Archive

Antrag 109/II/2023 Queere Geschichte bewahren und für alle zugänglich machen: ein zentrales queeres Archiv für Berlin aufbauen

18.08.2023

Unter Federführung des Berliner Senats und in Kooperation mit der*dem Queerbeauftragten, dem Schwulen Museum*, den Universitäten und Hochschulen und anderen Einrichtungen mit Beständen zur Berliner queeren Geschichte soll eine Projektgruppe eingerichtet werden, die darauf abzielt, die Archivbestände zur queeren Geschichte Berlins in einem einzelnen Katalog zu erschließen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und womöglich in einem gemeinschaftlichen Archiv zusammenzuführen. Letzteres ist durch die Projektgruppe zu prüfen. Als Grundlage könnte hierbei der bereits sehr umfangreiche Bestand des Schwulen Museums* dienen. Die Sammlung soll explizit alle Bereiche queeren Lebens repräsentieren und abdecken. Zudem muss die Arbeit zur Aufarbeitung der Archivbestände ausreichend unterstützt und gefördert werden, dafür braucht es zusätzliche Stellen, die über dauerhafte Sachmittelförderung unbürokratisch den Träger*innen dieser Einrichtungen, allen voran dem Schwulen Museum*, finanziell ermöglicht werden. Die Archivbestände sollen in einem Onlinekatalog einsehbar und so für Forschende und Interessierte niedrigschwellig zu sichten sein. Die Ergebnisse der Projektgruppe sollen darüber hinaus in einer wissenschaftlichen Fachpublikation und niedrigschwelligen Informationsmaterialien verschiedenen Zielgruppen zugänglich gemacht werden.

Antrag 57/II/2023 Queere Rechte weltweit stärken - Queerpolitik auch in Städtepartnerschaften einbeziehen

18.08.2023

Die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Akteur*innen der Zivilgesellschaft ein Konzept zum Einbezug queerpolitischer Arbeit in bestehenden und zukünftigen Städtepartnerschaften zu entwickeln. Dies soll folgende Aspekte beinhalten:

 

Ein bindender queerpolitischer Anforderungskatalog, welcher den rechtlichen Status queerer Menschen, die Menschenrechtslage und die Angebote für queere Menschen in aktuellen oder avisierten Partnerkommunen genau definiert und Defizite klar benennt. Ebenfalls klar definiert werden soll, unter welchen Umständen eine Partnerschaft kritisch begleitet oder im letzten Schritt beendet werden muss, sollten Rechte queerer Menschen bedroht oder eingeschränkt werden. Ein solches Konzept muss auch beinhalten, wie die queere Community vor Ort weiterhin unterstützt werden kann, auch wenn die Städtepartnerschaft nicht fortgesetzt wird, bspw. durch Grußworte oder Teilnahmen an örtlichen Pride-Veranstaltungen oder durch regelmäßigen Austausch zur aktuellen Situation. In der Öffentlichkeitsarbeit des Senats werden Missstände offen angesprochen, um gefährdeten queeren Communities eine Stimme und Zugang zur öffentlichen Debatte zu geben.

Eine Aktualisierung des Katalogs findet in einem festzulegenden Turnus unter Einbezug der Zivilgesellschaft statt.

Bei Delegationsreisen sollen queerpolitisch aktive Akteur*innen der Zivilgesellschaft grundsätzlich eine Einladung erhalten, an diesen teilzunehmen. In regelmäßigen Abständen sollten zudem Treffen mit Vertreter*innen der queeren Community bewusst in den Ablauf der Delegationsreisen eingeplant werden.

Die SPD-Mitglieder der Bezirksämter und die SPD-Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, einen solchen Kriterienkatalog in die Partnerschaftsarbeit in den Bezirken mit aufzunehmen und parallel anzuwenden.

Antrag 23/II/2023 Klimawandel und Berliner Wirtschaftsfördergesellschaften

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert:

 

  • Die Satzungen der Wirtschaftsfördergesellschaften müssen auf die Erfordernisse des Klimawandels und der von Berlin beschlossenen Klimaziele noch in dieser Legislaturperiode angepasst werden.
  • Die von Steuergeldern finanzierten Wirtschaftsfördergesellschaften Berlins müssen im Beteiligungsbericht des Landes Berlin nachweisen, wie sie die beschlossenen Klimaziele des Landes Berlin bei der Wirtschaftsförderung berücksichtigen.
  • Insbesondere bei Neuansiedlungen von Unternehmen und Industriebetrieben müssen die beschlossenen Klimaziele, der Hitzeatlas von Berlin sowie die konkreten Maßnahmen des Masterplan Wasser berücksichtigt werden. Unternehmerische Neu-Ansiedlungen, die keinen geschlossenen Wasserkreislauf bieten können, sind zu vermeiden.
  • Die Wasserproblematik, Wasserfußabdruck, Regenwassernutzung hat dabei einen wesentlichen Berichtsanteil bei den Wirtschaftsfördergesellschaften auszumachen.
  • Der bestehende Baumbestand ist zu erhalten. Gleichzeitig sind neue Bäumen zu pflanzen. Deren Zustand und deren Pflege sind zu dokumentieren.
  • Fördergelder für Unternehmen, die die Klimaziele ignorieren sind auszuschließen und schon gewährte Fördergelder müsse bei Nichtbeachtung der gesetzlich festgelegten Klimaziele zurückbezahlt werden.
  • Es ist ein Bericht zu erstellen, welche Fördergesellschaften bisher auf diesem Gebiet Erfolge verzeichnet haben. Dazu sind Vergleichs-Parameter festzulegen und diese mit der Wissenschaft abzustimmen.

 

Antrag 105/II/2023 Solidarität mit der kritischen Presse

18.08.2023

In einer freiheitlichen Demokratie ist die freie Presse ein zentraler Baustein. Vor allem die kritische Berichterstattung über staatliche Stellen gehört zu den essenziellen Aufgaben der Presse in einer Demokratie. Hierbei muss sichergestellt sein, dass weder das berichterstattende Medium noch die recherchierenden Personen Repressionen und staatliche Verfolgung befürchten müssen.

 

Die internationale NGO „Reporter ohne Grenzen“ stuft die Lage der Pressefreiheit in Deutschland im Jahr 2022 zum wiederholten Mal in Folge herab, im internationalen Vergleich rangiert Deutschland damit auf Platz 21 von 180 Ländern. Ein ausschlaggebender Punkt sind vermehrte körperliche Übergriffe auf Medienschaffende. Die Organisation hat mit 103 Angriffen auf Medienschaffende im Jahr 2022 einen Höchststand verzeichnet. Die große Mehrheit dieser Fälle fand in verschwörungsideologischen, antisemitischen und extrem rechten Kontexten statt. Befragte angegriffene Journalist*innen beklagen sich häufig darüber, dass Angriffe auf Medienschaffende von Polizei und Justiz häufig nicht verfolgt werden. Auf Demonstrationen fühlen sich Berichterstattende von der Polizei zu wenig geschützt, ein Drittel der Befragten sagte aus, dass auf Demonstrationen anwesende Polizist:innen den Angriffen tatenlos zugesehen oder den Berichterstattenden die Schuld gegeben hätten. Auch von tätlichen Angriffen, die von Polizeiangehörigen ausgingen, wurde berichtet.

 

Die SPD Berlin hat daher auf ihrem Landesparteitag 2022 beschlossen, sich für ein regelmäßiges Austauschformat zwischen Presse, Polizei und Politik einzusetzen, bei dem das Geschehen auf Demonstrationen reflektiert und auch die Arbeit der Polizei kritisch hinterfragt werden soll.

 

Die kritische Berichterstattung auch über die Polizei muss Medienvertreter:innen ohne Angst vor negativen Folgen möglich sein. Mit Bestürzen stellen wir fest, dass es zuletzt in Berlin zu einem Fall kam, bei dem ein Journalist aufgrund einer Berichterstattung über einen Polizisten aus dem extrem rechten und verschwörungsideologischen Milieu angeklagt wurde und sich nun vor Gericht verteidigen muss. Der Bericht informierte über die politischen Verbindungen des Berliner Polizisten, der bei der AfD aktiv ist und sich während der Coronapandemie im Kommunalparlament geweigert hatte, der Maskenpflicht Folge zu leisten. Außerdem wurden Verbindungen des Polizisten ins Milieu der sogenannten Querdenker aufgedeckt. Infolge der Berichterstattung zeigte der Polizist den Journalisten an, der daraufhin ein Schreiben des Landeskriminalamtes erhielt.

 

Wir beobachten diesen Vorgang mit großer Sorge und stellen uns in Solidarität hinter das betroffene Pressemedium und den angeklagten Journalisten. Rechtsextremismus hat in dieser Gesellschaft keinen Platz und darf in Sicherheitsbehörden nicht toleriert werden.

 

Strafanzeigen gegen Journalist:innen sind ein bekanntes Mittel aus dem rechten Milieu, um kritische Berichterstattung zu verhindern und die Pressefreiheit einzuschränken.

 

Rechtsstaatliche Mittel dürfen nicht missbraucht werden um gegen freie Berichterstattung vorzugehen und oder Journalist*innen an ihrer Arbeit zu hindern.

 

Die SPD setzt sich für freie Berichterstattung ein, insbesondere wenn sie polizeikritisch ist. Einschüchterungsversuche durch haltlose Ermittlungen gegen Journalist:innen, die auf Missstände innerhalb der Polizei hinweisen, darf es nicht geben. Die Pressefreiheit ist die unverzichtbare Voraussetzung für eine lebendige Demokratie.

 

Wir als Sozialdemokratische Partei setzen uns für die Freie Presse und die Arbeit der Journalist:innen ein. Wir verurteilen jegliche Versuche, eine freie Berichterstattung behindern zu wollen.

Antrag 12/II/2023 Diskriminierung der AG Selbst Aktiv beenden – gleichberechtigtes Stimmrecht in den Gremien

18.08.2023

Den Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD kommt eine besondere Rolle zu: Hier wird Expertise gebündelt, es werden Positionen entwickelt und vorangebracht, sie beraten Vorstände sowie Funktions- und Mandatsträger:innen und bilden über ihre thematische Ausrichtung und als Interessensvertretung ein wichtiges Scharnier zu Bürger:innen sowie in die Zivilgesellschaft. Die Mitbestimmungsrechte für die AG sind in Berlin jedoch ungleich verteilt und folgen keinem Muster.

 

Von allen Arbeitsgemeinschaften der SPD Berlin, die Menschen mit einem Diskriminierungsmerkmal vertreten, ist die AG Selbst Aktiv die einzige AG, die gemäß den Statuten der SPD Berlin keine stimmberechtigen Mitglieder in die Kreisvorstände oder den Landesvorstand entsenden darf. Die aktuellen Regelungen in der Satzung sind weder inhaltlich noch organisationspolitisch nachvollziehbar und die daraus folgende Diskriminierung muss sofort beendet werden. Wir fordern eine Gleichstellung der AG Selbst Aktiv mit der ASF, der SPDqueer, der AG Migration und Vielfalt, der AG 60 plus und den Jusos.

 

Entsprechende Änderungen in Organisationsstatut, Wahlordnung und weiteren Regelwerken sollen zeitnah erfolgen, so dass sie bei den nächsten Parteiwahlen im Jahr 2024 anwendbar sind. Hier zählen unter anderem folgende Änderungen:

Erstens:

  • 23* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung des Landesvorstands regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands eingefügt werden:

23* Absatz (2) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett, Streichungen durchgestrichen):

 

„[…] den von den Landesdelegiertenkonferenzen/Landesvollversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt, der AG Selbst Aktiv und der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.“

 

Zweitens:

  • 23 a* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung der Kreisvorstände regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Kreisvorstandes eingefügt werden:

23 a* Absatz (3) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett):

 

den von den Mitgliederversammlungen der AG 60plus, Jusos, AsF, AfA, AGS, AG Selbst Aktiv und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisgdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf der Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

 

Eine Anpassung der Richtlinien der AG Selbst Aktiv, insbesondere mit Blick auf die Nominierung von Vertreter:innen in die entsprechenden Gremien, soll bei Bedarf entsprechend folgend.