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Antrag 87/I/2018 Schulsozialarbeit an Beruflichen Schulen 


30.04.2018

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die zuständigen sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Zumessungsrichtlinien für Erzieher- und Sozialarbeiter-/Innen der allgemeinbildenden Berliner Schulen für den Bereich der Beruflichen Bildung als Mindestregelung angewendet werden.

Antrag 83/I/2018 Befristete Vertretungseinstellung im Berliner Schuldienst

30.04.2018

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder in der Senatsverwaltung für Schule, Bildung und Jugend werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Hemmnisse abgebaut werden, die es Lehrer/inne/n im Ruhestand erschweren, Arbeitsverträge für Vertretungsunterricht abzuschließen. Künftig soll die Vorlage der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung, bzw. die letzte Bescheinigung der Besoldungsstufe aus dem früheren Schuldienst genügen.

Antrag 84/I/2018 Durchschnittssatz der Zuweisung und Einstufung Musikschullehrer*innen

30.04.2018

Der Senat von Berlin und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden gebeten sich dafür einzusetzen, den Durchschnittssatz der Zuweisung für die Erhöhung des Anteils der festangestellten Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer auf 20% in so einer Höhe festzulegen, dass bezirkliche Kürzungen der Honorarmittel für Ausgleichsfinanzierungen vermieden werden.

Des Weiteren wird empfohlen, bei der derzeitigen Sondersituation der Umwandlung von Honorarkräften zu festangestellten Mitarbeiter*innen in den Berliner Musikschulen arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten bei der Einstufung in Erfahrungsstufen als Vordienstzeiten anzuerkennen.

Antrag 203/I/2018 Arbeitsräume für alle Berliner bildenden Künstlerinnen und Künstler sichern!

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, das Berliner Atelierprogramm für professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler zu stärken, auszubauen und insbesondre die „Acht- Jahre-Regelung“ abzuschaffen!

 

Berlin ist einer der wichtigsten Produktionsstandorte für Bildende Kunst weltweit und hat durch seine künstlerischen Produktionen große kulturelle und soziale Potentiale für die Stadt entwickelt. Gerade unter den Bedingungen der wachsenden Stadt braucht Berlin Arbeitsräume für bildende Künstlerinnen und Künstler. Wir müssen den 8-10.000 bildenden Künstler*innen in Berlin eine realistische Chance auf bezahlbare Ateliers geben.

 

Mit dem Atelierprogramm des Berliner Senats steht ein wichtiges Instrument zu Verfügung, um bezahlbare Arbeitsräume für Künstlerinnen und Künstler zu erhalten und weitere zu schaffen. Aktuelle wird in rund 870 geförderte, mietpreis- und belegungsgebundene Ateliers und Atelierwohnungen in Berlin gearbeitet.

 

Ziel des Atelierprogramms ist es, eine Grundversorgung an Arbeitsräumen, auch unter schwierigen Bedingungen und der anhaltenden Dynamik auf den Immobilienmärkten, zu erreichen. Die Teilhabe an diesem Programm muss an den aktuellen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden. Wir wollen die bestehen Räume sichern und das Programm ausweiten.  Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

 

  1. Die „Acht- Jahre-Regelung“ wird abgeschafft. Die bisherige Regelung, dass Künstler*innen, die seit 2007 ein Atelier mieten, nur auf einmal acht Jahre begrenzt ein gefördertes Atelier des Atelierprogramms anmieten können, beseitigt nicht den Mangel an Räumen, sondern schichtet das Problem nur um.
  2. Die Bemessungsgrenze ist in dem letzenden Jahrzehnt nicht verändert worden. Sie muss sich an die aktuellen Preissteigerungen anpassen und erhöht werden.
  3. In Kooperation mit städtischen Gesellschaften, Genossenschaften und privaten Eigentümer*innen müssen beschleunigt – bis 2020 – mindestens 800 Ateliers und in naher Zukunft 2000 Ateliers geschaffen und vertraglich abgesichert werden. Dabei sind verschiedene Formen der Schaffung von Arbeitsräumen für Künstler*innen zu prüfen und umzusetzen: Zwischen- und Mehrfachnutzung, Ankauf, Anmietung und Neubau. Bei größeren Neubauvorhaben sollten grundsätzlich Räume für Ateliers vorhalten werden.
  4. Ein zentrales Instrument für die Erhaltung und Schaffung von geförderten, mietpreis- und belegungsgebundenen Ateliers und Atelierwohnungen muss ein Stadtentwicklungsplan Kultur sein.

 

Antrag 202/I/2018 Neues Konzept für die Volksbühne!

30.04.2018

Die Berliner SPD setzt sich für eine Neuausrichtung des Konzeptes der Berliner Volksbühne hin zu einer echten „VOLKS-Bühne“ ein.

 

Die sozialdemokratischen Abgeordneten und Vertreter*innen der SPD im Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass dieses bedeutende Theater im Zentrum Berlins als künstlerisches Abbild der modernen Stadtgesellschaft in einem breit angelegten partizipativen Diskurs entwickelt wird.

 

Das neue Konzept soll unter Einbeziehung des bestehenden Ensembles entstehen und einer sich im Wandel befindenden inklusiv orientierten Gesellschaft mit innovativen Formen des zeitgenössischen Theaters Impulse geben.

Dabei sollen die Berliner Bürger*innen eingeladen werden, die inhaltliche Neugestaltung des Theaters aktiv mit ihren Ideen zu begleiten und diese somit zu ihrer „VOLKS-Bühne“ zu machen. Ziel dieses Prozesses sollte eine Belebung der Theater-Community sein, die neue Formen einer kritischen und begeisternden Theaterwelt hervorbringt.