30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, den Gesetzesentwurf der SPD Bundestagsfraktion vom 11.12.2017 zur Abschaffung des §219a StGB in den Bundestag einzubringen.
Die Umsetzung der Abschaffung von §219a StGB ist mit transparentem und höchstem Engagement voranzutreiben!
Ferner muss die SPD insgesamt eine Debatte über die Abschaffung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruches wieder führen. Wir müssen die Debatte über die Abschaffung des §218 StGB in der Gesellschaft führen und verstehen die SPD hier als progressive Kraft, die eine Veränderung der bestehenden Verhältnisse vorantreiben muss. Repressive Gesetze, die Frauen* und Ärzt*innen unterdrücken, lehnen wir ab!
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30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit mit absoluter Priorität bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages mit der CDU/CSU zu versehen. Die SPD-Bundestagsfraktion muss darauf bestehen, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende Dezember 2018 abzuschließen.
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30.04.2018
Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin werden aufgefordert, die bezirkliche Wohnungsaufsicht personell, finanziell und operativ so auszustatten, dass sie in der Lage ist, unverzüglich die Beseitigung angezeigter Mängel, die die Nutzung von Wohnraum einschließlich der Versorgungseinrichtungen wesentlich einschränken, durchzusetzen.
Insbesondere soll die Wohnungsaufsicht durch einen Fonds bei dem Senator für Finanzen in die Lage versetzt werden, wesentliche Mängel nach erfolgloser kurzer Fristsetzung durch Ersatzvornahme zu beseitigen und die Kosten dafür beizutreiben und in das Grundbuch zu vollstrecken.
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30.04.2018
Verstärkung des Personalkörpers bei der Zollbehörde und Verkürzung des Prüfrhythmus bei Betriebsprüfungen von vier auf drei Jahre
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag werden aufgefordert, umgehend mittels Gesetzesinitiativen darauf hinzuwirken, dass durch eine bessere personelle Ausstattung der Zollbehörde und durch eine Verkürzung des Rhythmus für Betriebsprüfungen von vier auf drei Jahre (§ 28 p Absatz 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuchs Viertes Buch – SGB IV) eine effizientere Durchsetzung des Mindestlohngesetzes und des Entgeltgleichheitsgesetzes erfolgt.
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30.04.2018
Wir fordern:
1) Die zuständige Senatsverwaltung soll eine Rechtsverordnung erlassen, um das Sonderungsverbot in staatlich finanzierten Schulen in „privater“ Trägerschaft durchzusetzen und die regelmäßige Überprüfbarkeit der Umsetzung zu ermöglichen. Die Bestimmungen sollen dabei mindestens folgende Inhalte vollständig umfassen:
a) die zulässige Höchstgrenze des durchschnittlichen Schulgeldes und sonstiger Beiträge
b) die Verpflichtung, nach Einkommenssituation des Elternhauses gestaffelte Schulgeldbeträge inklusive einer Befreiung bei geringem Verdienst oder Empfang von Sozialleistungen anzubieten und den verbindlichen Mindestanteil der von Schulgeldzahlungen befreiten Schüler*innen festzulegen
c) Entscheidungskriterien über Aufnahme von Schüler*innen
d) Kontrollmechanismen zur Einhaltung der vorgenannten Punkte
2) Die Schulen in „privater“ Trägerschaft werden dazu verpflichtet, in ihrer Selbstdarstellung die Offenheit für alle Bevölkerungsgruppen explizit zu betonen und sich nicht als Einrichtung für ausschließlich gehobene Einkommensschichten zu zeigen.
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