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Antrag 64/I/2020 Bildungsgerechtigkeit in Coronazeiten? – Das geht! Das kann! Das muss!

30.09.2020

Die Corona bedingten Schulschließungen haben altbekannte Probleme unseres Bildungssystems wie unter einem Brennglas sichtbar gemacht. Dies gilt gerade und insbesondere für unsere Bildungseinrichtungen. Gerade zu Beginn der Krise zeigten sich viele Schulen überfordert und planlos. Es ist deshalb zwingend nötig, kritisch zu analysieren was in der Corona-Zeit falsch gelaufen ist und sowohl kurzfristige wie langfristige Veränderungen zu erreichen. Somit bleibt auch klar, dass wir uns von dem Gedanken einer möglichst sparsamen Bildung endlich verabschieden müssen. Denn schon ohne Corona ist unser Bildungssystem weit entfernt davon gerecht zu sein, diese Situation verschärft sich in Krisensituationen zusehends. Weshalb wir noch einmal unsere Forderung wiederholen: Wollen wir eine gerechtere Zukunft, brauchen wir eine gerechte Bildung. Wollen wir eine gerechtere Bildung müssen wir mehr investieren. Ohne Investitionen in die Bildung also keine gerechte Zukunft!

 

Dabei steigt mit fortdauernder Schulschließung die Gefahr, dass sich Bildungsungerechtigkeiten sogar noch weiter verstärken. Die Funktion der Schule, häusliche Ungleichheiten auszugleichen wird nahezu ausgesetzt. Die so durch diese Krise entstandenen Ungleichheiten können auch durch den stattgefundenen Fernunterricht nicht ausgeglichen werden. Auch wenn zum neuen Schuljahr die Schulen wieder einen Regelbetrieb anbieten, muss damit gerechnet werden, dass es (an einzelnen Schulen) zur erneuten Schulschließungen kommen wird. Die Senatsbildungsverwaltung und die Schulen müssen auf diesen Fall vorbereitet sein. Bei einer nächsten Krisensituation muss der Staat gewährleisten können, innerhalb eines Tages die Umstellung von Präsenz zu Onlineunterricht zu vollziehen. Und bei andauernden Schulschließungen Ersatzangebote bereitstellen, die die sozial schwierige Lage einzelner Schüler*innen berücksichtigen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats sind daher aufgefordert nachfolgende Forderungen in der weiteren Planung zu berücksichtigen:

 

1: Transparenz und Planungssicherheit

Die Senatsverwaltung ist aufgefordert in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern Notfallpläne für die Situation einzelner Schulschließungen zu erarbeiten. Wen ein Corona-Fall an Schulen auftaucht, ist eine vom Gesundheitsamt angeordnete Schulschließung die Konsequenz. Es ist zwingend erforderlich, dass die Senatsverwaltung im Notfallbogen das genaue Verfahren zur Information der Erziehungsberechtigten und zum Wechsel zwischen Präsenz- und digitalen Fernbetrieb regelt, um ein gewisses Maß an Planungssicherheit für Erziehungsberechtigte zu schaffen. Ein transparenter Umgang mit Infektionsfällen und den daraus resultierenden Konsequenzen schafft Unsicherheiten aus dem Weg.

 

2: Raumsituation als Voraussetzung für Hygienekonzepte

Die Ausbreitung der Pandemie in Schulen kann nur ausgebremst, werden indem Abstandsregeln, Maskenpflicht und andere Schutzmaßnahmen konsequent realisiert werden können. Eine wichtigste Voraussetzung dafür sind die schulischen Räumlichkeiten. Wir fordern deshalb, dass jede Schule ein Raumkonzept für Krisenzeiten erstellt. Die Senatsbildungsverwaltung soll in Kooperation mit den Gesundheitsämtern Konzepte zur Orientierung vorgeben. Weiterhin soll für jede Schule geprüft werden, inwieweit Ersatzräume in nahegelegenen Einrichtungen (in Ämtern, Volkshochschulen, Jugendzentren, Musikschulen etc.) zur Verfügung stehen, auf die im Falle zurückgegriffen werden kann. (Schulischer) Bildung muss Vorrang gewährt werden vor wirtschaftlichen Tätigkeiten. Mit dem Ausweichen auf alternative Räumlichkeiten muss Unterricht solange wie möglich in Präsenzform sichergestellt werden und bedarf hoher Priorisierung bei der Erarbeitung gesamtgesellschaftlicher Konzepte zur Eindämmung des Infektionsrisikos

 

3: Soziale Verantwortung des Pädagogischen Personals

Wir stellen dabei fest, dass die Schließung der Schulen, das pädagogische Personal nicht von der Dienstpflicht befreit. Insbesondere Klassenlehrer*innen sollen in Zeiten von andauernden Schulschließungen zum wöchentlichen Kontakt mit ihrem Schüler*innen verpflichtet werden. Art und Umfang ist durch die Senatsbildungsverwaltung in einer Verwaltungsvorschrift festzulegen. Denkbar sind hier z.B. Modelle, in denen Schüler*innen an jedem zweiten Tag in der Schule Probleme und Fragestellungen mit den Lehrer*innen und Mitschüler*innen diskutieren und auch weitere Materialien erhalten, die sie an den anderen Tagen zu Hause bearbeiten können. Um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren, kann hier z.B. im Klassen- oder Kursverband rotiert werden. Damit dieser wöchentliche Kontakt im Rahmen der Dienstpflicht gewährleistet werden kann, ist eine adäquate technische Ausstattung der Lehrkräfte erforderlich.

 

Deshalb fordern wir, dass – wo noch nicht geschehen – eine dienstliche Mailadresse an allen Schulen eingerichtet wird. Klassenlehrer*innen sind weiterhin Endgeräte für den dienstlichen Gebrauch zu Verfügung zu stellen. Da an vielen Schulen, ein Mailkontakt mit den Eltern sich als schwierig gestaltet. Bei der Ausarbeitung entsprechender Vorgaben, sind die Gewerkschaften einzubeziehen.

 

4: Digitale Endgeräte für bedürftige Schüler*innen bereitstellen

Auch in der Zeit der Schulschließungen besteht ein Recht auf Zugang zu staatlichen Bildungsangeboten unabhängig des sozioökonomischen Status einzelner Schüler*innen. Dort wo dieser Zugang vom Besitz digitaler Endgeräte (einschließlich eines Internet Zugangs) abhängt, sind diese vom Staat bereitzustellen.

 

Der Senat ist daher aufgefordert, sich für die Verankerung eines solchen Rechtsanspruchs einzusetzen. Er trägt insoweit die Verantwortung für die digitale Infrastruktur auch außerhalb des Schulgebäudes.

 

5: Alternative Lernräume anbieten und besondere Lernräume erhalten

Zudem fordern wir, dass im Falle einer Schulschließung, die länger als zwei Wochen andauert, bedürftige Schüler*innen alternative hygienische Lernräume in den Schulen und Bibliotheken zur Verfügung gestellt werden soll. Da gerade die Schließung von Schulen vor allem bedürftige Schüler*innen Lernraum entzieht. Hierüber kann auch der Zugang zu einem Drucker sichergestellt werden. Weiterhin soll nach Möglichkeit der Betrieb sonderpädagogischer Lerngruppen aufrechterhalten werden. Wenn die Bearbeitung der Aufgaben im häuslichen Umfeld nicht möglich ist, müssen diese Lernräume sicherstellen, dass Schüler*innen nicht abgehängt werden, eine angemessene Lernumgebung erhalten und hier pädagogisch betreut werden.

 

6: Schulpflicht gilt auch in Corona und ist durchzusetzen

Die Schul- und Unterrichtspflicht gilt auch in Corona und schützt gerade bedürftige Schüler*innen.

 

Deshalb wird die Senatsbildungsverwaltung dazu aufgefordert die AV-Schulbesuchspflicht, um klare Vorgaben zu ergänzen. Diese beinhaltet insbesondere eine Kontakt- und Rückmeldepflicht der Schüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten. Ist dieser Kontakt nicht möglich, befindet sich das Kind in digitaler Schuldistanz, welche es zu erfassen gilt. Für diesen Fall sind aufsuchende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Sozialarbeit zu entwickeln.

 

7: Stärkung der Schulsozialarbeit

Eine weitere Voraussetzung ist die Stärkung der Schulsozialarbeit in der Krise. Durch die Schulschließungen brechen viele Unterstützungssysteme – sei es die Durchführung von Krisengesprächen, Aufklärung häuslicher Gewalt oder Unterstützung in Amtsangelegenheiten – weg. Gerade für Schulschließungen braucht es daher Konzepte zur Begleitung von Schüler*innen und deren Erziehungsberechtigten.

 

Es sollen daher in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe, Konzepte für die Sozialarbeit in Krisenzeiten und insbesondere für Hausbesuche entwickelt werden. Weiterhin soll die Notfallbetreuung auch in Jugendclubs eingerichtet werden, in denen Kinder Probleme besprechen können. Zudem fordern wir, dass eine sichere Onlineplattform für Sozialarbeiter*innen aufgebaut werden, wodurch ein digitaler Kontakt möglich ist.

 

8: Beteiligung und Kommunikation

Um verschiedene Perspektiven innerhalb der Schulgemeinschaft einzubeziehen, sind mindestens die Schulkonferenz unter besonderer Berücksichtigung der Meinungen von Schülervertreter*innen und das Krisenteam bei der Ausarbeitung, Einführung und Umsetzung von Corona-bedingten Raum-, Hygiene- und (Fern)Unterrichtskonzepten einzubeziehen. Das gleiche gilt für die Landesgremien bei der Ausarbeitung der oben genannten zentralen Konzepte.

 

9: Hygienisch handeln in Schulen

In vielen Schulen sind nur ungenügende Sanitäreinrichtungen zur Umsetzung der Hygienekonzepte vorhanden. Auch gab es bis zuletzt an vielen Schulen zu wenig Desinfektionsmittel und selbst wenn vorhanden, fand vielerorts keine richtige Anwendung statt. Zwar wurde eine Maskenpflicht für das Lehrpersonal empfohlen, doch auch das wurde bzw. konnte kaum umgesetzt werden. Die Lüftung in den Klassenräumen war von den jeweiligen Lehrkräften abhängig und wurde zu restriktiv umgesetzt.

 

Alle Berliner Schulen müssen so mit Sanitäranlagen und Hygienematerial ausgestattet werden, dass sie auch langfristig und jederzeit auf Pandemien vorbereitet sind. Hierzu zählen nicht zuletzt eine ausreichende Anzahl an Waschbecken, Warmwasser, Toiletten und Seife. Zudem fordern wir, dass in den obligatorischen Erste-Hilfe-Kursen auch die richtige Anwendung von Hygienemitteln und Regeln thematisiert werden. Damit die Lehrkräfte vor Ort mit Desinfektionsmitteln und weiteren Maßnahmen vertraut und sicher umgehen können.

 

Antrag 90/I/2020 Leave no one behind – Europäisch, Solidarisch, Menschlich!

30.09.2020

Seit Jahren spielt sich eine humanitäre Katastrophe ab: Die europäische Asylpolitik! Eine Polizei, die Menschen, die vor Flucht, Hunger und Vertreibung fliehen, zusammenschlägt. Europäische Länder, die ihre Grenzen schließen, um Menschen den Wunsch auf Frieden und Sicherheit zu verwehren. Regierungen, die um die Aufnahme jedes Fluchtsuchenden unsolidarisch feilschen.

 

Dann Oktober 2015 – Auf einer Insel vor der Küste Griechenlands entsteht das größte Flüchtlingslager in Europa seit dem Mauerfall. 19.000 Menschen leben hier unter unmenschlichen Bedingungen: Mangelnde Versorgung, desaströse hygienische Bedingungen und Gewalt. Moria war bereits vor der Corona- Zeit Ort tiefer Besorgnis.

 

Das sich mit Corona die ohnehin schon besorgniserregende Situation noch weiter verschlimmert hat, braucht nicht weiter ausgeführt werden.

 

So verwundert es auch nicht, dass neben Ärzte ohne Grenzen noch 16 weitere NGOs eine sofortige Evakuierung des Lagers fordern. Die Reaktion der griechischen Regierung ist eine andere: Gerade einmal 500 der 19.000 Menschen wurden seit Mai aus dem Lager evakuiert. Weiterhin sollen die minderjährigen Geflüchteten zwar Asyl erhalten und können so innerhalb von zwei bis vier Wochen die Lager verlassen, jedoch müssen sie sofort eine Unterkunft und Arbeit finden, um sich selbst finanzieren zu können. Unfassbar, wenn man bedenkt, dass es sich um Minderjährige handelt, die die geforderten Sprachen größtenteils nicht beherrschen, psychisch geschädigt sind und dringend medizinische Versorgung benötigen. Natürlich bedeutet dies für viele der Weg in die Obdachlosigkeit, illegaler Arbeit oder Prostitution.

 

Und die deutsche Bundesregierung?

Berlin hat angekündigt 300 Menschen aufnehmen zu wollen – Thüringen will weitere 500 unbegleitete Geflüchtete aufnehmen. Alles scheitert an einer Person: Horst Seehofer. Sein Vetorecht zu den Landesaufnahmeprogrammen begründet er dabei mit einem „bundeseinheitlichen Handeln“.  Er verweist damit auf Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes, wonach das „Einvernehmen“ des Ministeriums bei Landesaufnahmeprogrammen nötig ist, um die „Wahrung der Bundeseinheitlichkeit“ herzustellen. Zurecht bezeichnen viele Politiker*innen dieses Vorgehen als Skandal. Denn was soll hier gewahrt bleiben? Die Abschottungspolitik? Ein einheitliches inhumanes Vorgehen gegen Geflüchtete?

 

Der Fall Moria ist ein trauriger Höhepunkt einer seit Jahren andauernden rassistischen Asylpolitik. Diese muss durchbrochen werden.

 

Wir als Jusos bleiben dabei, dass Menschen die vor Krieg, Hunger oder Verfolgung fliehen, selbstverständlich geholfen werden muss. Menschen gehören nicht in eingezäunte Lager.

 

Wir fordern deshalb:

 

  • dass der Bundesparteitag, die SPD-Bundestagsfraktion sowie die SPD-Regierungsmitglieder das Vorgehen des Bundesinnenministers verurteilen und darauf hinwirken, dass es den deutschen Bundesländern erlaubt wird, Landesaufnahmeprogramme für die Geflüchteten auf Lesbos aufzustellen.
  • dass sich der Bundesparteitag, die SPD-Bundestagsfraktion, die SPD-Regierungsmitglieder, dafür einsetzen, auf eine gerechte und gleichmäßige Verteilung der Geflüchteten hinzuwirken. Gerade Deutschland muss mit seiner historischen Verantwortung, die humanitäre Hilfe als Selbstverständlichkeit begreifen und es als Pflicht ansehen, notleidenden Menschen zu helfen
  • die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament, den Vorsitzenden des Rates für Allgemeine Angelegenheiten und deren sozialdemokratischen Mitgliedern sowie die sozialdemokratischen Regierungen Europas auf, sich für eine sofortige Schließung Morias und eine dezentrale Unterbringung der Geflüchteten einzusetzen. Dass ein solches Lager überhaupt in Europa existiert, kann wahrlich als Schande bezeichnet werden.
  • die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament, den Vorsitzenden des Rates für Allgemeine Angelegenheiten und deren sozialdemokratischen Mitgliedern sowie die sozialdemokratischen Regierungen Europas auf, sich dafür einzusetzen, dass das europäische Asylrecht dahingehend umgestaltet wird, dass bereits unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die sich im Asylprüfungsverfahren befinden, mit sofortiger Wirkung ein oder beide Elternteile nachholen dürfen. Zudem soll die Grundsatzentscheidung des EuGHs von 2018 im gesamten EU-Gebiet 1:1 umgesetzt werden. Demnach dürfen unbegleitete Geflüchtete ihre Eltern bei einem positiven Asylbescheid nachholen. Dies gilt auch dann, wenn Sie während ihres Asylverfahrens 18 Jahre alt werden. Dieses Urteil wird bei weitem (z.T. nicht mal in Deutschland) umgesetzt.
  • dass eine PG Flucht & Migration der Jusos Berlin eingesetzt wird. Die erwähnte rassistische Asylpolitik zu durchbrechen bedarf weiterhin intensiver Arbeit. Dabei müssen wir stetig die Themen rund um Flucht und Migration in der Gesellschaft thematisieren, kampagnenfähig bleiben sowie Veranstaltungen und Aktionen weiterhin durchführen. Damit der Landesvorstand sowie die Kreisverbände, gerade im Hinblick auf die anstehenden Wahlen entlastetet werden können und gleichzeitig Mitglieder in diese Arbeit noch stärker involviert werden können, fordern wir die Einsetzung dieser PG. Es kann nicht sein, dass wir dieses Gebiet den Rechten überlassen, die es ständig für ihre widerliche Politik instrumentalisieren. Wenn wir einen Wandel der Gesellschaft antreiben wollen, müssen wir weiterhin der Motor sein!

Antrag 145/I/2020 Den Begriff “Rasse” im Grundgesetz ersetzen

30.09.2020

Artikel 3 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 15. November 1994 wie folgt:

 

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Als SPD lehnen wir die Einteilung von Menschen in Rassen grundliegend ab. Die SPD und ihre Fraktionen setzen sich daher auf allen Ebenen und besonders als Fraktion des Deutschen Bundestages dafür ein, dass im Art. 3 Abs. 3 GG die Formulierung „wegen seiner Rasse“ durch die Formulierung „aufgrund einer rassistischen Zuschreibung“ oder eine mindestens gleich geeignete Formulierung ersetzt wird und regen nachdrücklich an, dazu „aufgrund einer antisemitischen Zuschreibung“ zu ergänzen. Ebenso fordern wir, dass sich die SPD Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin dafür einsetzen, dass die Formulierung „wegen seiner Rasse“ im Art. 10 Abs. 2 Verfassung von Berlin ebenfalls „aufgrund einer rassistischen Zuschreibung“ ersetzt wird und in demselben Absatz „aufgrund einer antisemitischen Zuschreibung“ ergänzt wird.”.

 

Antrag 82/I/2020 Familie ist da, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen: Familienvielfalt anerkennen, alle Familien unterstützen!

30.09.2020

Wir fordern, dass Familien- und Lebensgemeinschaften, die außerhalb einer Ehe Verantwortung füreinander übernehmen, besser anerkannt und gefördert werden. Dafür wollen wir eine „Familien- und Lebensgemeinschaft“ im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankern.

 

Wir fordern, dass, die gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Ehe sowie alle Begünstigungen des Staates der Rechtsform Ehe gegenüber – vor allem im Steuer-, Erb-, Aufenthalts- und Familienrecht – allen volljährigen Menschen zugänglich zu machen, die eine Familien- und Lebensgemeinschaft eingehen.

 

Wir fordern, dass die Familien- und Lebensgemeinschaft nicht auf zwei Personen beschränkt ist und keine Festlegung des Geschlechts verlangt. Die Familien- und Lebensgemeinschaft ist rechtlich bindend und auf Dauer angelegt. Sie basiert auf einem familiären Verantwortungsverhältnis zueinander, das durch ein besonderes Maß an gegenseitiger Unterstützung und Fürsorge geprägt ist.

Antrag 159/I/2020 Migrant*innenselbstorganisationen stärken, strukturelle Diskriminierung verhindern!

30.09.2020

Der Innensenator und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden aufgefordert, Verfahren durch das Landeskriminalamt (LKA) zur Einstufung von Migrant*innenselbstorganisationen (MSO) als Ausländervereine zu unterbinden und eine missbräuchliche Auslegung des Vereinsgesetzes künftig zu unterlassen.

 

Im August 2019 wurde eine berliner Migrant*innenselbstorganisation, offenbar nicht die einzige, vom LKA Berlin aufgefordert sich als Ausländerverein gem. § 14 Abs. 1 des Vereinsgesetzes anzumelden. Auf die Nachfrage, wie das LKA zu dieser Auffassung kam, wurde telefonisch mitgeteilt, dass das LKA die Namen der Vereinsvorstände der MSO sichtet und je nachdem wie „deutsch“ oder „fremd“ die Namen klingen, geht das LKA davon aus, ob es sich um einen Ausländerverein handelt oder nicht.

 

Ausländervereine sind solche, deren Mitglieder oder Leiter*innen sämtlich oder überwiegend Ausländer*innen sind und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines Mitgliedstaates der EU besitzen. Ausländervereine können zusätzlich einfacher unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 VereinsG verboten werden.

 

Migrant*innenselbstorganisationen in Berlin haben eine enorm wichtige gesellschaftliche Funktion, indem sie die Teilhabe und Inklusion vieler ermöglichen und ein fester Ansprechpartner der Politik in den Belangen der Migration und Integration sind. Diese Vereine anhand der Namen der Vorstände zu kategorisieren, ob sie „deutsch“ oder „fremd“ sind, lässt eine Wertschätzung innerhalb der Sicherheitsbehörden für MSO missen und deutet auf strukturellen Rassismus hin.

 

Viele Genoss*innen sind auch in MSO organisiert und verrichten wichtige ehrenamtliche und außerparteiliche Arbeit. Wir stehen für eine Einwanderungsgesellschaft in Deutschland. Zur Stärkung unserer Gesellschaft gehört nicht nur das Bekenntnis zu einer offenen Gesellschaft, sondern auch die Bekämpfung von struktureller Diskriminierung und anderen Hürden.