17.05.2022
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den vereinfachten Schutzstatus gemäß §24 AufenthG auf alle Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine und ohne Bezugnahme auf deren Staatsangehörigkeit zu erteilen.
Die Laufzeit des Schutzstatus muss auf die gesamte Dauer der russischen Invasion auf die Ukraine ausgedehnt und bei Fortlaufen des Krieges für alle Schutzbefohlenen automatisch verlängert werden.
Ferner fordern wir:
- ausnahmslos allen Kriegsgeflohenen aus der Ukraine unbürokratisch einen vereinfachten Aufenthaltsstatus sowie eine Arbeitserlaubnis für den gesamten Zeitraum der russischen Invasion auf die Ukraine zu erteilen.
- bei der Klassifizierung von Schutzbefohlenen die Staatsangehörigkeit nicht in die Eruierung des Schutzstatus mit einzubeziehen sondern allein den faktischen Aufhenthalt der Betroffenen vor dem 24.Februar 2022 als Kriterium anzusehen.
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17.05.2022
Wir sind solidarisch mit den Flüchtenden in und den Geflüchteten aus der Ukraine, deren Anzahl angesichts des völkerrechtswidrigen und brutalen Überfalls Putins zunehmen wird.
Besorgniserregend ist die Situation der Menschen, die aufgrund ihrer hohen Vulnerabilität nicht eigenständig in der Lage sind, die Ukraine zu verlassen. Hierfür müssten dringend humanitäre Korridore geöffnet und für die Rettung dieser Personengruppen genutzt werden. Gleiches gilt für die Situation von Kindern mit und ohne Behinderungen in ukrainischen Pflege- oder Waisenheimen. Für diese Kinder ist seitens der Bundes- und Landesregierungen umgehend ein Aufnahme-Programm aufzulegen.
Viele der geflüchteten Menschen mit Beeinträchtigungen haben besondere Bedarfe und Bedürfnisse. Von den Verantwortlichen auf Bundesebene, im Senat und in den Bezirksämtern, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlung erwarten wir, dass für eine gute Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten mit Behinderungen gesorgt wird. Hierbei ist auch in enger Kooperation mit Selbstvertretungsorganisationen zu gewährleisten:
- Systematische Identifizierung von Geflüchteten mit Behinderungen und ihrer Bedarfe bei ihrer Ankunft – Benennung übergeordneter Lots*innen auf Landesebene zur Koordination erster Schritte nach Ankunft.
- Bereitstellung notwendiger Informationen in barrierefreier Form, u.a. in Leichter Sprache, in Gebärdendolmetschung, in Brailleschrift, etc.
- Unmittelbare Bereitstellung dringend erforderlicher Hilfsmittel.
- Bedarfsgerechte Unterbringung – möglichst außerhalb von Sammelunterkünften.
- Für die medizinische Versorgung der Vertriebenen, die nach §§ 4 und 6 AsylbLG erfolgt, ist mit den Krankenkassen flächendeckend eine „auftragsweise Betreuung“ nach § 264 Abs. 1 SGB V zu vereinbaren.
- Bundesweit sind die Kommunen auf die Sonderregelung des § 6 Absatz 2 AsylbLG für Vertriebene hinzuweisen. Diese Regelung ist weiter als § 6 Abs. 1 AsylbLG, der für Asylbegehrende gilt. Vertriebenen, die besondere Bedürfnisse haben, wird danach die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt. Damit haben Vertriebene mit Behinderungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Gleiches gilt für psychotherapeutische Leistungen. Um eine möglichst einheitliche und unkomplizierte Leistungsgewährung zu ermöglichen, ist z.B. durch ein Rundschreiben darüber zu informieren.
- Sicherstellung, dass für die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Schutzmaßnahmen für Frauen und andere schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderungen getroffen sind bzw. werden (vgl. §§ 44 Abs. 2a, 53 Abs. 3 AsylG).
- Unverzügliche Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in Kitas und Schulen.
- Schneller und unkomplizierter Zugang zu tagesstrukturierenden Maßnahmen (z.B. Tagesstätten der gemeindepsychiatrischen Dienste und Werkstätten für behinderte Menschen).
- Barrierefreie Informationsangebote, Informationen in Leichter Sprache, Dolmetschung sowie Gebärdensprachdolmetschung vorhalten.
- Hinzuweisen ist auf das Beratungsangebot der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
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17.05.2022
Wir sind solidarisch mit den Flüchtenden in und den Geflüchteten aus der Ukraine, deren Anzahl angesichts des völkerrechtswidrigen und brutalen Überfalls Putins zunehmen wird. Damit steigen auf allen föderalen Ebenen die mit der Aufnahme verbundenen Herausforderungen des Schutzes, der Unterbringung und Integration. Unsere Sorge gilt allen Geflüchteten unabhängig vom Herkunftsort.
Besorgniserregend ist die Situation der Menschen, die aufgrund ihrer hohen Vulnerabilität nicht eigenständig in der Lage sind, die Ukraine zu verlassen. Hierfür müssten dringend humanitäre Korridore geöffnet und für die Rettung dieser Personengruppen genutzt werden. Gleiches gilt für die Situation von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen in ukrainischen Pflege- und Waisenheimen oder der Behindertenhilfe.
Viele der geflüchteten Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder psychischen oder chronischen Erkrankungen haben besondere Bedarfe und Bedürfnisse. Von den Verantwortlichen im Senat und in den Bezirksämtern, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen erwarten wir, dass für eine gute Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten mit Beeinträchtigungen gesorgt wird. Hierbei ist auch in enger Kooperation mit Selbstvertretungsorganisationen zu gewährleisten:
- Systematische Identifizierung von Geflüchteten mit Behinderungen und ihrer Bedarfe bei ihrer Ankunft
- Durchführung psychologischer, physio- und sozialtherapeutischer Untersuchungen sowie eine ganzheitliche Erfassung und Bewertung des Gesundheitszustands und eine Erstellung eines Behandlungsplans mit Therapieempfehlungen für weiterbehandelte Ärzte*innen
- Benennung übergeordneter Lots*innen auf Landesebene zur Koordination erster Schritte nach Ankunft.
- Bereitstellung notwendiger Informationen in umfassend barrierefreier Form, u.a. in Leichter Sprache, in Gebärdendolmetschung, in Brailleschrift, etc..
- Unmittelbare Bereitstellung dringend erforderlicher Hilfsmittel.
- Bedarfsgerechte Unterbringung – möglichst außerhalb von Sammelunterkünften.
- Für die medizinische Versorgung der Vertriebenen, die nach §§ 4 und 6 AsylbLG erfolgt, ist mit den Krankenkassen flächendeckend eine „auftragsweise Betreuung“ nach § 264 Abs. 1 SGB V zu vereinbaren.
- Bundesweit sind die Kommunen auf die Sonderregelung des § 6 Absatz 2 AsylbLG für Vertriebene hinzuweisen. Diese Regelung ist weiter als § 6 Abs. 1 AsylbLG, der für Asylbegehrende gilt. Vertriebenen, die besondere Bedarfe und Bedürfnisse haben, wird danach die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt. Damit haben Vertriebene mit Behinderungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Gleiches gilt für psychotherapeutische Leistungen. Um eine möglichst einheitliche und unkomplizierte Leistungsgewährung zu ermöglichen, ist z.B. durch ein Rundschreiben darüber zu informieren.
- Sicherstellung, dass für die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Schutzmaßnahmen für Frauen und andere schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderungen getroffen sind bzw. werden (vgl. §§ 44 Abs. 2a, 53 Abs. 3 AsylG).
- Unverzügliche Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in Kitas und Schulen.
- Schneller und unkomplizierter Zugang zu tagesstrukturierenden Maßnahmen (z.B. Tagesstätten der gemeindepsychiatrischen Dienste und Werkstätten für behinderte Menschen).
- Barrierefreie Informationsangebote, Informationen in Leichter Sprache, Dolmetschung sowie Gebärdensprachdolmetschung vorhalten.
- Hinzuweisen ist auf das Beratungsangebot der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
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17.05.2022
Wir begrüßen die erstmalige Anwendung des temporären Schutzes für Ukrainer:innen durch den Rat der EU.
Wir begrüßen, dass Deutschland den Kreis der so zu schützenden Menschen deutlich über den im Rat verpflichtend vereinbarten Personenkreis hinaus ausgeweitet hat. Auch vor dem 24.2. eingereiste Ukrainer:innen, Menschen mit Kurzzeit-Aufenthaltstitel aus unsicheren Herkunftsländern und alle Drittstaatsangehörigen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel werden gleichberechtigt aufgenommen.
Wir fordern:
- die Ausweitung des Zugangs zu temporärem Schutz für alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten. Dazu zählen auch Menschen mit zeitlich befristeten Aufenthaltstiteln wie ausländische Arbeitskräfte und Studierende. Diese sind bisher nicht erfasst. Auch sie hatten ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine, wurden durch den russischen Angriffskrieg entwurzelt und sollten gleichberechtigt mit Ukrainer:innen aufgenommen werden.
- Übergangsweise fordern wir die Berliner Landesregierung auf, nach Hamburger Vorbild Aufnahmemöglichkeiten für ausländische Studierende zu schaffen, die planen, ihr Studium in Berlin fortzusetzen. Um eine grundlegende Wirksamkeit zu erreichen, fordern wir eine Absenkung der Hürden für die Studienaufnahme
- Wir begrüßen den unbürokratischen Umgang mit ukrainischen Geflüchteten beim Zugang zu Arbeit, bei der selbstbestimmten Wahl des Wohnorts bei privater Unterbringung oder bei der Anerkennung von Abschlüssen. Aus diesen Erfahrungen sollten wir Rückschlüsse entsprechend für die Geflüchtetenpolitik ziehen. Dazu gehören: Arbeitserlaubnisse für alle Geflüchteten und das Ende des faktischen Arbeitsverbots, Beendigung von Wohnsitzauflagen und Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, welches 1993 aus dem Asylkompromiss entstanden ist und welcher beendet werden sollte.
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17.05.2022
Um Gleichstellung in der Stadtentwicklungspolitik voranzutreiben, werden alle Partei-, Fraktions- und Regierungsmitglieder der SPD in Bund und Land aufgefordert, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:
- Die Einführung einer umfassenden Datenbank aufgeschlüsselt nach Geschlechtern ist die wichtigste Grundlage, um geschlechtergerechte Städte verlässlich entwickeln zu können. Diese muss auf Bundesebene geschaffen werden. Neben Informationen zu Arbeitsentgelt, Haushaltseinkommen, Familienstruktur, Eigentums- und Vermögensverhältnissen und Nutzung von Verkehrsmitteln und anderen öffentlichen Dienstleistungen soll sie auch Daten zur Identifikation von Orten liefern, an denen es häufig zu sexistischen Übergriffen kommt. Es bedarf einer Übersicht, welche geschlechtsspezifischen Daten auf Städteebene in der EU verfügbar sind.
- Die Festsetzung von Gender Budgeting und Gender Mainstreaming auf allen Verwaltungsebenen ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Stadtentwicklung. Dies muss sich vor allem auch in der Implementierung von gleichstellungspolitischen Kriterien im öffentlichen Vergaberecht, im Haushaltsrecht, im Zuwendungsrecht und bei der Entwicklung von Städtebauprogrammen widerspiegeln. Laut der Gleichstellungsstrategie für 2020-2025 legt die EU-Kommission einen Fokus darauf, mit der Richtlinie für sozialverantwortliche öffentliche Auftragsvergabe auch Geschlechtergerechtigkeit bei allen öffentlichen Aufträgen beachten zu wollen. Dieses Ziel muss auch in Deutschland auf allen Verwaltungsebenen eingehalten werden. Um die oftmals versteckten Auswirkungen von Programmen und Maßnahmen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen auch auf unteren Verwaltungsebenen bestmöglich analysieren zu können, sollte auf Bundesebene eine Taskforce eingesetzt werden, die einen Leitfaden zur Hilfe bei der Analyse und Aufstellung von Programmen und Haushalten, erstellt.
- Ein verstärkter Fokus muss auf die Interdisziplinarität in allen Ausführungsschritten der Stadtplanung gelegt werden: So müssen beispielsweise auch bei der Aufstellung der Bebauungsplänen und im gesamten Bauplanungsprozess noch stärker Interessenvertreter:innen und Expert:innen für Gleichstellung einbezogen werden, um den Ansprüchen an eine „Stadt für Alle“ gerecht zu werden.
- Die verbindliche Einbeziehung der lokale Interessenvertretungen (z.B. Frauen-, Gleichstellungs-, Queer-, Migrations-, und Senor:innenbeauftragte, Fraueninstitutionen, Frauenprojekte, Frauenrat, Frauenhäuser, Vertreterinnen von Frauen mit Behinderung, etc.), Jugendämter und Gender Mainstreaming Expert:innen im frühen Stadium der Planung, der Durchführung und Evaluation von städtebaulichen Vorhaben ist erforderlich.
- Bei Digitalisierungsprozessen in der Verwaltung und bei städtebaulichen Vorhaben müssen Gleichstellungsexpert:innen einbezogen werden, um die oft fehlende Repräsentation in MINT-Berufen (MINT = Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik) von Frauen auszugleichen. Auf EU-Ebene stellen Männer mehr als acht von zehn Arbeitnehmer*innen in MINT-Berufen. Diesem Mangel an Vielfalt muss in der Planung und Durchführung aktiv begegnet werden. Es gilt, bereits bestehende Technologien auf Gendergerechtigkeit zu untersuchen und Gender Mainstreaming-Expert:innen aktiv in kommenden Prozessen auf allen Verwaltungsebenen einzubinden.
- Die paritätische Besetzung von Gremien und Jurys, die städtebauliche Vorhaben und Wettbewerbe begleiten und ausschreiben, ist sicherzustellen.
- Polyzentrische Strukturen müssen geschaffen werden: Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung lokaler Zentren, in denen Dienstleistungs- und Infrastruktureinrichtungen und Wohngebiete dezentral organisiert, gut vernetzt und aufeinander abgestimmt werden, um so den diversen Fortbewegungsarten von Frauen Rechnung zu tragen. Frauen legen häufiger Versorgungswege zurück und sind häufiger mit ihren Kindern unterwegs. Dies erfordert insbesondere den Ausbau eines umweltfreundlichen ÖPNV (Taktung, Zeiten etc.), sicherer und gut ausgebauter Radwege und breiternbarrierefreier Gehwege.
- Erforderlich ist die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Wohnungstypen und bezahlbarem Wohnraum, um auch alleinerziehenden Elternteilen, Senior:innen und weiteren diversen Bevölkerungsgruppen ein lebenswertes Zuhause in allen Stadtbereichen zu ermöglichen. Da Frauen und Senior:innen im Durchschnitt weniger Einkommen oder Rente beziehen, sind sie überdurchschnittlich hart von den stark steigenden Mieten in Ballungsgebieten betroffen.
- Die Ausweitung von qualitativ hochwertigen öffentlichen Nutzungsflächen und Grünanlagen muss systematisch voran getrieben werden, um Treffpunkte innerhalb von Quartieren zu schaffen.
- Gendergerechtes Bauen und gendergerechte Stadtentwicklung ist zum verbindlichen Bestandteil von Lehrplänen einschlägiger Studienrichtungen zu machen.
Der vorliegende Antrag ist ein Diskussionsauftakt. Im Rahmen einer folgenden Landesfrauenkonferenz soll die ASF Berlin sich mit dem Thema gendergerechte Stadtplanung und gendergerechte Mobilität im Detail beschäftigen.
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