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Antrag 02/II/2019 Änderung § 23a* (3) Organisationsstatut der SPD (Kreisvorstand)

20.09.2019

Unter der Bedingung der Schaffung der statutarischen Voraussetzungen durch Beschluss des Bundesparteitags vom 6. bis 8. Dezember 2019 wird § 23a* (3) Organisationsstatut mit Wirkung zum 9. Dezember 2019 wie folgt geändert:

Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
  1. dem oder der Kreisvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Kreisvorsitzenden, davon eine Frau,
  2. bis zu drei stellvertretenden Kreisvorsitzenden,
  3. dem Kreiskassierer oder der Kreiskassiererin,
  4. dem Kreisschriftführer oder der Kreisschriftführerin,
  5. mindestens fünf Beisitzern oder Beisitzerinnen,
  6. den von den Abteilungsmitgliederversammlungen nominierten Vertretungen der Abteilungen, die von der Kreisdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Abteilungsvorstandes ist.
  7. den von den Mitgliederversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer, AGS und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf Ebene des Kreises.  Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.
  8. dem oder der Vorsitzenden der Bezirksverordnetenfraktion kraft Amtes.
  9. Über die Zahl der zu wählenden Kreisvorsitzenden, stellvertretenden Kreisvorsitzenden und Beisitzerinnen und Beisitzer ist vor der Wahl zu beschließen.

Antrag 01/II/2019 Änderung § 23* (2) Organisationsstatut der SPD (Landesvorstand)

20.09.2019
Unter der Bedingung der Schaffung der statutarischen Voraussetzungen durch Beschluss des Bundesparteitags vom 6. bis 8. Dezember 2019 wird § 23* (2) Organisationsstatut mit Wirkung zum 9. Dezember 2019 wie folgt geändert:
Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:
  1. dem oder der Landesvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Landesvorsitzenden, davon eine Frau,
  2. vier stellvertretenden Landesvorsitzenden,
  3. dem Landeskassierer oder der Landeskassiererin,
  4. acht bis zwölf Beisitzerinnen und Beisitzern,
  5. dem oder der Vorsitzenden der Fraktion des Abgeordnetenhauses kraft Amtes,
  6. den von den zwölf Kreisdelegiertenversammlungen nominierten Vertretungen der Kreise, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt werden. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes ist.
  7. den von den Landesdelegiertenkonferenzen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt bzw. der Landesvollversammlung der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.
  8. Über die genaue Zahl der zu wählenden Landesvorsitzenden und der Beisitzerinnen und Beisitzer entscheidet der Landesparteitag vor Eintritt in die Wahlen zum Landesvorstand mit einfacher Mehrheit.

Antrag 37/I/2019 Forderungen an die Arbeitswelt von heute und morgen

25.02.2019

Tarifbindung/Entlohnung
Ein starkes Tarifsystem hilft gegen Niedriglohn und prekäre Beschäftigung. Eine starke Tarifbindung ist zentral für mehr Einkommensgleichheit, soziale Gerechtigkeit, und gute Arbeitsbedingungen. Wir machen uns zusammen mit dem DGB und den Einzelgewerkschaften für eine hohe Tarifbindung stark. Wir kämpfen gegen die Tarifflucht auf der Arbeitgeberseite, für starke Gewerkschaften und für eine Stärkung des Instrumentes der Allgemeinverbindlicherklärungen. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags ist dieser auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich, die nicht bereits als Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Verbände bzw. Gewerkschaften tarifgebunden sind. Die Allgemeinverbindlichkeit kann bislang grundsätzlich nur ausgesprochen werden, wenn sie im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Wir fordern gesetzliche Anpassungen an diesem Instrument, die es ermöglichen, häufiger und einfacher als bisher von der Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung Gebrauch zu machen und unterstützen den Beschluss des SPD Parteivorstands, das Vetorecht der Arbeitgeber bei Allgemeinverbindlicherklärungen abzuschaffen. Wir fordern die Tarifvertragsparteien auf, die Veränderungen in der Arbeitswelt durch den digitalen und demografischen Wandel durch entsprechende tarifvertragliche Regelungen zu flankieren. Dort wo dies nicht der Fall ist fordern wir, dass das Landesvergabegesetz den Mindestlohn auf ein Niveau anhebt, das ein Einkommen mit deutlichem Abstand zu Hartz-IV-Leistungen ermöglicht.

 

Mitbestimmung
Wir setzen uns zusammen mit den Gewerkschaften dafür ein, der Be- und Verhinderung von Betriebs- und Personalratsarbeit Einhalt zu gebieten. Wir wollen dafür sorgen, dass die Präsenz von Betriebs- und Personalräten zunimmt und ihre Mitbestimmungsrechte ausgebaut werden. Dazu müssen Betriebsratswahlen besser abgesichert werden. Und wir halten es für wichtig, dass das Wahlverfahren weiter vereinfacht und mit mehr Rechtssicherheit ausgebaut wird. Gerade vor dem Hintergrund neuer Arbeitsformen und der Digitalisierung setzen wir uns dafür ein, dass kollektive Vertretungsrechte für alle Erwerbsformen gesichert und ggf. neue Wege gefunden werden.

 

Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Selbstbestimmte Arbeitszeit für Beschäftigte, wie z. B. im Tarifabschluss der IG Metall in der Tarifrunde 2018 sind erste Schritte in die richtige Richtung. Der tarifliche Weg muss auf mehr Arbeitsbereiche ausgedehnt und in diesem Rahmen die selbstbestimmte Gestaltung von Arbeitszeit im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben noch ausgebaut werden. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen, denn bisher profitieren vor allem die Arbeitgeber von der Flexibilisierung. Wir fordern ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit zu Vollzeit für alle Beschäftigten. Das Gesetz zur Brückenteilzeit ist zwar ein Fortschritt, allerdings gilt der Anspruch nur für Betriebe mit mindestens 45 Beschäftigten und für Betriebe ab 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt. “Arbeit, die zum Leben passt” soll es mit der SPD für alle Beschäftigten geben. Die Rückkehr in Vollzeit sollte ein grundsätzliches Recht für Arbeitnehmende sein. Der Ausbau von betriebseigenen Kitas und anderen Betreuungsangeboten muss parallel verstärkt und staatlich gefördert werden, damit es allen Elternteilen und auch Alleinerziehenden möglich ist, einem Vollzeitjob nachgehen zu können.

 

Weiterhin fordern wir, dass bei der Betreuung von erkrankten Kindern die Regelung im SGB V geändert wird und anstelle der bisherigen 90% zukünftig 100% des Nettolohns gezahlt werden soll. Für Eltern, insbesondere Alleinerziehende, kann es bei bestimmten arbeitsvertraglichen Regelungen dazu führen, dass die Betreuung eines kranken Kindes zu finanziellen Einbußen führt.

 

Berufliche Weiterbildung
Wir setzen uns dafür ein, dass es in Berlin ein Landesgesetz zur beruflichen Weiterbildung geben soll. Angebote sollten niedrigschwellig angelegt sein und auf Zielgruppen von Beschäftigen besonders ausgerichtet werden, die bislang nicht die Weiterbildungsangebote wie z. B. über das Berliner Bildungsurlaubsgesetz oder über das SGB III möglich, wahrnehmen. Oft geschieht das aus Sorge oder Angst dem Arbeitgeber gegenüber, der zunächst das Fehlen des Mitarbeiters und den Arbeitsausfall sieht statt den Zugewinn an Qualifikation für seinen Betrieb. Weiterbildungsträger sind bisher nur unzureichend auf die veränderten Bedarfe der beruflichen Weiterbildung im Kontext des digitalen Wandels eingestellt. Wir fordern, dass das Land Berlin diese Veränderungsprozesse aktiv unterstützt.

 

Um die berufliche Fort- und Weiterbildung zukunftsfest zu machen, fordern wir die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Bundesminister*innen auf,

  • sich für einen gesetzlich verankerten Anspruch einzusetzen, der unabhängig vom Tätigkeitsfeld mind. 30 Tage für jede*n Arbeitnehmer*in im Jahr beträgt und die Lohnfortzahlung beinhaltet
  • sich für einen Rechtsanspruch zur finanziellen Förderung von beruflicher Fort- und Weiterbildung einzusetzen und
  • die Erstattung der direkten Kosten (Teilnahmegebühr, Unterbringung, Fahrtkosten) durch Unternehmen gesetzlich festzulegen

Im Übrigen fordern wir eine programmatische Auseinandersetzung über eine neue Politik der Arbeit, die es der gesamten Breite der Partei ermöglicht, sich einzubringen. Diese Auseinandersetzung soll in einem Grundsatzprogramm münden.

Antrag 68/I/2019 Kommunale Strukturen schaffen und stärken - Vorbereitung für die älter werdende Gesellschaft treffen (2)

24.02.2019

Einrichtung eines Kieztreffs/ Stadtteilzentren/ Bürgerläden

Kernstück dieser Planung ist die Einrichtung mindestens eines landesgeförderten Kieztreffs / Stadtteilzentrums / Bürgerladens in jeder BR. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die BR in Einwohner*innenzahl und Fläche sehr unterschiedlich sind. Vor allem letzteres ist mit sehr weiten Wegen verbunden und für ältere Menschen oft ein unüberwindbares Hindernis. Jedes Zentrum muss mindestens einen Gruppenraum, einen Versammlungsraum und ein Büro enthalten und wird mit einer festen Personalstelle ausgestattet. Miet- und Gebäudekosten sowie Sachmittel sind auskömmlich zu finanzieren. Die Treffpunkte können in öffentlicher oder freier Trägerschaft eingerichtet werden.

 

In allen Neubaugebieten sind solche Stadtteilzentren bereits im Bebauungsplan verpflichtend an zentraler Stelle vorzusehen und bei der Umsetzung auch zu realisieren.

 

Nachbarschaftliche Strukturen sind ein existentiell notwendiger Bestandteil in der älter werdenden Gesellschaft neben stationärer, teilstationärer und ambulanten Pflege. Sie haben die Aufgabe,

  • ehrenamtliches Engagement zu initiieren und zu unterstützen und so der Vereinsamung entgegenzuwirken,
  • nachbarschaftliches Miteinander und gegenseitige Hilfe innerhalb und zwischen den Generationen zu fördern und so zum aktiven Leben und der Teilhabe älterer Menschen beizutragen,
  • dadurch auch das Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit zu verlängern,
  • das Verständnis und den Umgang mit dementiell erkrankten älteren Menschen in alle Bereiche der Kommune zu tragen,
  • aber auch ausreichend professionelle Unterstützung für pflegende Angehörige vor zu halten und sie zu entlasten, dazu bedarf es der engen Verzahnung mit den Pflegekassen und entsprechenden Beratungsstellen (bspw. Pflegestützpunkte).

 

Ohnehin sind Kieztreffs. Mehgenerationenhäuser und Stadtteilzentren für jeden Kiez ein wichtiger Bestandteil um das Zusammenleben zu organisieren und Partizipation nicht nur für Senior*innen sondern für alle Altersgruppen zu ermöglichen.

 

Weitere Aufgaben sind zum Beispiel die Vernetzung der in der BR vorhandenen Akteure, die Koordinierung von Aktivitäten und Aktionen im Stadtteil, die Entwicklung und Unterstützung verschiedener Formen der Bürgerbeteiligung und die Information der Einwohnerschaft über relevante Vorhaben des Landes/Bezirks in der Bezirksregion.

Antrag 62/I/2019 Vorkaufsrecht für Mieter bei Verkauf von Wohnungen

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Bundestages werden aufgefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Kauf von Wohnungen durch Mieter oder Mietergenossenschaften durch ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu stärken.

 

Durch Erweiterung der bisherigen gesetzlichen Regelungen soll erreicht werden, dass bei Eigentumswechseln bei Verkäufen einzelner Wohnungen oder ganzer Wohnhäuser entweder den Mietern (für die Wohnung) oder einer Mietergenossenschaft (für das Haus) ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Dieses Vorkaufsrecht soll bei jedem Verkauf der Wohnung dem Mieter ein Wahlrecht einräumen, ob er seine Wohnung selbst oder bei dem Verkauf ganzer Mietshäuser durch eine Mietergenossenschaft erwirbt oder davon Abstand nimmt und Mieter bleibt.

Dadurch soll das Wohneigentum der Mieter und von Genossenschaften gestärkt werden.