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Antrag 28/III/2016 Ausweitung des „Welcome to Berlin Tickets“

22.11.2016

Das „Welcome to Berlin Ticket“ für Geflüchtete ist anstatt wie bisher für drei Monate für 15 Monate kostenlos auszustellen, um Mobilität für die Dauer des Verbleibs im Asylbewerberleistungsgesetz sicherzustellen.

Antrag 19/III/2016 Mitbestimmung sollte keine Ausnahme sein - JAV in jedem Ausbildungsbetrieb!

22.11.2016

Berufliche Bildung und gute Ausbildungsbedingungen haben für uns einen besonderen Wert. Befragungen der DGB-Jugend zeigen, dass es immer noch viele Betriebe gibt, die weder einen Ausbildungsplan einhalten, noch ihre Auszubildenden dauerhaft oder zumindest regelmäßig durch eine*n Ausbilder*in betreuen, wo ausbildungsfremde Tätigkeiten überwiegen und Überstunden selbst für minderjährige Auszubildende zur Tagesordnung gehören. Viel zu oft werden Auszubildende immer noch als billige Arbeitskräfte gesehen. Auch zeigen die Befragungen, dass die gerade in Betrieben zum Problem wird, in denen keine betriebliche Interessensvertretung vorhanden ist. Das ist der Punkt an dem wir eingreifen müssen!

 

Ausbildung mitgestalten, Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen – Eine JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) ermöglicht eine moderne und qualifizierte Ausbildung. Dabei geht es auch um die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und die Wahrung der Interessen gegenüber der Arbeitgeber*innen.

 

Doch nicht jede*r Auszubildende hat die Möglichkeit, durch eine JAV die Ausbildung mitzugestalten. Es gibt Betriebe, die ihren Auszubildenden aufgrund von konfessioneller oder vereinsrechtlicher Träger*innenschaft diese Form der Mitbestimmung nicht ermöglichen.

 

Im §60 Abs. 1 des BetrVG steht, dass „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben[…]“ eine Jugend- und Auszubildendenvertretung eingerichtet wird. Dieses Gesetz schließt Auszubildende in konfessionellen oder vereinsrechtlichen Betrieben aus.

 

Wir fordern eine JAV in jedem Betrieb, der ausbilden darf. Dazu bedarf es einer Gesetzesänderung im BetrVG §60, sodass jede*r Auszubildende das Recht auf eine Interessensvertretung erhält.

Antrag 18/III/2016 Berufsschulen/Oberstufenzentren besser machen!

22.11.2016

Ein wichtiger Teil der dualen Ausbildung sind natürlich die Berufsschulen. Eine gute und erfolgreiche Ausbildung hängt in hohen Maßen von ihnen ab. In Berlin sind Berufsschulen Teil der Oberstufenzentren (OSZ), an denen man auch die (erweiterte) Berufsbildungsreife, den mittleren Schulabschluss und das Abitur erwerben kann. Dies alles in einer Einrichtung unterzubringen ist ein Berliner Erfolgsmodell mit vielen Vorteilen. Doch ist noch einiges zu verbessern.

 

Um die Ausbildung zu verbessern, fordern wir:

 

Das  Übergangsjahr darf nicht zur Praxis werden, um Ausbildungsbetriebe aus der Pflicht zu nehmen.

An OSZs kann man auch eine einjährige integrierte Berufsausbildungsvorbereitung absolvieren, ohne dabei einen neuen Schulabschluss zu erlangen. Diese Praxis kritisieren wir. Allerdings wäre eine Abschaffung dieser Möglichkeit ein Nachteil für viele Ausbildungssuchende, die direkt nach dem Schulabschluss keinen Ausbildungsplatz finden. Derentsprechende Abschluss muss genügend qualifizieren, um für den Beginn einer Ausbildung auszureichen. Die Zuständigkeit für jegliche schulische und berufliche Bildung, die darüber hinaus geht, liegt dann bei den Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben.

 

Die Oberstufenzentren müssen mit genügend Lehrmaterialien ausgestattet werden.

Die Ausstattung der OSZs ist ein wichtiger Aspekt der Ausbildung. Vor allem in technischen Berufen ist es unabdingbar, den Umgang mitverschiedensten Maschinen zu erlernen. In kleineren Betrieben fehlt es oft an wichtigen Maschinen, die zum umfassenden Erlernen des Berufs notwendig sind. Kooperationen zwischen Betrieben sind zu fördern. Zudem muss klar definiert sein, wann Betrieb und wann Berufsschule in der Pflicht sind, den Umgang mit einer Maschine zu vermitteln. Berufsschulen sind dann dementsprechend finanziell auszustatten. Analog zu diesem Absatz verhält es sich mit vielen anderen Lehrmaterialien.

Insgesamt brauchen OSZs mehr Geld, um sich angemessen ausstatten zu können. Der Ausbildungserfolg hängt in erheblichem Maße davon ab.

 

Der Unterricht soll in Blockwochen stattfinden.

In den meisten Ausbildungen ist ein Unterricht in Blockwochen sinnvoll. Das heißt, dass die Auszubildenden jeweils für eine ganze Woche in die Berufsschule oder in den Ausbildungsbetrieb gehen. Das sorgt für Kontinuität in der Ausbildung und auch in der Arbeit derSchüler*innenvertretung, wodurch die Mitsprache in Berufsschulen verbessert wird. Dieses Prinzip wird immer häufiger angewandt und ist auf möglichst viele Ausbildungen zu erweitern, wenn dies sinnvoll ist.

 

Theoretische Abschlussprüfungen müssen überdacht werden.

Theoretische Abschlussprüfungen gehören auf den Prüfstand. In manchen Ausbildungen ist es sinnvoller, die Fähigkeiten der Auszubildendenpraktisch zu prüfen. Möglicherweise kann hier auf eine theoretische Prüfung verzichtet werden.

Um die Lehrenden immer auf den neusten Stand zu halten, sind Kooperationen mit Hochschulen sinnvoll. Hier sollten regelmäßig Qualifizierungskurse angeboten werden.

Antrag 17/III/2016 Ausbildungsplatzgarantie jetzt!

22.11.2016

Das  Recht auf freie Auswahl eines Ausbildungsplatzes muss als gesetzlicher Anspruch ausgestaltet werden. Im Rahmen einer Ausbildungsplatzgarantie muss jede*r Interessierten ab dem Stichtag des 30.09.von der Bundesagentur für Arbeit ein Ausbildungsplatz vermittelt werden. Um eine Auswahl zu gewährleisten, sollen 3 Ausbildungsplätze im gewünschten Berufsfeld angeboten werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Ausbildungsunternehmen qualitative Mindeststandards einhalten: Ausbildungsstellen sind mit einer bedarfsdeckenden Mindestvergütung zu entlohnen und die Betreuungsverhältnisse müssen ein positives Lernumfeld schaffen. Den zwingend notwendigen Ausbau von Ausbildungsplätzen dürfen die in die Pflicht zu nehmenden Unternehmen nicht durch Einbußen in der Qualität der Plätze boykottieren.

 

Die Ausbildungsplatzgarantie soll durch ein Umlagesystem finanziert werden. Dabei zahlen alle Berliner Unternehmen in einen gemeinsamen Fond ein. Die ausbildenden Betriebe bekommen einen Teil ihrer Kosten zurückerstattet. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildung in den Betrieben durch Ausbilder*innen durchgeführt wird, die ihre Kenntnisse vorher nachgewiesen haben. Weiterhin müssen Ausbilder*innen und Auszubildende in einem zahlenmäßig angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die Höhe des Umlagebeitrags beträgt 2% der Bruttolohnsumme eines Unternehmens. Die Kostenerstattung orientiert sich an der Zahl und Ausbildungsdauer der Auszubildenden.

 

Die Aufsicht über den gemeinsamen Fond wird ein neu zu gründendes Landesinstitut für Berufsbildung übernehmen. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel nur für Ausbildungsplätze eingesetzt werden. Zudem soll das Landesinstitut darauf hinwirken, dass die Ausbildung in kleinen und mittelständischen Unternehmen und im Verbund mehrerer (kleiner) Unternehmen gefördert wird.

 

Die SPD-Mitglieder der Berliner Landesregierung werden sich dafür einsetzen, dass das Land Berlin in den Bundesrat einen Gesetzesvorschlag zu einer bundesweiten Ausbildungsplatzumlage einbringt.

 

Es gibt ein Mismatch der Ausbildungspläne von Jugendlichen mit dem Ausbildungsplatzangebot auf dem Markt. Viele Ausbildungsplätze in einigen Berufsfeldern bleiben unbesetzt, während in anderen Berufsfeldern und in Berlin ganz grundsätzlich nicht genügend Ausbildungsplätze für die Bewerber*innen vorhanden sind, in Berlin fehlen jährlich rund 1000 Ausbildungsplätze. Die Ursache der Differenz zwischen Angebot an Ausbildungsplätzen und der Nachfrage der Jugendlichen liegt nicht etwa in fehlender Ausbildungsreife oder mangelnder Vorbereitung durch die Schule, sondern darin, dass ein adäquates Angebot an Ausbildungsplätzen, das den Neigungen und Wünschen der Jugendlichen entspricht, derzeit nicht vorhanden ist. Die Verantwortung liegt dabei zu einem überwiegenden Teil bei den Unternehmen, in Berlin bilden derzeit lediglich 12,5% der Betriebe aus, das ist der letzte Platz im Durchschnitt aller Bundesländer.

Antrag 15/III/2016 Attraktivität der beruflichen Ausbildung sichern und stärken: Schluss mit der Ausschließlichkeit von Ausbildung und Studium!

22.11.2016

Die duale Ausbildung (Ausbildung an zwei Lernorten, dem Betrieb für die praktische und der Berufsschule für die theoretische Ausbildung) war und ist fester Bestandteil des Arbeitsmarktes in Deutschland. Zwar ist die duale Ausbildung für einen Großteil der Jugendlichen weiterhin eine wichtige Option, die meisten Abiturient*innen ziehen jedoch ein Hochschulstudium vor, während gleichzeitig der Prozentsatz der Schulabgänger*innen mit Hochschulberechtigung steigt.  Wir sehen als Problem, dass der Übergang zwischen Ausbildung und Hochschulstudium nicht für alle durchlässig ausgestaltet ist. Zu oft ist die Wahl junger Menschen für Ausbildung oder Studium eine sich gegenseitig ausschließende. Die gegenseitige Anrechnung von Leistungen wollen wir ermöglichen und vereinheitlichen.

 

Wir fordern: Das Berliner Hochschulgesetz muss insoweit geändert werden, dass der Abschluss einer Berufsausbildung grundsätzlich und fachungebunden zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Zudem soll das Angebot der IHK Berlin für Studienabbrecher*innen, eine verkürzte Ausbildung zu absolvieren, auf weitere Ausbildungsberufe ausgeweitet, stärker koordiniert und gesetzlich festgeschrieben werden.

 

Zusätzlich fordern wir eine Stärkung des dualen Studiums (Hochschulstudium mit fest integrierten regelmäßigen Praxiseinsätzen in Unternehmen), das eine wichtige Scharnierfunktion zwischen dualer Ausbildung und dem reinen Hochschulstudium darstellt. Da derzeit die Bewerber*innenzahl die Zahl an von den Unternehmen bereitgestellten Plätzen für das duale Studium übersteigt, fordern wir, dass die Einrichtung solcher Studiengänge vereinfacht und vereinheitlicht wird. Die oft sehr belastende Situation dual Studierender, die durch die Verbindung von Ausbildung und Studium entsteht, wollen wir nicht länger hinnehmen. Unsere Vorstellungen von guter Arbeit sollten auch im dualen Studium übernommen werden. Oft müssen duale Student*innen neben dem Beruf dann auch noch lernen oder Fallstudien und ähnliches für das Studium anfertigen. Von Freizeit ist dann nicht mehr viel zu sehen. Deshalb fordern wir verbindliche Absprachen zwischen den Unternehmen und der Hochschule, die eine Überbelastung verhindern sollen. Die Tendenz, dass duale Studiengänge auf Unternehmensinteressen ausgerichtet werden und das Studium so weiter ökonomisiert wird, muss entgegengewirkt werden. Die Curricula müssen von unabhängigen Hochschulgremien ohne Unternehmensbeteiligung aufgestellt und die Kosten für private Hochschulen im Verhältnis zum Einkommen begrenzt werden. Ein auskömmlicher Lebensunterhalt muss gesichert sein. Eine bessere Studienförderung – insbesondere ein besseres Bafög-System – und Teilzeitstudiengänge für parallele praktische Tätigkeiten müssen her, um den Weg in reguläre Studiengänge zu erleichtern. Ein Klassensystem der Hochschulen, wo das duale Studium unten angesiedelt ist, muss verhindert werden.

 

Unser Ideal von Bildung verfolgt einen emanzipatorischen Ansatz; neben dem Zugang zu berufsrelevantem Wissen steht in jedem Fall der Zweck der Bildung als Element der Selbstbildung und Selbstverwirklichung.