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Antrag 65/I/2017 Keine Abschiebungen nach Afghanistan – Berlin leistet Widerstand gegen lebensbedrohliche Abschiebepläne

20.04.2017

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses dazu auf, sich dafür einzusetzen:

  • Dass Berlin alle humanitären Möglichkeiten nutzt, um von Abschiebung bedrohte Afghan*innen vor der Abschiebung in Berlin zu schützen.
  • Dass Berlin im Bundesrat darauf hinwirkt, eine Neubewertung der Lage in Afghanistan vorzunehmen und einen bundesweiten Abschiebestopp zu erlassen

 

Antrag 66/I/2017 Gerechtes Steuersystem

20.04.2017

In das Bundeswahlprogramm wird aufgenommen:

Die SPD setzt sich für ein gerechteres Steuersystem ein. Vermögende und Bezieherinnen und Bezieher sehr hoher Einkommen sollen einen stärkeren Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Möglich ist dies durch die Anhebung des Spitzen‐ und Reichensteuersatzes bei Beibehaltung des Solidaritätszuschlags, die Besteuerung von Kapitalerträgen nach dem individuellen Steuersatz und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

 

Steuergerechtigkeit wird auch durch eine höhere Besteuerung von großen Erbschaften und eine Wiedererhebung der Vermögensteuer gestärkt, die progressiv ausgestaltet werden sollte. Steuerhinterziehung, -gestaltung und -verlagerung müssen entschiedener bekämpft und so der Steuervollzug gestärkt werden. So können insbesondere die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen spürbar entlastet werden; dem Staat stehen aber weiterhin ausreichende und stabile Einnahmen für dringend benötigte Zukunftsinvestitionen in Bildung, Infrastruktur, Rente, Gesundheit und innere Sicherheit zur Verfügung.

 

Wir fordern eine Reform des Steuersystems. Starke Schultern sollen wieder mehr tragen als schwächere.

 

Eine solche Reform muss aus unserer Sicht insbesondere umfassen:

–        Eine Reform des Einkommensteuertarifs, mit der kleine und mittlere Einkommen spürbar entlastet werden, gleichzeitig sehr hohe Einkommen einem höheren Spitzensteuersatz als bisher unterliegen. Dabei soll der Spitzensteuersatz erst bei einem deutlich höheren Einkommen greifen, so dass es zukünftig bei der Einkommensteuer wieder gerechter zugeht.

–        Der Solidaritätszuschlag ist beizubehalten, denn er hat durch die Befreiung kleiner Einkommen, die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen und die Besteuerung der Gewinne und Kapitalerträge eine starke Umverteilungswirkung und ist deshalb besonders gerecht.

–        Wir wollen eine Erbschaftsteuer, die ihren Namen auch verdient: Große Vermögen resultieren in vielen Fällen aus Erbschaften und Schenkungen. Schätzungen des DIW zufolge werden jedes Jahr in Deutschland Vermögen in Höhe von 200 bis 300 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Dagegen beträgt das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer nur ca. 6 Milliarden Euro jährlich. Eine Reform der Erbschaftsteuer sollte zu einer spürbaren Belastung von Erben großer Vermögen führen, die bisher – unter anderem auf Grund der Privilegierung des Betriebsvermögens – effektiv kaum besteuert wurden. Begünstigungen für große Betriebsvermögen darf es nur noch im Ausnahmefall geben. Um die berechtigten Interessen von Unternehmenserben zu berücksichtigen, sollten großzügige Stundungsregelungen eingeführt werden. So werden keine Existenzen und Betriebe durch die Steuer gefährdet. Das Aufkommen kann so langfristig mehr als verdoppelt werden.

–        Wir fordern die verfassungsfeste Wiedererhebung der Vermögensteuer mit einem Freibetrag von 1 Mio. Euro pro Person. Bei Kapitalgesellschaften ist das Betriebsvermögen nach dem bewährten Halbvermögensprinzip einzubeziehen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden (bei der Kapitalgesellschaft und dem Eigentümer wird die zu entrichtende Vermögensteuer jeweils nur zur Hälfte angesetzt). Für Privatpersonen sollte die Steuer progressiv – beginnend mit einem Satz von 1% – ausgestaltet werden, so dass Multimillionäre und Milliardäre einen deutlich höheren Steuersatz zahlen.

–        Um die massive Begünstigung von Kapitaleinkünften gegenüber Arbeitseinkommen zu beenden, sollen Kapitalerträge zukünftig anstelle der Besteuerung über eine abgeltende Kapitalertragssteuer mit dem individuellen Steuersatz der/des Steuerpflichtigen besteuert werden. Durch den auf internationaler Ebene vereinbarten Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen den Finanzbehörden einer Vielzahl von Staaten ist die ursprünglich zutreffende Begründung für die Abgeltungsteuer weggefallen und eine zutreffende Besteuerung der Kapitalerträge kann sichergestellt werden.

–        Zu einem gerechteren Steuersystem gehört ein deutlich höherer Beitrag des Finanzsektors zu den Steuereinnahmen. Wir fordern daher die Einführung einer Finanztransaktionsteuer. Dadurch würden zusätzliche Einnahmen generiert und die Verursacher der Finanzkrise an den Kosten beteiligt. Eine Finanztransaktionsteuer könnte darüber hinaus eine positive Lenkungswirkung entfalten, weil schädliche Instrumente wie zum Beispiel der Hochfrequenzhandel verteuert und damit unattraktiver würden. Auf europäischer Ebene braucht es hier Fortschritte, die die Einführung der Steuer ermöglichen.

–        Die Steuerverwaltungen der Länder brauchen mehr Personal und eine bessere Zusammenarbeit untereinander. Der internationale Informationsaustausch muss weiter verbessert werden. Dadurch können die Steuergesetze wirksamer als bisher vollzogen werden. Steuersparmodelle müssen offengelegt und länderbezogene Berichterstattung zu Gewinnen und gezahlten Steuern eingeführt werden. Deutschland muss innerhalb der OECD, der EU und in der G7/G20 noch entschiedener für die Trockenlegung von Steueroasen in und außerhalb der EU eintreten.

–        Der zunehmende Wandel der Industrie und der Arbeitswelt mit einer Ausweitung der Automatisierung und einem exponentiellen Wachstum der technischen Möglichkeiten stellt viele Grundlagen des modernen Sozialstaats fundamental in Frage. Wir wollen, dass regelmäßig überprüft wird, ob das Steuersystem mit diesem Wandel Schritt hält und ob neue Anknüpfungspunkte für die Besteuerung erforderlich sind. Bereits vorliegende Ideen wie sogenannte Roboter‐Steuern sollten in diese Prüfung einbezogen werden.

 

Antrag 67/I/2017 Kapitalsteuer

20.04.2017

Eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung wird eine jährlich erhobene, progressive Kapitalsteuer auf das Gesamtvermögen der reichsten Bürgerinnen und Bürger einführen.

 

Bis zu einem Vermögen von 1 Million € wird keine Kapitalsteuer erhoben, zwischen 1-5 Mio. € beträgt der Steuersatz ein Prozent, über 5 Mio. € 2 %.

 

Zur Erfassung des Vermögens ist ein nationaler Datenaustausch zwischen Bankinstituten und Steuerbehörden erforderlich. Auch wird sich die Bundesregierung international, vor allem auf europäischer Ebene, für einen automatischen Bankdatenaustausch einsetzen, analog des  Fatca-Abkommens (foreign account tax compliance act) der USA.

 

Ziel ist es auch, jedem Steuerzahler  (wie bereits in einigen US Staaten und Frankreich) eine „vorausgefüllte Steuererklärung“ jährlich zuzustellen, in der seine Aktiva und Passiva bereits erhalten sind. Gegen diese kann der Betreffende natürlich Einspruch erheben, wenn er begründete Abweichungen geltend machen kann.

Antrag 68/I/2017 Kartellstrafen künftig für Verbraucherschutz nutzen

20.04.2017

In das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 werden folgende Sätze aufgenommen: ‚Künftig wird ein angemessener Teil der Kartellstrafen für den Verbraucherschutz, insbesondere zur Finanzierung der erfolgreichen Arbeit der bestehenden und weiterer Marktwächter, verwendet. Der § 82 a Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird entsprechend ergänzt.

 

Antrag 69/I/2017 Ehrenamtliche Mitarbeit für soziale Zwecke mit steuerlich absetzbaren Spendenbescheinigungen für die nächste Legislaturperiode

20.04.2017

Es ist ein Zeichen der Anerkennung, wenn eingetragene soziale Vereine Spendenquittungen ausstellen können, die den ehrenamtlichen Helfern die Möglichkeit bieten, diese Quittungen bei ihrer Steuererklärung einzureichen und die somit von ihrer Steuer abzusetzen.

 

Eine Regelung muss erarbeitet werden, dass eine Vergütung mit Spendenquittungen erst erfolgen kann, wenn eine definierte Stundenanzahl überschritten wird (z.B. 10h/Monat) und bis zu einem noch zu definierenden Höchstsatz (z.B. 60h/Monat). Somit wird ein kurzer Einsatz weiterhin als ehrenamtlich gelten können und der Höchstsatz verhindert einen Missbrauch. Dabei kann der Mindestlohn als Stundensatz genommen werden. Für Erwerbslose, Student*innen und Auszubildende sollen die Spendenquittungen eine Gültigkeit von 3 Jahren haben, sodass diese bei einer Steuererklärung nachgereicht werden können, sobald sie wieder im Arbeitsleben integriert sind.