Archive

Antrag 142/II/2022 Trans* liberation now: Für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz!

12.10.2022

Wir begrüßen, dass das Bundesjustiz- und das Bundesfamilienministerium Eckpunkte für das im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vorgesehene Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt haben. Damit rückt die lange überfällige Abschaffung des „TSG“ endlich näher. Wir unterstützen ausdrücklich, dass die Anpassung von Vornamen und Geschlechtseintrag künftig in einem einfachen Verfahren vor dem Standesamt ohne vorherige Zwangsgutachten möglich sein soll.

 

Dennoch bleiben die Eckpunkte hinter einem echten Selbstbestimmungsgesetz zurück. Wir fordern deshalb die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für folgende Verbesserungen und Klarstellungen einzusetzen:

  1. Die Erklärungen zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag müssen an jedem Standesamt abgegeben werden können. Es wäre nicht zumutbar, wenn Menschen nur für die Abgabe dieser Erklärung das Standesamt ihrer Geburt aufsuchen müssten.
  2. Auch Menschen, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben, müssen das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen können. Die derzeit übliche Prüfung, ob das Recht des Heimatstaats eine vergleichbare Regelung kennt, verursacht unnötigen und zeitraubenden Bürokratieaufwand.
  3. Auch die Anpassung geschlechtsspezifischer Nachnamen soll in das Selbstbestimmungsgesetz aufgenommen werden. Wenn ein trans* Mensch einen Namen mit geschlechtsspezifischer Endung führt, wie es z.B. in nord- und osteuropäischen Ländern verbreitet ist, würde es andernfalls zu einer sinnwidrigen Diskrepanz zwischen Vor- und Nachnamen kommen.
  4. Auch bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll das Familiengericht eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen können, wenn die Sorgeberechtigten die Zustimmung zur Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag verweigern. Im familiengerichtlichen Verfahren ist sicherzustellen, dass ein*e Verfahrensbetreuer*in bestellt wird, die mit der Situation und den Bedürfnissen von trans* Menschen vertraut ist.
  5. Bereits ab Vollendung des siebten Lebensjahres sollen Minderjährige die Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag selbst abgeben, wie es im Eckpunktepapier bereits für Minderjährige ab 14 Jahren vorgesehen ist. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, hier von den allgemeinen Regelungen zur Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (§§ 104 ff. BGB) abzuweichen.
  6. Das Standesamt soll von Amts wegen das Familiengericht anrufen, wenn ein*e Minderjährige*r die Anpassung von Namen und Geschlechtseintrag verlangt und die Sorgeberechtigten auch nach Aufforderung durch das Standesamt keine Zustimmung erteilen.
  7. Sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Familiengericht müssen verpflichtet sein, die Wünsche eines minderjährigen Kindes bezüglich des eigenen Namens und Geschlechtseintrags vorrangig zu berücksichtigen. Bei entsprechender Reife muss die Entscheidung in das Selbstbestimmungsrecht des Kindes fallen. Daher muss auch die Altersgrenze für eine eigenständige Entscheidung ohne Beteiligung der Eltern abgesenkt werden.
  8. Ergänzend zum Offenbarungsverbot, das mit § 5 TSG bereits Teil der geltenden Rechtslage ist, ist eine ausdrückliche Regelung aufzunehmen, wonach Menschen nach Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag einen gesetzlichen Anspruch gegen private und öffentliche Stellen auf Ausstellung von Dokumenten, Zeugnissen und anderen Bescheinigungen mit den neuen Personendaten haben.

 

Das Selbstbestimmungsgesetz soll darüber hinaus nur Erleichterungen für die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag enthalten. Um die Lebenssituation von trans* Menschen wirksam zu verbessern, braucht es aber weitere Maßnahmen. Wir fordern deshalb die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für folgende zusätzliche Maßnahmen einzusetzen und diese zeitnah in die Wege zu leiten:

  1. Um trans* Menschen zu unterstützen und in die Lage zu versetzen, ihr Selbstbestimmungsrecht in Anspruch zu nehmen, ist die in den Eckpunkten vorgesehene Stärkung von Beratungsangeboten besonders wichtig. Insbesondere für Minderjährige sind niedrigschwellige spezialisierte Anlauf- und Beratungsstellen auszubauen, abzusichern oder neu zu schaffen, die diese bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen und während des Verfahrens, das das Selbstbestimmungsgesetz vorsieht, begleiten können. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine qualifizierte Beratung ist zu prüfen. Weiterhin ist zu prüfen, ob Sorgeberechtigte von trans* Kindern zur Wahrnehmung einer Beratung verpflichtet werden können.
  2. Eltern, die ihren Geschlechtseintrag haben ändern lassen, sind in der Geburtsurkunde des Kindes mit einer Bezeichnung einzutragen, die ihrem geänderten Geschlechtseintrag entspricht.
  3. Wie vom Koalitionsvertrag gefordert, müssen die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Das gilt auch für eventuell angeforderte Gutachten. Das Bundesministerium für Gesundheit muss zeitnah ein Konzept vorlegen, mit dem sichergestellt wird, dass trans* Menschen bei entsprechender ärztlicher Empfehlung einen Anspruch auf Kostenübernahme hinsichtlich der Behandlungen haben, die in der einschlägigen S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ empfohlen werden, welche unter Federführung der der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung erarbeitet wurde.
  4. Bezüglich der Teilnahme an Sportveranstaltungen und Wettkämpfen ist sicherzustellen, dass keine Regelungen getroffen werden, die trans* Sportler*innen ohne sachlichen Grund ausschließen oder unverhältnismäßig benachteiligen.

 

Antrag 212/II/2022 Berliner Bäder Freibadabdeckungen

12.10.2022

Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Senatorin für Inneres, Digitalisierung, Sport auf, sich dafür einzusetzen, dass auch die Berliner Bäderbetriebe einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie ihre Außenbecken, insbesondere die Beheizten, mit wärmeisolierenden Vorrichtungen zur Abdeckung außerhalb der Öffnungszeiten (insbesondere nachts) ausrüsten.

Antrag 126/II/2022 Schuldenbremse

12.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Schuldenbremse auch im Jahr 2023 ausgesetzt wird.

Antrag 24/II/2022 Mindestlohn konsequent umsetzen!

12.10.2022

Die Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns auf 12€ und des Berliner Landesmindestlohns auf 13€ ist eine bedeutende Errungenschaft für Arbeitnehmer*innen im Jahr 2022. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass der erhöhte Mindestlohn auch bei allen ankommt.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags sowie der Bundesregierung auf,

  • zusätzliche Personalmittel für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Haushalt einzustellen und eine entsprechende Werbekampagne zur Besetzung dieser Stellen zu ermöglichen, um eine flächendeckende und zielführende Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten.
  • eine digitale und manipulationssichere Zeiterfassungslösung durch die Bundesregierung zur Verfügung zu stellen und Arbeitgeber*innen dazu zu verpflichten, diese zu nutzen.
  • ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das klar regelt, was zur bezahlten Arbeitszeit gehört (An- und Abreise, Umziehen).
  • eine mehrsprachige Mindestlohns-Informations-Offensive durch die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu finanzieren.
  • die Meldestelle für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz weiter auszubauen, sodass Arbeitnehmer*innen dort stärker beraten und in ihrem rechtlichen Vorgehen gegen ihre*n Arbeitgeber*in unterstützt werden.
  • Die Sanktionierung von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist in zweierlei Hinsicht zu verstärken: durch eine Erhöhung der zu verhängenden Bußgelder sowie den Ausschluss von Arbeitgebern, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, nicht nur von der Vergabe öffentlicher Aufträge, sondern auch von der Vergabe von Fördermitteln der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.

 

Antrag 321/II/2022 Wohnraumversorgung sozialverträglich und klimagerecht gestalten

12.10.2022

Wohnraumversorgung klimagerecht gestalten:

Die SPD fordert den Berliner Senat auf, bei der Lösung der Wohnraumproblematik stärker als bisher Aspekte des Klimaschutzes zu beachten. Neubau verursacht vielerlei ökologische Schäden. Neben der Verwendung möglichst umweltschonender Materialien und der Anwendung von Konzepten der Niedrigenergiebauweise und Begrünungskonzepten muss dringend auch die Problematik des Flächenverbrauchs und der Flächenversiegelung beachtet werden.

 

So sollen die großen neuen Stadtquartiere höher und dichter konzipiert werden als bisher geplant. Die Problematik des Flächenverbrauchs durch zusätzlichen Wohnraum ist erkannt. Gleichwohl: Das reduziert den perspektivisch durch Neubau verursachten Schaden geringfügig, vermeidet ihn jedoch nicht. Der Koalitionsvertrag sieht vor, Versiegelungsflächen durch die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) auszugleichen und ab spätestens 2030 eine Netto-Null-Versiegelung zu erreichen. Wir fordern ehrgeizigere Ziele, die Netto-Null-Versiegelung muss durch eine geeignete Strategie deutlich früher erreicht werden.

 

Wohnraumversorgung sozialverträglich gestalten:

Für Berlin ist die zentrale Aufgabe neben dem Neubau die Umverteilung von Wohnraum. Dafür muss, soweit erforderlich zusammen mit der Bundesregierung, ein geeignetes Instrumentarium entwickelt werden. Die Rechte von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen sind gleichberechtigt zu behandeln.

 

Der Berliner Senat sollte darum parallel zu seinem Neubauprogramm alle Möglichkeiten der Umverteilung von Wohnraum ausschöpfen und das Instrumentarium der Umverteilung ausbauen. Dazu gehören z.B. die schärfere Verfolgung und Sanktionierung aller Arten von Zweckentfremdung wie z.B. Leerstand, gewerbliche Nutzung von Wohnraum, Anbieten von Ferienwohnungen. Die Wirksamkeit des Zweckentfremdungs-Gesetzes muss überprüft werden. Wir halten wirksamere Kontrollen, schärfere Sanktionen und deutlich höhere Geldbußen für erforderlich. Auch der Tausch einer größeren gegen eine kleinere Wohnung ohne höhere Monatsmiete sollte möglich gemacht werden. Besonders geeignet als Steuerungsinstrument ist die drastische Erhöhung der Zweitwohnungssteuer, weil sie ausschließlich positive Effekte und keine unerwünschten Nebenwirkungen hat: Erhöhung des Steueraufkommens, Verlegung des ersten Wohnsitzes nach Berlin (und somit Einkommensteuerpflicht in Berlin) oder Aufgabe der Zweitwohnung.

 

Ein enger Erfahrungsaustausch mit anderen deutschen Städten wie München, Hamburg oder Köln ist amzustreben.