Antrag 63/I/2019 Wir stärken die landeseigenen Wohnungsunternehmen in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung die Berlinerinnen und Berliner mit leistbaren Mietwohnungen zu versorgen

Status:
Erledigt

Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Der Bedarf an Wohnungen ist in Berlin sehr groß. Insbesondere im Bereich der leistbaren Wohnungen weist die Wohnraumversorgung in Berlin ein Defizit auf. Die Wohnraumversorgung in diesem Bereich ist prekär. Das Land Berlin verbrieft in seiner Verfassung jedem Menschen das Recht auf angemessenen Wohnraum. Es verpflichtet sich darin die Schaffung angemessenen Wohnraums zu fördern, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen. Um eine Versorgung mit leistbaren Mieten für die breite Bevölkerung zu erreichen, werden die landeseigenen Wohnungsunternehmen in besonderem Maße benötigt. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen wollen wir daher in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und ihrem Auftrag, die Berlinerinnen und Berliner mit leistbaren Mietwohnungen zu versorgen, stärken.

 

Die Mitglieder der SPD im Berliner Senat und der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mögen sich dafür einsetzen, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen den Berliner Wohnungsmarkt mit Wohnraum zu leistbaren Mieten entlasten. Dazu sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen im Bestand grundsätzlich die untere Grenze in der Spanne des Mietspiegels als Kaltmiete ansetzen. Um dies zu gewährleisten stattet der Senat die landeseigenen Wohnungsunternehmen mit ausreichend Eigenkapital aus. Bei allen Neubauten sind Grundstücke, Gebäude und Wohnungen barrierefrei zu gestalten.

 

Wir begreifen die landeseigenen Wohnungsunternehmen als Stabilisator von leistbaren Mieten in gesamt Berlin. Die SPD setzt sich daher auch dafür ein, dass die landeseigenen Unternehmen bei Neuvermietung auf einen Mietzuschlag gegenüber der vorherigen Miete verzichten.

 

Die eingerichtete Tauschbörse für Wohnungen innerhalb der landeseigenen Wohnungsunternehmen bietet die Chance Wohnraum bedarfsgerecht, unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation, zu tauschen. Der Umzug in eine kleinere Wohnung innerhalb der landeseigenen Wohnungsunternehmen sollte weiter unterstützt werden. Daher soll bei einem Umzug in eine kleinere Wohnung die bisherige Nettokaltmiete je Quadratmeter, bei vergleichbarer Kategorie nach dem Mietspiegel, für die neue Wohnung garantiert werden, sofern die bisherige Quadratmetermiete geringer ist als die der neuen Wohnung.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 53/I/2019 (Konsens)