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Antrag 116/I/2019 GrundschullehrerInnen mit DDR-Ausbildung ab 01. August 2019 in die EG 13 höhergruppiert / A13 befördert werden

23.02.2019

Dass GrundschullehrerInnen mit DDR-Ausbildung ab 01. August 2019 in die EG 13 höhergruppiert / A13 befördert werden, und zwar ohne Verpflichtung zur Fortbildung (30 Weiterbildungsstunden nach Antragstellung) und einjähriger Wartezeit.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 18. Dezember 2018 die Änderung der Bildungslaufbahnverordnung beschlossen und damit die rechtlichen Grundlagen für die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 13 bzw. den Laufbahnzweigwechsel in das Amt A 13 geschaffen (Lehramt an Grundschulen).

Demnach können Bestandslehrkräfte (L 1-Lehrkräfte, LuKs im Beförderungsamt A12 und Sonderschullehrer mit DDR-Ausbildung) ihr Interesse zu einer 30-stündigen Weiterbildung innerhalb der nächsten 3 Jahre bekunden. Nach Absolvierung dieser Fortbildung und dem Nachweis der im Vorfeld geleisteten vierjährigen Bewährungszeit an öffentlichen Schulen oder staatlich anerkannten Ersatzschulen, werden sie auf Antrag nach EG 13 höhergruppiert bzw. nach A 13 befördert.
Analog haben auch die Lehrkräfte mit LuK-Ausbildung, die sich in der Besoldungsgruppe A11/Entgeltgruppe 10 befinden, die Möglichkeit, nach 6 Jahren und einer einjährigen Qualifizierungsmaßnahme das Beförderungsamt A12/E11 erreichen. Nach einer laufbahnrechtlichen Wartezeit von einem Jahr können sie nach EG 13 höhergruppiert bzw. nach A 13 befördert werden.

Die Mitglieder der SPD Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass die Änderung der Bildungslaufbahnverordnung in dem o.g. Punkt wie folgt geändert wird:

Mit Nachweis der Absolvierung der Fortbildungsvoraussetzungen in dem Zeitraum 2004 bis zur Beschlussfassung 18. Dezember 2018 in Höhe von mindestens 30 Stunden (1.800 Minuten) und der vierjährigen Bewährungszeit, sollen o.g. L 1-Lehrkräfte, LuKs im Beförderungsamt A12 und Sonderschullehrer mit DDR-Ausbildung) auf Antrag ab 01. August 2019 bedingungslos in EG 13 höhergruppiert bzw. in A 13 befördert werden. Analog dazu sollen Lehrkräfte mit LuK-Ausbildung in EG 11 höhergruppiert bzw. in A12 befördert und nach der einjährigen laufbahnrechtlichen Wartezeit automatisch in EG13/A13 höhergruppiert/befördert werden.

Antrag 104/I/2019 Spielgeräteinitiative an Grundschulen

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für eine Mittelaufstockung mit dem Ziel der Reparatur und Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Schulfreiflächen einzusetzen. Zu erreichen ist eine zusätzliche zweckgebundene Mittelzuweisung in Höhe von 10 Mill. Euro jährlich, also von durchschnittlich 800.000 Euro für jeden Bezirk.

Antrag / Aufwertung und Verbesserung der Bezahlung von Erzieher*innen in Berlin durch eine Höhergruppierung der Berufsgruppe

23.02.2019

Wir fordern den Regierenden Bürgermeister von Berlin, die sozialdemokratischen Senatsmitglieder, insbesondere den Vorsitzenden der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und Berliner Finanzsenator, und die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen, dass staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher in Berlin höher eingruppiert werden und als Grundlage die S-Tabelle übernommen wird. Die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (RV-TAG) muss entsprechend angepasst werden, um zu gewährleisten, dass die höheren Personalkosten nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen der Betreuungseinrichtungen führen.

Antrag 94/I/2019 Sprachförderung in Berlin konsequent durchsetzen

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Bezirke in ihrer Aufgabe zu unterstützen, das Sprachförderungsgesetz umzusetzen und die verschärfende Maßnahme eines erhöhten Bußgeldverfahrens für Eltern, die eine Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung ihrer Kinder verweigern, zentral für Berlin zu steuern und durchzusetzen. Die Bußgelder sollen berlinweit für alle Bezirke gleichermaßen gelten und auch schon für diejenigen Eltern angesetzt werden, die bereits die Einladung zur Sprachstandsfeststellung missachten.

 

Darüber hinaus müssen weitere Maßnahmen geprüft werden, Kinder mit Sprachförderbedarf besonders zu fördern. In Zeiten von mangelnden Kita-Plätzen müssen Kinder mit festgestellten erheblichen Sprachmängeln berlinweit vorrangig behandelt werden.

Antrag 93/I/2019 Verbindliche Festsetzung der Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit (mpA)

23.02.2019

in Kindertageseinrichtungen des Landes Berlin im Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) – für ein fachkräftefreundliches Berlin!

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die mittelbare pädagogische Arbeit in Höhe von 23% der wöchentlichen Arbeitszeit gesetzlich festgeschrieben wird, wie es vom Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung empfohlen wird, um den fachlichen Anforderungen des Berliner Bildungsprogramms gerecht zu werden. Bei einer Vollzeitstelle von 39 Wochenstunden entspricht dies einer Zeit von etwa neun Stunden für die mpA.