werden. Zudem ist auch bei pädagogischen Spielen sowie Büchern darauf zu achten. Daneben sollten auch alle Informationen an die Eltern Übersetzungen in diesen Sprachen beinhalten.

 

Deshalb fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, geeignete Materialien für den schulischen und pädagogischen Kontext bedarfsgerecht zu beschaffen.

 

3. Digitale Angebote aus der Ukraine sicherstellen 

In den vergangen Monaten hat sich gezeigt, dass gerade aus der Ukraine ein digitales schulisches Angebot aufrecht erhalten wurde. So fanden entweder einzelne Unterrichtsstunde digital von der Ukraine aus statt oder es wurden Lerninhalte durch das ukrainische Fernsehen weitergegeben. Beides sorgte dafür, dass viele Kinder und Jugendlichen zu Hause blieben, um den Anschluss zu ihrer Schule in der Heimat nicht zu verlieren. Allerdings bedeutete dies auch, dass viele Eltern die Betreuung ihre Kinder gewährleisten mussten. Hierdurch konnten weder die Kinder noch die Eltern am inklusiven Miteinander in unseren Schulen teilnehmen.

Dies ist ein Zustand, den wir nicht dauerhaft hinnehmen dürfen.

Somit fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, dass digitale ukrainische (oder weitere) Angebote in den schulischen Unterricht integriert werden. Die Kinder und Jugendlichen, sollten sich nicht entscheiden müssen an welchem Unterricht sie teilnehmen wollen, sondern beides in einem bekommen dürfen. Die technischen Rahmenbedingungen sollten hierfür geschaffen werden und entsprechende Mittel sind freizugeben.

 

4. Anwerbung, Anerkennung und Vereinfachung

Was hilft es, wenn die Räumlichkeiten und die Materialien da sind, doch die Lehrkraft fehlt?

Zur Zeit fehlen gut 900 Lehrkräfte in Berlin. Zwar gibt es eine Reihe an langfristigen Möglichkeiten, wie wir diese Lücke schließen können. Doch brauchen wir angesichts der derzeitigen Situation kurzfristige Lösungen. Diese bestehen aus drei Ansatzpunkten.

 

Zum einen müssen an allen Berliner Hochschulen Kampagnen gestartet werden, sich in Teilzeit an einer Schule zu bewerben. Dabei ist sekundär, ob die Studierenden in einem Lehramtsbezogenen Bachelor oder Master studieren oder nicht. Wichtig sind zwei Dinge: Erstens, kann das Studienfach auf ein Unterrichtsfach angewendet werden und sind Fremdsprachenkenntnisse in den Sprachen englisch, ukrainisch, paschto, dari oder syrisch vorhanden. Natürlich sollten die Studierenden nicht die vollen Aufgaben einer Lehrkraft mit übernehmen, vielmehr ist es wichtig diese in die Ganztagsbetreuung einzubinden und ggf. mit einer Lehrkraft den Unterricht zu betreuen.

 

Zum anderen sollten alle europäischen Lehramtsabschlüsse, im Bachelor, Master oder Staatsexamen, mit sofortiger Wirkung anerkannt werden. Zur Zeit müssen Personen, die im Ausland ein Studium oder ein Lehramtsabschluss besitzen, die Anerkennung beantragen. Dies alleine kostet 55€ bis 222€. Des Weiteren müssen deutsche Sprachkenntnis auf dem Niveau C2 nachgewiesen werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass ein Abschluss in zwei Fächern vorliegt. All’ dies sind Hürden, die einer Anerkennung im Wege stehen und somit verhindern, dass eine weitere Lehrkraft unserem Schulsystem weiterhelfen kann.

 

Als drittes gibt es noch die Lehrkräfte außerhalb der europäischen Union, diese haben es nochmals deutlich schwerer ihre Abschlüsse anzuerkennen. Von bundesweit rund 2500 Anträgen von zugewanderten Lehrkräften, die ihren Studienabschluss im Nicht-EU- Ausland erworben haben, werden pro Jahr nur etwa 500 anerkannt – also gerade einmal 20 Prozent. Dabei gibt es in vielen Bundesländern erfolgreiche Formate wie “InterTeach” oder “Lehrkräfteplus”. In diesen wird sowohl von der starren C2-Regel, wie auch der “Zwei-Schulfächer”- Politik abgewichen.

 

So fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, eine Kampagne zu entwickeln, um Studierende für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Ganztag oder im Unterricht zu gewinnen. Es ist darauf zu achten, dass die Kampagnen in verschiedenen Sprachen gestaltet werden.

 

Desweiteren fordern wir eben diese dazu auf sich innerhalb der Kultusministerkonferenz dafür einzusetzen, dass alle Voraussetzungen zur Anerkennung eines Studiums mit Lehramtsbezug oder eines Lehrkräfteabschlusses innerhalb der EU reduziert bzw. gestrichen wird. Der Antrag zur Anerkennung, wie auch der Nachweis von zwei Unterrichtsfächern sollte hierbei gestrichen werden. Das C2 Niveau soll auf ein C1 Niveau reduziert werden. Sollte das C1 Niveau nicht nachgewiesen werden können, sollten geförderte staatliche Angebote etabliert werden.

 

Als drittes fordern wir, dass nach dem Vorbild von “Interteach” oder “Lehrkräfteplus” Angebote finanziert und geschaffen werden. Alle nicht EU- Absolvent*innen oder Lehrkräfte sollten zudem ebenfalls keinerlei Gebühren zur Anerkennung entrichten müssen. Jegliche Verfahren sind auch hier zu vereinfachen und etwaige pädagogische Lücken durch gezielte staatliche Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte aus dem nicht EU-Ausland zu schließen.1

Antrag 88/I/2022 Völkerstrafrecht stärken auf nationaler und internationaler Ebene

17.05.2022

Im Jahr 2022 Jahr feiern wir das 20-jährige Jubiläum des Inkrafttretens des Römischen, Statuts, der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag sowie das Bestehen des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) in Deutschland. Anlässlich dieses Jubiläums, des erfolgreichen Al-Khatib-Verfahrens in Koblenz, weiterer Verbrechen in Syrien sowie der Ukraine und anderswo, sowie des Bekenntnisses im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, die „Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen weltweit zu beenden“ sowie sich für die „Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts einzusetzen“, fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, Völkerstrafrecht auf nationaler wie internationaler Ebene konkret zu stärken.

 

Auf nationaler Ebene betrifft dies drei zentrale Punkte: das Schließen der Regelungslücken im deutschen Völkerstrafgesetzbuch und die Anpassung an das Römische Statut hinsichtlich der Straftatbestände des Verschwindenlassens sowie der sexualisierten, reproduktiven und geschlechtsbezogenen Gewalt; das Sicherstellen der stärkeren Beteiligung von Betroffenen und des besseren Zugangs der Zivilbevölkerung an Prozessen; und das Stärken der personellen und materiellen Ausstattung der für die Prozesse zuständigen Strafsenate der Oberlandesgerichte und der Generalbundesanwaltschaft sowie das Verbessern der internationalen Zusammenarbeit.

 

Auf internationaler Ebene gilt es, den Internationalen Strafgerichtshof und Beweissicherungsmechanismen zur Aufarbeitung von Straftaten politisch und finanziell umfassend, dauerhaft und nicht nur anlassbezogen, umfassend zu unterstützen.

 

Stärkung des Völkerstrafrechts auf nationaler Ebene

1. Verfolgen des Straftatbestands des Verschwindenlassens:

Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch erkennt den Tatbestand des zwangsweisen Verschwindenlassens als Verbrechen gegen die Menschlichkeit an (§ 7 I Nr. 7 a) VStGB), formuliert aber eine engere Definition im Vergleich zum Römischen Statut. Dies erschwert oftmals die Nachverfolgung und Verurteilung des Verbrechens, wie zuletzt beim Al-Khatib Verfahren in Koblenz, und muss daher angepasst werden.

 

Daneben muss das Wissen über und die Fähigkeit zur Kontextualisierung des Verbrechens geschärft werden, um entsprechende Ermittlungen und schließlich die Verfolgung zu gewährleisten. Hierfür sind entsprechende Schulungen für Ermittler*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen notwendig.

 

2. Abschaffung geschlechtsbezogener Verzerrungseffekte:

Um eine effektive Verfolgung von sexualisierter, reproduktiver und geschlechtsbezogener Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder als Kriegsverbrechen in Deutschland zu ermöglichen, muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, sowohl den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 6 VStGB als auch den des § 8 Abs. 1 Nr. 4 VStGB zu reformieren und jedenfalls an die Mindeststandards des Römischen Statuts anzugleichen.

  1. Der Tatbestand der sexuellen Sklaverei und der Auffangtatbestand „jede andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere“ müssen in die Auflistung der Tathandlungen aufgenommen werden.
  2. Das Tatbestandsmerkmal der erzwungenen Schwangerschaft muss entsprechend der Definition in Art. 7 (2) (f) Römisches Statut erweitert werden. Wer eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält, muss bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen auch dann bestraft werden können, wenn dies in der Absicht geschieht, schwere Verstöße gegen das Völkerrecht zu begehen.
  3. Der dem internationalen Strafrecht fremde Tatbestand der sexuellen Nötigung sollte gestrichen werden.

 

3. Stärkere Beteiligung von Betroffenen an Prozessen:

  1. Um zu gewährleisten, dass die Betroffenen von Völkerstraftaten an Strafverfahren teilnehmen können und die hierfür erforderliche anwaltliche Unterstützung erhalten, müssen Völkerstraftaten nach dem VStGB (§§ 6 – 13) in den in § 395 Abs. 1 StPO (Nebenklagebefugnis) und § 397a Abs. 1 StPO (Rechtsanspruch auf Verfahrensbeistand) enthaltenen Katalog der dort angeführten Straftaten aufgenommen werden.
  2. Die Kommunikation und Dokumentation von Strafverfahren zu Völkerstraftaten muss erheblich verbessert werden, um die weltweite Aufmerksamkeit über derart besondere Verfahren im Sinne des Menschenrechtsschutzes zu erhöhen und Betroffene stärker zu involvieren. So sollte die Außenkommunikation der deutschen Gerichte, etwa von Form von Pressemitteilungen oder soziale Medien, intensiviert und regelmäßig in die jeweilige Sprache der Betroffenen übersetzt werden. Außerdem sollte die Dokumentation durch Betroffene während der Prozesse ermöglicht und Übersetzungsangebote gewährleistet werden.
  3. Daneben muss das Angebot psychosozialer Begleitung der – oftmals schwer traumatisierten Opfer und Zeugen – ausgeweitet werden. Die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung nach § 406g StPO ist aktuell für die in § 397a StPO genannten Straftaten möglich. Dazu zählen die Verbrechen des VStGB nicht. Dies gilt es zu ändern.
  4. Ferner muss der Zeug*innenschutz verbessert werden. Als Vorbild können hier die Mechanismen des IStGH dienen.

 

Ausstattung der deutschen Gerichte verbessern und internationale Kooperation vertiefen

Es ist zu begrüßen, dass die personellen Mittel der Generalbundesanwaltschaft in den letzten Jahren erhöht wurden. Diese Mittel müssen jedoch weiter gestärkt werden. Um die Verfahren erfolgreich durchzuführen, muss insbesondere gewährleistet werden, dass auch die Spezialabteilungen innerhalb der einzelnen Anklagebehörden mit ausreichenden Personalmitteln ausgestattet sind. Im Interesse einer Effizienzsteigerung sollte geprüft werden, ob die Gerichtsbarkeit bei einem Oberlandesgericht gebündelt werden kann, das die Verfahren in Deutschland zentral bearbeitet.

 

Von zentraler Bedeutung für die Ermittlungen der Justizbehörden ist die Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Referat beim Bundeskriminalamt (Referat Völkerstrafrecht-Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen (ZBKV)) und den ZBKV-Ansprechstellen der Landeskriminalämter. Auf eine Stärkung dieser Stellen sollte hingewirkt werden.

 

Den Austausch mit der internationalen Strafgerichtsbarkeit und neuen Beweissicherungsverfahren wie dem von der UN-Generalversammlung geschaffenen IIIM- Mechanismus für Syrien oder dem vom UN-Menschenrechtsrat eingerichteten IIMM für Myanmar muss weiter vertieft werden. Der IIIM und IIMM könnte in einen permanenten Mechanismus umgewandelt werden, der bei Bedarf zur Anwendung käme, um Beweise zu sammeln und schließlich nationale und internationale Strafverfolgungsbemühungen zu unterstützen.

 

Daneben muss die zwischenstaatliche Zusammenarbeit ausgebaut werden. Innerhalb der EU gilt es, die Kooperation im Rahmen des EU Genocide Networks zu stärken. Bei der Ermittlungszusammenarbeit können die EU-Agenturen, insbesondere Eurojust und Europol, einen wichtigen Beitrag leisten. Die Bundesregierung sollte ferner auf eine gemeinsame Initiative europäischer Staaten zur Stärkung der Strafgerichtsbarkeit sowie auf eine Harmonisierung der nationalen Völkerstraftrechtsansätze innerhalb der EU hinwirken.

 

An das Bündnis gegen Straflosigkeit im Rahmen der Allianz für Multilateralismus gilt es anzuknüpfen und konkrete Initiativen zu entwickeln und umzusetzen. Ein weiterer Anknüpfungspunkt könnte die Alliance for Democracy sein.

 

Stärkung des Völkerstrafrechts auf internationaler Ebene

Dem Internationalen Strafgerichtshof kommt unverändert eine zentrale Position in der Verfolgung von Völkerstraftaten zu. Es ist dringend notwendig, dass die Bundesregierung an ihrer finanziellen und politischen Unterstützung des IStGH anknüpft und weiter ausbaut sowie andere Staaten kontinuierlich davon überzeugt, dies ebenfalls zu tun. Zudem sind Investitionen, etwa in digitale Technologien, zur zeitgemäßen Verbrechensaufarbeitung unerlässlich geworden. Neben der unzureichenden finanziellen Ausstattung für die große Bandbreite an Verfahren ist ein Grundproblem beim IStGH die fehlende Planungssicherheit des eigenen Personals aufgrund einer relativ kurzfristigen Budgetplanung. Die aktuellen Ermittlungsbemühungen zu den russischen Verbrechen in der Ukraine verdeutlichen die Notwendigkeit, Kapazitäten zur Nutzung, Auswertung und Überprüfung digitaler Informationen zu stärken. Neben der Mittelerhöhung muss die Bundesregierung zugleich auf die konsequente Umsetzung der aktuellen Reformprozesse des IStGH, einschließlich der Reform des Auswahlverfahrens der Richter*innen, drängen.

 

Daneben sollte sich die Bundesregierung weiterhin bilateral und multilateral dafür einsetzen, dass sich weitere Staaten dem IStGH anschließen. Bei zentralen internationalen Akteuren wie den USA als ständigem Mitglied des UN-Sicherheitsrats muss die Bundesregierung ihre Bemühungen fortsetzen, eine Unterstützung der Arbeit des IStGH etwa in Form von Überweisungen von unter das Völkerstrafrecht fallenden Fällen (Kriegsverbrechen, Genozidverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) durch den UN-Sicherheitsrat oder den UN-Menschenrechtsrat an den IStGH oder ein gleichwertiges Ad-hoc-Tribunal sowie durch Unterstützung von Ermittlungen des Chefanklägers des IStGH zu erreichen.

 

Neben der Unterstützung für den IStGH sollte sich Bundesregierung dafür engagieren, internationale Beweissicherungsmechanismen (aktuell für Syrien, Irak, Myanmar) zu stärken und darauf zu drängen, eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen zu gewährleisten.

 

Um die Kriegsverbrechen in Syrien, Jemen und jüngst in der Ukraine zu ahnden, sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, Prozesse entweder durch ein Mandat des UN-Sicherheitsrats für den IStGH oder durch Schaffung eines Ad-hoc-Tribunals einzuleiten.

Antrag 150/I/2022 Hände weg von den Daten - Kein Big Data für die Polizei!

17.05.2022

Durch die fortschreitende Digitalisierung lassen sich immer mehr Daten über Menschen und ihr Leben erheben. Diese Daten entstehen maßgeblich im digitalen Raum. So zeigen immer wieder Untersuchungen, dass Unmengen an Daten im Internet über die Nutzer*innen gesammelt werden – oftmals ohne ihr Wissen. Weiterhin gibt es Berichte, dass selbst digitale Profile von Menschen von Diensten angelegt werden, die diese Dienste (z.B. Facebook) gar nicht selbst nutzen. Klar ist: Es werden immer mehr Daten über Menschen erhoben, ob sie es wissen oder nicht.

Im Zuge der Pandemiebekämpfung wurden auch Apps zur Kontaktnachverfolgung eingesetzt. So arbeitete die Corona-Warn-App mit Open Source (also einem öffentlich einsehbaren und bearbeitbaren Code) und möglichst datensparsam, um die notwendigen Daten zur Kontaktnachverfolgung zu erheben. Neben der von der öffentlichen Hand finanzierten Corona-Warn-App gab es auch kommerzielle Alternativen, wie die Luca-App. Diese wurde vor allem zur Kontaktnachverfolgung in Restaurants eingesetzt. Dazu musste allerdings immer ein Name eingegeben werden, sodass die Nutzung – anders als bei der Corona-Warn-App – nicht anonym war. Diese fehlende Anonymität versuchte sich die Polizei in mehreren Ländern zunutze zu machen. So wurde beispielweise in Mainz ohne Rechtsgrundlage seitens der Polizei auf Daten aus der Luca-App zurückgegriffen, um Zeug*innen in einem mutmaßlichen Tötungsdelikt ausfindig zu machen. Das heißt, in diesem Fall wurden ohne richterlichen Beschluss, die persönlichen Daten von Unbeteiligten abgefragt. In Baden-Württemberg gab es ähnliche Fälle und auch in Brandenburg kündigte die Polizei an, dass Daten aus der Luca-App genutzt werden sollten.

 

Dies sind allerdings nicht die einzigen Fälle, in denen Strafverfolgungsbehörden Daten von Unbeteiligten massenhaft abgreifen. So beschloss vor kurzem das bayerische Landeskriminalamt, die umstrittene Software Palantir einzusetzen. Diese Software wird bereits von Hessen genutzt und setzt das sogenannte Datenmining ein. Dabei werden Daten aus verschiedenen Datenbanken miteinander verknüpft. Palantir ist für den Bereich der Big Data, also sehr große Datenmengen, konzeptioniert. Zwar soll die Software nach Angaben des bayerischen LKAs nicht mit dem Internet verbunden werden und keine neuen Daten erhoben werden, aber dennoch werden Daten nicht für den Zweck verwendet, für den sie ursprünglich gespeichert worden sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass Daten so zweckentfremdet werden, ist dadurch sehr groß. Die Software soll für Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden. Allerdings werden durch die Verknüpfung von Datenbanken auch massiv persönliche Daten von Menschen abgefragt, die nicht im Kontext von Terrorismusbekämpfung erhoben worden sind. Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte hält dies für einen deutlichen Eingriff in die Grundrechte vieler Menschen. Wie genau welche Daten abgefragt und verknüpft werden, ist zudem nicht öffentlich bekannt. Der Vertrag, den die bayerische Polizei mit Palantir abgeschlossen hat, ist so ausgelegt, dass andere Länder und auch der Bund diesem leicht beitreten und die Software auch nutzen können. Viele Expert*innen hegen allerdings Zweifel an der Datenschutz- und Verfassungskonformität der Software. Nach Berichten hat das Unternehmen seine Produkte auch der Berliner Polizei vorgestellt. Für uns ist ein Einsatz einer Software, die nachweislich im Widerspruch zum Grundgesetz steht, nicht hinnehmbar. Wir lehnen eine solche Kooperation strikt ab.

 

Die Daten, die von Strafverfolgungsbehörden in Deutschland erhoben werden, sind hochsensibel. Immer wieder gab es in den letzten Jahren Berichte darüber, dass Adressen von Aktivist*innen, Politiker*innen oder Prominenten ohne Rechtsgrundlage abgefragt worden sind. Fast wöchentlich gibt es neue Berichte über rechtsextreme Polizist*innen. Der Einsatz undurchsichtiger, umstrittener und datenschutzrechtlich hoch zweifelhafter Software wird diese angespannte Lage nicht verbessern. Stattdessen müssen Menschen nun Sorge habe, dass ihre Daten ohne Grund auf einmal in Terrorismuskontexten auftauchen, nur weil eine Software dies entschieden hat. Die neuen Möglichkeiten, die sich auch für Strafverfolgungsbehörden durch die Digitalisierung ergeben, dürfen kein Freifahrtschein für Grundrechtseinschränkungen sein.

 

Wir fordern daher:

  • Die Berliner Polizei wird weder die Luca-App, noch vergleichbare Apps ohne richterlichen Beschluss für die Strafverfolgung oder andere Ermittlungen nutzen.
  • Die Berliner Polizei wird Auswertung- und Analysesoftware wie z.B. Palantir nicht für die Auswertung eingriffsintensitätsarmer Daten nutzen.
  • Berlin wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass strenge Datenschutzmaßgaben insbesondere an den polizeilichen Umgang mit Daten beschlossen und umgesetzt werden. Das Ziel dieser Maßgaben muss sein, Grundrechte zu schützen und den Einsatz sowie den Kauf von Software wie Palantir zu unterbinden.