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Antrag 09/I/2021 Überwachung hat am Arbeitsplatz nichts verloren!

17.03.2021

Die Corona-Krise verlangt uns allen sehr viel ab. Die Auswirkungen der Krise sind in allen Lebensbereichen zu spüren. Wir befinden uns in der schlimmsten Wirtschaftskrise seit der Finanzkrise 2007/2008, die Gräben zwischen den europäischen Staaten werden immer größer und die sozialen Auswirkungen der Krise spüren wir alle am eigenen Leib. Wir müssen auch weiterhin Kontakte massiv einschränken, Museen, Bars und Clubs haben geschlossen, sodass wir meistens in den eigenen vier Wänden verharren. Dies wird bei vielen noch weiter dadurch verstärkt, dass sie schon seit Monaten komplett von zu Hause aus arbeiten. Die Inanspruchnahme des mobilen Arbeitens hat seit dem Beginn der Krise stark zugenommen. Zurzeit arbeiten 24 Prozent der Beschäftigten mobil. Der Höhepunkt war letztes Jahr im April erreicht, als 27 Prozent der Beschäftigten mobil arbeiteten.

 

Mobiles Arbeiten bringt aber nicht nur Vorteile wie eine flexiblere Freizeitgestaltung und bessere Work-Life-Balance mit sich, sondern birgt auch eine Vielzahl von Risiken und Herausforderungen. So verschwimmt zum Beispiel die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit und der fehlende Kontakt zu Kolleg*innen bringt soziale und psychische Probleme mit sich. Viele Beschäftigte leiden aber auch unter ihren Vorgesetzten und Arbeitgebenden. Es ist bedauerlicherweise noch viel zu oft der Fall, dass sich Vorgesetzte nur über ihre Kontrollfunktion definieren und ihre Beschäftigten unter Druck setzen, anstatt eine kooperative und gestaltende Funktion einzunehmen. Mobiles Arbeiten führt dann zu einem gefühlten Kontrollverlust, da eine direkte Überwachung der Mitarbeitenden nicht mehr möglich ist. Beschäftigte, die von
 zu Hause aus arbeiten, werden viel zu häufig aufgrund von völlig veralteten Denkmustern und Führungsrollen von ihren Vorgesetzten misstrauisch beäugt. Aber anstatt, dass sich Arbeitgebende und Vorgesetzte auf die voranschreitende Digitalisierung einlassen, offen für neue Erfahrungen sind und ihre eigene Sichtweise anpassen, versuchen sie die alten Muster auch im digitalen Raum aufrecht zu erhalten – mit schwerwiegenden Nebenwirkungen. Die Digitalisierung macht es leichter denn je, Prozesse zu automatisieren und Entscheidungen von Algorithmen treffen zu lassen. Das Personalwesen ist hier keine Ausnahme: mit der Folge, dass eine massive digitale Überwachung von Arbeitnehmenden durch algorithmische Systeme droht.

 

So haben zum Beispiel derzeit digitale Überwachungstools durch die Pandemie Hochkonjunktur und immer mehr Arbeitgebende setzen auf solche Software, um die Leistung ihrer Beschäftigten zu überwachen. Die Funktionen solcher Programme variieren dabei sehr stark. Einige Programme überwachen die Anzahl der Tastaturanschläge oder Mausklicks, andere machen alle zehn Minuten einen Screenshot des Desktops, wieder andere machen regelmäßig Bilder über die Webcam, damit beurteilt werden kann, ob die Beschäftigten am Platz waren. Auch die Ortung der Mitarbeitenden per GPS gehört zur Ausstattung solcher Überwachungssoftware. Vertrauen in die Arbeit der Mitarbeitenden wird durch eine harte Kontrolle ersetzt. Die gewonnenen Daten dienen aber nicht nur dazu, um zu überprüfen, ob Beschäftigte auch wirklich arbeiten, sie werden ferner von Algorithmen ausgewertet, um dezidierte Produktivitätsdaten über einzelne Beschäftigte zu erhalten. Auf Basis der individuellen Produktivitätsdaten können Unternehmen dann sogenannte „Beschäftigten-Scores“ erstellen, welche von den Arbeitgebenden und Vorgesetzten genutzt werden, um über Beförderungen und höhere Löhne der Beschäftigten zu entscheiden. Aber wie genau ein solcher Algorithmus eine Entscheidung trifft und welche Daten dafür von den Beschäftigten generiert werden, ist häufig unklar.

 

Solche Überwachungsprogramme nutzen häufig aber nicht technische Daten, um über die Produktivität von Beschäftigten zu entscheiden, sondern setzen auch immer öfter auf die gegenseitige Leistungsbewertung der Mitarbeitenden. Ein Beispiel für ein solches Überwachungsprogramm ist „Zonar”. Nach einer von der Hans Böckler Stiftung geförderten Studie, fungiert „Zonar“ dabei als ein großes Bewertungssystem, in dem alle Mitarbeitenden die Leistung von anderen Mitarbeitenden bewerten können. Dabei wird für die bewerteten Beschäftigten aber nicht ersichtlich, aus welchem Grund und von wem sie bewertet wurden. Dadurch kann das System sehr einfach missbraucht werden, um ungeliebte Kolleg*innen zu bestrafen. Die Software wertet die einzelnen Bewertungen regelmäßig aus und teilt auf Basis dieser Beurteilung die Beschäftigten in Leistungsklassen ein. Die Einteilung erfolgt dabei aufgrund intransparenter Kriterien und wird als ungerecht erfunden. Führungskräfte nutzen diese Einteilung dann, um über höhere Löhne oder Beförderungen zu entscheiden und entgehen so ihrer eigenen Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten. Den meisten Beschäftigten wird eine durchschnittliche Leistung attestiert, was bedeutet, dass die Beschäftigten nur einen Inflationsausgleich für ihr Gehalt bekommen, was einer Lohnstagnation gleichkommt. Nur einige wenige Beschäftigte, die von dem Bewertungssystem als leistungsstark angesehen werden, dürfen aufsteigen. Es wird aber versucht, diese Anzahl so gering wie möglich zu halten. Der Druck auf die Beschäftigten wird dadurch extrem gesteigert. Es werden weder individuelle Arbeitszeiten noch unterschiedliche
Lebensrealitäten bedacht. Nur die Leistung der Beschäftigten zählt. Die Software und die damit einhergehenden Prozessen wurden nach öffentlicher Kritik angepasst. Auch der Name „Zonar“ wird nicht mehr verwendet. Dennoch zeigt die Studie, dass die Anwendung eines solchen Systems in Unternehmen jederzeit denkbar ist. Schlussendlich kommt es durch solche Systeme zu einer Entmenschlichung der Arbeitsbeziehung zwischen Beschäftigten und Führungskräften. Es entstehen Anreizsysteme, in denen Führungskräfte lieber Druck und Angst durch massive Überwachung auf ihre Beschäftigten ausüben, anstatt sie zu fördern und zu befähigen. Als Sozialist*innen dürfen wir dieser maßlosen Ausbeutung von Arbeiter*innen nicht länger zusehen.

 

 Deshalb fordern wir:

  •  Ein Verbot jeglicher Auswertung dienstlicher digitaler Software die die Produktivität der Mitarbeitenden überwacht.
  •  Eine öffentlichkeitswirksame Kampagne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welche die Beschäftigten über ihre Rechte im Home Office informiert.“
  •  Die bessere finanzielle und personelle Ausstattung der zuständigen Beauftragten für  Datenschutz, um Rechtsverstöße gegen geltende Datenschutzgesetze schneller zu prüfen“
  •  ein Verbot für die Anwendung von Algorithmen zur individuellen  Leistungsbestimmung von Arbeitnehmenden.

 

Antrag 219/I/2020 Schwerbehindertenausgleichsabgabe gemäß § 160 SGB IX erhöhen

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und der sozialdemokratische Bundesminister für Arbeit und Soziales mögen sich dafür einsetzen, dass die Schwerbehindertenausgleichsabgabe gemäß § 160 SGB IX mindestens verdoppelt wird.

Antrag 50/I/2020 Zukunftsort Berliner Mitte: lebenswert – klimaresilient – gemeinwohlorientiert – geschichtsbewußt – autoarm – kulturstark

29.09.2020

 

Die Berliner Mitte ist unter Berücksichtigung der sorgfältig im Partizipationsprozess „Alte Mitte. neue Liebe“ erarbeiteten und vom Abgeordnetenhaus im Jahr 2016 beschlossenen „Bürgerleitlinien für die Berliner Mitte“ behutsam zu reurbanisieren. Hierbei sind die Bereiche Molkenmarkt, Nikolaiviertel, Museumsinsel, Humboldtforum, Alt-Cölln, Fischerinsel, Spittelmarkt und Leipziger Straße, Unter den Linden, Spandauer Vorstadt, Alexanderplatz, Karl-Marx-Allee und Nördliche Luisenstadt konzeptionell einzubeziehen. Das Spreeufer ist, als verbindendes Element der Stadtmitte, in das Konzept mit einzubeziehen.

 

Rathaus- und Marx-Engels-Forum: Für den anstehenden Wettbewerb zur Gestaltung von Rathaus- und Marx-Engels-Forum sind – aufbauend auf den zehn Bürgerleitlinien – folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

Verkehr: Der Autoverkehr ist zugunsten von Fußgängern, Radfahrer*innen und dem öffentlichen Nahverkehr radikal auf ein Minimum zu reduzieren. Die Karl-Liebknecht-Straße wird je Richtung auf Tram und eine überbreite Mischspur für Bus, Taxi und notwendigen Anliegerverkehr sowie einen Radweg reduziert. Dies macht die Pflanzung von zwei Reihen Straßenbäumen möglich. Die Spandauer Straße wird eine die beiden Grünflächen verbindende Platzfläche, die die Ausweichstrecke für die neue Tram Richtung Mühlendammbrücke aufnimmt. Die reguläre Strecke der Tram wird über die Rathausstraße Richtung Alexanderplatz geführt. Fußgänger*innen sollen Vorfahrt erhalten. Alle öffentlichen Flächen sollen in vorbildlicher Weise barrierefrei gestaltet werden.

 

Kultur und Geschichte: Die vorhandenen Denkmäler (auch Luther-Denkmal, Mendelssohn-Denkmal, die beiden Arbeiter vis-a-vis zum Rathaus, das Marx-Engels-Denkmal) sollen erhalten bleiben. Der Neptunbrunnen soll an seinem derzeitigen Platze erhalten bleiben. Auf dem Schlossplatz kann über einen Wettbewerb ein neuer Brunnen geschaffen werden. Zur Erinnerung an das Judenpogrom am 19. Juli 1510, wo unweit der Marienkirche 38 zuvor überwiegend aus der Mark Brandenburg deportierte Juden öffentlich hingerichtet wurden, soll ein Gedenkort vorgesehen werden.

 

Bebauung: Westlich der Spandauer Straße kann straßenbegleitend an der Karl-Liebknecht-Straße und der Rathausstraße eine ein- bis zweigeschossige, dem Park dienende Bebauung entwickelt werden. Der Park des Marx-Engels-Forums kann hierdurch ein kontemplativer Ort mit hoher Aufenthaltsqualität werden.

 

Klimaresilienz: Dem prognostizierten Klimawandel angepasst soll ein Bepflanzungskonzept mit viel Verschattung und Verdunstungsleistung entwickelt werden. Dabei werden auch Fassadenbepflanzungen in das Konzept aufgenommen. Die Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation soll durch ein Verdunstungs- und Versickerungskonzept minimiert werden, das auch bei Starkregen eine Rückhaltung ermöglicht. Für die Rückseite des Humboldt-Forum ist die Idee des Humboldt-Dschungel wieder aufzugreifen.

 

Molkenmarkt: Die durch den Bebauungsplan Molkenmarkt festgelegte Quartiersbildung auf der autobahnähnlichen Grunerstraße ist das bedeutendste Reurbanisierungsprojekt Berlins, dessen Umsetzung nun ansteht.

 

Verkehr: Der Straßenzug Mühlendammbrücke – Mühlendamm – neue Grunerstraße ist gegenüber der aktuellen Planung um eine Fahrspur auf zwei Spuren je Richtung zu verringern, auf denen auch die neue Tram fahren wird. Dies erlaubt breitere Bürgersteige und eine großzügigere Führung von Fahrradspuren. Im landeseigenen Parkhaus an der Rathauspassage soll ein Mobilitätshub für Fahrräder und Carsharing eingerichtet werden.

 

Mühlendammbrücke: Der anstehende Wettbewerb für den Neubau der Mühlendammbrücke ist ebenfalls mit einer Fahrspur je Richtung weniger vorzusehen. Statt einer Autobahnbrücke soll eine „Stadtbrücke“ entstehen.

 

Kultur und Geschichte: Die vielen geschichtlich bedeutsamen Orte, wie der Jüdenhof, die französische Kirche, das Graue Kloster und das erste Antikriegsmuseum verlangen eine umfassende Erinnerungs-Konzeption. Die Rückführung des Antikriegsmuseums ist ebenso zu prüfen wie eine schulische Nutzung auf dem Grundstück des Grauen Klosters.

 

Grundstücksbildung, Liegenschaftspolitik und architektonische Qualität: Um zu einer gemischt genutzten Bebauungsstruktur zu kommen, soll eine kleinteilige Grundstücksbildung vorgegeben werden, die selbstständige, architektonisch gut gestaltete Häuser möglich macht. Sofern die Häuser nicht durch städtische Gesellschaften errichtet werden, kommen entsprechend der politisch verbindlichen Liegenschaftspolitik nur Erbbaurechtsmodelle infrage. Durch eine weitere Verkehrsreduzierung soll auch entlang der Grunerstraße und des Mühlendamms Wohnen in den oberen Etagen möglich werden. Die Vergabe an Dritte soll über kleinteilige Konzeptverfahren Stiftungen und gemeinwohlorientierte Nutzungen bevorzugen. Die städtebauliche Rekonstruktion des Molkenmarktes soll auch einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Rathausviertels leisten. Mit dem Sitz des Regierenden Bürgermeisters, dem Stadthaus als Sitz der Innenverwaltung und des Landesdenkmalamtes, der Finanzverwaltung, dem Podewil und dem Theaterkontor an der Klosterstraße und dem Berliner Landgericht an der Littenstraße finden sich hier wichtige öffentliche und kulturelle Nutzungen, die sich mit dem neuen Molkenmarkt zu einem lebendigen Stadtviertel im Sinne der Berliner Mischung verbinden können.

 

Klimaresilienz: Retentionsdächer, Fassadenbepflanzung begrünte Innenhöfe und klimaangepasste Straßenbäume sollen einen Abfluss von Regenwasser in die Kanalisation minimieren und die Aufenthaltsqualität erhöhen.

 

Leipziger Straße: Die anstehenden Planungen haben auch auf das anschließende Wohngebiet der Fischerinsel und Leipziger Straße erheblichen Einfluss. Für die neue Tramstrecken ist die gestaltungsorientierte Variante mit einer KfZ-Spur je Richtung und einem 3 Meter breiten Fahrradstreifen vorzusehen. Damit wird auf der Nordseite eine 16 Meter breite Fläche von Charlottenstr. bis Spittelmarkt frei, auf der der „Leipziger Park“ (Arbeitstitel) angelegt werden soll. Grünfläche und Bäume sind für die derzeit schlechten klimatischen Bedingungen in der vollversiegelten Leipziger Straße besonders wichtig und verbessern zudem die Aufenthaltsqualität.

 

Antrag 212/I/2020 Grundsicherung bei Rentenbezieher*innen auch nach Ableben, analog zur gesetzlichen Rente, weitere 3 Monate auszahlen

29.09.2020

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass zukünftig auch die aufstockende Grundsicherung bei Regelaltersrente und vorzeitiger Altersrente nach dem Ableben, analog zur gesetzlichen Rentenversicherung, weitere 3 Monate ausgezahlt wird.

Antrag 291/II/2019 Ausbau von Erneuerbaren Energien

23.09.2019

Ausbau von Erneuerbaren Energien zur Erzeugung von Stromüberschüssen zwecks Verwendung für den wasserstoffbasierten Güterverkehr mit dem Ziel, den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren

Der Landesparteitag Berlin und der Bundesparteitag der SPD mögen – auch zur Aufnahme in ein künftiges Wahlprogramm – beschließen:

 

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für einen deutlichen Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien einzusetzen, um auch bei Dunkelflauten (wenig Wind und Sonne) stets über mehr Elektroenergie zu verfügen, als für den allgemeinen Stromverbrauch benötigt wird.

 

Der so stets vorhandene Stromüberschuss wird mittels Elektrolyse ortsnah der Stromerzeugung endverbraucht und der so hergestellte Wasserstoff zum Abbau der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor, beginnend mit CO2-neutralem Güterverkehr eingesetzt, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.