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Antrag 127/II/2019 Schüler*innenhaushalt auf alle Schulen ausweiten

23.09.2019

 Das Konzept von Schüler*innenhaushalten ist einfach. Die Schüler*innen einer Schule bekommen eine Summe Geld zur Verfügung gestellt, arbeiten Verwendungsvorschläge aus und entscheiden in einem demokratischen und angeleiteten Verfahren über die Umsetzung. Damit wird bei den Schüler*innen nicht nur die Erkenntnis gefördert, wie demokratische Strukturen funktionieren, sondern auch, dass Sie Erfolg haben.

 

Aktuell nehmen 33 Schulen an diesen Projekt Teil. Im Rahmen der Qualitätsoffensive der Senatsbildungsverwaltung ist die Ausweitung des Projekts auf alle Bezirke vorgesehen. Diese Schritte sind sehr begrüßenswert, gehen aber noch nicht weit genug. Oftmals gibt es Unklarheiten, wer das Geld für die einzelnen Schulen bereitstellt. Sei es die Schule selbst, der Bezirk, oder die Senatsbildungsverwaltung. Damit diese Unklarheiten der landesweiten Umsetzung des Projekts nicht länger entgegenstehen, fordern wir

  1. Die Bereitstellung eines verbindlichen von der Größe der einzelnen Schulen abhängendes Budget zwischen 1.000 und 5.000 Euro im Jahr pro Schule. Die Gelder sollen diesem Projekt zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.
  2. Eine Erhöhung des Fördervolumen des „Schüler*innenhaushalt“ als Projekt der „Servicestelle Jugendbeteiligung“. Die Gelder sollen insbesondere für eine Aufstockung des Personals zweck adäquater Begleitung der Schüler*innen verwendet werden.
  3. Die Ausweitung der Schulen hat sich an den Kapazitäten des Projekts zu orientieren. Die Anzahl der Teilnehmenden Schulen (Siehe Punkt 1) ist parallel zu diesen Kapazitäten (Siehe Punkt 2) aufzustocken. Ziel ist es im Jahr 2025 alle Berliner Schulen, von diesem Projekt zu erfassen.
  4. Dazu sollen die im Rahmen der „Strategie für die politische Bildung an Berliner Schulen“ im Haushalt 2020/21 veranschlagten 3.000€ pro Schule (ges.: 0,89 Mio € 2020 und 2,0 Mio € 2021) für das Projekt verwendet werden.
  5. Inhaltlich, soll das Projekt eine verstärkte Anknüpfung an die im Schulgesetz verankerten Entscheidungsstrukturen erfahren. Langfristig, soll sich das Projekt derart etablieren, dass der Schüler*innenhaushalt, ein reguläres, der GSV zur Verfügung stehendes Gestaltungsmittel ist.

 

Antrag 100/II/2019 Kita-Qualität verbessern, Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten und Ausbildungssystem modernisieren

23.09.2019

1. Heute schon an die Zukunft denken – Qualitätsausbau in Kitas weiter vorantreiben

Berlin verbessert auf Initiative der SPD kontinuierlich den Betreuungsschlüssel. Dieser Weg ist richtig, da er die Qualität der Bildungsangebote für die Kinder in den Kitas erhöht und die Belastung für die Erzieher*innen senkt. Auch wenn der Fachkräftemangel derzeit akut ist, kann nur eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich zu einer langfristigen Behebung des Mangels und damit auch zu einer Steigerung der Qualität beitragen. Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich für die Umsetzung der Beschlusslage der Berliner SPD einzusetzen und den Betreuungsschlüssel schrittweise auf 1:3 in der Krippe und in der Kita auf maximal 1:7,5 zu verbessern.

 

2. Kita-Leitung großer Einrichtungen durch Freistellung von stellv. Leitung entlasten

Die Schlüsselposition von Kita-Leitungen für eine gute Qualität in den Einrichtungen ist empirisch bereits belegt. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung macht deutlich, wie stark sich das Berufsfeld der Kita-Leitung gewandelt hat, welchen hohen Belastungen die Leitungskräfte ausgesetzt sind und in welchen Spannungsfeldern sie sich täglich bewegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass in Einrichtungen über einer zu definierenden Mindestgröße die stellvertretende Leitung zusätzlich zur Kita-Leitung freigestellt wird. Je größer die Einrichtungen sind, desto größer sind auch potenzielle gesundheitliche Gefährdungen für die Kita-Leitung. Die Leitung hat jedoch als pädagogisches Vorbild und als Visionär*in eine Schlüsselfunktion für die Organisations- und Teamentwicklung und in dem Zusammenhang auch für die Kooperation mit den Familien und im Sozialraum, weshalb ein Ausfall der Leitungsebene in der Praxis zu großen Engpässen führt. Um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden, trägt die Freistellung der Stellvertretung effektiv und präventiv zur Unterstützung und Verantwortungsteilung der pädagogischen Leitung bei.

 

3. Bildungspotenziale nicht am Schreibtisch zurücklassen

Bürokratie und Verwaltungsaufgaben in Kitas nehmen immer weiter zu. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass allen Kitas mit einer zu definierenden Mindestgröße Verwaltungsmitarbeiter*innen per Kostenblatt-Finanzierung zur Verfügung gestellt werden. Diese Verwaltungsmitarbeiter*innen sollen zusätzlich zur pädagogisch ausgebildeten Leitung eingestellt werden und die Leitung bei Aufgaben wie bspw. Aufnahme von Krankheitsmeldungen, Wartelisten-Management, Aktualisieren von Homepages und allgemeinen Schrift- und Telefonverkehr entlasten. Diese Personen sind dem Betreuungsschlüssel nicht anzurechnen. Die Mindestgröße der Kita ist an der Anzahl der Kinder zu bemessen und in Rücksprache mit Trägern und Verbänden zu definieren. Im Fall, dass mehrere kleine Einrichtungen nicht über die erforderliche Mindestgröße kommen, kann eine Verwaltungsperson auch für mehrere Kitas zuständig sein und abwechselnd Tätigkeiten vor Ort an unterschiedlichen Standorten absolvieren. Das Land muss sicherstellen, dass in den Einrichtungen ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.

 

4. Finanzierung von öffentlichen und freien Trägern für gute Qualität sichern

Die Berliner Kita-Landschaft ist bunt und das soll auch so bleiben. Ca. 25 Prozent der Berliner Kinder besuchen eine landeseigene Kita und erhalten dadurch eine vollständige Finanzierung durch das Land. Die freien Kitas tragen aktuell einen finanziellen Eigenanteil von 6 Prozent. Dieser wird in erster Linie durch geringere Ausgaben erbracht – mit oftmals negativen Auswirkungen auf die Qualität. Die derzeit geltende Finanzierung, die bis 2021 eine Erstattung von 95 Prozent vorsieht, ist besonders mit Blick auf die stetig steigenden Kosten (Miete, Betriebskosten, Sachkosten, etc.) kaum noch zu bewältigen. Der hohe Eigenanteil verschärft die derzeitig schwierige Personalsituation noch mehr. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Trägerbasisfinanzierung von 100 Prozent und die allgemeine Gleichstellung zwischen den öffentlichen und freien Trägern realisiert werden. Zugleich muss sichergestellt werden, dass das Geld auch bei den Erzieher*innen ankommt. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert für mehr Transparenz und Kontrolle dieser Kitas zu sorgen. Beispielsweise sollen freie Träger nur dann den vollen Finanzierungssatz bekommen, wenn sie ihr Personal mindestens tariflich bezahlen. Eine gleiche Behandlung aller Akteure und ein gemeinsames Vorgehen gegen Sozialdumping und schlechte Bedingungen an Kindertagesstätten stärken den Frühe Bildungs-Standort Berlin.

 

5. Gerechte Mieten für Kitas 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass neu geschaffene Räumlichkeiten für Kitaplätze durch die Wohnungseigentümer nicht zu Neumieten von 10€ oder mehr pro Quadratmeter angeboten werden. Da Kitaträger einen Durchschnittspreis pro vergebenen Kitaplatz per Kostenblatt erhalten, sollten diese angesetzten Durchschnittsmieten auch den Kitaträgern angeboten werden. Hohe Mieten gehen sonst meist direkt in eine schlechtere Bezahlung des Personals über. Hier sind gerade die Landeseigenen Wohnungsunternehmen mit in die Verantwortung zu nehmen. Ob Ausgleichszahlungen für die Wohnungsunternehmen durch das Land Berlin finanziert werden soll, gilt es zu prüfen. Mit den Landeseigenen Wohnungsunternehmen sollte ein Kooperationsvertrag verhandelt und geschlossen werden, sodass alle öffentlichen Träger für geringe Mieten Kitas eröffnen können. Somit wird mit dem öffentlichen Wohnungsbau auch der kommunale Kita-Bau gefördert und Berlin bekommt einen stärkeren Einfluss in die kommunale Kitagestaltung und Bezahlung des Personals. Dies würde eine weitere Verbesserung in der Re-Kommunalisierung gesellschaftlich bedeutsamer Aufgaben für Berlin bedeuten

 

Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten

 

6. Bezahlung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern in Berlin nach Tarifgruppe E 11 (TV-L) – Altersarmut von Erzieherinnen stoppen

90% aller Frauen zwischen 30 Jahren und 50 Jahren verdienen nach Abzug aller Steuern und Beiträge unter 2000 Euro. Die meisten Erzieherinnen in Berlin gehören zu dieser Einkommensgruppe. Geringe Einkommen, fehlende Aufstiegschancen und kleine Renten im Alter sind mehrheitlich die Folge für Frauen. Die Bezahlung und Arbeitsbedingungen stehen in einem eklatanten Ungleichgewicht zu ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung für unsere Gesellschaft. Auch die in diesem Jahr durchgeführte Tariferhöhung reicht nicht aus, um mehrheitlich Erzieherinnen vor Altersarmut zu bewahren. Wir fordern die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass staatlich anerkannte Erzieher*innen in Berlin nach Tarifgruppe E 11 (TV-L) bezahlt werden. Ein höherer Lohn ist der erste entscheidende Schritt, um diesen Beruf aufzuwerten und seiner Bedeutung für unsere Gesellschaft gerecht zu werden. Das Kostenblatt muss entsprechend angepasst werden, um zu gewährleisten, dass die höheren Personalkosten nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen der Betreuungseinrichtungen führen. Wenn dies nicht möglich ist nach Abschluss der Tarifverhandlungen in der Tarifgemeinschaft durchzusetzen, sollte diese Lücke zu E 11 (TV-L) über eine Sonderzahlung geschlossen werden.

 

7. Stärkere Strukturierung des Arbeitsfelds und tätigkeitsbezogene Aufstiegschancen in Kitas schaffen

In einer stärkeren Strukturierung des Arbeitsfeldes mit unterschiedlichen Stellenprofilen für verschiedene Qualifikations- und Erfahrungsstufen und die Etablierung von horizontalen wie vertikalen Karrieremöglichkeiten läge die Chance, die Tätigkeit in der Frühen Bildung für breitere Zielgruppen attraktiv zu machen. Beispielhaft sei die Tätigkeit des Praxisanleiters/der Praxisanleiterin genannt, die sowohl für die berufsbegleitende Ausbildung als auch in der klassischen Fachschulausbildung wesentliche Teile der Qualifizierung in der Kita begleiten. Wir fordern die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und des Abgeordnetenhauses auf, weitere tätigkeitsbezogene Aufstiegsmöglichkeiten zu identifizieren und diese durch entsprechende Zulagen zu vergüten. Darüber hinaus sollte auch eine Entlastung für das ausbildende Personal erfolgen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen. Dies würde auch dazu beitragen, dass Fachkräfte, die ihr Studium an Hochschulen und Universitäten in Studiengängen mit einem Bachelor oder Master abgeschlossen haben und bisher nicht in der Kita ankommen, Anreize haben, sich für solche Tätigkeiten zu bewerben und langfristig an das Arbeitsfeld der Frühen Bildung gebunden werden.

 

8. „Brennpunkt-Kitas“ zu Familienzentren ausbauen

In Berliner Stadtteilen mit besonders großen sozialen Herausforderungen ist die Rolle von Kitas für den Kiez umso wichtiger. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses dazu auf, einen massiven Ausbau von Kitas zu Familienzentren voranzutreiben. Nur mit Unterstützung von Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen, Stadtteilmüttern und -vätern und Übersetzer*innen können Kitas zu Leuchttürmen in ihren Kiezen werden. Familienzentren sind Investitionen in die Kieze, die dazu beitragen können, soziale Spaltung zu verhindern.

 

Ausbildungssystem modernisieren

 

9. Die Ausbildung als Chance verstehen – Anreize zum Ausbilden auch für Kitas schaffen

Immer mehr Menschen stellen sich den besonderen Herausforderungen einer berufsbegleitenden Ausbildung. Für die Kita bedeutet diese Form der Ausbildung, dass an zwei Tagen in der Woche Personal fehlt. Je mehr berufsbegleitende Auszubildende an einer Kita sind, desto größer sind die daraus resultierenden Engpässe. Zudem benötigen Auszubildende noch Hilfen, Hospitationen und individuelle Gespräche durch Praxisanleiter*innen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass berufsbegleitende Auszubildende sofort nur zu 80 Prozent auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden. Mittelfristig sollten die Arbeitszeiten der berufsbegleitenden Auszubildenden nicht mehr auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden. Dies erhöht die Qualität der Ausbildung, reduziert die Belastung für das Personal und schafft gleichzeitig Anreize dafür, dass Kitas ausbilden. Einrichtungen bekommen somit mehr Personal und sichern sich gut ausgebildeten Nachwuchs. Um junge Menschen stärker für den Erzieher*innen-Beruf zu motivieren, sollen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sich für eine Ausbildungsvergütung einsetzen, die an die mittlerweile hohen Lebenshaltungskosten in Berlin angepasst ist.

 

10. Ausbildung zur Frühen Bildung fokussieren und vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten ansprechender aufbereiten

Die derzeitige Ausbildung befähigt Erzieher*innen sowohl in Krippen, Kitas, Schule und Hort zu arbeiten, als auch in Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Ämter sowie teilweise in Krankenhäusern und in der Altenarbeit tätig zu werden. Da die Vorbereitung auf einen Einsatz in nahezu allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu umfangreich für eine dreijährige Ausbildung erscheint, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, eine Spezialisierung zur „Fachkraft Kita, Schule, Hort“ im Rahmen der Ausbildung zu prüfen. Darüber hinaus werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses aufgefordert, an einer transparenten Informationsplattform zu arbeiten, an der die vielfältigen Ausbildungs- und Einstiegsmöglichkeiten in Berlin für die Frühe Bildung übersichtlich und ansprechend dargestellt werden.

Antrag 292/II/2019 Haltestelle für Bus, Bahn und Biene

23.09.2019

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Dächer der Berliner Haltestellen für Bus und Tram, sowie die Dächer der oberirdischen U-Bahnhöfe mit Ausnahme historischer Bahnsteigdächer bzw. –hallen, mit bienenfreundlichen Pflanzen, wie beispielsweise Sedum, bepflanzt werden. Die baulichen Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein.

Antrag 185/II/2019 Nichts für Ungut! – Sonderstellung der Homöopathie beenden

23.09.2019

Die Homöopathie entstand vor rund 200 Jahren als Reaktion des deutschen Arztes Samuel Hahnemann auf damals verbreitete höchst invasive medizinische Behandlungsmethoden wie den Aderlass, denen er eine verträglichere Alternative entgegensetzen wollte. Seiner These nach ließen sich Symptome mit Mitteln behandeln, die ebenfalls ähnliche Symptome hervorrufen (Simile-Prinzip). Des Weiteren ging er davon aus, dass Wirkstoffe erst durch mehrfache Verdünnung ihre Wirkung entfalten könnten (Potenzierung). Dies sei allerdings nur dann der Fall – so Hahnemanns Beobachtung – wenn die Lösung bei der Herstellung nach jedem Verdünnungsprozess 10 Mal auf einen weichen Untergrund geschlagen werde.

 

Was damals einen Versuch wert war, kann mit heutigem Wissenstand nur noch eine Frage des Glaubens sein. Mit zunehmender Verdünnung sinkt die Wahrscheinlichkeit auch nur ein einziges Molekül des Ausgangsstoffes im Homöopathikum wiederzufinden. Eine pharmakologische Wirkung homöopathischer Präparate konnte daher auch in zahlreichen wissenschaftlichen Studien nicht nachgewiesen werden. Auch die behauptete Speicherung der „Information“ im Lösungsmittel, die durch das Aufschlagen übertragen wird, bleibt bis heute reine Behauptung.

 

Wissenschaftsjournalist*innen und -aktivistinnen, die öffentlich auf diese Umstände hinweisen, werden derzeit mit Unterlassungsklagen des Homöopathie-Herstellers Hevert überhäuft. Dieser sieht sein Geschäftsmodell bedroht und versucht durch aggressives juristisches Vorgehen Kritiker*innen mundtot zu machen. Da weder der Herstellungsprozess noch die Substanzen kostenintensiv sind, ist die Gewinnspanne für die Produktionsfirmen hier besonders groß. Der Umsatz mit homöopathischen Mitteln in Deutschland betrug im Jahr 2018 670 Millionen Euro.

 

Auch wenn die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Homöopathika nur einen kleinen Bruchteil der Gesamtausgaben für Medikamente ausmachen, stehen sie dennoch nicht im Verhältnis zu ihrem Nutzen. Die Berliner Charité konnte anhand von Abrechnungsdaten der Techniker Krankenkasse aufzeigen, dass für Patient*innen, die sich in homöopathischer Behandlung befanden, Mehrkosten von im Schnitt 2000 Euro aufgewendet wurden. Eine unterlassene wirkungsvolle, medizinischen Behandlung, kann dabei nicht nur kostspielig werden, sondern stellt in erster Linie ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Erkrankten dar.

 

Immer wieder berichten Patient*innen, dass ihnen die Homöopathie geholfen habe und sie sich nach der Einnahme besser fühlten. Homöopathie kann zwar helfen, wirken tut sie aber dennoch nicht. Die subjektiv wahrgenommenen Verbesserungen sind vielmehr auf den Placebo-Effekt zurückzuführen, der unbestritten auch hier auftritt – so wie bei jedem anderen Mittel auch.

 

Das Negieren von Naturgesetzen und Erklärungsversuche, die sich mystischer „stofflicher“ Eigenschaften bedienen, schüren Misstrauen gegenüber einer evidenz-basierten Medizin und schaden im Zweifelsfall nicht nur der*dem Einzelnen, sondern auch der Allgemeinheit, indem ein Klima der Wissenschaftsfeindlichkeit geschaffen wird. Nicht umsonst zeigen Homöopathie- Nutzer*innen eine große Schnittmenge mit Impfgegner*innen auf.

Homöopathika sind dem Arzneimittelgesetz unterstellt und unterliegen somit der Apothekenpflicht.
Im Gegensatz zu Medikamenten müssen sie allerdings nicht zugelassen, sondern lediglich registriert werden, wobei ein Nachweis der Wirksamkeit und Unschädlichkeit ausbleibt.

 

Durch die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen und die Apothekenpflicht für Homöopathie wird suggeriert es handle sich um ein medizinisches Präparat mit Heilungspotenzial. Dies ist irreführend und eine Täuschung von Verbraucher*innen an der die Gesetzgebung mitwirkt. Darüber hinaus entsteht den Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen als beitragszahlende Solidargemeinschaft durch Homoöopathie ein nicht zu rechtfertigender finanzieller Schaden. Dieser wiegt umso schwerer, als dass er dazu beitragen kann, dass medizinische Therapien und Verfahren, deren Wirksamkeit erwiesen wurde, nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.

 

In Großbritannien wurde die Homöopathie 2017 aus dem Leistungskatalog des National Health Service gestrichen. Auch Frankreich hat im Juni 2019 beschlossen, Homöopathie aus dem öffentlichen Gesundheitssystem herauszunehmen. Zudem ist auf homöopathischen Mitteln deutlich zu kennzeichnen, dass eine Wirkung wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist. Als Vorbild kann die Verpflichtung auf Kennzeichnung der nicht erwiesenen Wirksamkeit in den USA dienen.

 

Wir fordern die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf, bei den Verwaltungsräten der Krankenkassen darauf hinzuwirken, die Kostenerstattung von homöopathischen Behandlungen sowie von sog. homöopathischen Arzneimitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen. Die gesetzliche Sonderstellung der Homöopathie ist nicht hinnehmbar! Wir fordern, Homöopathika nicht länger als Arzneimittel zu führen und somit auch die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate aufzuheben.

Antrag 194/II/2019 Gewalt gegen Frauen* wirksam bekämpfen! Istanbul-Konvention konsequent umsetzen!

23.09.2019

Am 01. Februar 2018 trat das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) in Deutschland in Kraft. Das Übereinkommen verpflichtet die unterzeichnenden Länder zu einer Reihe von konkreten Maßnahmen auf den Gebieten Prävention, Beratung, Gewaltschutz, Infrastruktur, Justiz und Gesundheit. Das Land Berlin unternimmt seit Jahren Anstrengungen in diesem Bereich. Diese müssen weiter verstärkt werden. Die wirksame Umsetzung der Istanbul-Konvention setzt ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen. Es ist daher unabdingbar, dass die angemeldeten Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2020/2021 ungekürzt vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

 

Um die Ziele der Istanbul-Konvention zu erreichen, ist es wichtig sowohl Prävention als auch Versorgung und Öffentlichkeitsarbeit als wichtige Felder zu bearbeiten.

Ein fehlendes öffentliches Problembewusstsein bezüglich des Themas „Gewalt gegen Frauen*“ führt zu einer Vielzahl von zusätzlichen Schwierigkeiten für Helfende und Betroffene.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu treffen, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wirksam und konsequent umzusetzen.

 

Konkret sollen zur wirksamen Umsetzung der Istanbul-Konvention folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Die angemeldeten Haushaltsansätze für den Doppelhaushalt 2020/2021, mit denen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* finanziert werden sollen, müssen ohne Kürzung beschlossen werden. Der Ausbau von barrierefreien Schutzplätzen in Frauenhäusern, Zwei-Stufen-Wohnungen und Zufluchtswohnungen muss finanziell sichergestellt werden.

 

Es müssen zusätzliche Mittel im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden, um die gesundheitliche Versorgung von Mädchen* und Frauen*, die Opfer von Genitalverstümmelungen wurden, am Standort Berlin („Gesundheitsstadt Berlin 2030“) effektiv zu verbessern. Unabhängig davon müssen auch weitere Projekte, wie die Projekte für den Schutz vor Zwangsehen weiter finanziert werden.

 

Um Präventions- Beratungs- und Schutzangebote wirksam und bedarfsgerecht zu entwickeln und auszubauen, müssen a) die zuständigen Behörden und die Träger der Angebote belastbare Daten nach einheitlichen Vorgaben erheben und b) die Forschung in diesem Bereich ausgebaut werden (Artikel 11 Istanbul-Konvention). Dabei sollten insbesondere folgende Daten erhoben werden: Wie viele Frauen* erhalten keine Beratung  bzw. keinen Schutzplatz mangels Kapazität bei den Beratungsangeboten und in den jeweiligen Schutzräumen? Wie lange dauert ein Beratungsfall bzw. die Belegung eines Schutzplatzes? Wie viele der betroffenen Frauen* sind Frauen* mit Behinderung? Um welche Gewaltform handelt es sich (häusliche Gewalt, Cyber-Gewalt oder andere Gewaltformen) und von wem (Geschlecht/Alter) wurde die Gewalt ausgeübt? Wie wirken die einzelnen Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt? Diese Daten sind anonym zu erheben.

 

Die genderspezifische Präventionsarbeit zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* muss wirksamer werden. Hierzu müssen auch männliche Jugendliche frühzeitig sensibilisiert werden. Dies erfordert ein ressortübergreifendes Zusammenwirken. Insbesondere die für Jugend zuständige Senatsverwaltung und die Landeskommission gegen Gewalt müssen hierbei mitwirken und sich möglichst finanziell stärker beteiligen. Es müssen zusätzlich Maßnahmen ergriffen werden, um die Öffentlichkeit stärker für das Thema zu sensibilisieren. Dies gilt insbesondere für den Bereich der häuslichen Gewalt. Auch innerhalb der Berliner Verwaltung ist ein entsprechendes Bewusstsein zu fördern.

 

Eine umfassende, datenbasierten Erfolgs- und Wirkungskontrolle der einzelnen Anti-Gewalt-Maßnahmen ist sicherzustellen.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, entschieden für die Schaffung eines gesetzlichen, bundesweit verankerten Rechtsanspruchs auf einen barrierefreien Schutzplatz im Sinne der Istanbul-Konvention einzutreten. Hierfür sollte das Land Berlin eine Bundesratsinitiative noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen.