Antrag 69/I/2017 Ehrenamtliche Mitarbeit für soziale Zwecke mit steuerlich absetzbaren Spendenbescheinigungen für die nächste Legislaturperiode

Status:
Ablehnung

Es ist ein Zeichen der Anerkennung, wenn eingetragene soziale Vereine Spendenquittungen ausstellen können, die den ehrenamtlichen Helfern die Möglichkeit bieten, diese Quittungen bei ihrer Steuererklärung einzureichen und die somit von ihrer Steuer abzusetzen.

 

Eine Regelung muss erarbeitet werden, dass eine Vergütung mit Spendenquittungen erst erfolgen kann, wenn eine definierte Stundenanzahl überschritten wird (z.B. 10h/Monat) und bis zu einem noch zu definierenden Höchstsatz (z.B. 60h/Monat). Somit wird ein kurzer Einsatz weiterhin als ehrenamtlich gelten können und der Höchstsatz verhindert einen Missbrauch. Dabei kann der Mindestlohn als Stundensatz genommen werden. Für Erwerbslose, Student*innen und Auszubildende sollen die Spendenquittungen eine Gültigkeit von 3 Jahren haben, sodass diese bei einer Steuererklärung nachgereicht werden können, sobald sie wieder im Arbeitsleben integriert sind.

Empfehlung der Antragskommission:
reject (Konsens)