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Antrag 75/II/2019 Breitenbachplatz weiter entwickeln und studentischen Wohnraum schaffen

22.09.2019

Wir fordern den Abriss der Autobahnbrücke über den Breitenbachplatz und die Neuordnung des Straßenraumes einschließlich des Verkehrsflusses.

 

Die freiwerdenden Flächen, die durch Neuordnung der Verkehrsflüsse und eine Verschmälerung der Schildhornstraße entstehen, werden für die Errichtung von modernen Studierendenwohnheimkonzepten durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft genutzt.

Antrag 61/II/2019 Künstlerkolonie rekommunalisieren

22.09.2019

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Wohnungskonzern Vonovia mit dem Ziel einzutreten, die „Künstlerkolonie“ in Wilmersdorf durch Rückkauf wieder in das Eigentum einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft zu überführen. Das bestehende Belegungsrecht der Bühnengenossenschaft ist dabei vollumfänglich zu erhalten.

 

 

Antrag 50/II/2019 Bodenspekulation bekämpfen

22.09.2019

Um Bodenspekulationen zu bekämpfen, sollen Senat und Bezirke im Rahmen der bestehend Möglichkeiten Baugebote durchsetzen. Diese sollen genutzt werden, um insbesondere sozialen Wohnungsbau zu realisieren.

Antrag 83/II/2019 Die Attraktivität der wachsenden Stadt erhalten für alle

22.09.2019

Wir fordern

  • die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Regelungen zur Erhöhung der Wohnraum-Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel-Mieterhöhung, § 558 BGB) für einen Zeitraum von 5 Jahren für Gebiete mit besonderer Marktanspannung außer Kraft gesetzt wird.
  • einen qualifizierten Mietspiegel als bundesrechtliche Grundlage für die Erstellung des Mietspiegels. Dieser ist dergestalt anzupassen, dass der Erhebungszeitraum auf die jeweils 10 zurück liegenden Jahre ausgedehnt wird, sowie bei der Erhebung alle Mieten – also auch Bestandsmieten – mit der Quote ihres Vorhandenseins berücksichtigt werden
  • die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, sich im Wege einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Regelungen zur Umlage von Modernisierungs-Mieterhöhungen (§ 559 ff. BGB) ersatzlos entfallen.

 

Antrag 41/II/2019 Zukunft der Kleingärten in Berlin

22.09.2019

Die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für Folgendes einzusetzen:

Der neue Kleingartenentwicklungsplan des Senats sorgt bei den Berliner Kleingärtnern für große Verunsicherung und erscheint der neuen Ausrichtung der Stadtentwicklung Berlins nicht angemessen.

 

Die Kleingärten waren und sind immer ein Bestandteil des Berliner Stadtgrüns . Das bedeutet, dass sie parallel zur Einwohnerzahl einen Versorgungsbeitrag zu Natur und Erholung in der Stadt leisten sollen.

 

Daher fordern wir :

  1. Ein dauerhaftes Kleingartenentwicklungskonzept, welches die Flächen für Kleingärten im Kontext aller raumbezogenen Planungen ausweist und eine Entscheidung zu den für andere bauliche Zwecke zu verwendenden bisherigen Kleingartenflächen trifft. Hierbei ist auch eine Klärung für die Kleingärten herbei zu führen, auf denen zu DDR-Zeiten Wohngebäude errichtet wurden und für Kolonien, die in ihrer tatsächlichen Nutzung in keiner Weise dem Kleingartenrecht genügen.
  2. Ein dazu gehörendes Kleingartensanierungskonzept mit ausgewiesener Finanzierung welches die Kolonien und Parzellen auf den Stand des Kleingartenrechts bringt : Parzellen zwischen 200 und 400 m², Lauben von 24 plus 6m² und anderes mehr. Es soll wieder eine Entsprechung der stark subventionierten Kleingärten (Pachtpreis nach Gemüseertragsvergleich) zur tatsächlichen Nutzung geben. Die Verbände sollen bei der baulichen Umsetzung der Koloniesanierungen durch Mittel des Landes unterstützt werden.
  3. Die Planung neuer Kleingärten / Gärten zur Versorgung der neuen großen Stadtquartiere unter Einbeziehung anderer Formen des gemeinwohlorientierten, selbstbestimmten Gärtnerns. Hierbei soll der Aspekt des Naturschutzes stärker zur Geltung kommen. Dadurch könnten diese Flächen in die Berechnung von Naturschutzausgleichsmaßnahmen einbezogen werden.
  4. Die Umsetzung von Modellprojekten für neue Anforderungen der Gesellschaft an Kleingärten. Hier könnten in Zusammenarbeit mit Universitäten, Genossenschaften Bauträgern , Vereinen und Aktivgruppen neue Formen des gemeinschaftlichen Gärtnerns in der Stadt beispielhaft entwickelt werden. Zielstellung könnte eine IBA zu Gärten und Wohnen in der nachhaltigen Stadt sein.