Archive

Antrag 46/I/2022 Schulstraßen-Konzept nach Wiener Vorbild

17.05.2022

Zur Erhöhung der Schulwegsicherheit an Berliner Schulen fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat sowie die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen, dass in Berlin das Schulstraßen-Konzept nach Wiener Vorbild einführt und etabliert wird.

 

Zunächst soll das Konzept in Form eines Modellprojektes in Pankow, dem größten Schulbezirk Berlins erprobt und entwickelt werden.

 

Um die Einführung von Schulstraßen zu ermöglichen, muss auf Landesebene eine entsprechende Rechtsgrundlage für temporäre Fahrverbote vor Schulen im Berliner Mobilitätsgesetz geschaffen werden. Des Weiteren soll eine Bundesratsinitiative zur entsprechenden Änderung der Straßenverkehrsordnung gestartet werden. Wir fordern zudem unsere sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag auf, sich dafür einzusetzen

Antrag 48/I/2022 Strandbäder für Alle und nicht Events für Wenige.

17.05.2022

Wir fordern den Berliner Senat auf Strandbäder, die durch die Berliner Bäderbertriebe (BBB) an privatwirtschaftliche Akteure verpachtet werden langfristig wieder in die Kontrolle der  Stadt bis zu Beginn der Saison 2024/2025 zu überführen und die Verträge mit den privaten Pächtern ökonomisch sinnvoll für beide Seiten auslaufen zu lassen. Sollte ein Pächter besondere finanzielle Aufwendungen zur Instandsetzung des Geländes oder der dort befindlichen Gebäude gehabt haben, muss geprüft werden ob diese anteilig durch die Stadt übernommen werden können.

Antrag 96/I/2022 Sichere Perspektiven schaffen! – Studierende auf der Flucht

17.05.2022

Der Angriffskrieg der Russischen Föderation zwingt unzählige Menschen in der Ukraine zur Flucht in europäische Nachbarstaaten und zur Aufgabe ihres bisher gekannten Alltags. Nach einer Schätzung des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) werden etwa 100.000 ukrainische Hochschulangehörige in Deutschland ankommen. Dies ist Ausdruck der hohen Studierendenquote von 82,67 % und Beliebtheit einer akademischen Laufbahn in der Ukraine. Mit der hohen Anzahl an geflüchteten Hochschulangehörigen geht eine besondere Verantwortung der hiesigen Hochschulen einher. Im Folgenden soll dargestellt werden, welche Maßnahmen jetzt vom Bund, den Ländern und den Studierendenwerken sowie den Hochschulen notwendig sind, um sichere Perspektiven für die ankommenden Studierenden zu schaffen.

 

Aus der Ukraine fliehen derzeit sowohl internationale Studierende aus Drittstaaten sowie ukrainische Studierende. Die Herausforderungen für die Hochschulen und die Politik ähneln sich für beide Gruppen in einigen Aspekten wie bspw. bei der Organisation von Wohnraum. Gerade in Finanzierungs- oder Aufenthaltsrechtlichen Problematiken bedarf es jedoch differenzierter Lösungen.

 

Ukrainische Studierende langfristig absichern!

Ankommende Geflüchtete sind neben der Organisation ihrer Erstversorgung insbesondere mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Für uns ist klar und selbstverständlich: Fehlendes Geld darf einer Ausbildung an einer Hochschule niemals entgegenstehen! Daher müssen langfristige Konzepte entwickelt werden, um eine der Lebenswirklichkeit angepasste Studienfinanzierung für geflüchtete Studierende zu ermöglichen.

Wir fordern ein Unterstützungsprogramm des Bundes und der Länder mit mind. 80 Millionen Euro, anknüpfend an den schon bestehenden Vorschlag des DAAD, um den ankommenden ukrainischen Geflüchteten eine sichere Studienfinanzierung zu ermöglichen. Dabei darf es sich nicht nur um einmalige Soforthilfe handeln, sondern es müssen langfristige Stipendien vergeben werden, die den Studierenden das Erreichen eines Studienabschlusses in Deutschland und den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

Die Vergabe von Stipendien wird vor dem Hintergrund der zu erwartenden Anzahl an ankommenden Studierenden jedoch nicht ausreichen, um eine flächendeckende Studienfinanzierung anzubieten. Daher fordern wir, das BAföG für ukrainische Studierende zu öffnen! Die unklare juristische Lage um die Anerkennung eines vorübergehenden Aufenthaltstitels gemäß § 24 AufenthG, den geflüchtete Ukrainer*innen momentan zum Aufenthalt in Deutschland bekommen, zur BAföG-Berechtigung gemäß § 8 BAföG, welcher den Kreis der Berechtigten und die Voraussetzungen definiert, muss zugunsten einer echten BAföG-Öffnung aufgelöst werden.

 

Konkret fordern wir vom Bund und den Ländern für geflüchtete ukrainische Studierende:

  • Umfassendes gemeinsames Unterstützungsprogramm mit mind. 80 Millionen Euro, insb. für Vergabe langfristiger Stipendien
  • Öffnung des BAföG für Studierende aus der Ukraine
  • Langfristige Hilfen, welche auch den Erwerb eines akademischen Titels, die Anerkennung von bereits bestehenden Abschlüssen und den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen

 

Echte Bleibeperspektive für Studierende aus Drittstaaten!

In der Ukraine waren bis zum Zeitpunkt der Invasion nach Schätzungen der UNESCO knapp 60000 Studierende aus Drittstaaten eingeschrieben. Der DAAD erwartet, dass bis zu 3000 von ihnen nach Deutschland kommen könnten. Für uns ist klar: Internationale Studierende müssen ihr begonnenes Studium an europäischen Hochschulen beenden können, denn in der Ukraine bzw. auch in ihren Heimatländern ist dies für sie nicht möglich. Auch nach ihrem Studium ist ihnen, genau wie allen anderen Geflüchteten, ein Bleiberecht zu ermöglichen. Da die Ukraine Teil der EHEA (European Higher Education Area) ist, sind bisher erbrachte Studienleistungen auch in Deutschland anzurechnen. Entscheidend ist für einen Verbleib an europäischen Hochschulen die aufenthaltsrechtliche Perspektive:

 

Nach der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 9. März 2022 ist es ukrainischen Staatsangehörigen sowie ausländischen Staatsangehörigen, die sich zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns in der Ukraine aufhielten, möglich ohne Visum nach Deutschland einzureisen. Während für ukrainische Studierende in der Folge die Möglichkeit besteht, einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu erwerben, stehen internationale Studierende vor der Problematik, dass sie häufig keinen Anspruch auf Schutz nach Asyl- oder Aufenthaltsgesetz haben. Da die vorübergehende Aufenthaltsberechtigung nach der Verordnung nur bis zum 23. Mai 2022 gilt, stehen internationale Studierende unter besonderem Druck, sich bis zur Ausreiseverpflichtung um ein Anschlussstudium zu kümmern und unter den Schutz des § 16b AufenthG, welcher Aufenthaltstitel für immatrikulierte Studierende in Deutschland ermöglicht, zu fallen.  Dies darf nicht hingenommen werden! Wir schließen uns der Forderung des World University Service an, dass Studierende aus Drittstaaten, die nicht politisch verfolgt sind, eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Fortführung ihres Studiums in der EHEA erhalten sollen.

 

Insbesondere BiPoC, die in der Ukraine leben und/oder studieren berichten von Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen während ihrer Flucht. So wurde Ausländer*innen innerhalb der Ukraine der Zugang zu Zügen und Bussen verwehrt, um Platz für ukrainische Bürger*innen zu machen. Auch an Grenzübergängen und in den Nachbarländern erfahren ausländische Studierende nicht die gleiche Solidarität wie ukrainische Bürger*innen. Und auch in Deutschland gibt es Berichte und Videos von rassistischem Vorgehen der Bundes- und Grenzpolizei. Wir verurteilen diese rassistische Praxis sehr entschieden. Für uns ist klar: Solidarität mit der Ukraine und Geflüchteten bedeutet Solidarität mit allen Geflüchteten – unabhängig von Ethnie, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung und Staatsangehörigkeit. Diese rassistischen Praktiken dürfen durch die Hochschulen, bspw. bei der Vergabe von Geldern oder Wohnheimplätzen, nicht fortgeführt werden!

 

Konkret fordern wir vom Bund und Land für geflüchtete Studierende aus Drittstaaten:

  • Aufarbeitung aller rassistischen Vorfälle während der Flucht sowie kostenfreie psychologische Betreuungsangebote und rechtliche Beratungsangebote für Betroffene
  • Aufnahme in Unterstützungsprogramme der Hochschulen für ukrainische Studierende
  • Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum Beginn des Wintersemesters 2024/25

 

Folgen für bereits hier lebende ukrainische Studierende abfedern!

Bereits vor Beginn der russischen Invasion waren etwa 6200 ukrainische Studierende an deutschen Hochschulen immatrikuliert (eingeschrieben). Ihre Lage ist durch den Angriffskrieg Russlands gegen ihr Heimatland insbesondere psychisch herausfordernd.

So müssen die Studierenden nicht nur um Ihre Verwandten und Freund*innen im Kriegsgebiet bangen, sondern sich auch um ihre finanzielle Lebensgrundlage sorgen. Denn häufig sind ihre Aufenthalte in Deutschland durch ihre Eltern in der Ukraine finanziert, welche momentan selbst durch den Wegfall ihrer Erwerbstätigkeit o.ä. mit fianziellen Hindernissen konfrontiert sind. Im Rahmen des Unterstützungsprogramms von Bund und Ländern müssen daher die bestehenden STIBET-Stipendien (Ein Programm, das der verbesserten Betreuung internationaler Studierender gilt und gleichzeitig Stipendien für internationale Studierende stellt) des DAAD verlängert und aufgestockt werden. Durch die STIBET-Stipendien, welche von den Hochschulen vergeben werden, können Notlagen schnell und auf kurzem Wege für Studierende vor Ort aufgefangen werden.

Die Studierendenwerke spielen eine elementare Rolle in der Unterstützung von Geflüchteten vor Ort.  Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Studierendenwerk, welche sich beispielsweise dem studentischen Wohnungsbau, Sprachkursen, Sozialberatungen, aber auch psychosozialen Hilfen für Studierende widmen. Seit Jahren sind die Studierendenwerke unterfinanziert. Dieser Mangel muss dringend ausgebessert werden! Denn momentan erscheinen die Studierendenwerke vor dem Hintergrund 100.000 ankommender Hochschulangehöriger nicht auf die Herausforderungen, bspw. durch ausreichend Plätze in den Studierenden-Wohnheimen, vorbereitet. Für hier lebende Studierende müssen die Studierendenwerke finanzielle Belastungen reduzieren: Dafür können die Mieten in den Wohnheimen gestundet, Mahlzeiten in den Mensen kostenfrei angeboten oder bestehende Mietverträge unbürokratisch verlängert werden.

 

Konkret fordern wir für bereits hier lebende ukrainische Studierende:

  • Schnelle Hilfen durch die Hochschulen durch die eingerichteten Nothilfefonds bei akuten finanziellen Notlagen
  • Unbürokratische Verlängerung der bisherigen STIBET-Stipendien
  • Aufstocken der STIBET-Stipendien durch den DAAD
  • Keine Semestergebühren solange der Krieg in der Ukraine anhält. Dabei soll jedoch auch nach dem Krieg ein Recht auf Beendigung des Studiums fortbestehen und aufrechterhalten bleiben
  • Ausbau von Wohnheimplätzen
  • Eine Stundung der Mieten in den öffentlichen Wohnheimen sowie eine Verlängerung der Mietverträge
  • Kostenloses Semesterticket für den ÖPNV
  • Kostenlose Mahlzeiten in den Mensen des Deutschen Studierendenwerks

 

Diese Forderungen sind selbstverständlich, soweit anwendbar, auf nach Kriegsbeginn aus der Ukraine geflüchtete Studierende zu übertragen. Dabei sollen keine Unterschiede zwischen Studierenden aus der Ukraine und aus den Drittstaaten gemacht werden.

 

Berliner Hochschulen als aktive Integrationshilfe!

Seit Kriegsbeginn versuchen die Hochschulen bei der Erstversorgung von ankommenden Studierenden zu helfen. Gerade bei der Vermittlung von Wohnraum oder Sprachkenntnissen müssen die Hochschulen ihre Verantwortung wahrnehmen, um Geflüchtete schnell zu integrieren und abzusichern.  Dabei spielt insbesondere der Sozialraum Hochschule eine besondere Rolle: Durch die Einbindung in die Studierendenschaft können Geflüchtete schnell neue Freund*innen finden oder schnelle Hilfe untereinander organisieren.

 

Dafür müssen die Hochschulen Mentoring-Programme schaffen, Austauschportale einrichten (wie bspw. an der Technischen Universität Berlin bereits für Wohnraum geschehen) und ihre psychosozialen Beratungsangebote stärken.

 

Der Anspruch der hiesigen Hochschulen muss es sein, allen Studieninteressierten eine Fortführung ihres Studiums zu ermöglichen. Die Berliner Hochschulen lassen in ihrer bisherigen Praxis nur in Einzelfallentscheidungen eine Immatrikulation (Einschreibung) zum Sommersemester 2022 als Regelstudierende zu. Geflüchtete Studierende sollen zunächst als Gasthörer*innen bzw. Nebenhörer*innen an den Hochschulen eingeschrieben werden. Dadurch besteht bspw. bereits die Möglichkeit, Sprachkurse an den Sprachzentren der Hochschulen zu besuchen. Diese sind elementar, um möglichst zügig das notwendige Sprachniveau für ein reguläres Studium zu vermitteln. Fehlende Sprachkenntnisse oder fluchtbedingt unvollständige Unterlagen dürfen aber nicht als Alibi von den Hochschulen verwendet werden, um Studieninteressierten die Immatrikulation zu verwehren, da insgesamt nicht genügend Studienplätze zur Verfügung stehen. Für uns bedeutet dies: Mehr Studienplätze schaffen und alle Geflüchteten immatrikulieren!

 

Konkret fordern wir von den Hochschulen:

  • Schnelle und unbürokratische Immatrikulation und Modulanrechnung geflüchteter Studierender auch bei unvollständigen Bewerbungsunterlagen
  • Die Fortführung der eingerichteten Nothilfefonds für ukrainische Studierende und Forschende
  • Die Einrichtung und langfristige Ausfinanzierung von Mentoring-Programmen und Austauschportalen zur Vermittlung von Wohnraum
  • Ein umfassendes Angebot zur Vermittlung von Sprachkenntnissen auf allen Sprachniveaus (bis C1)
  • Den Ausbau von psychosozialen Beratungsangeboten an den Hochschulen
  • Den Ausbau von Studienplätzen, damit alle studieninteressierten Geflüchteten immatrikuliert werden können

 

Deutsch-Ukrainische Forschungskooperationen stärken!

Die Ukraine ist ein enger Forschungspartner Deutschlands. In der Vergangenheit gab es verschiedene Programme und Initiativen, um strukturschwächere Hochschulen in der Ukraine zu unterstützen. Diese Bestrebungen müssen jetzt massiv intensiviert werden! Gerade in der jüngsten Vergangenheit haben sich die ukrainischen Hochschulen an europäische Standards angenähert, bspw. durch verpflichtende Fremdsprachenkenntnisse für Dozierende. Unterstützung für Hochschulen vor Ort kann in der jetzigen Situation insbesondere durch die Organisation von gemeinsamen Lernmodulen oder den Transfer von Know-How an ukrainische Hochschulangehörige erfolgen. Darüber hinaus dürfen ukrainische Forschende und Lehrende durch die Flucht nicht gezwungen werden, ihre Forschungsvorhaben oder Lehrtätigkeiten aufzugeben. Daher müssen Programme wie „Scholars at Risk“ oder das „Walter-Benjamin-Programm“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) intensiviert und ausgebaut werden, damit Wissenschaftler*innen an deutschen Hochschulen ihre Arbeit ohne finanzielle Sorgen fortsetzen können. Ebenso sind die Hochschulen und Institute gefragt, Wissenschaftler*innen aus der Ukraine als Gastwissenschaftler*innen aufzunehmen und an ihren Instituten einzubinden.

 

Konkret fordern wir:

  • Aufnahme ukrainischer Forschender und Lehrender durch Programme wie „Scholars at Risk“, damit bestehende Forschungsvorhaben fortgesetzt werden können
  • Ausbau deutsch-ukrainischer Kooperationen wie bspw. durch das Programm „Digitale Zukunft gemeinsam gestalten: Deutsch-Ukrainische Hochschulkooperationen“
  • Gemeinsame digitale Lernmodule sowie Know-How Transfer zwischen deutschen und ukrainischen Hochschulen

 

Russland und Belarus sanktionieren, Studierende schützen!

Als Reaktion auf die russische Invasion haben die Politik, die Privatwirtschaft aber auch die Hochschulen umfassende Sanktionen gegenüber Russland und tlw. gegenüber Belarus umgesetzt. Ebenso gibt es jedoch in der russischen Zivilbevölkerung zahlreiche Individuen, die dem Putin-Regime entkommen möchten. So unterzeichneten hunderte russische Wissenschaftler*innen eine Erklärung gegen den Angriffskrieg Russlands. Dieses zivile Engagement ist beeindruckend und verdient Anerkennung!

 

Gerade von den Hochschulen kann gesellschaftliche Veränderung ausgehen, daher sollen russische Studierende weiterhin die Möglichkeit haben, sich an deutschen und Berliner Hochschulen zu immatrikulieren. Ebenso sollen bereits eingeschriebene Studierende in Berlin ihr Studium fortsetzen dürfen. Dies haben die Berliner Hochschulen in ihrer bisherigen Praxis bereits so gehandhabt.

 

Zwischen Deutschland und Russland gab es zahlreiche akademische sowie forschungsbezogene Programme des Austauschs. Die DFG (Deutsche Förderungsgesellschaft) förderte mehr als 300 Kooperationsvorhaben mit Russland. Auch die Berliner Hochschulen haben in der Vergangenheit enge Forschungskooperationen mit russischen Hochschulen geführt, wie bspw. die TU Berlin mit der St. Petersburg Polytechnic University. Diese Zusammenarbeit wird durch Putins Angriffskrieg fundamental in Frage gestellt. Wo ein Völkerrechtsbruch besteht, darf es keine Normalität geben. Dies muss trotz Science Diplomacy (Wissenschaftsdiplomatie) auch für die Wissenschaft gelten. Wir fordern daher, dass aufgrund der aktuellen Lage gemeinsame Kooperationen gestoppt werden und die bereits suspendierten Kooperationen nicht fortgesetzt werden. Zum Beispiel die Berliner Hochschulen haben die Empfehlungen des DAAD dahingehend umgesetzt. Insbesondere dürfen keine Nutzungsrechte an Forschungsergebnissen an russische Hochschulen übertragen oder Geldleistungen veranlasst werden.

 

Russland und Belarus verstoßen nicht erst seit der Invasion gegen die Werte der European Higher Education Area, dem Bündnis der Staaten des Bologna-Prozesses. Daher ist auch der vollständige Ausschluss russischer und belarusischer Hochschulen aus der European Higher Education Area und der European University Association unausweichlich.

 

Konkret fordern wir:

  • Den vollständigen Ausschluss russischer und belarusischer Hochschulen aus der EHEA und EUA (Europäische Universitätsvereinigung)
  • Keine Aufnahme neuer Kooperationen mit russischen Hochschulen und Aussetzen aller bisherigen Kooperationen
  • In absoluten Ausnahmen können Kooperationen fortgeführt werden, wenn dies lediglich einem einseitigen Datenaustausch dient und kein Wissens- oder Geldtransfer nach Russland erfolgt
  • Fortbestehende Möglichkeit der Immatrikulation für russische und belarusische Studierende, die an einer hiesigen Hochschule ein Studium aufnehmen möchten.
  • Möglichkeiten der Forschung und Anstellung von russischen Wissenschaftler*innen an deutschen Hochschulen, wenn ihnen durch ihr ziviles Engagement die Verhaftung droht.

 

Insgesamt bekennen wir uns dazu, dass all die in diesem Antrag formulierten Forderungen grundsätzlich auf alle geflüchteten Studierenden angewendet werden sollen. Es darf kein Unterschied zwischen Menschen gemacht werden, die aus verschiedenen Orten flüchten.

Antrag 98/I/2022 Frauenrechtler*innen in Afghanistan schützen!

17.05.2022

Wir fordern von der Berliner Innensenatorin und den SPD-Mitgliedern des Abgeordnetenhauses und aus Berlin stammende sozialdemokratische Mitglieder des Bundestages dafür Sorge zu tragen, dass Frauenrechtsaktivist*innen bei der Ausreise unterstützt werden und ihnen und ihren Familien Asyl in Deutschland und ein sicherer Hafen in Berlin gewährt werden.

Antrag 100/I/2022 Stipendienprogramm für Ukraine-Geflüchtete aus Drittstaaten

17.05.2022

Wir fordern die SPD Berlin und ihre Abgeordneten im Landesparlament sowie die SPD-Senator:innen im Berliner Senat auf, schnellstmöglich ein gesondertes Stipendienprogramm für Studierende, die aus der Ukraine als Staatsbürger:innen anderer Drittstaaten geflüchtet sind, aufzusetzen.

 

Dieses als Pilotprojekt konzipierte Stipendienprogramm soll besonders vulnerable internationale Studierende gezielt ansprechen und ihnen die Möglichkeit der Lebensunterhaltssicherung gewährleisten, damit sie ihr Studium in Deutschland fortsetzen können.

 

Zusätzlich sollte das Land Berlin ausreichende Kapazitäten für die Beratung und Begleitung von diesen Studierenden zur Verfügung stellen, um ihnen z.B. den Übergang in den Aufenthaltsstatus i.S.d. §16 b AufenthG zu erleichtern. Das behördliche Ermessen im Umgang mit der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen soll großzügig zugunsten der Studienwilligen ausgelegt werden.