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Antrag 32/I/2023 Gestank reduzieren – Lebensqualität in Wilhelmsruh und Reinickendorf steigern!

27.04.2023

Wir fordern die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin auf, einen Antrag in das Abgeordnetenhaus von Berlin einzubringen, der den Senat von auffordert, durch geeignete planungsrechtliche Maßnahmen die Geruchsimmissionen von Gewerbebetrieben im „Gewerbegebiet Flottenstraße“ (Bezirk Reinickendorf) zu reduzieren und in den betreffenden Betrieben zu prüfen und darauf hinzuwirken, inwieweit diese durch aktive Maßnahmen in Form von technischen Anpassungen sowie Veränderungen von Betriebsabläufen ihre Geruchsimmissionen auf ein Minimum reduzieren können. Eine Umsiedlung der Betriebe der Abfallwirtschaft an geeignetere Standorte ist zu prüfen.

Antrag 31/I/2023 Landeshaushaltsordnung endlich ändern – Chance für freie Träger Räume zu bekommen

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass die Landeshaushalts­ordnung (LHO) dahingehend verändert wird, dass diese eine Ver­mietung von bezirkseigenen Flächen für freie Träger nicht mehr zu ortsübli­chen Vergleichsmieten vorsieht. Die LHO soll erlau­ben, im Rahmen der festgesetzten Maxi­malbeträge der Bezu­schussung durch die öffentliche Hand für Mieten, freien Träger be­zirkseigene Flächen vermieten zu können. Dafür sind unter an­derem auch die entsprechenden Haushaltstechni­schen Richtlini­en (HtR) im Kapitel 13.11. zu ändern.

Antrag 28/I/2023 Förderung Privater Solaranlagen nach niederländischen Vorbild

27.04.2023

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen in Privathaushalten deutlich anzuheben. Dieser erhöhte Wert ist auf den Wert der bezogenen Energiemenge gedeckelt. Darüber hinaus sollen die jetzigen Werte gelten.

Hierdurch soll wie nach Niederländischem Vorbild die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen in Privathaushalten gesteigert werden.

 

Erklärung: Wenn dieses umgesetzt werden würde, könnten Betreiber von Solaranlagen ihre Stromrechnung deutlich reduzieren. Auch Mieter die Kleinstanlagen (Balkon Solaranlagen) betreiben könnten, einen Zählerwechsel vorausgesetzt, tagsüber Energie in das allgemeine Stromnetz einspeisen und Abends nutzen. Hierdurch könnte die Stromrechnung etwas reduziert werden.

Antrag 25/I/2023 Umgehung der Mietpreisbremse als Geschäftsmodell – Möbliertes Wohnen regulieren!

27.04.2023

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen dafür ein, dass die systematische Umgehung der Mietpreisbremse durch die befristete Vermietung von möbliertem Wohnraum verhindert wird.

  • Transparenz schaffen: Die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur zulässigen Miethöhe müssen so angepasst werden, dass für Vermieter*innen eine Pflicht zur Ausweisung des Möblierungszuschlags besteht.
  • Grenzen festlegen: Der Möblierungszuschlag darf monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwertes der überlassenen Möbel im Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung an den Mieter bzw. die Mieterin betragen.
  • Schlupflöcher schließen: Die Mietpreisbremse darf nicht durch die Ausnahme-Regelungen zur Vermietung zum „vorübergehenden Gebrauch“ (§ 549 II Nr. 1 BGB) umgangen werden. Zur Veranschlagung eines Möblierungszuschlags müssen eine Ausweisungspflicht sowie eine Obergrenze eingeführt werden. Bei der Ausnahmeregelung des § 549 II Nr. 1 BGB braucht es eine gesetzliche Klarstellung, wie „vorübergehender Gebrauch“ definiert wird.
  • in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB soll das Vermieten möblierter Wohnungen grundsätzlich verboten werden.

 

Antrag 24/I/2023 Sicheres Wohnen für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen

27.04.2023

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insb. im Bereich queerer Wohnhilfe tätigen Initiativen, langfristige Kooperationen für queeres Wohnen in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften einzurichten und so insbesondere die Zahl der Notwohnungen zu erhöhen. So sollen explizit Wohnungen für die Belegung durch von queeren Initiativen betreute Menschen bereitgehalten werden. Diese Möglichkeit soll in allen Berliner Bezirken bestehen und sowohl kurzfristige Notwohnungen als auch langfristige Wohnverhältnisse beinhalten.

 

  • Gemeinsam mit den o.g. Initiativen sollen Anzahl und Kriterien für die Bereitstellung und Vergabe der vorgehaltenen Kontingente erarbeitet, ebenso wie ein Turnus, in welchem diese Kriterien evaluiert werden, festgelegt werden.
  • Die Vergabe muss bürokratiearm und insb. bei Notfällen zügig erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über freie Plätze soll von den Bezirksämtern, sowie durch relevante Träger und Initiativen jederzeit einsehbar sein.
  • Gleichzeitig werden alle relevanten Akteur*innen der Wohnhilfe durch Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeit mit queeren Menschen geschult und Informationsmaterialien für queere Menschen erarbeitet und zur Verfügung gestellt.