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Antrag 49/II/2015 Asylrecht sinnvoll ergänzen

16.10.2015

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und über den Bundesrat die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senates werden aufgefordert, sich für folgende Rechtsänderungen einzusetzen:

  • Zeitnahe Einführung eines Einwanderungsgesetzes, das Menschen ohne realistische Asylperspektive Möglichkeiten der legalen Einwanderung nach Deutschland gibt und als eigenständiges Recht neben dem Asylrecht steht.
  • Beseitigung rechtlicher Hürden, die die schnelle Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten be- oder gar verhindern – Streichung der Vorrangprüfung.
  • Überprüfung und Anpassung der Bundes- und Landesanerkennungsgesetze, um berufliche Qualifikationen geflüchteter Menschen schnell aktivieren zu können sowie Hindernisse und soziale Härten durch die teilweise hohe Kosten der Anerkennungsverfahren zu beseitigen – Einführung eines Darlehensprogramms, angelehnt an das BAföG.
  • Altfallregelung für Asylsuchende, die sich länger als ein Jahr in der Bundesrepublik befinden und über deren Asylantrag nicht entschieden wurde: Sie sollen eine Aufenthaltserlaubnis mit den Rechten für Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Abs. 4 AufenthG erhalten, damit sie in den Genuss des Familiennachzugs und des Arbeitsmarktzugangs kommen.
  • Entlastung des Bundesamts durch die Anerkennung eines Aufenthaltsstatus für Syrer, Iraker, Eritreer, Somalier und Minderheiten aus Afghanistan durch die Prüfung nach Gruppenverfolgung.
  • Zusammenführung der Anhörung und Entscheidung beim Bundesamt in der Hand einer Person mit verbindlichen Fristen zur Entscheidung über den Asylantrag.
  • Abschaffung des Regelwiderufsverfahren.

 

Antrag 48/II/2015 Asylrecht sinnvoll ergänzen

16.10.2015

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und über den Bundesrat die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senates werden aufgefordert, sich für folgende Rechtsänderungen einzusetzen:

 

  • Zeitnahe Einführung eines Einwanderungsgesetzes, das Menschen ohne realistische Asylperspektive Möglichkeiten der legalen Einwanderung nach Deutschland gibt und als eigenständiges Gesetz neben dem Asylrecht steht
  • Beseitigung rechtlicher Hürden, die die schnelle Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten be- oder gar verhindern – Streichung der Vorrangprüfung.
  • Überprüfung und Anpassung der Bundes- und Landesanerkennungsgesetze, um berufliche Qualifikationen geflüchteter Menschen schnell aktivieren zu können sowie Hindernisse und soziale Härten durch die teilweise hohen Kosten der Anerkennungsverfahren zu beseitigen – Einführung eines Darlehensprogramms, angelehnt an das BAföG.
  • Entlastung des Bundesamts durch die Anerkennung eines Aufenthaltsstatus für Syrer, Iraker, Eritreer, Somalier und Minderheiten aus Afghanistan durch die Prüfung nach Gruppenverfolgung.
  • Zusammenführung der Anhörung und Entscheidung beim Bundesamt in der Hand einer Person mit verbindlichen Fristen zur Entscheidung über den Asylantrag
  • Abschaffung des Regelwiderrufsverfahren.
  • Bereitstellung der notwendigen personellen Ressourcen, damit über Asylanträge in der Regel innerhalb von drei Monaten entschieden werden kann.

 

Antrag 47/II/2015 Einrichtung von Familienbüros in Berliner Bezirken

16.10.2015

Der Senat wird aufgefordert, bezirkliche Initiativen zur Einrichtung von Familienbüros zu unterstützen.

Antrag 46/II/2015 Europäische Roma – Projekte in den Herkunftsländern

16.10.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, die sozialdemokratischen Mitglieder der deutschen Bundesregierung, die sozialdemokratischen Mitglieder des europäischen Parlaments werden aufgefordert, auf den ihnen zur Verfügung stehenden Ebenen dafür Sorge zu tragen, dass

 

  • eine Zusammenstellung der in den Mitgliedsländern der EU existierenden Roma-Programme veröffentlicht wird unter Angabe der Anzahl der jeweils dort lebenden Roma,
  • eine Auflistung der zur Verfügung stehenden EU-Mittel und deren Abrufung durch nationale Organe,
  • eine Zusammenstellung der in assoziierten europäischen Ländern lebenden Roma, der nationalen Programme, der abrufbaren EU-Mittel und der abgerufenen Gelder,
  • Möglichkeiten aufgezeigt werden und ggfs verhandelt werden können, um in den jeweiligen Heimatländern unbürokratisch, effizient und nichtkorruptionsanfällig von Drittländern Hilfsprogramme durchgeführt werden können.

 

 

Antrag 45/II/2015 Unterstützung der Empfehlungen des „Runden Tisches Berlin - Stettin“

16.10.2015

Die SPD Berlin unterstützt die Vorschläge und Hinweise des deutsch-polnischen „Runden Tisches Stettin“ in den Nichtregierungsorganisationen der Zivilgesellschaft (einschließlich Universitäten und Kultureinrichtungen) der nur 120 km auseinanderliegenden Metropolen zusammenarbeiten:

 

  • Polnischen Beschriftungen bzw. Erläuterungsmaterialien in polnische Sprache sind in wichtigen Museen von Berlin anzubieten
  • das Kulturangebot von Berlin in Stettin stärker zu bewerben.
  • Die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten von Berlin und Stettin und der gegenseitige Wissenstransfer sind z.B. durch ERASMUS-Vereinbarungen und Anerkennung von Leistungen insbesondere von binationalen Promotionen zu verbessern und die Berührungspunkte im Bereich der Politikwissenschaft, und der Verkehrswissenschaft (Logistik, Nautik und Meereswissenschaft) zu nutzen.
  • Die polnische Sprachkompetenz der Berliner ist durch ein verstärktes Angebot der polnischen Sprache in Berliner Schulen, Hochschulen und Volkshochschulen zu verbessern.

 

Die SPD Senatoren und die SPD Fraktion werden aufgefordert, auch im Sinne der Umsetzung der „Kolberger Erklärung“ der SPD Abgeordnetenhausfraktion hier bei den zuständigen Senatsverwaltungen initiativ zu werden.

(LPT II/2015: Überwiesen an FA II – EU-Angelegenheiten)