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Antrag 97/I/2022 Geflüchteten muss es ermöglicht werden Asylanträge in deutschen Auslandsvertretungen zu stellen

17.05.2022

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, das Asylrecht und die Praxis dahingehend zu ändern, dass

 

  • eine Antragstellung in jeder Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Europäischen Union, unabhängig von Herkunftsland oder sonstigen Zuständigkeiten erfolgen kann.
  • die vorläufige Prüfung eines Asylantrags in den Auslandsvertretungen zuzulassen, womit dem Antragstellenden im positiven Fall eine begrenzte Einreiseerlaubnis nach Deutschland erteilt werden kann.
  • Wir unterstützen diesbezüglich eine gesamteuropäische Lösung.

 

Die Kriminalisierung der Flüchtenden, dass in Kauf nehmen der Lebensgefahr, in die sie sich begeben müssen, um einen Asylantrag stellen zu können und die oft menschenunwürdigen Bedingungen in den Unterkünften in Deutschland, in denen Flüchtende darauf warten müssen, einen Asylantrag stellen zu können, sind unserer Partei nicht würdig. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist die Partei des sozialen Wandels und Aufbruchs.

 

Das derzeitige System der Antragstellung nur in Deutschland kriminalisiert Schutzbedürftige, vergrößert die Gefahr sexueller und sonstiger Ausbeutung, insbesondere für Frauen und Mädchen, belastet die sozialen Sicherheitssysteme und Ressourcen Deutschlands und trägt bei all dem nicht dazu bei, die Zahlen nicht asylberechtigter Antragsteller zu vermindern. Es ist organisatorisch wie auch humanitär ein Totalausfall. Wir fordern daher, die Stellung eines Antrags auf Asyl ohne eine Länderbindung in den deutschen Auslandsvertretungen der EU zu ermöglichen. Die Stellung eines Asylantrags muss für jeden Menschen in den deutschen Auslandsvertretungen der EU möglich sein.

 

Asyl ist ein Grundrecht. Das Recht auf Asyl ist in Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) verankert, und jeder Mensch, der aus seinem Herkunftsland fliehen muss, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Die in Deutschland vorherrschende Praxis, das Stellen eines Asylantrags nur in Deutschland zu erlauben, führt jedoch dazu, dass gefährdete und bedrohte Menschen kriminalisiert werden. Um einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, müssen sich bedrohte Menschen Schlepper*innen anvertrauen und sich damit den Gefahren des human trafficking (Menschenhandel) aussetzen. Wir fordern daher, diese menschenverachtende Praxis zu beenden und die Stellung eines Asylantrags für jeden Menschen an jeder deutschen Auslandsvertretung zu ermöglichen.

Antrag 101/I/2022 Ukrainer auf dem deutschen Arbeitsmarkt

17.05.2022

Vereinfachung der Anerkennung von gleichwertigen Berufsqualifikationen von ukrainischen Geflüchteten durch Zentralisierung der Kompetenzen

 

Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland hat sich entschieden, geflüchteten Menschen aus der Ukraine möglichst unbürokratisch den Weg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis geht bei ukrainischen Geflüchteten anders als bei sonstigen Geflüchteten eine Arbeitserlaubnis einher. Um hierzulande als Geflüchteter mit einer spezifischen in der Ukraine erworbenen Berufsqualifikation eine Arbeitserlaubnis erteilt zu bekommen, muss häufig ihre Gleichwertigkeit mit der in Deutschland angeforderten festgestellt werden. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sieht vor, dass die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen auf Antrag nach Einzelfallprüfung von regionalen Kammern und den zuständigen Stellen der Länder festgestellt werden kann. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, des Senats und des Deutschen Bundestags werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass dieses Anerkennungsverfahren beschleunigt wird. Dazu soll das Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales bundeseinheitlich festlegen können, welche Berufsqualifikationen pauschal und ohne Einzelfallprüfung als gleichwertig anzuerkennen sind. Diese Praxis kann nicht nur die Integration von im Zuge des Ukraine-Krieges Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern, sondern auch Menschen aus anderen Herkunftsländern einen schnelleren Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

Antrag 102/I/2022 Anerkennung der beruflichen Qualifikation bei Personen mit weitreichender Berufserfahrung aber ohne geregelten Ausbildungsgang erleichtern

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten mögen sich bei der geplanten Überarbeitung des Einwanderungsrechts dafür einsetzen, dass Personen aus Drittstaaten, die über keinen dem deutschen Berufsabschluss gleichwertigen Berufsabschluss aber über nachweisbare Berufserfahrungen in ihrem  Beruf verfügen, die Einwanderung nach Deutschland und die Berufsausübung in ihrem Beruf erleichtert werden.

Antrag 103/I/2022 Unbürokratischer Schutz für russische Dissident:innen

17.05.2022

Ein dauerhafter und stabiler Frieden in der Ukraine braucht grundlegende Veränderungen in der russischen Politik und Gesellschaft. Der Überfall Russlands auf die Ukraine hat auch die russische Gesellschaft zutiefst erschüttert. Selbst wenn die militärische Misere der russischen Streitkräfte und der Druck der Sanktionen einen Wechsel der Politik des Kremls oder gar eine Veränderung an der Staatsspitze herbeiführen sollten, sind dies noch keine Garantien dafür, dass die Nachbarn der Russischen Föderation zukünftig keiner erneuten existenziellen Gefahr von expansiven und revanchistischen Handlungen Moskaus ausgesetzt sein werden.

 

Die Wiederherstellung einer legitimen politischen Ordnung und die moralische Aufarbeitung der Aggression gegen die Ukraine liegt in den Händen von Russinnen und Russen. Diese schweren Aufgaben können und sollen ihnen nicht abgenommen werden. Auch wenn derzeit eine stille und apathische Mehrheit der russischen Bevölkerung sich für Anpassung und Passivität entscheidet, gibt es fortgesetzte und deutliche Anzeichen der zunehmenden inneren Spannungen und Auseinandersetzungen in Russland – zuletzt in den IT-Fachkreisen, bei Journalist:innen und auch während der 9.Mai-Feierlichkeiten in russischen Städten. Für die unmittelbare Zukunft schrumpfen allerdings die Wirkungsräume in Russland – und die Bedeutung des politischen Exils wächst.

 

Wir können in Berlin, in Riga, in Vilnius, in Tbilisi, in Istanbul und in anderen Orten Anzeichen eines neuen politischen Exodus beobachten. Vor allem Berlin entwickelt sich zunehmend zu einem Hotspot für russische Oppositionelle, die ganze Strukturen wie Redaktionen oder Studienprogramme nach Deutschland umziehen wollen. Eine mittlere sechsstellige Anzahl von russischen Bürger:innen hat nach dem Krieg ihrem Land den Rücken gekehrt und sucht nun nach neuen sicheren Häfen für ihr Leben und Arbeiten. In den allermeisten Fällen sind es politisch denkende, engagierte, europäischen Werten verbundene Menschen, denen auch das Schicksal ihres Heimatlandes alles andere als egal ist. Sie pflegen weiterhin Beziehungen in die russische Gesellschaft hinein und können als Brückenköpfe für eine neue transnationale europäische Politik agieren, die ihren Verbündeten – Individuen wie gesellschaftlichen Organisationen – helfen muss, weitere Teile der russischen Gesellschaft zu mobilisieren.

 

Diese Menschen sind oft spontan und ohne große Vorbereitungen ausgereist und befinden sich aufgrund der westlichen Sanktionen und auch unternehmerischen Entscheidung einiger Konzerne, russische Kund:innen von ihren Dienstleistungen auszuschließen.

 

(Werbeeinnahmenstop bei Youtube, Verbot der Nutzung von Mastercard und Visa, Sperrung von AirBnB-Accounts) in prekären und fragilen Konstellationen. Diesen muss schnell und zielgerichtet geholfen werden, um eine Chance für eine grenzüberschreitende gesellschaftliche Protestbewegung nicht zu verpassen.

 

Deswegen fordern wir:

  • die SPD-Bundestagsfraktion sowie die Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für ein signifikantes und langfristig angelegtes Visum-Programm einzusetzen, das eine lebenspraktische Perspektive (inkl. Aufenthaltsrecht auf der Grundlage Realistischer Einkommensgrenzen und mit Zugang zum Arbeitsmarkt) für Dissident:innen (Journalist:innen, Aktivist:innen, Wissenschaftler:innen aus Russland schafft
  • Einen unbürokratischen Weg für die Umwidmung bestehender und auslaufender Schengen-Visa in langfristige Aufenthaltsgenehmigungen zu ermöglich
  • Darauf hinzuwirken, dass Inhaber:innen solcher Visa von finanzrechtlichen Sanktionen gegen russische Bürger:innen ausgenommen werden, um wieder an ihr Geld kommen zu können.
  • Das Bundesministerium des Innern zu beauftragen, die für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen notwendige Sicherheitsüberprüfung so zu gestalten, dass diese auch noch nach Erteilung von provisorischen Visa erfolgen kann mit Option auf Entzug beim Auftreten relevanter Anhaltspunkte
  • Einrichtung einer zentralisieren Ombudsstelle im Auswärtigen Amt / im Büro des Koordinators für zivilgesellschaftlichen Beziehungen zu Ru / ÖP für Koordination der Ersuchen seitens gefährdeter / dissidentischen Russ:innen
  • In Kooperation mit anderen europäischen Ländern auch zukünftig flexible Aufnahmeprogramme vorbereiten, die im Falle ansteigender Repressionen in Russland aktiviert werden können

 

Antrag 104/I/2022 Unzumutbare Hürden für die Einbürgerung abschaffen

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin, die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestage auf, sich dafür einzusetzen, dass für den Antrag auf Einbürgerung, für Menschen mit anerkannten Asylstatus oder subsidiärem Schutzstatus oder ähnlichen Aufenthaltstiteln, auf eine Passbeantragung an der Botschaft des Herkunftslandes aus Gründen der subjektiven Zumutbarkeit verzichtet wird und gemäß dem Urteil vom 23.09.2020 – BVerwG 1 C 36.19 andere geeignete amtliche Urkunden, bei deren Ausstellung Gegenstand der Überprüfung auch die Richtigkeit der Verbindung von Person und Name ist, für den Antrag zur Einbürgerung anerkannt werden.

 

Die zuständigen Stellen für die Einbürgerung sollen dementsprechend angewiesen werden, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.