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Antrag 85/II/2023 Sprachliche Gleichstellung aller Geschlechter in Berlin

18.08.2023

Die SPD Berlin setzt sich aktiv dafür ein, dass in jeglicher Kommunikation der Berliner Verwaltung Frauen, Männer sowie nicht-binäre Personen gleichberechtigt genannt werden. Die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung I § 2 Abs. 2 wird um nicht-binäre Personen ergänzt. Die Regeln der sprachlichen Gleichstellung gelten für die gesamte Berliner Verwaltung. Hiervon ist auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner nicht ausgenommen.

Antrag 126/II/2023 Finanzierung der 24/7 Frauen-Notunterkunft am Halleschen Ufer dauerhaft sichern

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, des Berliner Abgeordnetenhauses, der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamts von Friedrichshain-Kreuzberg werden aufgefordert eine dauerhafte Anschlussfinanzierung für die 24/7 Frauen-Notunterkunft am Halleschen Ufer zu finden.

Antrag 118/II/2023 Berlin bis spätestens 2040 klimaneutral machen

18.08.2023

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Berlin spätestens bis 2040 klimaneutral wird.

Dieses Ziel soll verbindlich im Berliner Energiewende- und Klimaschutzgesetz festgeschrieben und die bestehenden Pläne im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) entsprechend angepasst werden. Auch das bisher geplante 70%-Reduktion-Ziel wird entsprechend auf spätestens 2028 vorgezogen.

Eine Beschleunigung der bisherigen Planungen des Senats ermöglicht eine Klimaneutralität 2042. Für die verbleibende Differenz ist es nötig, dass

  • auch unter Einsatz von Finanzmitteln der Ausbau der erneuerbaren Energie in Brandenburg unterstützt wird. Bestehende Kooperationen mit Brandenburg werden ausgebaut.
  • das geplante Sondervermögen ausschließlich für Maßnahmen verwendet wird, die nachweislich substanziell etwas zum Klimaschutz beitragen oder deren sozial gerechte Ausgestaltung ermöglichen. Eine Finanzierung bereits geplanter Klimaschutzmaßnahmen, um den regulären Haushalt zu entlasten, lehnen wir ab. Die Verantwortlichkeiten und die Verwendung für das Sondervermögen müssen schnellstmöglich geklärt werden. Als letzte Möglichkeit sollen weitere Sondervermögen zum Klimaschutz auf dem Tisch liegen. Ziel muss es bleiben, möglichst viele der zu ergreifenden Klimaschutzmaßnahmen über den regulären Haushalt zu finanzieren und wo notwendig die Menschen, die am meisten CO₂ ausstoßen und mehr Geld zur Verfügung haben, stärker zu belasten.
  • 2040 noch in Berlin ausgestoßene Treibhausgase, wie bereits im Berliner Energiewende- und Klimaschutzgesetz vorgeschrieben, durch erwiesenermaßen wirksame Maßnahmen kompensiert werden; dies gilt auch für alle Emissionen, die nicht erfolgreich, wie geplant, eingespart werden konnten.

Darüber hinaus

  • werden für die schnellere Klimaneutralität notwendige Gesetzesänderungen und Programme auf Bundesebene durch Bundesratsinitiativen vorangetrieben.
  • wird die kommunale Wärmeplanung in Berlin bis 2026 wie geplant abgeschlossen und danach zügig umgesetzt.

Auch eine ambitionierte Berliner Klimaschutzpolitik muss eine sozialdemokratische Handschrift tragen. Daher wird ein besonderer Fokus auf den sozialen Ausgleich gelegt:

  • Es muss sichergestellt werden, dass für Menschen mit wenig Geld entstehende Belastungen ausgeglichen werden; dieser soziale Ausgleich wird bei jeder Klimaschutzmaßnahme mit geplant, ohne dass dies zu einer Verzögerung der Ausführung führen darf.
  • Förderungen müssen sozial gestaffelt gestaltet sein, und zwar so, dass Menschen mit den geringsten Einkommen jeweils am meisten profitieren.
  • Das bereits geplante Klima-Sondervermögen soll auch für den sozialen Ausgleich verwendet werden.
  • Beim sozialen Ausgleich wird insbesondere darauf geachtet, dass stärkerer Klimaschutz soziale Krisen beispielsweise auf dem aufgeheizten Berliner Mietmarkt nicht verstärkt.

Antrag 16/II/2023 Arbeit fortschrittlich gestalten – die 32-Stunden-Woche

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Verantwortungsträger:innen auf der kommunalen Ebene, Landes- und Bundesebene werden aufgefordert, die aktuelle Debatte über die wöchentliche Regelarbeitszeit zu nutzen, um den Weg für echte Verbesserungen für Beschäftigte zu bereiten.

 

Echte Verbesserungen setzen dabei voraus:

  • mehr frei verfügbare Zeit für die Beschäftigten,
  • keine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes (z.B. keine Änderung des allgemeinen Achtstundentags und von Ruhezeiten),
  • keine Abstriche bei Vergütung, Urlaubsansprüchen und anderen beschäftigungsbezogenen Leistungen.

 

Abzulehnen sind unter diesen Gesichtspunkten sowohl Ansätze, bei denen die Wochenarbeitszeit aktueller Vollzeitbeschäftigungen nur auf wenige Tage umverteilt wird als auch Ansätze, welche für die Beschäftigten keine reale Verbesserung gegenüber Teilzeitmodellen bedeuten. Das Ziel ist eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit über die Erwerbsbevölkerung hinweg mit dem Ziel einer 32-Stunden-Woche als Regelarbeitszeit für alle Beschäftigten.

 

Wie auch bei der Durchsetzung der Vierzigstundenwoche als Regelwochenarbeitszeit kommt in der aktuellen Diskussion Gewerkschaften eine Schlüsselrolle zu. Die Sozialdemokratie unterstützt entsprechende Initiativen der Gewerkschaften sowie die Umsetzung von Modellversuchen. Sozialdemokratische Verantwortungsträger*innen auf allen Ebenen sind aufgefordert Versuche, arbeitsrechtliche Regelungen zu Ungunsten der Arbeitnehmer*innen zu ändern, abzuwehren und über die Möglichkeiten und Vorteile der 32-Stunden-Woche aufzuklären.

 

Besonders unterstützenswert sind Modellversuche in Bereichen mit unterdurchschnittlicher Vergütung und überdurchschnittlicher Gesundheitsbelastung.

Antrag 17/II/2023 Modellprojekt 32-Stunden-Woche

18.08.2023

Die Verantwortungsträger:innen der SPD Berlin setzen sich dafür ein, dass ein Modellprojekt zur 32-Stunden-Woche in einer Behörde des öffentlichen Dienstes und/oder einem Betrieb im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg initiiert wird.