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Antrag 18/III/2016 Berufsschulen/Oberstufenzentren besser machen!

22.11.2016

Ein wichtiger Teil der dualen Ausbildung sind natürlich die Berufsschulen. Eine gute und erfolgreiche Ausbildung hängt in hohen Maßen von ihnen ab. In Berlin sind Berufsschulen Teil der Oberstufenzentren (OSZ), an denen man auch die (erweiterte) Berufsbildungsreife, den mittleren Schulabschluss und das Abitur erwerben kann. Dies alles in einer Einrichtung unterzubringen ist ein Berliner Erfolgsmodell mit vielen Vorteilen. Doch ist noch einiges zu verbessern.

 

Um die Ausbildung zu verbessern, fordern wir:

 

Das  Übergangsjahr darf nicht zur Praxis werden, um Ausbildungsbetriebe aus der Pflicht zu nehmen.

An OSZs kann man auch eine einjährige integrierte Berufsausbildungsvorbereitung absolvieren, ohne dabei einen neuen Schulabschluss zu erlangen. Diese Praxis kritisieren wir. Allerdings wäre eine Abschaffung dieser Möglichkeit ein Nachteil für viele Ausbildungssuchende, die direkt nach dem Schulabschluss keinen Ausbildungsplatz finden. Derentsprechende Abschluss muss genügend qualifizieren, um für den Beginn einer Ausbildung auszureichen. Die Zuständigkeit für jegliche schulische und berufliche Bildung, die darüber hinaus geht, liegt dann bei den Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben.

 

Die Oberstufenzentren müssen mit genügend Lehrmaterialien ausgestattet werden.

Die Ausstattung der OSZs ist ein wichtiger Aspekt der Ausbildung. Vor allem in technischen Berufen ist es unabdingbar, den Umgang mitverschiedensten Maschinen zu erlernen. In kleineren Betrieben fehlt es oft an wichtigen Maschinen, die zum umfassenden Erlernen des Berufs notwendig sind. Kooperationen zwischen Betrieben sind zu fördern. Zudem muss klar definiert sein, wann Betrieb und wann Berufsschule in der Pflicht sind, den Umgang mit einer Maschine zu vermitteln. Berufsschulen sind dann dementsprechend finanziell auszustatten. Analog zu diesem Absatz verhält es sich mit vielen anderen Lehrmaterialien.

Insgesamt brauchen OSZs mehr Geld, um sich angemessen ausstatten zu können. Der Ausbildungserfolg hängt in erheblichem Maße davon ab.

 

Der Unterricht soll in Blockwochen stattfinden.

In den meisten Ausbildungen ist ein Unterricht in Blockwochen sinnvoll. Das heißt, dass die Auszubildenden jeweils für eine ganze Woche in die Berufsschule oder in den Ausbildungsbetrieb gehen. Das sorgt für Kontinuität in der Ausbildung und auch in der Arbeit derSchüler*innenvertretung, wodurch die Mitsprache in Berufsschulen verbessert wird. Dieses Prinzip wird immer häufiger angewandt und ist auf möglichst viele Ausbildungen zu erweitern, wenn dies sinnvoll ist.

 

Theoretische Abschlussprüfungen müssen überdacht werden.

Theoretische Abschlussprüfungen gehören auf den Prüfstand. In manchen Ausbildungen ist es sinnvoller, die Fähigkeiten der Auszubildendenpraktisch zu prüfen. Möglicherweise kann hier auf eine theoretische Prüfung verzichtet werden.

Um die Lehrenden immer auf den neusten Stand zu halten, sind Kooperationen mit Hochschulen sinnvoll. Hier sollten regelmäßig Qualifizierungskurse angeboten werden.

Antrag 17/III/2016 Ausbildungsplatzgarantie jetzt!

22.11.2016

Das  Recht auf freie Auswahl eines Ausbildungsplatzes muss als gesetzlicher Anspruch ausgestaltet werden. Im Rahmen einer Ausbildungsplatzgarantie muss jede*r Interessierten ab dem Stichtag des 30.09.von der Bundesagentur für Arbeit ein Ausbildungsplatz vermittelt werden. Um eine Auswahl zu gewährleisten, sollen 3 Ausbildungsplätze im gewünschten Berufsfeld angeboten werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Ausbildungsunternehmen qualitative Mindeststandards einhalten: Ausbildungsstellen sind mit einer bedarfsdeckenden Mindestvergütung zu entlohnen und die Betreuungsverhältnisse müssen ein positives Lernumfeld schaffen. Den zwingend notwendigen Ausbau von Ausbildungsplätzen dürfen die in die Pflicht zu nehmenden Unternehmen nicht durch Einbußen in der Qualität der Plätze boykottieren.

 

Die Ausbildungsplatzgarantie soll durch ein Umlagesystem finanziert werden. Dabei zahlen alle Berliner Unternehmen in einen gemeinsamen Fond ein. Die ausbildenden Betriebe bekommen einen Teil ihrer Kosten zurückerstattet. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildung in den Betrieben durch Ausbilder*innen durchgeführt wird, die ihre Kenntnisse vorher nachgewiesen haben. Weiterhin müssen Ausbilder*innen und Auszubildende in einem zahlenmäßig angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die Höhe des Umlagebeitrags beträgt 2% der Bruttolohnsumme eines Unternehmens. Die Kostenerstattung orientiert sich an der Zahl und Ausbildungsdauer der Auszubildenden.

 

Die Aufsicht über den gemeinsamen Fond wird ein neu zu gründendes Landesinstitut für Berufsbildung übernehmen. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel nur für Ausbildungsplätze eingesetzt werden. Zudem soll das Landesinstitut darauf hinwirken, dass die Ausbildung in kleinen und mittelständischen Unternehmen und im Verbund mehrerer (kleiner) Unternehmen gefördert wird.

 

Die SPD-Mitglieder der Berliner Landesregierung werden sich dafür einsetzen, dass das Land Berlin in den Bundesrat einen Gesetzesvorschlag zu einer bundesweiten Ausbildungsplatzumlage einbringt.

 

Es gibt ein Mismatch der Ausbildungspläne von Jugendlichen mit dem Ausbildungsplatzangebot auf dem Markt. Viele Ausbildungsplätze in einigen Berufsfeldern bleiben unbesetzt, während in anderen Berufsfeldern und in Berlin ganz grundsätzlich nicht genügend Ausbildungsplätze für die Bewerber*innen vorhanden sind, in Berlin fehlen jährlich rund 1000 Ausbildungsplätze. Die Ursache der Differenz zwischen Angebot an Ausbildungsplätzen und der Nachfrage der Jugendlichen liegt nicht etwa in fehlender Ausbildungsreife oder mangelnder Vorbereitung durch die Schule, sondern darin, dass ein adäquates Angebot an Ausbildungsplätzen, das den Neigungen und Wünschen der Jugendlichen entspricht, derzeit nicht vorhanden ist. Die Verantwortung liegt dabei zu einem überwiegenden Teil bei den Unternehmen, in Berlin bilden derzeit lediglich 12,5% der Betriebe aus, das ist der letzte Platz im Durchschnitt aller Bundesländer.

Antrag 16/III/2016 Qualität der Berufsausbildung steigern

22.11.2016

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) überarbeiten

Die Qualität einer dualen Berufsausbildung spiegelt sich u.a. in der Zufriedenheit der Auszubildenden wider. Eine wichtige Rolle spielen dabei das (nicht) vorhandende Ausbildungspersonal, die Einhaltung des Ausbildungsplanes, die Menge an zu verrichtenden ausbildungsfremden Tätigkeiten, geleistete Überstunden sowie der Zustand der Oberstufenzentren/ Berufsschulen.

 

Der Ausbildungsreport 2015 der DGB-Jugend ergibt, dass 71,5 Prozent der Auszubildenden zufrieden mit ihrer Ausbildung sind. Das ist ein gutes Ergebnis, zeigt aber auch dass fast ein Drittel es nicht ist.

 

Die Überwachung und Kontrolle der Qualität in den Ausbildungsbetrieben obliegt den jeweils zuständigen Kammern. Diese können und wollen dieser Aufsichtspflicht jedoch häufig nicht nachkommen. Die bei diesen angesiedelten Berufsbildungssausschüssen haben zwar die Aufgabe die Qualität in den Betrieben weiterzuentwickeln, allerdings fehlt es hierzu an konkreten Vorgaben.

 

Im März diesen Jahres evaluierte die Regierung das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dieses regelt u.a. Aufgaben und Pflichten der Auszubildenden und Ausbildenden, aber auch die Organisation der Berufsbildung wozu auch die Kontrolle der Ausbildung gehört. Ihr Ergebnis zeugt von schlichter Ambitionslosigkeit etwas zu verbessern, kommt sie in den meisten Fällen zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf bestünde. Die Gewerkschaftsjugend und wir sehen das jedoch anders. Viele der existierenden Missstände könnten durchkonkretere Vorgaben und Regelungen aus der Welt geschafft werden.

 

Die Jusos Berlin fordern daher folgende Änderungen für das Berufsbildungsgesetz:

  • Aufnahme von Erziehungs- und Pflegeberufen
  • Ein Anhörungsrecht für die Berufsbildungsausschüsse über § 79 BBiG hinaus
  • Die feste Verankerung eines Unterausschusses zur Ausbildungsqualität
  • Eine bessere personelle Ausstattung der Kammern, damit regelmäßige Kontrollen, mindestens einmal im Jahr in den Betrieben möglich ist
  • Pflicht der Berichterstattung von den Kontrollen in den Berufsbildungausschüssen
  • Unmissverständlich und klar definierte Standardsund Kriterien für die Ausbildungsqualität
  • die Verpflichtung zur Sensibilisieren von Unternehmen und regionalen Netzwerken für die Gleichstellung aller Geschlechter. Schnupperkonzepte, wie der „Girl’s Day“ sind nicht genug. Unternehmen müssen sich in ihrer Struktur öffnen, sodass alle Berufe für alle Menschen zugänglich sind. Neben Unternehmen und deren Auswahlpersonal sind auch die Auszubildenden selbst durch feministische Perspektiven in den Lehrinhalten zu schulen. Unternehmen müssen umfassende Förder- und Empowermentprogramme für insbesondere weibliche* Auszubildende entwickeln und den Zugang zu Führungspositionen für Frauen* bedenken. Frauen*förderung steht an dieser Stelle in keinem Widerspruch zu unserem queer*feministischen Ansatz, die vorherrschende Banalität der Geschlechter aufzubrechen.
  • Die gesetzliche Verankerung der Pflicht für Auszubildende, einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen
  • Betriebliche Ausbildungspläne müssen rechtsverbindlich vorgeschrieben und mit dem Ausbildungsvertrag ausgehändigt werden
  • Das Profil von geeignetem Ausbildungspersonal muss klar definiert werden, dazu gehören: die Einhaltung berufspädagogischer Standards für die Ausbildung des Ausbildungspersonals; eine Weiterqualifizierungspflicht inklusive Freistellung für die Ausbilder*innen; die verbindliche Voraussetzung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) für hauptamtliche Ausbildendende. Das Land Berlin bezuschusst diese Qualifizierungsmaßnahmen nach AEVO bei kleineren und mittelständischen Unternehmen, so dass in jedem ausbildungswilligen Unternehmen eine Person qualifiziert ist.
  • Die Aktualisierung und Modernisierung der AEVO,z.B. durch eine Konkretisierung der persönlichen Eignung(methodisch-didaktische und jugendpsychologische Kompetenzen
  • Ein Betreuungsschlüssel von einer hauptamtlich mit der Ausbildung betrauten Person auf maximal acht Auszubildende
  • Sicherstellung der fachlichen Ausstattung der Ausbildungsbetriebe und zeitgemäßer Ausbildungsmaterialien
  • Die Abschaffung der Rückkehrpflicht in den Betrieb nach dem Schulunterricht. Ein Schultag muss als voller Arbeitstaganerkannt werden
  • Zwingend ist auch eine Reduzierung der ausbildungsfremden Tätigkeiten und eine weitgehende Einschränkung von Überstunden-, Nacht- und Wochenendarbeit durch Auszubildende, wenn sich Ausbildungsinhalte nicht andersvermitteln lassen
  • Um jungen Erwachsenen zu ermöglichen, Ausbildung und Familie miteinander vereinbaren zu können, soll die Ausbildung in Teilzeit in § 8 BBiG als Rechtsanspruch ausgestaltet werden. Darüber hinaus muss die Verlängerung der Ausbildungszeit unproblematisch möglich werden und es müssen Ausstiegsmodelle mit gesetzlichem Rückkehranspruch geschaffen werden.
  • Darüber hinaus bekräftigen wir unsere bereits bestehenden Forderungen nach
  • einer Ausbildungsplatzgarantie, um ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen für Interesseierte sicherzustellen. Hier müssen u.a. Maßnahmen zur Ausweitung der Verbundsausbildung gefunden werden.
  • Ein ausreichendes Angebot kann nur durch eine solidarische Umlagefinanzierung gestaltet werden
  • Eine gesetzlich geregelte Mindestvergütung von Auszubildenden mindestens in Höhe des BaFöG – Höchstsatzes für Alleinlebende. Unsere Forderung den Bafög-Satz zu erhöhen bleibt weiterhin bestehen.

 

Antrag 15/III/2016 Attraktivität der beruflichen Ausbildung sichern und stärken: Schluss mit der Ausschließlichkeit von Ausbildung und Studium!

22.11.2016

Die duale Ausbildung (Ausbildung an zwei Lernorten, dem Betrieb für die praktische und der Berufsschule für die theoretische Ausbildung) war und ist fester Bestandteil des Arbeitsmarktes in Deutschland. Zwar ist die duale Ausbildung für einen Großteil der Jugendlichen weiterhin eine wichtige Option, die meisten Abiturient*innen ziehen jedoch ein Hochschulstudium vor, während gleichzeitig der Prozentsatz der Schulabgänger*innen mit Hochschulberechtigung steigt.  Wir sehen als Problem, dass der Übergang zwischen Ausbildung und Hochschulstudium nicht für alle durchlässig ausgestaltet ist. Zu oft ist die Wahl junger Menschen für Ausbildung oder Studium eine sich gegenseitig ausschließende. Die gegenseitige Anrechnung von Leistungen wollen wir ermöglichen und vereinheitlichen.

 

Wir fordern: Das Berliner Hochschulgesetz muss insoweit geändert werden, dass der Abschluss einer Berufsausbildung grundsätzlich und fachungebunden zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Zudem soll das Angebot der IHK Berlin für Studienabbrecher*innen, eine verkürzte Ausbildung zu absolvieren, auf weitere Ausbildungsberufe ausgeweitet, stärker koordiniert und gesetzlich festgeschrieben werden.

 

Zusätzlich fordern wir eine Stärkung des dualen Studiums (Hochschulstudium mit fest integrierten regelmäßigen Praxiseinsätzen in Unternehmen), das eine wichtige Scharnierfunktion zwischen dualer Ausbildung und dem reinen Hochschulstudium darstellt. Da derzeit die Bewerber*innenzahl die Zahl an von den Unternehmen bereitgestellten Plätzen für das duale Studium übersteigt, fordern wir, dass die Einrichtung solcher Studiengänge vereinfacht und vereinheitlicht wird. Die oft sehr belastende Situation dual Studierender, die durch die Verbindung von Ausbildung und Studium entsteht, wollen wir nicht länger hinnehmen. Unsere Vorstellungen von guter Arbeit sollten auch im dualen Studium übernommen werden. Oft müssen duale Student*innen neben dem Beruf dann auch noch lernen oder Fallstudien und ähnliches für das Studium anfertigen. Von Freizeit ist dann nicht mehr viel zu sehen. Deshalb fordern wir verbindliche Absprachen zwischen den Unternehmen und der Hochschule, die eine Überbelastung verhindern sollen. Die Tendenz, dass duale Studiengänge auf Unternehmensinteressen ausgerichtet werden und das Studium so weiter ökonomisiert wird, muss entgegengewirkt werden. Die Curricula müssen von unabhängigen Hochschulgremien ohne Unternehmensbeteiligung aufgestellt und die Kosten für private Hochschulen im Verhältnis zum Einkommen begrenzt werden. Ein auskömmlicher Lebensunterhalt muss gesichert sein. Eine bessere Studienförderung – insbesondere ein besseres Bafög-System – und Teilzeitstudiengänge für parallele praktische Tätigkeiten müssen her, um den Weg in reguläre Studiengänge zu erleichtern. Ein Klassensystem der Hochschulen, wo das duale Studium unten angesiedelt ist, muss verhindert werden.

 

Unser Ideal von Bildung verfolgt einen emanzipatorischen Ansatz; neben dem Zugang zu berufsrelevantem Wissen steht in jedem Fall der Zweck der Bildung als Element der Selbstbildung und Selbstverwirklichung.

Antrag 14/III/2016 Qualitätssicherung im Schulwesen Berlins

22.11.2016

Um die andauernde Abwanderung von Lehrkräften in andere Bundesländer zu verhindern, muss das Land Berlin sie angemessen bezahlen.
Dazu muss die finanzielle Gleichstellung von Beamten und Angestellten und Beamten eingeführt werden. Quereinsteiger müssen die Möglichkeit bekommen, fehlende Qualifikationen bei Stundenermäßigung nachzuholen.
Um den Unterrichtsausfall – z. B. durch Krankheit der Lehrkräfte – zu kompensieren, sind die Schulen mit 110% der Stellen auszustatten.

Die Klassengröße ist auf höchstens 25 Schülerinnen bzw. Schüler zu begrenzen.

Bei Inklusion von förderungsbedürftigen Kindern/Jugendlichen ist die Klassenfrequenz entsprechend zu vermindern.

Damit die Inklusion pädagogisch sinnvoll ist, müssen entsprechend ausgebildete Förderlehrkräfte zusätzlich zur Verfügung stehen.