Antrag 37/I/2019 Forderungen an die Arbeitswelt von heute und morgen

Tarifbindung/Entlohnung
Ein starkes Tarifsystem hilft gegen Niedriglohn und prekäre Beschäftigung. Eine starke Tarifbindung ist zentral für mehr Einkommensgleichheit, soziale Gerechtigkeit, und gute Arbeitsbedingungen. Wir machen uns zusammen mit dem DGB und den Einzelgewerkschaften für eine hohe Tarifbindung stark. Wir kämpfen gegen die Tarifflucht auf der Arbeitgeberseite, für starke Gewerkschaften und für eine Stärkung des Instrumentes der Allgemeinverbindlicherklärungen. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags ist dieser auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich, die nicht bereits als Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Verbände bzw. Gewerkschaften tarifgebunden sind. Die Allgemeinverbindlichkeit kann bislang grundsätzlich nur ausgesprochen werden, wenn sie im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Wir fordern gesetzliche Anpassungen an diesem Instrument, die es ermöglichen, häufiger und einfacher als bisher von der Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung Gebrauch zu machen und unterstützen den Beschluss des SPD Parteivorstands, das Vetorecht der Arbeitgeber bei Allgemeinverbindlicherklärungen abzuschaffen. Wir fordern die Tarifvertragsparteien auf, die Veränderungen in der Arbeitswelt durch den digitalen und demografischen Wandel durch entsprechende tarifvertragliche Regelungen zu flankieren. Dort wo dies nicht der Fall ist fordern wir, dass das Landesvergabegesetz den Mindestlohn auf ein Niveau anhebt, das ein Einkommen mit deutlichem Abstand zu Hartz-IV-Leistungen ermöglicht.

 

Mitbestimmung
Wir setzen uns zusammen mit den Gewerkschaften dafür ein, der Be- und Verhinderung von Betriebs- und Personalratsarbeit Einhalt zu gebieten. Wir wollen dafür sorgen, dass die Präsenz von Betriebs- und Personalräten zunimmt und ihre Mitbestimmungsrechte ausgebaut werden. Dazu müssen Betriebsratswahlen besser abgesichert werden. Und wir halten es für wichtig, dass das Wahlverfahren weiter vereinfacht und mit mehr Rechtssicherheit ausgebaut wird. Gerade vor dem Hintergrund neuer Arbeitsformen und der Digitalisierung setzen wir uns dafür ein, dass kollektive Vertretungsrechte für alle Erwerbsformen gesichert und ggf. neue Wege gefunden werden.

 

Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Selbstbestimmte Arbeitszeit für Beschäftigte, wie z. B. im Tarifabschluss der IG Metall in der Tarifrunde 2018 sind erste Schritte in die richtige Richtung. Der tarifliche Weg muss auf mehr Arbeitsbereiche ausgedehnt und in diesem Rahmen die selbstbestimmte Gestaltung von Arbeitszeit im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben noch ausgebaut werden. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen, denn bisher profitieren vor allem die Arbeitgeber von der Flexibilisierung. Wir fordern ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit zu Vollzeit für alle Beschäftigten. Das Gesetz zur Brückenteilzeit ist zwar ein Fortschritt, allerdings gilt der Anspruch nur für Betriebe mit mindestens 45 Beschäftigten und für Betriebe ab 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt. “Arbeit, die zum Leben passt” soll es mit der SPD für alle Beschäftigten geben. Die Rückkehr in Vollzeit sollte ein grundsätzliches Recht für Arbeitnehmende sein. Der Ausbau von betriebseigenen Kitas und anderen Betreuungsangeboten muss parallel verstärkt und staatlich gefördert werden, damit es allen Elternteilen und auch Alleinerziehenden möglich ist, einem Vollzeitjob nachgehen zu können.

 

Weiterhin fordern wir, dass bei der Betreuung von erkrankten Kindern die Regelung im SGB V geändert wird und anstelle der bisherigen 90% zukünftig 100% des Nettolohns gezahlt werden soll. Für Eltern, insbesondere Alleinerziehende, kann es bei bestimmten arbeitsvertraglichen Regelungen dazu führen, dass die Betreuung eines kranken Kindes zu finanziellen Einbußen führt.

 

Berufliche Weiterbildung
Wir setzen uns dafür ein, dass es in Berlin ein Landesgesetz zur beruflichen Weiterbildung geben soll. Angebote sollten niedrigschwellig angelegt sein und auf Zielgruppen von Beschäftigen besonders ausgerichtet werden, die bislang nicht die Weiterbildungsangebote wie z. B. über das Berliner Bildungsurlaubsgesetz oder über das SGB III möglich, wahrnehmen. Oft geschieht das aus Sorge oder Angst dem Arbeitgeber gegenüber, der zunächst das Fehlen des Mitarbeiters und den Arbeitsausfall sieht statt den Zugewinn an Qualifikation für seinen Betrieb. Weiterbildungsträger sind bisher nur unzureichend auf die veränderten Bedarfe der beruflichen Weiterbildung im Kontext des digitalen Wandels eingestellt. Wir fordern, dass das Land Berlin diese Veränderungsprozesse aktiv unterstützt.

 

Um die berufliche Fort- und Weiterbildung zukunftsfest zu machen, fordern wir die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Bundesminister*innen auf,

  • sich für einen gesetzlich verankerten Anspruch einzusetzen, der unabhängig vom Tätigkeitsfeld mind. 30 Tage für jede*n Arbeitnehmer*in im Jahr beträgt und die Lohnfortzahlung beinhaltet
  • sich für einen Rechtsanspruch zur finanziellen Förderung von beruflicher Fort- und Weiterbildung einzusetzen und
  • die Erstattung der direkten Kosten (Teilnahmegebühr, Unterbringung, Fahrtkosten) durch Unternehmen gesetzlich festzulegen

Im Übrigen fordern wir eine programmatische Auseinandersetzung über eine neue Politik der Arbeit, die es der gesamten Breite der Partei ermöglicht, sich einzubringen. Diese Auseinandersetzung soll in einem Grundsatzprogramm münden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Tarifbindung/Entlohnung
Ein starkes Tarifsystem hilft gegen Niedriglohn und prekäre Beschäftigung. Eine starke Tarifbindung ist zentral für mehr Einkommensgleichheit, soziale Gerechtigkeit, und gute Arbeitsbedingungen. Wir machen uns zusammen mit dem DGB und den Einzelgewerkschaften für eine hohe Tarifbindung stark. Wir kämpfen gegen die Tarifflucht auf der Arbeitgeberseite, für starke Gewerkschaften und für eine Stärkung des Instrumentes der Allgemeinverbindlicherklärungen. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags ist dieser auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich, die nicht bereits als Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Verbände bzw. Gewerkschaften tarifgebunden sind. Die Allgemeinverbindlichkeit kann bislang grundsätzlich nur ausgesprochen werden, wenn sie im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Wir fordern gesetzliche Anpassungen an diesem Instrument, die es ermöglichen, häufiger und einfacher als bisher von der Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung Gebrauch zu machen und unterstützen den Beschluss des SPD Parteivorstands, das Vetorecht der Arbeitgeber bei Allgemeinverbindlicherklärungen abzuschaffen. Wir fordern die Tarifvertragsparteien auf, die Veränderungen in der Arbeitswelt durch den digitalen und demografischen Wandel durch entsprechende tarifvertragliche Regelungen zu flankieren. Dort wo dies nicht der Fall ist fordern wir, dass das Landesvergabegesetz den Mindestlohn auf ein Niveau anhebt, das ein Einkommen mit deutlichem Abstand zu Hartz-IV-Leistungen ermöglicht.

 

Mitbestimmung
Wir setzen uns zusammen mit den Gewerkschaften dafür ein, der Be- und Verhinderung von Betriebs- und Personalratsarbeit Einhalt zu gebieten. Wir wollen dafür sorgen, dass die Präsenz von Betriebs- und Personalräten zunimmt und ihre Mitbestimmungsrechte ausgebaut werden. Dazu müssen Betriebsratswahlen besser abgesichert werden. Und wir halten es für wichtig, dass das Wahlverfahren weiter vereinfacht und mit mehr Rechtssicherheit ausgebaut wird. Gerade vor dem Hintergrund neuer Arbeitsformen und der Digitalisierung setzen wir uns dafür ein, dass kollektive Vertretungsrechte für alle Erwerbsformen gesichert und ggf. neue Wege gefunden werden.

 

Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Selbstbestimmte Arbeitszeit für Beschäftigte, wie z. B. im Tarifabschluss der IG Metall in der Tarifrunde 2018 sind erste Schritte in die richtige Richtung. Der tarifliche Weg muss auf mehr Arbeitsbereiche ausgedehnt und in diesem Rahmen die selbstbestimmte Gestaltung von Arbeitszeit im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben noch ausgebaut werden. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen, denn bisher profitieren vor allem die Arbeitgeber von der Flexibilisierung. Wir fordern ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit zu Vollzeit für alle Beschäftigten. Das Gesetz zur Brückenteilzeit ist zwar ein Fortschritt, allerdings gilt der Anspruch nur für Betriebe mit mindestens 45 Beschäftigten und für Betriebe ab 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt. “Arbeit, die zum Leben passt” soll es mit der SPD für alle Beschäftigten geben. Die Rückkehr in Vollzeit sollte ein grundsätzliches Recht für Arbeitnehmende sein. Der Ausbau von betriebseigenen Kitas und anderen Betreuungsangeboten muss parallel verstärkt und staatlich gefördert werden, damit es allen Elternteilen und auch Alleinerziehenden möglich ist, einem Vollzeitjob nachgehen zu können.

 

Weiterhin fordern wir, dass bei der Betreuung von erkrankten Kindern die Regelung im SGB V geändert wird und anstelle der bisherigen 90% zukünftig 100% des Nettolohns gezahlt werden soll. Für Eltern, insbesondere Alleinerziehende, kann es bei bestimmten arbeitsvertraglichen Regelungen dazu führen, dass die Betreuung eines kranken Kindes zu finanziellen Einbußen führt.

 

Berufliche Weiterbildung
Wir setzen uns dafür ein, dass es in Berlin ein Landesgesetz zur beruflichen Weiterbildung geben soll. Angebote sollten niedrigschwellig angelegt sein und auf Zielgruppen von Beschäftigen besonders ausgerichtet werden, die bislang nicht die Weiterbildungsangebote wie z. B. über das Berliner Bildungsurlaubsgesetz oder über das SGB III möglich, wahrnehmen. Oft geschieht das aus Sorge oder Angst dem Arbeitgeber gegenüber, der zunächst das Fehlen des Mitarbeiters und den Arbeitsausfall sieht statt den Zugewinn an Qualifikation für seinen Betrieb. Weiterbildungsträger sind bisher nur unzureichend auf die veränderten Bedarfe der beruflichen Weiterbildung im Kontext des digitalen Wandels eingestellt. Wir fordern, dass das Land Berlin diese Veränderungsprozesse aktiv unterstützt.

 

Um die berufliche Fort- und Weiterbildung zukunftsfest zu machen, fordern wir die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Bundesminister*innen auf,

  • sich für einen gesetzlich verankerten Anspruch einzusetzen, der unabhängig vom Tätigkeitsfeld mind. 30 Tage für jede*n Arbeitnehmer*in im Jahr beträgt und die Lohnfortzahlung beinhaltet
  • sich für einen Rechtsanspruch zur finanziellen Förderung von beruflicher Fort- und Weiterbildung einzusetzen und
  • die Erstattung der direkten Kosten (Teilnahmegebühr, Unterbringung, Fahrtkosten) durch Unternehmen gesetzlich festzulegen

Im Übrigen fordern wir eine programmatische Auseinandersetzung über eine neue Politik der Arbeit, die es der gesamten Breite der Partei ermöglicht, sich einzubringen. Diese Auseinandersetzung soll in einem Grundsatzprogramm münden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch Zukunftsprogramm
Überweisungs-PDF: