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Antrag 20/III/2016 Integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an den Berliner Universitäten einführen

22.11.2016

Wir fordern die Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an den Berliner Universitäten. Das Abschlussziel bleibt dabei die erste juristische Prüfung.

Antrag 31/I/2016 Alternative Hauptsprache

1.04.2016

Berlin ist eine Stadt, in der viele Menschen unterschiedlicher Kultur, Herkunft und auch Alternativer Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) leben. Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund liegt momentan sehr hoch und steigt auch durch die momentan stark steigende Zahl an Geflüchteten weiterhin.

 

Viele dieser Menschen haben einen Migrationshintergrund, der außerhalb von Westeuropa liegt. Das heißt auch, dass viele von ihnen mit einer anderen, nichtwesteuropäischen Sprache als Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) aufwachsen bzw. aufgewachsen sind. In der deutschen Gesellschaft sind Sprachen wie Türkisch, Arabisch, Kurdisch, slawische Sprachen und andere jedoch lange nicht so wertgeschätzt, wie dies eigentlich der Fall sein sollte. Der Grund hierfür lässt sich vor allem in zweierlei Naivitäten finden, die leider noch immer verbreitet sind:
Zum einen die Überzeugung, dass bestimmte Sprachen auf dem Arbeitsmarkt nicht gefragt seien und auch in anderen Lebensbereichen kaum Verwendung fänden. Für uns sind alle Sprachen gleichwertig im gleichen Maße förderungswürdig. Eine Beurteilung einzelner Sprachen allein nach ihrem „wirtschaftlichen Nutzen“ lehnen wir folglich ab. Trotz dessen sei darauf hingewiesen, dass sprachliche und damit interkulturelle Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt immer äußerst gefragt sind und sein werden.
Das andere Problem ist der Irrglaube, dass in Haushalten, in denen alle die gleiche nicht deutsche Alternative Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) beherrschen, die Menschen und vor allem Kinder Deutsch sprechen würden. Jeder würde im Alltag eher in einer Sprache kommunizieren, die er oder sie zumindest fließend beherrscht, als in einer völlig fremden. Selbst wenn Kinder mit Migrationshintergrund in der Schule Deutsch lernen, bleibt die Umgangssprache zu Hause oft die nicht-deutsche Alternative Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1). Da die deutsche Sprache kaum im Alltag genutzt und die jeweilige Muttersprache nie bewusst und in allen Facetten gelernt wird, laufen viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund Gefahr, schließlich keine Sprache annähernd perfekt zu sprechen. Ihre Sprachkompetenz bleibt mangelhaft. Mitunter ist auch ein struktureller Rassismus, welcher bestimmte Sprachen aufgrund der Region, in welcher sie hauptsächlich gesprochen werden, geringschätzt, in der deutschen Gesellschaft festellbar.

 

Desweiteren haben für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ihre Herkunft und ihr sprachlicher Hintergrund einen großen Einfluss auf ihre Identitätsfindung, die soziokulturelle Entwicklung und auch auf den schulischen bzw. beruflichen Erfolg. Dieser Punkt muss auf jeden Fall berücksichtigt werden, wenn wir von Integration bzw. Inklusion sprechen. Die mitgebrachte sprachliche Kompetenz ist eine Ressource, die es wertzuschätzen gilt, da ein hohes Sprach- und Abstraktionsniveau in der Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) sich auf das Erlernen einer Zweitsprache positiv auswirkt.
Viele Kinder, die mit einer anderen Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) als Deutsch aufwachsen sind jedoch oft in dieser Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) nicht entsprechend alphabetisiert und beherrschen sie zwar in Grundzügen, können ihr sprachliches Niveau aber in keinster Weise nachweisen. Ein Nachweis und ein ordentliches Erlenen der Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) kann ihnen im späteren Leben helfen. Diesen Zustand wollen wir verbessern. Daher fordern wir:
– kostenlose und möglichst wohnortnahe Sprachkurse in ihrer Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) für Kinder/Jugendliche einzurichten
– erleichterten Zugang zu gebührenfreien Zertifizierungsverfahren, durch die die Kinder ihr erlerntes Niveau nachweisen können

 

(gerichtet auch an „AK II der Fraktion der SPD des Abgeordnetenhauses von Berlin“)

 

Antrag 27/I/2016 Einführung des „Modell Bundestag“ an den weiterführenden Schulen in Deutschland

1.04.2016

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Landtage sind aufgefordert, auf die  Entwicklung  eines „Modell Bundestag“ an den weiterführenden Schulen in Deutschland hinzuwirken.

 

Das „Modell Bundestag“ dient der politischen Bildung der Schüler*innen und soll an allen weiterführenden Schulen als Arbeitsgemeinschaft für interessierte Schüler*innen eingeführt werden. Ansprechpartner werden bei der Bundeszentrale für politische Bildung angesiedelt. Benötigte Materialien stellen die Parteien in Zusammenarbeit mit ihren Jugendorganisationen zur Verfügung. Hierzu gehören auch das Grundsatzprogramm und das Wahlprogramm zur aktuellen Legislaturperiode.

 

Das „Modell Bundestag“ wird an den weiterführenden Schulen durchgeführt. Schüler*innen beschäftigen sich hier mit den Programmen der Parteien und bilden, analog zum Bundestag, Fraktionen und Koalitionen. Ziel ist es, das Verständnis für die politische Arbeit in Deutschland sowie die unterschiedlichen Positionen der Parteien unter den Schüler*innen zu erhöhen.

 

Bundestagswahlkämpfe werden in den Arbeitsgemeinschaften begleitet. Es werden die Grundsatz- und Wahlprogramme aller zur Wahl zugelassenen Parteien besprochen.

 

Zusätzlich werden regionale und bundesweite Konferenzen durchgeführt. Zu den regionalen Konferenzen können Schulen einzelne Schüler oder Gruppen anmelden. Die bundesweite Konferenz wird gebildet aus Delegationen der regionalen Konferenzen gebildet.

 

Antrag 17/I/2016 Zugangsmöglichkeiten zum Berliner Verwaltungsdienst öffnen

1.04.2016

Angesichts des dringend erforderlichen Einstellungsbedarfs in der Berliner Verwaltung setzen sich der SPD-Landesverband Berlin und seine im Abgeordnetenhaus sowie im Senat vertretenen Mitglieder für eine konsequente Anwendung und ggf. erforderliche Weiterentwicklung des Berliner Laufbahnrechtes für Beamtinnen und Beamte ein. Dazu wird der zuständige Senator für Inneres und Sport aufgefordert, seine bisherige Blockadehaltung aufzugeben und unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Umsetzung aller Zugangsmöglichkeiten zu den Laufbahnen des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Berlin einzuleiten.

 

Hierzu gehören:

 

1. Umsetzung der Regelungen des Laufbahngesetzes und der Laufbahnverordnung (LVO-AVD) zur Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst im Land Berlin

  • Stärkung der Zulassung von Bewerber*innen in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) mit verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschlüssen. Darüber hinaus müssen auch für Bewerber*innen mit anderen Bildungs- und Berufsbiographien, die durch ihre spezifischen Fachkenntnisse der Aufgabenbewältigung der allgemeinen Verwaltung und Fachverwaltung entsprechen, Möglichkeiten geschaffen werden, die Laufbahnbefähigung für die jeweilige Laufbahn zu erwerben (Quereinsteiger).
  • Organisation eines Mentoring-Programms, in dem Quereinsteiger*innen verwaltungserfahrende Mitarbeiter*innen zur Seite gestellt werden, um den Einstieg in den öffentlichen Dienst und verwaltungsspezifische Aufgabenfelder zu erleichtern und die Qualität zu sichern.
  • Qualifizierung der Quereinsteiger*innen durch die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) mit der Zielsetzung, die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse zu erwerben.
  • Änderung des § 25 LVO-AVD dahingehend, dass Bachelorabsolventen*innen und qualifizierte Quereinsteiger*innen aus der Ebene des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Berliner Landesdienst bei mindestens guter Leistungsbeurteilung in einem mit hoher Selbstständigkeit oder Personalverantwortung verbundenen Amt sich unmittelbar auf Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst) bewerben können. Im Rahmen der anschließenden Einführungszeit müssen anforderungsspezifische Qualifizierungen durchgeführt werden.
  • Konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Zugangsvoraussetzungen nach § 23 LVO-AVD für Studienabgänger mit einem Masterabschluss aus einer nichtjuristischen Studienrichtung und ggf. Erweiterung der geregelten Studienrichtungen nach den Bedürfnissen der Fachverwaltungen.
  • Unverzügliche Umsetzung der Regelungen des § 24 LVO-AVD für Beamt*innen des Landes Berlin, die einen berufsbegleitenden Masterstudiengang nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 LVO-AVD erworben haben. Diese Bewerber*innen sollen sich unmittelbar auf freie Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bewerben können.
  • Stärkung der Verbeamtung im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) durch Umsetzung des § 12 LVO-AVD mit Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z.B. als Verwaltungsfachangestellter oder Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation.

 

2. Verstärkung von Ausbildung und Qualifikation

  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAk). Die bisherigen Qualifizierungs- und Traineeprogramme zum Aufstieg in die und innerhalb der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener und höherer Dienst, gemessen an den prognostizierten Personalbedarf, sind anzupassen und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung zu überprüfen. Zur Förderung eines Aufstieges in die nächst höhere Laufbahnebene sollen insbesondere die Angestellten*innen bzw. Beamten*innen Berücksichtigung finden, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium mit sehr guten oder guten Leistungen absolviert haben oder sich in der beruflichen Tätigkeit durch sehr gute und gute Leistungsbeurteilungen bewährt haben oder sich in besonderer Weise ehrenamtlich für das Gemeinwohl des Landes Berlin engagieren.
  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit neben der Ausbildung und Qualifizierung durch die VAk eine engere Kooperation mit den Hochschulen des Landes insbesondere der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW). Ziel ist die Anpassung der Verwaltungsstudiengänge zur Ausbildung von Beamten*innen. Bisherigen Absolventen ist gleichwohl ohne Nachteile Zugang zu den Laufbahnen zu gewähren; ggf. sind Nachqualifizierungsangebote einzurichten.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit ein verpflichtendes Qualifizierungsprogramm für alle Führungskräfte mit Personalverantwortung um, das sich insbesondere auf die Vermittlung von Personalführung, Leistungsbeurteilung sowie Sozialkompetenzen konzentriert. Dabei soll auch eine Fremdsprachausbildung integriert sein.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit, angelehnt an das Evaluationsprogramm von Professoren und Dozenten an Hochschulen, ein System der Evaluation für Führungskräfte um, das sich an die Angestellten- und Beamtenschaft richtet. Darüber hinaus wird sowohl ein System der Supervision und Qualifizierung (siehe Punkt c) eingerichtet, das die Kompetenzen in der Personalführung weiter verbessern soll.
  • Die SPD Berlin strebt in ihrer Regierungsarbeit eine kritische Überprüfung des Leistungsbeurteilungswesens an, in der beispielsweise die Regelbeurteilung eines Beamten, der seine Aufgabenstellung in vollem Umfang erfüllt, mit der Note 3 bewertet wird. Das Leistungsbeurteilungswesen wird bereits heute erkennbar bei den Führungskräften und Behörden unterschiedlich umgesetzt bzw. findet kaum Akzeptanz.

 

Antrag 05/I/2016 Quotierte Doppelspitze möglich machen

1.04.2016

Die Richtlinien der AG Migration und Vielfalt Berlin werden in §7 um den neuen Buchstaben e) ergänzt: „Anstelle der oder des Kreisvorsitzenden kann eine quotierte Doppelspitze aus zwei Vorsitzenden, gebildet werden.“