Antrag 48/II/2015 Asylrecht sinnvoll ergänzen

Status:
Erledigt

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und über den Bundesrat die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senates werden aufgefordert, sich für folgende Rechtsänderungen einzusetzen:

 

  • Zeitnahe Einführung eines Einwanderungsgesetzes, das Menschen ohne realistische Asylperspektive Möglichkeiten der legalen Einwanderung nach Deutschland gibt und als eigenständiges Gesetz neben dem Asylrecht steht
  • Beseitigung rechtlicher Hürden, die die schnelle Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten be- oder gar verhindern – Streichung der Vorrangprüfung.
  • Überprüfung und Anpassung der Bundes- und Landesanerkennungsgesetze, um berufliche Qualifikationen geflüchteter Menschen schnell aktivieren zu können sowie Hindernisse und soziale Härten durch die teilweise hohen Kosten der Anerkennungsverfahren zu beseitigen – Einführung eines Darlehensprogramms, angelehnt an das BAföG.
  • Entlastung des Bundesamts durch die Anerkennung eines Aufenthaltsstatus für Syrer, Iraker, Eritreer, Somalier und Minderheiten aus Afghanistan durch die Prüfung nach Gruppenverfolgung.
  • Zusammenführung der Anhörung und Entscheidung beim Bundesamt in der Hand einer Person mit verbindlichen Fristen zur Entscheidung über den Asylantrag
  • Abschaffung des Regelwiderrufsverfahren.
  • Bereitstellung der notwendigen personellen Ressourcen, damit über Asylanträge in der Regel innerhalb von drei Monaten entschieden werden kann.

 

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)