Archive

Antrag 130/I/2024 Jährlichen Bericht über das Anlagevermögens Berlin mit Schwerpunkt öffentliche Infrastruktur vorlegen

21.04.2024

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Berlin wie z.B. in Hamburg ein jährlicher Bericht über das Anlagevermögen mit Schwerpunkt auf der öffentlichen Infrastruktur im Eigentum von Berlin vorgelegt wird.

Antrag 237/I/2024 Bundesklimaschutzgesetz nicht schleifen, sondern weiterentwickeln

21.04.2024

Die Berliner Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine progressive Weiterentwicklung des Bundesklimaschutzgesetzes einzusetzen, die u.a. folgende Punkte umfasst:

  • Beibehaltung der Sektorziele
  • Erweiterung der Berichterstattung auf die aggregierten Ziele für die drei Regelungskreise der EU (ETS, Lastenteilungsverordnung und LULUCF)
  • Erweiterung der Berichterstattung auf Produkt-Importe und -exporte und die damit verbundenen C02-Äquivalente

 

Antrag 62/I/2024 Berlin ist Stadt der Vielfalt - Verdrängung verhindern – Das „Tuntenhaus“ sichern

21.04.2024

Die SPD setzt sich auf allen Ebenen ein, dass das kommunale Vorkaufsrecht vom Bezirk Pankow genutzt wird und ausreichend Ressourcen für den Kauf des queeren Wohnprojekts „Tuntenhaus“ in der Kastanienallee 86 bereit stehen, damit das Haus zugunsten einer Genossenschaft, einer Stiftung oder eines landeseigenen Wohnungsunternehmens langfristig erhalten wird. Beim „Tuntenhaus“ handelt es sich um ein soziokulturelles queeres Wohnprojekt mit vulnerablen und von Diskriminierung betroffenen Mieter*innen. Sie sind besonders zu schützen. Wir fordern daher den Senat auf, die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Antrag 154/I/2024 Frauen an die Macht und Geld regiert die Welt: Für die Finanzbildung von Mädchen und Frauen!

21.04.2024

Der Gehaltsunterschied von Männern und Frauen von etwa 18% ist bekannt. Ebenso ist bekannt, dass Frauen öfter in Teilzeit gehen oder ganz aus ihrem Beruf ausscheiden, wenn Kinder in die Familie kommen oder Familienmitglieder pflegebedürftig werden. In vielen (heterosexuellen) Partnerschaften führt das zu einer Dynamik, in der es einen männlichen Hauptverdiener gibt und eine weibliche Wenig- oder Nichtverdienerin.

 

Die Frau ist dann wirtschaftlich abhängig vom Partner, was spätestens mit der Trennung oder der Verwitwung massive negative Auswirkungen hat. Nach dem Prinzip “Wer bezahlt, der bestimmt” ist oft auch die Finanzverwaltung in der Hand des Mannes, sodass der Frau auch das Wissen fehlt, wie sie sich wieder eine stabile Lebensgrundlage baut. Eine gute Finanzbildung kann hier helfen, dass Frauen gar nicht erst in solch massive Abhängigkeiten geraten bzw. wieder leichter unabhängig zu werden. Hier ist es besonders wichtig bereits im Schulalter anzufangen, um vor allem Mädchen ein grundlegendes Verständnis von Geld und Konsum zu vermitteln. Mit Blick auf Chancengleichheit soll die Verantwortung dafür nicht allein im Elternhaus liegen.

 

Daher fordern wir:

  • Ausbau des Rahmenlehrplans für das Fach WAT (Wirtschaft-Arbeit-Technik) im Bereich der Konsum- und Wirtschaftsbildung und Aufnahme dieses Fachs in das Curriculum von Gymnasien
  • Niedrigschwellige Informationen an Alltagsorten von Frauen zu bezirklichen und lokalen Angeboten der Finanzbildung
  • kostenfreie Bereitstellung öffentlicher Räume für Angebote der Finanzbildung von Frauen
  • Unterstützung von Frauenprojekten, damit sie finanzbildende Angebote schaffen können (z.B. durch Vermittlung von Dozierenden, Übernahme von Honorarzahlungen)
  • Förderung staatlicher Schuldner*innenberatungen, um auch Angebote zur Schuldenprävention zu schaffen
  • Angebote zur Finanzbildung für Frauen mit Migrationsbiografie und Fluchterfahrung, um sie in ihrer Unabhängigkeit zu stärken
  • Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in dem Projekt “FRAUEN unternehmen” und der bga (bundesweite gründerinnenagentur). Hier muss an bestehende Projekte beispielsweise der Bundesregierung angeknüpft werden, die Unternehmensgründungsförderung durchführen. Dabei sollen insbesondere bestehende und etablierte Unternehmen motiviert werden, sich am Austausch zu beteiligen.

 

Antrag 207/I/2024 Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zur Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches

21.04.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags auf, initiativ zu werden und die (erwarteten) Empfehlungen der am 31.3.2023 eingesetzten interdisziplinären Expert*innen-Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu berücksichtigen. Das bedeutet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu schaffen, sofern die Empfehlungen das Ziel haben, einen entkriminalisierten, ideologie- und diskriminierungsfrei geregelten Schwangerschaftsabbruch und ein Recht auf gleichberechtigte medizinische Behandlung sicherzustellen.

 

Ziel der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches muss es sein Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen oder darüber nachdenken, einen Abbruch vornehmen zu lassen, in ihrer Entscheidung zu respektieren. Hierzu ist der Zugang zu professioneller Beratung und kompetenter medizinischer Versorgung (bspw. erreichbare Ärzt*innen etc.) notwendig und sicherzustellen.