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Antrag 98/I/2019 Praktikumsphase für angehende Erzieherinnen und Erzieher während der Vollzeitausbildung finanzieren

23.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats sowie die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass angehende Erzieherinnen und Erzieher auch in Praktikumsphasen ihrer Ausbildung eine finanzielle und auskömmliche Vergütung ihrer praktischen Tätigkeit erhalten.

Antrag 65/I/2019 Berliner Mietpreisbindung zügig einführen - Landesrecht umfassend nutzen

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliners Senats und der SPD-Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, zügig die Gesetzgebungskompetenz des Landes für das „Recht des Wohnungswesens“ dahingehend zu nutzen, dass Berlin zeitnah über die Möglichkeit einer öffentlichen Mietpreisbindung/ -deckelung verfügt, die Obergrenzen für Bestands-, aber auch für Neumieten festgelegen kann, um somit jenseits der heutigen bundesgesetzlichen Regelungen z.B. zur Mietpreisbremse weitaus umfassender dämpfend auf den schnellen Mietpreisanstieg  in der Stadt einzuwirken, als die bisher der Fall ist.

Antrag 101/I/2019 Gesund in der Schule. Schulgesundheitskräfte – auch in Berlin!

22.02.2019

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat 2015 in einer Studie den Zusammenhang zwischen gesundem Aufwachsen und Bildungserfolg festgestellt. Die sozioökonomischen Folgen von schlechter bzw. einfach fehlender Gesundheitsbildung sind hinlänglich bekannt.

Gesundheitsbildung muss deshalb so früh wie möglich angefangen werden. In den USA und in Großbritannien sowie anderen europäischen Ländern wie Polen sind Schulgesundheitskräfte schon lange etabliert.

Schulgesundheitskräfte (oder auch „School Nurses“) sind examinierte Pflegefachpersonen, die von Schulen oder Kommunen angestellt werden. Ihre Tätigkeiten umfassen Prävention, wie zum Beispiel Ernährungs- oder Bewegungsberatung; die Versorgung von akuten Verletzungen; stellen die medizinisch indizierte Versorgung sowie die Inklusion bei chronischen Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes mellitus Typ 1) im Schulalltag sicher und sie sorgen für ein gesundheitsbewusstes Schulklima.

Auch im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf können Schulgesundheitskräfte eine entscheidende Rolle spielen. Die aktuelle Praxis ein Kind bei leichtem Unwohlsein oder Kleinstverletzungen nachhause zu schicken könnte durch Schulgesundheitskräfte verändert werden. Diese können die Schüler*innen in solchen Fällen behandeln und Empfehlungen aussprechen, wann die Schüler*innen nach Hause gehen können

 

In Brandenburg wurde 2017 ein Modellprojekt ins Leben gerufen, bei dem 10 Schulgesundheitskräfte ihren Einsatz begannen. Die Zwischenevaluation des Projektes, von dem pflegewissenschaftlichen Institut der Charité Berlin begleitet, ergab, dass die Schulgesundheitskräfte die Gesundheitskompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonal positiv beeinflussen. Das Sozialministerium in Brandenburg schätzt die Entwicklung positiv ein und sieht die Notwendigkeit an Schulgesundheitskräften. Vor allem Grundschüler*innen profitieren von dem Angebot. An weiterführenden Schulen nahm etwa jede*r vierte Jugendliche*r die Beratung von den Schulgesundheitskräften in Anspruch.

Schulgesundheitskräfte arbeiten multiprofessionell mit Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen zusammen. Der Einsatz als Schulgesundheitskraft ist laut dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) außerdem ein potentielles Arbeitsfeld für examinierte Pflegefachpersonen, die nicht mehr in der direkten Patient*innenversorgung oder im Schichtdienst arbeiten können oder wollen.

 

Deshalb fordern wir:

  • Die Etablierung der Schulgesundheitskraft an allen öffentlichen Schulen nach dem Vorbild des brandenburgischen Modellprojektes
  • Die Eingruppierung nach TVöD-P, um einer schlechteren Bezahlung vorzubeugen
  • Bei einem negativen Ergebnis eine Evaluation darüber, wieso das Modellprojekt als nicht erfolgreich zu bewerten war und welche Schritte nötig sind, um eine flächendeckende Versorgung anderwärtig zu erreichen

 

Antrag 105/I/2019 Landesförderkonzept „Gemeinschaftsschule“ entwickeln!

22.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden dazu aufgefordert, ein Landesförderkonzept zu entwickeln, mit dem die Gemeinschaftsschule gemäß der Zielvorgabe im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag noch innerhalb dieser Legislaturperiode erfolgreich und systematisch „qualitativ und quantitativ“ ausgebaut wird.

Bei der Konzeption des Landesförderprogramms „Gemeinschaftsschule“ sollen folgende Aspekte und Schwerpunkte besonders berücksichtigt werden:

 

1. Neugründung und Schulneubau

Bezirke stärker unterstützen:

Um die im Koalitionsvertrag festgelegte Zielsetzung der bevorzugten Neugründung von Gemeinschaftsschulen zu erreichen, unterstützt das Land Berlin die Berliner Bezirke insofern, als es den Bezirken Leitpläne zur räumlichen/baulichen und pädagogischen Erstkonzeption von Gemeinschaftsschulen bereitstellt. Darüber hinaus wird der professionelle Austausch zwischen den Bezirken zur Neugründung von Gemeinschaftsschulen gestärkt und unterstützt.

 

2. Förderung von Schulkooperationen und -fusionen

Schulen und Akteur*innen breiter informieren:

Um die Anzahl der Gemeinschaftsschulen in Berlin auszubauen, wird die freiwillige Kooperation und Fusion von Grundschulen und weiterführenden Schulen stärker gefördert. Dazu werden die Schulleitungen, die Kollegien, die Elternvertretungen und die Schüler*innenvertretungen sämtlicher Berliner Schulen und die Bezirksämter über die Vorteile, Vorgehensweisen und Abläufe einer Kooperation und Fusion zweier oder mehrerer Schulen hin zu einer Gemeinschaftsschule informiert und beraten.

 

Zeitliche Entlastung schaffen:

Nach dem Entschluss von zwei oder mehreren Schulen zur Kooperation gibt es für den Prozess der Fusion hin zu einer Gemeinschaftsschule auf der Verwaltungs- und Leitungsebene der Schulen zusätzliche Zeit- und Personalressourcen.

Auch zur Konzeption eines gemeinsamen pädagogischen Leitbildes der neuen Gemeinschaftsschule werden sämtliche Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter*innen für die Dauer des Fusionsprozesses zusätzliche zeitliche Ressourcen und Entlastung geschaffen.

 

Professionelle Begleitung schaffen:

Zur professionellen Betreuung von Schulen ist die Gründung einer landeseigenen Agentur „Gemeinschaftsschule“ notwendig, die die interessierten Schulen in allen Fragen und Schritten der Schulkooperationen und -fusionen berät und bei Bedarf eine externe Prozessbegleitung anbietet. Die Serviceagentur „Gemeinschaftsschule“ steht auch den Bezirken bei der Neugründung und dem Erstaufbau von Gemeinschaftsschulen beratend zur Seite.

 

weitere Anreize zur Schulkooperation und -fusion schaffen:

Es gibt an vielen Schulen eine große Bereitschaft zur Entwicklung hin zu einer Gemeinschaftsschule, doch u.a. die alltäglich hohe Belastung der Lehrkräfte und des Leitungspersonen bremst weitere Initiativschritte oft aus. Um diese Schulen zu unterstützen, werden mit dem Förderkonzept weitere finanzielle, personelle und sachliche Förderanreize für Gemeinschaftsschulen, die durch Kooperation und Fusion entstehen wollen, entwickelt.
Diese Förderanreize könnten sich auch im Modell des erfolgreichen „Brennpunktschulprogramms“ orientieren.

 

bisher eingereichte Schul-Bewerbungen prüfen und stärker unterstützen:

Zur Pilotphase der Gemeinschaftsschule 2008/2009 bewarben sich 64 Schulen, von denen aber nur 15 als Gemeinschaftsschulen starten konnten. Diejenigen Schulen, die sich beworben haben, aber bisher noch keine Gemeinschaftsschule geworden sind, sollen stärker beraten und unterstützt werden, damit die ausstehende Bewerbung zeitnah angenommen und die Schulentwicklung hin zur Gemeinschaftsschule erfolgreich umgesetzt werden kann.

 

Umwandlung der ISS in Gemeinschaftsschule

Für das Ziel, Gemeinschaftsschulen in Berlin weiter auszubauen, müssen in einem weiteren Schritt die integrierten Sekundarschulen (ISS) ohne gymnasialer Oberstufe zu Gemeinschaftsschulen mit integrierter Oberstufe ausgebaut werden. Dieses Vorgehen soll im Landesförderkonzept “Gemeinschaftsschule” eingebunden werden.

 

Integration von Gymnasien:

Auch Gymnasien sind für Schulkooperationen und -fusionen hin zu einer Gemeinschaftsschule geeignete Schulen, die bei der Konzeption eines Landesförderkonzepts „Gemeinschaftsschule“ stärker konzeptionell berücksichtigt, informiert und eingebunden werden.

 

3. Ausbau von Oberstufen

Oberstufen an Gemeinschaftsschulen ausbauen:

Der quantitative und qualitative Ausbau der Gemeinschaftsschule bezieht sich ebenfalls auf den Ausbau der gymnasialen Oberstufe (11-13. Klassenstufe). Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe werden darin unterstützt, eine gymnasiale Oberstufe eigenständig oder durch Kooperationen und Fusionen aufzubauen. Diese Zielsetzung ist durch konkrete Förder- und Maßnahmenschritte zu formalisieren, mit denen Berliner Gemeinschaftsschulen ihre gymnasialen Oberstufen ausbauen können.

 

4. qualitativer Ausbau an Gemeinschaftsschulen

pädagogisches Leitbild unterstützen und fördern:

Um dem reformpädagogischen Leitbild der Gemeinschaftsschulen in der Praxis gerecht werden zu können, braucht es die entsprechenden räumlichen, personellen und sachlichen Mittel und Voraussetzungen. So braucht es beispielsweise neben besonderen Lernmitteln zur Binnendifferenzierung und individuellen Förderung, mehr Personal- und Zeitressourcen für Schulungen und Fortbildungen im Bereich der Reformpädagogik sowie eine entsprechende personelle Ausstattung an pädagogischen Mitarbeiter*innen.

Auch die baulichen und räumlichen Anforderungen orientieren sich am reformpädagogischen Leitbild der Gemeinschaftsschulen und sind u.a. im Hinblick auf die Zügigkeit der Schule, die Größe der Klassen und bezogen auf die Schaffung von geeigneten Klassen- und Differenzierungsräumen in einem besonderen Maße mitzudenken.

Diese für die pädagogische Arbeit der Gemeinschaftsschule zentralen Kernaspekt werden durch das Landesförderkonzept stärker gefördert. Die Bezirke werden im baulichen und räumlichen Ausbau der Gemeinschaftsschulen stärker vom Land Berlin unterstützt.

 

Gemeinschaftsschulen in der Inklusion entlasten:

Die Gemeinschaftsschule ist als „eine Schule für alle“ von Grund auf dem inklusiven Lernen verpflichtet. Allerdings ist im Vergleich zwischen den Berliner Schulformen eine besonders Inanspruchnahme der Gemeinschaftsschulen durch Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erkennbar, die die der Integrierten Sekundarstufen (ISS) und der Gymnasien weit übersteigt. Solange die personelle Überbelastung der Gemeinschaftsschulen durch eine erheblich höhere Anzahl von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf anhält, sind Gemeinschaftsschulen stärker durch zusätzliche Personalmittel zu entlasten.

Gleichzeit werden im Landesförderkonzept konkrete Maßnahmen und Schritte festgelegt, um die Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in sämtlichen Schulformen auf einen vergleichbaren Stand zu bringen.

Antrag 63/I/2019 Wir stärken die landeseigenen Wohnungsunternehmen in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung die Berlinerinnen und Berliner mit leistbaren Mietwohnungen zu versorgen

22.02.2019

Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Der Bedarf an Wohnungen ist in Berlin sehr groß. Insbesondere im Bereich der leistbaren Wohnungen weist die Wohnraumversorgung in Berlin ein Defizit auf. Die Wohnraumversorgung in diesem Bereich ist prekär. Das Land Berlin verbrieft in seiner Verfassung jedem Menschen das Recht auf angemessenen Wohnraum. Es verpflichtet sich darin die Schaffung angemessenen Wohnraums zu fördern, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen. Um eine Versorgung mit leistbaren Mieten für die breite Bevölkerung zu erreichen, werden die landeseigenen Wohnungsunternehmen in besonderem Maße benötigt. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen wollen wir daher in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und ihrem Auftrag, die Berlinerinnen und Berliner mit leistbaren Mietwohnungen zu versorgen, stärken.

 

Die Mitglieder der SPD im Berliner Senat und der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mögen sich dafür einsetzen, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen den Berliner Wohnungsmarkt mit Wohnraum zu leistbaren Mieten entlasten. Dazu sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen im Bestand grundsätzlich die untere Grenze in der Spanne des Mietspiegels als Kaltmiete ansetzen. Um dies zu gewährleisten stattet der Senat die landeseigenen Wohnungsunternehmen mit ausreichend Eigenkapital aus. Bei allen Neubauten sind Grundstücke, Gebäude und Wohnungen barrierefrei zu gestalten.

 

Wir begreifen die landeseigenen Wohnungsunternehmen als Stabilisator von leistbaren Mieten in gesamt Berlin. Die SPD setzt sich daher auch dafür ein, dass die landeseigenen Unternehmen bei Neuvermietung auf einen Mietzuschlag gegenüber der vorherigen Miete verzichten.

 

Die eingerichtete Tauschbörse für Wohnungen innerhalb der landeseigenen Wohnungsunternehmen bietet die Chance Wohnraum bedarfsgerecht, unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation, zu tauschen. Der Umzug in eine kleinere Wohnung innerhalb der landeseigenen Wohnungsunternehmen sollte weiter unterstützt werden. Daher soll bei einem Umzug in eine kleinere Wohnung die bisherige Nettokaltmiete je Quadratmeter, bei vergleichbarer Kategorie nach dem Mietspiegel, für die neue Wohnung garantiert werden, sofern die bisherige Quadratmetermiete geringer ist als die der neuen Wohnung.