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Antrag 153/I/2019 Prüfung, ob und inwieweit die Auszahlung des Entlastungsbetrags direkt an den Pflegebedürftigen möglich ist.

21.02.2019

(Prüfantrag)

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, zu prüfen, welche gesetzlichen Regelungen auf Landesebene möglich sind, um den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125,00 Euro mit dem Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen auszuzahlen, wobei eine Beauftragung von gewerblichen Pflegeanbietern als zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Entlastungsbetrags aufzuheben ist.

Antrag 121/II/2018 Sofortmaßnahmen für eine Verbesserung der vollstationären Pflege in Pflegeeinrichtungen

13.10.2018
  1. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, unverzüglich in Verhandlungen zu treten, um den Berliner Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege dahingehend zu ändern, dass als erste Sofortmaßname zur Verbesserung der vollstationären Pflege eine Anpassung der schlechteren Berliner Personalrichtwerte an die besseren Richtwerte in den großen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen erfolgt.
  2. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, in einem zweiten Schritt im Berliner Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege eine Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land Berlin entsprechend den Forderungen des Deutschen Pflegerats vom April 2018 (sofort 50.000, d.h. rund 10% bundesweit, neue Stellen statt der im Koalitionsvertrag vereinbarten 8.000 und jetzt vom Bundesgesundheitsminister angekündigten  000) um weitere 10% spätestens ab 1.1.2019 zu erreichen.
  3. Da nach allen Experten über die nächsten mindestens fünf Jahre nicht ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, müssen die neuen Stellen übergangsweise auch mit nichtqualifiziertem Personal besetzt werden können, das für einfache pflegerische Leistungen (Spaziergänge mit und ohne Rollstuhl im Freien, Vorlesen von Post, Zeitung, kurzen Erzählungen und Gedichten, Hilfe bei Handarbeiten, andere Beschäftigungsangebote) eingesetzt wird. Die angekündigte Erhöhung der Ausbildungsplätze ist sinnvoll, aber die Seniorinnen und Senioren, die derzeit in Pflegeheimen leben, können darauf nicht warten. Viele werden eine bessere Betreuung durch ausgebildete Pflegekräfte nicht mehr erleben. Deshalb bedarf es sofortiger Verbesserung. Hierbei sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse auszuschließen. Allen übergangsweise eingesetzten und nicht ausgebildeten Pflegekräften ist eine Qualifizierung und Ausbildung während ihrer Tätigkeit zu ermöglichen.
  4. Für die Aufnahme einer übergangsweisen Tätigkeit und/oder begleitenden Ausbildung sind zusätzliche Anreize zu schaffen. So sollten junge Leute, die ein freiwilliges soziales Jahr in der Pflege ableisten, angemessen bei der Vergabe von Studienplätze berücksichtigt werden. Neben der Numerus-Clausus-Schulnote sollte bei der Vergabe von Studienplätzen in Numerus-Clausus-Fächern zusätzlich eine Pflege-Note Berücksichtigung finden. Ebenso kann Berlin eigene Anreize z.B. durch kostenlose Nutzung von U-Bahn, Bus und S-Bahn oder Hilfen bei der Wohnungssuche durch städtische Wohnungsbaugesellschaften für diesen Personenkreis schaffen.
  5. Der Senat von Berlin wird zur bundesweiten Finanzierung der 10%igen Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, um den Beitrag zur Pflegeversicherung ab 1.1.2019 um 0,50 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens von bisher 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent bzw. von 2,80 Prozent auf 3,30 Prozent bei Kinderlosen zu erhöhen. Die Beitragserhöhung ist entgegen den Vorschlägen des Deutschen Pflegerats (übergangsweise steuerfinanziert) von Anfang an bei Arbeitnehmern hälftig durch die Arbeitgeber und durch die Arbeitnehmer und bei anderen durch diese aufzubringen.

 

Antrag 120/II/2018 Mehr Personal ins Krankenhaus durch feste Personal-Patienten-Schlüssel

13.10.2018

Der Parteitag fordert die SPD-Mitglieder im Senat, insbesondere die Gesundheitssenatorin, und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, für die Finanzierung von mehr Personal entsprechend dem dringend erforderlichen Bedarf in den Krankenhäusern einzutreten.

 

  1. Der rot-rot-grüne Senat finanziert in einem ersten Schritt die nach Gewerkschaftsangaben von 2013 fehlenden ca. 6900 Stellen, darunter 3000 Pflegestellen in den Berliner Krankenhäusern und fordert die dafür zusätzlich notwendigen Finanzmittel von der Bundesregierung ein.
  2. Der Senat entwickelt einen langfristigen Personalentwicklungsplan für die Berliner Krankenhäuser, ausgehend von den Krankenhäusern, für die er die direkte Verantwortung trägt und gestützt auf die Bedarfsberechnungen von ver.di und der Beschäftigten in den Krankenhäusern.
  3. Die Finanzierung der Stellen darf nicht auf Kosten der notwendigen Investitionen erfolgen. Das Land Berlin erhöht die Investitionen in den Krankenhäusern entsprechend den Anforderungen.
  4. Der SPD-Parteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, das „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) abzulehnen, da es Stations- und Krankenhausschließungen, Betten, Leistungs- und Personalabbau nicht stoppen wird.

 

Antrag 139/II/2018 Im Polizei- und Justizvollzugsdienst attraktiv zum Umland bleiben

13.10.2018

Um konkurrenzfähig zum Land Brandenburg zu bleiben, dass diese Regelungen zum 1. Januar 2019 einführt, werden der Senat und die Abgeordnetenhaus-Fraktion aufgefordert, das Eingangsamt des mittleren Polizeivollzugsdienstes und Feuerwehrtechnischen Dienstes sowie des Justizvollzugsdienst von Besoldungsgruppe A 7 auf A 8 zum 1. Januar 2019, festzulegen.