21.04.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für eine landesweite „Willkommensstrategie für schulpflichtige Kinder und Jugendliche“ einzusetzen. Dazu sollen noch im Jahr 2024 neue Standards von Integrations- und Bildungsangeboten in Willkommensklassen an Regelschulen etabliert werden mit denen schnell und unverzüglich nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ, mit belastbaren Konzepten und zukunftsweisend den Bedarfen von zugewanderten Kindern und Jugendlichen begegnet wird. Ziel ist mit definierten Kriterien und mit Blick auf langfristige Wirkungsziele effektiv, effizient und lernend zu arbeiten.
Berlin ist sich der besonderen Verantwortung bewusst und entwickelt wegweisend und zielführend das Angebot von Willkommensklassen und begleitend für Regelklassen mit einem integrativen, partizipativen und gerechten Anspruch fort. Es bedarf einer Reform des Landeskonzeptes zur Integration von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, einer Initiative und einer Finanzierung, die sich ressortübergreifend versteht und die Bezirke einschließt. Dafür sollen insbesondere folgenden Reformen Berücksichtigung finden:
- Willkommensklassen sind auf eine bessere schulgesetzliche Grundlage zu stellen. Diese hat ausgehend vom Recht auf Bildung die Anbindung an eine Regelschule, die Aufnahme in eine Willkommensklasse und den Übergang in eine Regelklasse sowie verbindliche Rahmenlehrpläne und Verweildauern zu regeln. Bezüglich § 15 SchulG ist klarzustellen, dass die Angebote Teil des Regelsystems sind und eine Beschulung an separaten Filialstandorten auszuschließen ist. Die Regelung gilt ebenfalls für Schulen in privater Trägerschaft. Gleiche Rahmenbedingungen und Zugänge zu Unterstützungsangeboten ohne administrative Hürden und Unterschiede durch Rechtskreise sind für alle Willkommensschüler*innen zu etablieren.
- Insbesondere sind der Sprachstand und weitere Fachkenntnisse zu erfassen und die Schüler*innen entsprechend ihrer Kenntnisse einer Willkommensklasse zuzuordnen. Dabei sind insbesondere die sogenannten Alphabetisierungsklassen auszubauen. Dadurch können Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden. Die Muttersprache ist als zweite Fremdsprache anzuerkennen.
- Entsprechend sind Willkommensklassen mit verbindlichen Curricula auszustatten, die den unterschiedlichen Bedarfen und den altersgemäßen Ansprüchen gerecht werden. Dabei soll vor allem auf Fachunterricht geachtet werden und nicht nur der Sprachunterricht im Fokus liegen. Die Curricula orientieren sich an den Notwendigkeiten des Spracherwerbs unter Berücksichtigung von Sprachstand und weiteren Kenntnissen und der Integration in das Regelschulsystem. Angebote und Formen des sozialen Lernens sind dabei unbedingt zu berücksichtigen.Lebensweltliche Bezüge und Bildungsangebote mit Zielen der kulturellen und sozialen Teilhabe sind unbedingt einzuarbeiten.
- Multiprofessionelle Teams: Das Zusammenwirken von psychologischer Unterstützung, Sozialarbeit, schulischer und außerschulischer Bildung, Kultur- und Freizeitpädagogik soll genannte Ansprüche umsetzen und insbesondere auch den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und ein ganzheitliches Lernumfeld schaffen. In den Schulen mit Willkommensklassen werden Willkommens-/Integrations-Teams verbindlich eingerichtet. Diese sollen fachlich und jahrgangsübergreifend die Bildungsverläufe von migrierten Schülerinnen und Schülern beobachten und Angebote koordinieren, die zu positiven Bildungsverläufen beitragen.
- Qualität in Fachlichkeit und Struktur: Wirkungsziele, Qualitätssicherung und Reflektion sind sicherzustellen. Definierte Wirkungsziele und notwendiges pädagogisches Handeln müssen fortlaufend beobachtet und reflektiert werden. Unbedingt zu beachten ist der Anschluss der multiprofessionellen Teams an Kollegien der jeweiligen Bestandsschulen. Das Personal ist themensensibel zu beraten. Entsprechend sind Fort- und Weiterbildungsangebote bereitzustellen. Unterschiedliche Sprachniveaus, insbesondere auch von Einfachlehrkräften, sind flexibel und bedarfsorientiert anzuerkennen. Die Verträge des Personals sind zu entfristen. Fachlichen Beratung und Begleitung von multiprofessionellen Teams ist aus dem Bestand heraus personell und inhaltlich nicht umsetzbar. Die geforderte Multiprofessionalität erfordert deshalb eine zusätzliche koordinierende Stelle.
- In diesen multiprofessionellen Teams, die unmittelbar und operativ mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten, sollen neben entsprechend aus- und fortgebildeten Lehrkräften ebenfalls Fachkräfte von Bildungsdienstleistern, sozialen und psychologischen Diensten, aus- und fortgebildetes Personal aus Herkunftsländern und wissenschaftlicher Begleitung zusammenwirken. Eine „Patchwork-Struktur“ der Unterstützung ist dabei unbedingt zu verhindern, es gilt das Prinzip der „Unterstützung und Begleitung aus einer Hand“. Es gilt Chancen und Möglichkeiten zu nutzen, auch außerschulische Räume, zum Beispiel Räume von Bildungsdienstleistern, in Planungen einzubeziehen.
- Elternarbeit ist ein verbindlicher Bestandteil des Angebotes. Willkommensschüler*innen und ihre Familien haben einen Rechtsanspruch auf Beratung.
Eine erste Umsetzung soll mit dem Schuljahresbeginn 24/25 und mit dem Schwerpunkt an den Großunterkünften beginnen. Auch für diese ist eine Beschulung an gemeinsamen Standorten mit Regelklassen zu etablieren. Zeitnah ist eine flächendeckende Übertragung zu prüfen. Es bedarf hier einer Initiative, Finanzierung und Problemlösungsstrategie, die sich ressortübergreifend versteht.
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21.04.2024
Wir fordern die SPD Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhaus, des Senats und die zuständigen Stellen auf, die folgenden genannten Maßnahmen zu prüfen, zu unterstützen und umzusetzen, um die Kältehilfe umfassend zu reformieren und die Unterstützungsstrukturen für vulnerable Gruppen und wohnungslose Menschen nachhaltig zu verbessern. Die Umsetzung dieser Reform ist ein entscheidender Schritt, um die Würde und Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu fördern.#
Es ergeben sich folgende dringende Handlungsbedarfe:
- Eine Förderung der Bereitstellung spezialisierter Unterkünfte für queere, insbesondere transsexuelle und non-binäre Personen ist einzurichten, um den besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.
- Eine Förderung der Bereitstellung spezialisierter Unterkünfte für Menschen mit Behinderung ist einzurichten, um den besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.
- Konkrete Schritte zur Umsetzung des Masterplans 2030 sind anzugehen, inklusive der Überprüfung und möglichen Anpassung der Zeitpläne, um realistische und erreichbare Meilensteine zu setzen.
- Anhebung des Tagessatzes für die Unterbringung im Rahmen der Kältehilfe und Umstellung der Finanzierung auf einen gemeinsamen Topf, um eine bedarfsgedeckte Verteilung der Mittel zu gewährleisten und Bezirke, die sich stark für Wohnungsloseneinrichtungen einsetzen, angemessen zu unterstützen.
- Die Auslage von Informationen zu existierenden Beschwerdestellen in allen Einrichtungen, wie zum Beispiel das Kontaktformular für den Bürger- und Polizeibeauftragten um Transparenz und Zugänglichkeit, ist zu gewährleisten.
- Notwendiger Ausbau des Angebots von Tagesaufenthalten mit Fokus auf das Stadtzentrum mit Anbindung von Sozialberatung, um die überlasteten existierenden Tagesaufenthalte zu entlasten.
- Erstellung einer Statistik zu Todesfällen durch Kältetod und andere Ursachen im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit, welche von der Gerichtsmedizin an den Senat zu melden sind.
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21.04.2024
Die SPD-Bundestagsabgeordneten des Landes Berlin werden aufgefordert, sich zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion dafür einzusetzen, dass die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert und die weiteren im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen einschließlich der Absenkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11% sowie der Erweiterung des Referenzzeitraum für den Mietspiegel durchgesetzt werden.
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21.04.2024
Die SPD-Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich bei den anstehenden Verhandlungen zur Finanzierung der nötigen Klimaschutzinvestitionen in Berlin für folgende Überlegungen bei einem eigenen zu entwickelnden Finanzierungskonzept einzusetzen:
- Die Klimaneutralität zu erreichen, ist die vielleicht wichtigste Herausforderung für die nächsten 25 Jahre. Die – zumindest relativ – wohlhabenden Staaten wie Deutschland und damit auch die deutschen Bundesländer müssen im Interesse globaler Gerechtigkeit auf jeden Fall dieses Ziel erreichen.
- Verschiedene Studien zeigen den Investitionsbedarf für ein klimaneutrales Deutschland auf. Wir beziehen uns hier auf eine der KfW von 2021, die die erforderlichen Investitionen auf insgesamt etwa 6000 Milliarden Euro (zu heutigen Preisen) schätzt, wobei im Rahmen der bisherigen privaten und öffentlichen Investitionspfade etwa 4100 Milliarden Euro zustande kommen und umgesetzt werden, aber etwa 1900 Milliarden zusätzlich umgesetzt werden müssen. Für die öffentlichen Investitionen im Bundesland Berlin geht es dabei jährlich um etwa 590 Millionen Euro, etwa 1,7% des aktuellen jährlichen Haushaltsvolumens.
- Für die SPD kommt es nicht in Frage, sozialstaatliche Leistungen oder die hohen Mittelbereitstellungen für ein kostenfreies Bildungssystem oder die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in der wachsenden Stadt Berlin zu kappen, um diese zusätzlichen Investitionen zu erbringen. Natürlich ist es richtig, notwendig und wichtig, daran zu arbeiten, wie diese Leistungen produktiver und effizienter erbracht werden können. Es wäre aber eine Illusion, dass ohne massive Einschnitte dort die Klimaneutralität möglich wäre ohne alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
- Also bedarf es zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten für etwa 25 Jahre. Weder die Bundesregierung noch der Berliner Senat haben dazu eine Struktur entwickelt, sondern sich in Umgehungsmanövern in Sachen Schuldenbremse verlaufen, einerseits bei der Umbuchung von Corona Netto-Neuverschuldung, andererseits bei einem Klimafonds mit jährlicher Notlagenerklärung bis mindestens 2045. Diese Umgehungsmanöver hat das Bundesverfassungsgericht mittlerweile untersagt.
- Eine Möglichkeit kann nun darin bestehen, die Schuldenbremse zu ändern und für Klimainvestitionen zu lockern. Das wird vielfach gefordert und ist auch unterstützenswert. Es macht aber politisch keinen Sinn darauf zu warten. Gegenwärtig ist diese Möglichkeit auf Bundesebene blockiert und diese Blockade kann viele Jahre anhalten.
- Also kommt es auf eine schuldenbremsenverträgliche Lösung an, die über mehrere – oder notfalls alle – Jahre durchhaltbar ist. Drei sich ergänzende Ansätze liegen auf der Hand.
- Ein erster Ansatz zielt auf eine Änderung der Konjunkturkomponente, die auch für Klimainvestitionen eingesetzt werden kann, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. Die Konjunkturkomponente kann stärker auf die Zulassung von Investitionen in konjunkturellen Schwächeperioden und deren positiver Beschäftigungswirkungen ausgerichtet werden – insbesondere indem die Tilgungsphase über den Konjunkturzyklus später einsetzt. Der Bundesfinanzminister signalisierte eine Offenheit für diesen Ansatz.
- Ein zweiter Ansatz, der im Rahmen der Schuldenbremse grundsätzlich möglich ist, zielt auf einen wirtschaftlich profitabel ausgerichteten Deutschlandfonds. Das ging in der bisherigen Diskussion weitgehend unter. Warum ist das im Rahmen der jetzt gültigen Schuldenbremse möglich? Durch Eigenkapital- Einschüsse in wirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen mit einer Ausrichtung auf Klima-Innovation steht der Kreditaufnahme im Rahmen der Netto-Neuverschuldung eine Steigerung des Vermögenswerts gegenüber. Unter der Voraussetzung, dass der Fonds wirtschaftlich betrieben wird und deshalb Dividenden erhält und positive Veräußerungserlöse erzielen kann und wird, wird die Kreditfinanzierung eines solchen Fonds nach der Schuldenbremse nicht angerechnet.
- Ein dritter Ansatz zielt auf einen großen Förder-Darlehens-Fonds zur Klimatransformation. Ein solcher Fonds macht besonders Sinn in Zeiten sich normalisierender Zinssätze. Förderdarlehen mit niedrigen Zinsen oder im Fall der höchsten Förderwirkung auch null Prozent. Zinsen schaffen Investitionsanreize. Manchmal ist es auch möglich, so Investitionen überhaupt wirtschaftlich werden zu lassen. (West-)Deutschland hat die Erfahrung gemacht, dass größere gesellschaftliche Herausforderungen gut mit Darlehen gelöst werden können. Der wirtschaftliche Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg erfolgte zu wesentlichen Teilen mit den Darlehen des Marshall-Plans. Der soziale Wiederaufbau in den zerstörten Städten bestand in der Bauleistung des sozialen Wohnungsbaus ebenfalls aus Darlehen.
- Der schuldenbremsenverträgliche Typ Darlehen ist zudem besonders gut geeignet, die Klima-Transformation zu finanzieren, weil es dort um den einen ‚Typus der Investition’ geht, der ‚Investitionen vorzieht’. Langlaufende Darlehen können in Zeiten sich normalisierender Zinsen Fördervorteile erzeugen. Wenn statt 30% Zuschuss zu einer Wärmepumpen 60% an 15-jährigem zinslosem Darlehen gegeben werden, entsprechen die Finanzvorteile bei einem ratierlichen Darlehen mit 4% in etwa dem Zuschusswert.
- Klimaschutz-Investitionen im Wohnungsbau können und werden auch seit vielen Jahren als Darlehen vergeben. Zusätzliche Programme können die Transformation zur Klimaneutralität gerade beim Wohnen beschleunigen. Investitionen zur Transformation der Industrie mit günstigen Krediten – bei besonders innovativen Ansätzen bis hin zur Freistellung von Zinszahlungen – zu unterstützen, zu beschleunigen und die Produktion der entsprechenden Güter industriell skalieren zu helfen, sollte ein weiterer Schwerpunkt eines solchen Darlehensfonds sein.
- Ein neues Themenfeld können Energie-Contracting-Maßnahmen sein, die bei der Beleuchtung sowie der energetischen Optimierung dann gut funktionieren, wenn Amortisation erfolgen kann.
- Bei dieser Konstruktion eines Darlehensfonds, der als Treuhandvermögen z.B. der IBB zur Bewirtschaftung anvertraut werden kann, entsteht kein der Schuldenbremse unterliegender Fall von Neuverschuldung, da die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ja nicht in der Zu- kunft die Kredite zurückzahlen müssen, sondern die Investoren, die im Übrigen auch von den Investitionen in Zukunft profitieren. Ein solcher Fonds muss und kann vermutlich größer sein als ein auf Netto-Neuverschuldung ausgerichteter Klimafonds – in Berlin geht es dabei eher um 15 als um 10 Milliarden Euro. Ein solcher Darlehensfonds kann ansprechen (i) private Investitionen sowie (ii) Investitionen von städtischen oder anderen öffentlichen Unternehmen, vo sie eine Transformationsaufgabe zu bewältigen haben. Er ist nicht geeignet für die Maßnahmen, die Teil des öffentlichen Kernhaushaltes sind und bleiben – wie die energetische Ertüchtigung von Polizeiwachen und Schulen.
- Große Investitionen über längere Zeiträume gelingen dann, wenn im politischen Raum längerfristige finanzpolitische Orientierungen verabredet werden können. Das ist gegenwärtig noch nicht der Fall. Wie schnell es möglich sein wird, Deutschland klimaneutral werden zu lassen, hängt auch und vielleicht entscheidend davon ab, dass es zu über längere Zeiträume durchhaltbaren Investitionsprogrammen kommt, die gleichzeitig schuldenbremsenverträglich sind und von der Größenordnung her der Herausforderung zur Vermeidung einer Klimakatastrophe entsprechen.
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21.04.2024
Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, eine Kommission einzusetzen, die bis zum Landesparteitag I/2025 Empfehlungen zur möglichen Reform der Geschlechterquote zu erarbeiten hat, die die Kandidaturmöglichkeiten für alle FINTA*-Personen adäquat und gerecht berücksichtigen.
Die Kommission soll sich aus Mitgliedern der Landesvorstände der SPDqueer Berlin, SPD FRAUEN Berlin, der Jusos Berlin, Mitgliedern der Satzungskommission der SPD Berlin und weiteren, interessierten Genoss*innen zusammensetzen.
Im Anschluss an den Beschluss der Berliner SPD wird der Landesvorstand aufgefordert, mit den Bundesvorständen der SPDqueer. der SPD FRAUEN, der Jusos und den mit Satzungsfragen betrauten Mitgliedern des Parteivorstandes einen entsprechenden satzungsändernden Antrag zum nächsten Bundesparteitag der SPD zu erarbeiten und einzubringen.
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