Archive

Antrag 115/II/2023 Sanierung priorisieren, Autobahn-Neubau stoppen

18.08.2023
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags mögen sich dafür einsetzen, dass in Deutschland keine neuen Autobahnen gebaut werden.
  • Die SPD setzt sich ferner dafür ein, dass die zuständige Autobahn GmbH des Bundes Planungen und Vorbereitungen für noch nicht im Bau befindliche Autobahnen stoppt.
  • Alle Kapazitäten und finanziellen Mittel der Autobahn GmbH soll in den Abbau des Sanierungs-Staus auf deutschen Fernstraßen fließen.

 

Antrag 124/II/2023 Vollständige Angleichung der Kindererziehungszeiten in der Rente endlich durchsetzen

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags werden aufgefordert,

  • eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Kindererziehungszeiten in der Rente für Kinder, die vor 1992 geboren wurden und Kinder, die nach 1992 geboren wurden, endlich auf dasselbe höhere Niveau angeglichen werden.
  • Darüber hinauf werden sie aufgefordert eine Lösung für Adoptiv- und Pflegeeltern zu finden, die Ihre Kinder erst nach 30 bzw. 36 Monaten in die Familie aufgenommen haben und daher bislang keine Anerkennung in der Rente für die Kindererziehung erhalten.

 

Antrag 79/II/2023 Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für Soldat:innenfamilien - Erweiterung des Beihilferechts

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder in der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Beihilfesystem für Familienangehörige von Soldat:innen auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgeweitet wird.

 

Beihilfeberechtigte Familienangehörige von aktiven und pensionierten Soldat:innen sollen die Möglichkeit einer finanziell unterstützen Mitgliedschaft in der GKV haben, bei der sie keine signifikanten finanziellen Nachteile im Vergleich zu dem bisherigen Beihilfesystem in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) haben.

 

Ein Wechsel vom PKV-Beihilfesystem in ein Versicherungsverhältnis der GKV soll nach der Gesetzesänderung temporär möglich sein.

Antrag 119/II/2023 Für eine konsequente, sozial gerechte und gut organisierte Klimaanpassung

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels folgende Gesetzesvorhaben und Maßnahmen anzustrengen:

 

  1. Artikel 91a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland über die Mitwirkungsbereiche des Bundes bei Länderaufgaben wird in Abs. 1 um das Gemeinschaftsziel der Klimaanpassung ergänzt.
  2. Die geplante Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung wird im Deutschen Bundestag beschlossen. Darüber hinaus soll es regelmäßige Berichtspflichten der Bundesregierung an das Parlament zu den Fortschritten bei und der Anwendung von der Klimaanpassungsstrategie geben. Die Überprüfung der Aktualität der Strategie, die im derzeitigen Referentenentwurf des Gesetzes nur alle vier Jahre vorgesehen ist, soll mithin weit regelmäßiger erfolgen.
  3. Das „Zentrum Klimaanpassung”, das dem Bundeswirtschaftsministerium untersteht, soll um die notwendigen finanziellen Ressourcen und personellen Kapazitäten aufgestockt werden, die das Zentrum dazu befähigen, Träger öffentlicher Aufgaben in Sachen der Klimaanpassung ausreichend beraten zu können. Es soll dann einen Anspruch auf Beratung geben.
  4. Ferner braucht es für zukünftige Schäden durch Extremwettereignisse einen Mechanismus, der verhindert, dass Opfer aus unterschiedlichen Bundesländern und Regionen – gravierend – unterschiedliche Hilfen bekommen. Konkret muss der Gesetzgeber eine Grundlage dafür schaffen, dass es in Notsituationen nicht willkürlich unterschiedliche Nothilfen für die jeweiligen Betroffenen gibt, sondern etwa einen Mindeststandard bei finanziellen Hilfen und Verfahren in bestimmten Situationen, die etwa in einem Katalog ausgestaltet werden könnten.

 

Antrag 45/II/2023 Geschlechtergerechtigkeit bei Unterhaltszahlungen

18.08.2023

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, zu prüfen, inwieweit es technisch leistbar und verfassungsrechtlich tragfähig ist, ein rechtliches Instrument zu entwickeln, mit dem sich der Unterhalt von dazu gesetzlich Verpflichteten von staatlichen Stellen direkt vom Arbeitgeber abführen und dem Unterhaltsberechtigten zuleiten lässt. Dies darf nicht zu Leistungseinschränkungen der Unterhaltsberechtigten führen.

 

Wenn ein solches Instrument gefunden wird, werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages beauftragt, die dafür zuständigen Ministerien per Gesetz zu Verordnungen zu ermächtigen, die die Einrichtung und Ausübung der nötigen Kompetenzen möglich machen. Insbesondere soll nach dem Vorbild Bayerns eine Zentralstelle (entweder des Bundes oder der jeweiligen Bundes-länder) eingerichtet werden, um die logistische Arbeit besser leisten zu können. Die Zentralstelle(n) soll(en) auch eingerichtet werden, wenn sich der oben genannte Vorschlag nicht realisieren lässt, um insbesondere für eine bessere Verfolgung von Unterhaltssäumigen zu sorgen.

 

Mithin soll geprüft werden, ob und inwieweit eine Schärfung der bereits vorhandenen strafrechtlichen Instrumente bei widerrechtlich und in besonders verwerflicher Art und Weise (§ 170 StGB) unterhaltsverweigernden Personen verhältnismäßig und zielführend sind. Die generelle Unterstrafestellung der widerrechtlichen und vorsätzlichen Vorenthaltung von Unterhalt gegenüber dem sorgerechtlich verantwortlichen Elternteil des Kindes sollte geprüft werden.