Antrag 126/I/2018 Abschaffung von §219a StGB: Gegen die Kriminalisierung von Ärzt*innen – für die weibliche Selbstbestimmung!

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, den Gesetzesentwurf der SPD Bundestagsfraktion vom 11.12.2017 zur Abschaffung des §219a StGB in den Bundestag einzubringen.

 

Die Umsetzung der Abschaffung von §219a StGB ist mit transparentem und höchstem Engagement voranzutreiben!

 

Ferner muss die SPD insgesamt eine Debatte über die Abschaffung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruches wieder führen. Wir müssen die Debatte über die Abschaffung des §218 StGB in der Gesellschaft führen und verstehen die SPD hier als progressive Kraft, die eine Veränderung der bestehenden Verhältnisse vorantreiben muss. Repressive Gesetze, die Frauen* und Ärzt*innen unterdrücken, lehnen wir ab!

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 123/I/2018 (Konsens)