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Antrag 42/I/2017 Gleiche Chancen für alle: Schulabschlüsse müssen bundesweit vergleichbar sein!

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, der anderen Landtage / Bürgerschaften und des Bundestages werden aufgefordert, sich für ein bundesweit vergleichbares Schulsystem mit einem gemeinsamen Rahmenplan, vergleichbaren Bewertungsmaßstäben und Fächern einzusetzen. Alle Schulabschlüsse müssen in allen Bundesländern sowie europaweit anerkannt werden.

 

Antrag 50/I/2017 Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz

20.04.2017

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die umgehende Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz einzusetzen.

 

Hierzu soll in Paragraph 16 des Berliner Schulgesetzes („Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien“) Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 die bisherige Formulierung („nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern“) ersetzt werden durch

 

„keine diskriminierenden Inhalte oder Darstellungen enthalten und Vielfalt namentlich in Bezug auf Geschlecht, Sprache, Alter, Herkunft, Gesundheit/Behinderung, religiöse und politische Anschauungen, sexuelle und geschlechtliche Identität sowie die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung widerspiegeln.“

 

 

Antrag 51/I/2017 Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz

20.04.2017

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die umgehende Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt und das Verbot von Diskriminie¬rung im Berliner Schulgesetz einzusetzen.

 

Hierzu soll zunächst in Paragraph 2 des Berliner Schulgesetzes (‚Recht auf Bildung und Erziehung‘) Abs. 1 die bisherige Formulierung (‚Jeder junge Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet seines Ge¬schlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Herkunft, einer Behinderung, seiner re¬ligiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität und der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung seiner Erziehungsberechtigten.‘) ersetzt werden durch ‚Jeder Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet einer möglichen Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der Hautfarbe, des Lebensalters, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität und des sozio-ökonomischen Status und der Sprache.‘ und in Paragraph 16 des Berliner Schulgesetzes („Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien“) Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 die bisherige Formulierung („nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern“) ersetzt werden durch „keine diskriminierenden Inhalte oder Darstellungen enthalten und Vielfalt namentlich in Bezug auf Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Ge¬schlechtsidentität, Hautfarbe, Lebensalter, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität, so¬zio-ökonomischer Status und Sprache widerspiegeln.“

 

Darüber hinaus ist in Paragraph 1 des Berliner Schulgesetzes („Auftrag der Schule“) das Verbot von Diskriminierung, einschließlich einer Be¬griffsdefinition und des Geltungsbereichs zu verankern.

Antrag 44/I/2017 Unterstützung von Willkommensklassen durch soziale Kompetenz zur Förderung der Kinder und zur Stärkung der Integrationsleistungen

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senates werden aufgefordert, sich für eine Stärkung in personellen wie auch qualitativen Bereichen von Willkommensklassen einzusetzen. Hierzu gehört eine bessere und rechtzeitige Schulung der Lehrkräfte, welche Willkommensklassen unterrichten. Hierzu sollten zum einen pädagogische, aber verstärkt auch psychologische Elemente gehören.

 

Auf sogenannte „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger“ ohne pädagogische Ausbildung  sollte möglichst in Willkommensklassen verzichtet werden, damit gute ausgebildetes pädagogisches Personal sich den besonderen Herausforderungen stellen kann.  Hierbei muss nicht die pädagogische Ausbildung in Deutschland erworben worden sein.

 

Jede Willkommensklasse soll auch durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter betreut werden. Für eine Mindestbetreuung muss dabei jede Willkommensklasse mit mindestens 6 Sozialarbeitsstunden pro Woche betreut werden.

 

Die Lehrerinnen und Lehrer, welche eine Willkommensklasse betreuen, sollte hierfür eine Abminderungsstunde erhalten, damit sie für ihre Arbeit auch außerhalb des Unterrichts mindestens symbolisch entschädigt werden.

Antrag 02/I/2017 Wiedervorlage von überwiesenen Anträgen

20.04.2017

Über vom Landesparteitag überwiesene Anträge haben die Fachausschüsse (bzw. andere Gremien, an welche die Anträge überwiesen wurden) auf dem folgenden Landesparteitag zu berichten. Der Bericht sollte vorab mit dem Antragsbuch versendet werden.

Anderenfalls sind die Anträge ohne Bericht wieder aufzurufen.