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Antrag 186/II/2019 Pro Choice statt Pro Femina – Für eine ergebnisoffene Beratung zu Schwangerschaftsabbrüchen!

23.09.2019

Es ist keine neue Forderung: Die Abschaffung der Zwangsberatung für Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchten. Noch ist diese Forderung nicht Realität, aber wir halten weiterhin daran fest. Bis dahin wollen wir jedoch, dass die angebotenen Beratungen seriös durchgeführt werden und die schwangeren Menschen, wie vorgeschrieben, im Anschluss an die Beratung einen Beratungsschein erhalten, welchen sie für die Durchführung eines Abbruches laut Gesetz vorweisen müssen (StGB §219 Absatz 2Satz 2).

Am 1.Juli 2019 hat am Kurfürstendamm 69 die Berliner „Beratungsstelle“ des Vereins „Pro Femina“ eröffnet. „Pro Femina“ bietet laut eigener Aussage Beratungen „für Frauen im Schwangerschaftskonflikt“  an.

Die Verwechslung mit der staatlich anerkannten Beratungsstelle „pro familia“ ist hier allein durch die Namensgebung durchaus gewollt. „Pro Femina“ stellt dabei jedoch weder einen Beratungsschein aus, noch beraten sie ergebnisoffen oder seriös. Laut einiger Erlebnisberichte von Personen, die in einer durch „Pro Femina“ geleiteten Beratungsstelle waren, setzen diese die Schwangeren* sogar auch nach der Beratung weiter unter Druck, keinen Abbruch vornehmen zu lassen, indem sie diese u.a. mit Anrufen regelrecht terrorisieren. Bei all dem versucht „Pro Femina“ sich als normale Beratungsstelle darzustellen, denen die Sorgen von schwangeren Menschen am Herzen liegen. Dies ist jedoch nicht der Fall – die Embryonen, das „potentielle neue Leben“, stehen in der Beratung im Vordergrund, nicht aber das Leben der schwangeren Person. Ein Schwangerschaftsabbruch wird hierbei nicht als legitime Entscheidung dargestellt. Schwangere werden bewusst getäuscht und in ihrem Recht auf eine selbstbestimmte Entscheidung eingeschränkt – entscheiden sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft, müssen sie in eine andere Beratungsstelle, die einen Beratungsschein ausstellt.  Teilweise ist dafür dann aber keine Zeit mehr: „Pro Femina“ zögert die Beratung meist so lange hinaus, bis die ersten 12 Wochen der Schwangerschaft überschritten sind und ein Abbruch nach dem noch bestehenden Gesetz nicht mehr möglich ist (StGB §218a Absatz 1 Punkt 3). Ratsuchenden wird finanzielle Unterstützung angeboten, wenn sie sich dafür entscheiden, die Schwangerschaft fortzuführen. Die engen Verbindungen von „Pro Femina“ zur sog. Lebensschutzbewegung sind u.a. an der Person Kristijan Aufiero zu sehen, führendes Mitglied von „Pro Femina“ und ebenfalls Vorsitzender des „Birke e.V.“, welcher der Lebensschutzbewegung zuzuordnen ist.

Eine solche Missachtung des Rechts auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die bewusste Täuschung von Schwangeren* lehnen wir entschieden ab!

Wir kämpfen für das Recht von Menschen, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortführen möchten oder nicht!

Wir fordern die Schließung der selbsternannten Beratungsstellen von „Pro Femina“!

Solange die Pro Femina Filiale nicht geschlossen ist, soll die Filiale zu einer expliziten Deklarierung verpflichtet werden, aus der deutlich hervorgeht, dass der für den Abbruch benötigte Beratungsschein dort nicht ausgestellt wird. Wir fordern die Bereitstellung von Schwangerschaftskonfliktberatung nur durch staatlich zertifizierte Träger*innen. Der Begriff und die Dienstleistungen der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen dadurch geschützt werden.

Wir fordern weiterhin die Abschaffung der verpflichtenden Beratung von Schwangeren* und setzen uns für eine freiwillige und flächendeckende ergebnisoffene Beratung von Schwangeren* in Krisensituationen und den freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche!

Wir fordern die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf, sämtlichen Einrichtungen von „Pro Femina“ in Berlin aufgrund dauerhaften Verstoßes gegen StGB §219 (2) und das Schwangerschaftskonfliktgesetz Absatz 2 „Schwangerschaftskonfliktberatung“ §5ff. das Anbieten von Schwangerschaftskonfliktberatungen umgehend zu verbieten. Der Senat soll außerdem im Rahmen einer Informationskampagne über deren Praktiken aufklären.

 

Antrag 59/II/2019 Wir brauchen eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit!

23.09.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung mögen sich dafür einsetzen, das Prinzip der Wohnungsgemeinnützigkeit wiedereinzuführen. Grundlage hierfür soll das Anfang der 1990er abgeschaffte Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sein.

Antrag 166/II/2019 Kostenlose Ausgabe von Schwangerschaftsschnelltests in Berlin

23.09.2019

Schwangerschaftsschnelltests kosten zwischen 5-10€ in deutschen Drogerien und Apotheken. Zu fast jeder Tages- und Nachtzeit sind sie kaufbar. Etwas preisintensivere Modelle werben mit digitalen Anzeigen oder mit der Berechnung der genauen Zahl der Tage die ein Mensch mit Uterus schon schwanger ist. Und dennoch sind immer noch genug Hürden vorhanden die Menschen mit Uterus davon abhalten einen Schwangerschaftsschnelltest zu kaufen.

 

Beginnend bei den Kosten, die auf den ersten Blick nicht hoch erscheinen mögen, die jedoch eine Stunde Arbeit im Mindestlohnniveau darstellen oder für junge Menschen mit Uterus mehrere Wochen Taschengeld bedeuten können. Die Hürde besteht hier nicht ausschließlich im Kaufpreis selbst, sondern auch in dem Fakt, dass es überhaupt Geld kostet einen Schwangerschaftsschnelltest zu machen. Studien zeigen, dass vor allem Menschen mit Uterus Schwangerschaftsschnelltests nutzen, die keine Schwangerschaft geplant haben zum Zeitpunkt des Tests. Für diese ist es umso wichtiger zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit zu haben, denn solange §218 noch besteht gilt die Nichtverfolgung eines Schwangerschaftsabbruchs nur für die ersten drei Monate einer Schwangerschaft. In einigen Fällen bemerken Menschen mit Uterus die Schwangerschaft erst nach 6 Wochen oder auch schon nach dem Ablauf der Frist. Das ist fatal! Diese Menschen mit Uterus haben im Extremfall keine Möglichkeit mehr einen Abbruch in Deutschland durchzuführen oder in anderen Fällen eine enorm kurze Bedenkzeit um über einen Abbruch nachzudenken und die Pflichtberatung zu absolvieren. Aber auch Scham ist ein Faktor, der gerade bei jungen Menschen mit Uterus nicht zu unterschätzen ist, daher braucht es für sie eine möglichst niedrigschwellige Möglichkeit an Schnelltests zu kommen, zum Beispiel Schultoiletten.

 

So früh wie möglich von einer Schwangerschaft zu erfahren ist jedoch nicht nur für die Menschen mit Uterus wichtig, die keine Schwangerschaft geplant haben. Auch für Menschen mit Uterus die ein Kind geplant haben ist es mehr als relevant früh genug von einer Schwangerschaft zu erfahren, um beispielsweise die Lebensweise gesünder für sich und den Embryo zu gestalten.

 

Schwangerschaftsschnelltests für Zuhause arbeiten alle mit der gleichen Methode, einem Urintest, der die Konzentration des Hormons HCG nachweist. Dieser Test kann schon am ersten Tag der ausbleibenden Menstruation angewandt werden und somit ungefähr zwei Wochen nach der Befruchtung. Diese Tests haben eine mehr als 90% Genauigkeit. Ein kostenlos abgegebener Test muss also nicht teuer in der Bereitstellung sein, es kann sich um einfache Teststreifen handeln, die dieselbe Genauigkeit aufweisen wie teurere Modelle.

 

Der Kampf um die kostenlose Verfügbarkeit von Schwangerschaftstests ist kein neuer: Schon in den 70/80er Jahren haben Feminist*innen Zentren eröffnet in denen Menschen mit Uterus kostenlos einen Schwangerschaftstest durchführen konnten um im Anschluss daran eine Beratung und Gespräche mit Ärtz*innen in Anspruch nehmen konnten.

 

Dass Schwangerschaftsschnelltests zu einem Markt geworden sind kritisieren wir. Wir halten es für falsch, dass immer neue Märkte rund um den Körper von Frauen* entstehen und das Unternehmen immer noch Profit aus Frauen*hygiene und sexueller Selbstbestimmung ziehen. Wir Jusos Berlin sehen es als Selbstverständlichkeit, dass Frauen* alle Mittel bereitgestellt werden um mehr Selbstbestimmung über ihren Körper zu erlangen.

 

Daher fordern wir:

Die kostenlose Ausgabe von Schwangerschaftstests in Berliner Apotheken, Zentren für sexuelle Gesundheit des Landes Berlin und öffentlichen Institutionen mit viel Publikumsverkehr, insbesondere Schul- und Unitoiletten. Für die Umsetzung zuständig sollen die bezirklichen Gesundheitsämter sein.

Es soll auch geprüft werden, ob eine Abgabe durch Gynäkolog*innen möglich ist.

Eine Kampagne zur Bekanntmachung dieser Möglichkeit in der Öffentlichkeit.

 

Antrag 170/II/2019 Pro Choice statt Pro Femina – Für eine ergebnisoffene Beratung zu Schwangerschaftsabbrüchen!

23.09.2019

Es ist keine neue Forderung: Die Abschaffung der Zwangsberatung für Schwangere, die eine Abtreibung durchführen lassen möchten. Noch ist diese Forderung nicht Realität, aber wir halten weiterhin daran fest. Bis dahin wollen wir jedoch, dass die angebotenen Beratungen seriös durchgeführt werden und die schwangeren Menschen, wie vorgeschrieben, im Anschluss an die Beratung einen Beratungsschein erhalten, welchen sie für die Durchführung eines Abbruches laut Gesetz vorweisen müssen (StGB §219 Absatz 2Satz 2).

 

Am 1. Juli 2019 hat am Kurfürstendamm 69 die Berliner „Beratungsstelle“ des Vereins „Pro Femina“ eröffnet. „Pro Femina“ bietet laut eigener Aussage Beratungen „für Frauen im Schwangerschaftskonflikt“  an.

 

Die Verwechslung mit der staatlich anerkannten Beratungsstelle „pro familia“ ist hier allein durch die Namensgebung durchaus gewollt. „Pro Femina“ stellt dabei jedoch weder einen Beratungsschein aus, noch beraten sie ergebnisoffen oder seriös. Laut einiger Erlebnisberichte von Personen, die in einer durch „Pro Femina“ geleiteten Beratungsstelle waren, setzen diese die Schwangeren* sogar auch nach der Beratung weiter unter Druck, keinen Abbruch vornehmen zu lassen, indem sie diese u.a. mit Anrufen regelrecht terrorisieren. Bei all dem versucht „Pro Femina“ sich als normale Beratungsstelle darzustellen, denen die Sorgen von schwangeren Menschen am Herzen liegen. Dies ist jedoch nicht der Fall – die Embryonen, das „potentielle neue Leben“, stehen in der Beratung im Vordergrund, nicht aber das Leben der schwangeren Person. Eine Abtreibung wird hierbei nicht als legitime Entscheidung dargestellt. Schwangere werden bewusst getäuscht und in ihrem Recht auf eine selbstbestimmte Entscheidung eingeschränkt – entscheiden sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft, müssen sie in eine andere Beratungsstelle, die einen Beratungsschein ausstellt.  Teilweise ist dafür dann aber keine Zeit mehr: „Pro Femina“ zögert die Beratung meist so lange hinaus, bis die ersten 12 Wochen der Schwangerschaft überschritten sind und eine Abtreibung nach dem Gesetz nicht mehr möglich ist (StGB §218a Absatz 1 Punkt 3). Ratsuchenden wird finanzielle Unterstützung angeboten, wenn sie sich dafür entscheiden, die Schwangerschaft fortzuführen. Die engen Verbindungen von „Pro Femina“ zur sog. Lebensschutzbewegung sind u.a. an der Person Kristijan Aufiero zu sehen, führendes Mitglied von „Pro Femina“ und ebenfalls Vorsitzender des „Birke e.V.“, welcher der Lebensschutzbewegung zuzuordnen ist.

 

Eine solche Missachtung des Rechts auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die bewusste Täuschung von Schwangeren* lehnen wir entschieden ab!

Wir kämpfen für das Recht von Menschen, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortführen möchten oder nicht!

Wir fordern die Schließung der selbsternannten Beratungsstellen von „Pro Femina“!

Wir fordern die ergebnisoffene Beratung von Schwangeren* in Krisensituationen und den freien Zugang zu Informationen über Abtreibungen!

Wir fordern die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf, sämtliche Einrichtungen von „Pro Femina“ in Berlin aufgrund dauerhaften Verstoßes gegen StGB §219(2) und das Schwangerschaftskonfliktgesetz Absatz 2 „Schwangerschaftskonfliktberatung“ §5ff. umgehend zu schließen.

Antrag 279/II/2019 Bleibt auf dem Boden – Gegen Vielfliegerei im öffentlichen Dienst

23.09.2019

Wir fordern, dass Berliner Einrichtungen und Unternehmen in öffentlicher Hand, sowie Verwaltungen und die staatlichen Hochschulen sowie die Hochschulen unter staatlicher Trägerschaft Maßnahmen ergreifen, die zu einer entscheidenden Reduktion des Ausstoßes von Kohlendioxid beitragen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Entwicklung von Maßnahmen zur Veränderung des Reiseverhaltens:

 

  1. Dienstreisen mit einer Reisezeit bis zu fünf Stunden mit dem Zug dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen mit dem Flugzeug zurückgelegt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Flugzeug das kostengünstigste Verkehrsmittel ist.
  2. Für die mit dem Flugzeug durchgeführten Dienstreisen muss eine Kompensation der durch das Fliegen entstandenen Emissionen entrichtet werden. Diese Kompensationen müssen dabei durch die jeweilige Leitung getragen werden und dürfen nicht zu Lasten der reisenden Person gehen. Die Zahlungen sollen Klimaschutzprojekten zugutekommen, deren Klimaschutzwirkung bereits vorab in angemessener Weise zu überprüfen ist. Die Höhe der zu leistenden Kompensationszahlung richtet sich nach der jeweiligen Reiseentfernung.
  3. Anfahrtswege zu Langstreckenflügen, die abseits der Berliner Flughäfen starten (z.B. Frankfurt am Main, München etc.), sollen mit der Bahn als sog. „Zubringer“ zurückgelegt werden.
  4. Allen öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen ist die Möglichkeit zu geben, in den entsprechenden Gebäuden, sofern nicht bereits vorhanden, eine Hard- und Softwareausstattung für Videokonferenzen zu implementieren. Die jeweilige Einrichtung gewährleistet eine Schulung in der Nutzung der neuen Anlage. Ziel einer solchen Ausstattung ist es, vom jeweiligen Standort aus die standortübergreifende Kommunikation reiseunabhängiger zu gestalten. Entsprechende Mittel sind den ausführenden Verwaltungseinheiten zur Verfügung zu stellen.
  5. Eine umweltverträgliche Verkehrspolitik bedarf einer genauen empirischen Kenntnis des dienstlichen Reiseverhaltens der Angehörigen öffentlicher Einrichtungen. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert ein geeignetes Umweltcontrolling insbesondere im Hinblick auf das Reiseverhalten zu entwickeln.
  6. Der Senat wird aufgefordert, das Ziel der Kohlendioxidreduktion bei allen zukünftigen Vertragsabschlüssen zu berücksichtigen.
  7. Der Senat wird aufgefordert, sich bei allen Vertragspartner*innen für eine Reform der Dienstreisepraxis einzusetzen. Dies gilt insbesondere für solche Dienstreisen, die in Zusammenhang mit Aufträgen des Landes Berlin stehen. Für solche Dienstreisen sollten die Punkte 1. und 2. Anwendung finden.

 

Bei allen Maßnahmen sollen individuelle Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen, bspw. Menschen mit körperlichen Einschränkungen, berücksichtigt werden.

 

Darüber hinaus sollen Konzepte entwickelt werden, die Maßnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs, energetische Sanierungen der Gebäude, ein umweltfreundliches Ernährungsangebot in den öffentlichen Mensen, und städtische Begrünungsmaßnahmen prüfen. IIm Kontext der Hochschulen sollen dabei hochschulverbundene Akteur*innen bspw. das Studierendenwerk und studentische Gremien miteinbezogen werden.