Antrag 50/I/2017 Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die umgehende Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz einzusetzen.

 

Hierzu soll in Paragraph 16 des Berliner Schulgesetzes („Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien“) Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 die bisherige Formulierung („nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern“) ersetzt werden durch

 

„keine diskriminierenden Inhalte oder Darstellungen enthalten und Vielfalt namentlich in Bezug auf Geschlecht, Sprache, Alter, Herkunft, Gesundheit/Behinderung, religiöse und politische Anschauungen, sexuelle und geschlechtliche Identität sowie die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung widerspiegeln.“

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme WV51/I/2017 (Konsens)