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Antrag 50/I/2019 Schutzlücken in der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers schließen

25.02.2019

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, Schutzlücken bei der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitnehmer*innen im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers zu schließen. Ein Insolvenzschutz muss auch bestehen, wenn der/die Arbeitnehmer*in mit seinen Altersversorgungsansprüche ausfällt, weil der Arbeitgeber die Beiträge für eine Direktversicherung nicht gezahlt hat oder sich den Rückkaufswert hat auszahlen lassen, Ersatzansprüche gegen ihn aber wegen Insolvenz nicht durchsetzbar sind. Ebenso ist der Fall abzusichern, dass eine Pensionskassenrente aus wirtschaftlichen Gründen von der Pensionskasse gekürzt wird und der Arbeitgeber wegen der Insolvenz diese Kürzung nicht ausgleichen kann.

Antrag 55/I/2019 “Berliner Mietendeckel” – Einführung einer landesrechtlichen Mietpreisregulierung

25.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf, noch in der laufenden Legislaturperiode eine landesrechtlichen Mietpreisobergrenze (“Berliner Mietendeckel”) einzuführen, um das Mietpreisniveau zu stabilisieren und sicherzustellen, dass alle Berlinerinnen und Berliner in der Lage bleiben, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Die Mieten in Berlin sind in den letzten Jahren massiv gestiegen und steigen weiter an. Wenn wir bezahlbare Wohnungen für alle in der gesamten Stadt und insgesamt gleichwertige Lebensverhältnisse in Berlin haben wollen, dann müssen wir diese Mietpreisspirale durchbrechen.

Daran werden wir mit einem Bündel aus drei Instrumenten arbeiten: Bauen, Kaufen, Deckeln.

 

1. Wir müssen mehr Wohnungen bauen.

Das wirksamste Mittel gegen steigende Mieten ist der Bau von mehr günstigen Mietwohnungen. Deshalb sorgen wir dafür, dass die sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften mehr Mietwohnungen bauen: Bis 2026 sollen sie 53.400 neue Wohnungen bauen, davon 17.800 als geförderter Wohnungsbau.

 

Besonderen Wert müssen wir daneben auf die Einbindung von gemeinwohlorientierten Genossenschaften und anderen Non-Profit-Wohnungsträgern in die Neubauoffensive legen. Dafür fordern wir insbesondere die Berufung eine*r Landesbeauftragte*n für Genossenschaften und gemeinnütziges Wohnen, die die Interessen solcher Akteure im Planungsprozess sicherstellt und Anlaufstelle für Beratung und Vermittlung ist. Ferner muss öffentliches Bauland, das die landeseigenen Wohnungsgesellschaft in absehbarer Zeit nicht bebauen können, verstärkt über Erbbauverträge direkt an gemeinwohlorientierte Genossenschaften und andere Non-Profit-Wohnungsträger abgegeben werden. Die vorhandenen Förderinstrumente für gemeinwohlorientierte Genossenschaften sind auszubauen und für andere Non-Profit Wohnungsträger zu öffnen.

 

Mit der Wohnungsbauleitstelle, dem Bündnis für Wohnungsneubau, der Wohnungsbauförderung und dem kooperativen Baulandmodell werden daneben auch profitorientierte private Bauunternehmen schneller, mehr und auch günstige Wohnungen bauen. Beim kooperativen Baulandmodell wird in einem städtebaulichen Vertrag u.a. vereinbart, dass bei Neubauprojekten mindestens 30 Prozent der Wohnfläche günstige Mietwohnungen sein müssen (mietpreis- und belegungsgebunden). Soweit öffentliches Bauland durch Private entwickelt werden soll, darf dies nur auf Grundlage von Erbbauverträgen geschehen, die sicherstellen, dass möglichst viel dauerhaft bezahlbarer Wohnraum entsteht. Boden in öffentlicher Hand wird nicht verkauft!

 

2. Wir wollen mehr Wohnungen kaufen und damit in das Eigentum der Allgemeinheit überführen.

In den Milieuschutzgebieten setzen wir verstärkt auf das kommunale Vorkaufsrecht, um das Mietniveau zu stabilisieren und Verdrängung zu verhindern. Um die Bezirke dabei zu unterstützen, muss noch in dieser Legislaturperiode ein Berliner Bodenfonds ins Leben gerufen werden, aus dessen Mitteln solche Ankäufe unbürokratisch, aber geordnet durchgeführt werden können. Dafür ist ein Ankaufverfahren zu schaffen, in dem anhand von klaren, am Schutz der Mieter*innen ausgerichteten und im Haushaltsrecht verankerten Kriterien strategisch entschieden wird, welche Wohnungsbestände für einen Ankauf durch die öffentliche Hand in Frage kommen.

Insgesamt erhöhen  wir die kommunalen Wohnungsbestände durch Zukäufe auf 400.000 Wohnungen bis zum Ende dieser Wahlperiode. Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften bieten stabile Mieten: Wir haben die Mietsteigerungen auf höchstens 2 Prozent pro Jahr beschränkt und Mieterhöhungen in Folge von Modernisierungen auf maximal 6 Prozent begrenzt. Außerdem werden wir in Berlin alle für Wohnungsbau geeigneten Liegenschaften des Bundes (BIMA) kaufen.

 

3. Mit dem Berliner Mietendeckel werden wir uns Luft verschaffen, bis der Mietmarkt durch Neubau und Kauf entspannt wurde.

Die genaue Ausgestaltung des Berliner Mietendeckels werden wir in der Koaltion gemeinsam besprechen und vorantreiben. Eine Möglichkeit könnte dabei sein:

 

Die Mieten für bezugsfertige Wohnungen werden zu einem Stichtag eingefroren. Das gilt sowohl für bereits bestehende als auch für neue Mietverträge. Neubauten sollen nicht erfasst werden – bei ihnen ist über über andere Instrumente, zum Beispiel das Berliner Kooperative Baulandmodell, landeseigenen Wohnungsbau sowie die Förderung von Genossenschaften und anderen Non-Profit-Bauträgern, sicherzustellen, dass sie nicht zu einem ungebremsten Anstieg der Mieten beitragen. Der Mietendeckel wird zunächst befristet für 5 Jahre eingeführt – mit Option auf Verlängerung. Angewendet wird er in allen Gebieten Berlins, die von einem besonders starken Mietanstieg betroffen sind. Ob das in ganz Berlin oder nur in bestimmten Gebieten der Fall ist, muss im Zuge der Umsetzung empirisch belastbar geprüft werden.

Antrag 192/I/2019 Meinungsvielfalt im Internet fördern – Bürokratie abbauen

25.02.2019

Die SPD-Mitglieder des Senats und die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen zur Reform des Rundfunkstaatsvertrages dafür einzusetzen, dass Erfordernis einer Zulassung von Rundfunkangeboten gemäß § 20 ff RStV zu Gunsten einer (qualifizierten) Anzeigepflicht aufzugeben.

Antrag 49/I/2019 Insolvenzgeldzeitraum verlängern und Insolvenzgeldanspruch ausbauen

25.02.2019

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, den Insolvenzgeldzeitraum auf sechs Monate zu verlängern. Zudem ist ein Insolvenzgeldanspruch auch vorzusehen, wenn ein Arbeitnehmer nach der Insolvenz für die Masse oder den Schuldner weiterarbeitet, aus Liquiditätsmangel seine dadurch entstehenden Entgeltansprüche aber nicht erfüllt werden.

 

Antrag 210/I/2019 Schnellstmöglich Atelierräume schaffen!

25.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Amts- und Mandatsträger auf Bezirks- und Landesebene auf, darauf hinzuwirken, dass die im Rot-Rot-Grünen Koalitionsvertrag festgeschriebene Sicherung von 2000 Atelierräumen schnellstmöglich umgesetzt wird und darüber hinaus weitere Atelierräume geschaffen werden.

 

Zusätzlich muss eine Zwischennutzungsförderung der Stadt Berlin initiiert werden, die es Kunst- und Kulturschaffenden ermöglicht, aktuelle Leerstände für Projekte zu nutzen. Dazu sollen auch die für das Atelierprogramm bereitgestellten und nur teilweise ausgeschöpften finanziellen Mittel verwandt werden können.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates werden aufgefordert bis zum nächsten Landesparteitag über den Stand der Umsetzung zu berichten.