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Antrag 66/I/2022 Einführung einer Profilquote Ehrenamt für die Berliner Hochschulen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden dazu aufgefordert, sich für die Einführung einer Profilquote Ehrenamt durch Ergänzung eines Regelbeispiels in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 BerlHZG sowie durch Erhöhung der Quote in § 6 Abs. 1 Nr. 5 BerlHZVO um mindestens ein Prozent oder alternativ durch Schaffung einer eigenen Quote in entsprechender Höhe einzusetzen. Erstere Vorgehensweise ermöglicht indes mehr Flexibilität bei der Studienplatzvergabe

Antrag 52/I/2022 Kitakrise heißt Zukunftskrise! 

17.05.2022

In Berlin fehlen zur Zeit 26.000 Kita-Plätze. Dabei sollen bis 2030 rund 7.000 Erzieher*innen fehlen. Allein an diesen Zahlen wird sichtbar, es besteht Handlungsbedarf. Nicht selten müssen werdende Eltern bereits mit dem Start der Schwangerschaft sich um einen Kitaplatz bewerben. In der Theorie gibt es eine Kitagarantie, in der Praxis meist verzweifelte Eltern auf der unendlichen Suche nach einem freien Platz. Ein Zustand, den es zu ändern gilt und sofortiges Handeln verlangt.

 

Gute Arbeitsbedingungen für Erzieher*innen 

Eine der wichtigsten Ursachen für die Kitakrise ist, dass es zu wenig Erzieher*innen gibt, und diese Situation wird sich in Zukunft weiter verschärfen. Schon jetzt müssen Kitas hunderte Kinder ablehnen, weil sie nicht genug Personal für deren Betreuung haben. Auch wenn es bereits Bemühungen gegeben hat, mehr Erzieher*innen einzustellen, bleibt diese Arbeit doch – besonders in Berlin – unattraktiv, unterbezahlt und wird nicht ausreichend wertgeschätzt.

 

Dies beginnt bereits in der Ausbildung, in vielen Kindertagesstätten wird so in den ersten beiden Ausbildungsjahren gerade einmal der Mindestlohn bezahlt. Erst im dritten Ausbildungsjahr erhält man mindestens 930 € im Monat. Hinzu kommt, dass viele Studierende kein oder ein halbiertes BAföG erhalten, da die Berliner Fachschulen nicht als „echte“ Fachschulen anerkannt werden. An den Berliner Fachschulen werden auch Bewerber*innen ohne Berufsabschluss – also „lediglich“ mit Abitur oder Fachhochschulreife – aufgenommen, vor diesem Hintergrund erkennen die BAföG-Ämter die Berliner Fachschulen nur als Berufsfachschulen an. Zwar wurde die Form der berufsbegleitenden Ausbildung intensiv ausgeweitet, um die Bildungseinrichtungen und hier insbesondere die Kitas schnell mit Personal zu versorgen. Die Studierenden haben einen Arbeitsvertrag und einen Ausbildungsvertrag. Diese sind in der Regel nicht aufeinander abgestimmt. Das birgt besondere Herausforderungen für die Studierenden. Sowohl für den Arbeitgeber*innen als auch für die Ausbildungsstätte ergeben sich daraus überschneidende Forderungen. Die Studierenden können diesen vielfach nur durch Mehrarbeit gerecht werden, denn Lern- und Praxiszeiten überschneiden sich. Der Erzieher*innenberuf leidet zudem unter fehlender Anerkennung, sowohl sozial als auch finanziell. Für junge Abiturient*innen, die gerne im sozialen Bereich arbeiten möchten, gibt es deutlich attraktivere Berufsfelder als zum Beispiel die Berliner Kindertagesstätten.

 

Dabei liegt das Einstiegsgehalt in Berlin bei 2.860 Euro brutto. So ist es auch nicht verwunderlich, dass tausende Erzieher*innen Ende letzten Jahres für mehr Geld demonstrierten.  Denn zu der fehlenden Wertschätzung durch eine angemessene Bezahlung kommen die herausfordernden Arbeitsbedingen hinzu. Überfüllte Kitas, Personalmangel, wo auch Praktikant*innen fest eingeplant werden und unbezahlte Überstunden. Das alles gehört zum Berufsalltag dazu. Hierbei ist die Situation umso dramatischer, wenn man sich bewusst macht, dass hier der elementare Grundstein für die schulische Laufbahn gelegt wird. Die Grundschule baut größtenteils auf die Arbeit in den Kindertagesstätten auf, wenn hier die frühkindliche Erziehung nicht qualitativ gewährleistet werden kann, verwundert es nicht, dass die Bildungsungerechtigkeit bereits zu Anfang des Lebens in eine dramatische Schieflage gerät.

 

Somit fordern wir die Mitglieder der SPD Fraktion des Berliner Abgeordnetenhaus, sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf:

 

  1. Verbindliche Regelungen zu schaffen, damit die BAföG-Ämter in die Lage versetzen, einzelne Klassen der Fachschule als förderungswürdig anzuerkennen.
  2. Eine angemessene Bezahlung aller Erzieher*innen sicher zu stellen. Die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind auszuschöpfen. Denn für uns steht fest: Erzieher*innen sind Pädagog*innen. Als Pädagog*innen in den ersten Bildungseinrichtungen der Kinder legen sie die wichtigste Grundlage für selbstständiges, eigenverantwortliches und lebenslanges Lernen.
  3. Dass eine gezielte Kampagne zur Fachkräftegewinnung entwickelt und finanziert wird, die junge Menschen motiviert den Beruf zu ergreifen.
  4. Für eine bessere Vergütung und eine Professionalisierung der Kindertagespflege Sorge zu tragen.

 

Räumlichkeiten kaufen, bauen und das gemeinsam!

Die Kitakrise ist eindeutig auch die Folge eines Mangels an Gebäuden und Räumlichkeiten. Es braucht von staatlicher Seite die Förderung von Kitas beim Bau und Erweiterung ihrer Flächen wie auch die Verpflichtung, Land zu erwerben und selbst zu bauen. Zudem hat Berlin einen sehr großen Teil der vorschulischen Bildung in freie Trägerschaft gegeben (80% der betreuten Kinder). Dies rächt sich nun, denn bei diesen Kitas fehlt es an Einfluss. Hier gilt es nun zum einen vermehrt selbst zu bauen und private Trägerschaften in die öffentliche Hand zurückzuführen. Denn auch frühkindliche Bildung sollte in erster Linie allen gleichermaßen zustehen. Gleichzeitig müssen alle bestehenden Einrichtungen dahingehend geprüft werden, ob ein Ausbau sinnvoll und möglich ist.

Somit fordern wir die Mitglieder der SPD Fraktion der Bezirksversammlungen und des Berliner Abgeordnetenhaus, sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf:

  1. Alle Bauämter für die Dringlichkeit der Kitakrise zu sensibilisieren und zu beauftragen, bei bestehenden Einrichtungen einen Rückkauf zu prüfen und die bauliche Erweiterung von Einrichtungen. Hierbei sollen auch gesetzliche Ausnahmeregelungen für eine Erhöhung der Traufhöhe im Falle einer Kitanutzung geschaffen werden.
  2. Dass alle verfügbaren bezirklichen oder landeseigenen Räume dahingehend geprüft werden, ob eine Doppelnutzung möglich wäre.
  3. Dass jede leerstehende private Ladenfläche angemietet wird, sollte in diesem Gebiet ein Kitabedarf festgestellt werden und nicht anders abgedeckt werden können, zum Beispiel durch Modularbauten. Hierfür sollen Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden.

 

Denkt an die Eltern!

Die Kitaplatz-Suche ist frustrierend und ineffizient. Das System der Voranmeldung auf einen Kitaplatz ist nicht einheitlich und nicht mehr zeitgemäß.

Somit fordern wir die Mitglieder der SPD Fraktion der Bezirksversammlungen und des Berliner Abgeordnetenhaus, die betreffenden Bezirksämter sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf:

  1. Eine moderne und funktionierende zentrale Datenbank und Webseite zu schaffen, auf der Kitas freie Plätze veröffentlichen und sich Eltern um die Plätze bewerben können.
  2. Für die Formulare zur Beantragung des Kita-Gutscheins Leitfäden in den meistgesprochenen Sprachen in Berlin wie Türkisch, Arabisch, Russisch und Englisch zu entwickeln.
  3. Einen anonymisierten Bewerbungsprozess zu entwickeln und zu etablieren, damit Kinder aufgrund ihres Migrationsstatus, Ethnie, Religion oder Behinderung bei der Platzvergabe nicht benachteiligt werden.
  4. Eine gezielte Kampage für die Anwerbung von Kitavermittlungsstellen in allen Jugendämtern zu entwickeln und auszufinanzieren. So, dass mehr Personal eingestellt werden kann, um Eltern bei der Kita- Suche und dem Ausfüllen des Antrags auf einen Kita-Gutschein unterstützt werden kann.

 

Antrag 72/I/2022 Kapitalismus erst ab 14: Gegen Kinderarbeit im Internet!

17.05.2022

Influencer*innen – Menschen mit vielen Follower*innen auf Social-Media-Plattformen – sind allgegenwärtig in der digitalen Welt. Viele Menschen filmen ihren Alltag und posten Produkte, die sie mögen oder für deren Werbung sie bezahlt werden. So werden beispielsweise Menschen bezahlt, die ihre Videos auf YouTube hochladen und wenn eine bestimmte Anzahl an Menschen diese anschauen. Während dies für viele Erwachsene eine Nebeneinkunft oder ihre Haupteinnahmequelle darstellt, tauchen auch immer wieder Kinder in diesen Videos auf.

 

So werden Kinder, manchmal ab dem Tag ihrer Geburt, fast täglich und dauerhaft gefilmt, auch um mit diesen ‘Family-Vlogs’ Geld zu verdienen. Dabei wird die Privatsphäre der Kinder oft massiv verletzt. Dabei haben auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre, dies ist beispielsweise in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Hinzu kommt, dass auch das Mitspielen oder Vorkommen in den Videos für die Kinder Arbeit darstellen kann. So ist davon auszugehen, dass kapitalistische Interessen im Vordergrund stehen, wenn mit den Aufnahmen der Kinder Geld verdient wird, sei es durch die Videos an sich oder durch gezielte Produktplatzierungen. Neben Kindern, die auf Familienkanälen auftreten, gibt es auch komplette Kanäle, in denen fast ausschließlich Kinder als Influencer*innen auftauchen. In diesen Videos bewerten Kinder beispielsweise Spielzeuge oder zeigen sich bei ihrer Routine für die Schule, während sie oftmals ebenfalls bezahlte Produktplatzierungen einsetzen. Aufgrund des jungen Alters der Kinder ist nicht davon auszugehen, dass ihnen der vollkommene Umfang und die Auswirkungen ihres Influencer*innen-Daseins klar sind. Ebenfalls ist unklar, was mit den Einnahmen der Inhalte passiert. Da die Kinder noch nicht geschäftsfähig sind, müssen die Eltern dies verwalten. Somit ist nicht klar, dass das von den Kindern erarbeitete Geld auch ihnen zugutekommt.

 

Diese Arbeit findet allerdings im Privaten statt, das heißt wie der Ablauf der Arbeit ist –  bis auf das öffentliche Endergebnis – ist nicht für Behörden usw. einsehbar. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist ebenfalls nicht auf die Arbeit von Kindern im Internet ausgelegt. So gibt es zwar Ausnahmen für die Arbeit von Kindern für Filmaufnahmen, allerdings sind diese auf professionelle Produktionen ausgelegt, nicht auf die Arbeit zuhause. Durch die Arbeit im Privaten gibt es auch keine Daten darüber, wie viele Kinder in Deutschland als Influencer*innen arbeiten, was auch seitens des Deutschen Kinderhilfswerks kritisiert wurde.

 

Kinderarbeit ist in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt aus guten Gründen illegal. Kinder brauchen Zeit für ihre freie Entfaltung, ihre Schulbildung, Zeit für Freund*innen, ohne sich mit kapitalistischen Logiken auseinandersetzen zu müssen. Das Internet stellt die Gesetzgeber*innen hier vor die Aufgabe, möglichst schnell Wege zu finden, um Kinder auch vor digitalen Formen der Kinderarbeit zu schützen. Hierbei sind verschiedene Behörden und Dienste mit einzubeziehen.

 

Wir fordern daher:

  • Mehr pädagogisches Personal an Schulen! Die medienpädagogische Bildung in der Schule, insbesondere in Bezug auf Jugendarbeit im Netz, sollte einen größeren Fokus erhalten. Hierbei geht es um einen präventiven Ansatz, das heißt, dass das Problem angegangen wird, bevor es entsteht. Das pädagogische Personal soll dahingehende geschult werden, diese Problematiken frühzeitig zu erkennen und die Schüler*Innen ggf. im Umgang mit der Thematik zu unterschützen.
  • Konkretes Handeln braucht konkrete Zahlen: Wir fordern, dass eine Studie in Auftrag gegeben wird, die untersucht, wie viele Kinder und Jugendliche im Internet arbeiten. Darüber hinaus soll untersucht werden, in welchen Altersklassen die Kinder sind, die im Internet arbeiten. Um Jugendarbeitsschutz auch im Internet durchzusetzen, braucht es konkrete Regelungen. Daher fordern wir die explizite Erwähnung von Arbeit im Internet im Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Abteilungen in den Regional-Sozialpädagogischen Diensten (RSD) schaffen, die sich explizit mit dem Thema auseinandersetzen: Die Jugendämter sind massiv unterbesetzt, deswegen wäre es nicht möglich zu sagen, alle RSD Mitarbeiter*innen sollen sich zusätzlich mit der Thematik Kinderarbeit (Influencer*Innen) im Netz beschäftigen. Nichtsdestotrotz muss es eine Zuständigkeit des Staates für diese Thematik geben, da es auch ein Teil des Aufgabengebiets des Regional Sozialpädagogischen Dienstes ist. Hier fordern wir eine Aufstockung des Personals welches sich explizit mit der Thematik auseinandersetzt und nur für diese Fälle zuständig ist.
  • Zusammenarbeit von Jugendamt und Gewerbeaufsicht im Umgang mit Kinder- und jugendlichen Influencer*innen: Die multiprofessionelle Zusammenarbeit von dem RSD und der Gewerbeaufsicht ist ein essentieller Faktor in dieser Thematik. Daher fordern wir eine Art “Taskforce” aus beiden Professionen und Arbeitsgebieten, sodass den Kindern und Jugendlichen effizienter geholfen werden kann. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen oder eine andere Bildungseinrichtung besuchen, haben eine zu hohe Belastung von den zu erwarteten Lerninhalten, wenn zudem noch eine übermäßige Belastung durch die Arbeit als Kinder- und Jugendlichen-Influencer*innen hinzu kommt. Dies kann massive Entwicklungspsychologische negative Folgen für die Kinder und Jugendlichen haben, welche sozusagen “zwei Jobs” haben. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass die Gewerbeaufsicht bei solchen Tätigkeiten auf die kindeswohlkonforme Einhaltung der Richtlinien achtet. Dies sollte Aufgabe der RSD Mitarbeiter*innen sein, damit die betroffenen Kinder und Jugendlichen bestmöglich und schnellstmöglich aktiv unterstützt werden.
  • Kinderrechte ins Grundgesetz: “Kinder haben Rechte”, Rechte die im unserem Grundgesetz verankert werden müssen. 1992 hat sich Deutschland der verbindlichen Ratifizierung verpflichtet, “die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern”. Hierbei geht es darum, dass die Kinder (alle Personen unter 18) einen besonderen “Schutz” genießen sollen. Dies umfasst sowohl die Anerkennung als eigenständiges Recht der Persönlichkeit, das Kindeswohl an allererster Stelle bei allen zu entscheidenden Punkten, das Recht auf eine freie und adäquate Entwicklung und Entfaltung, Recht auf Schutz, eine angemessene Förderung, zudem auch einen angemessenen Lebensstandard, außerdem die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Die Verankerung als eigenständigen Bestandteil im Grundgesetz ist essentiell für die Stärkung und Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen in unsere Gesellschaft. Darum fordern wir eine zeitnahe Verankerung der am 5. April 1992 ratifizierten UN-Kinderrechtskonventionen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
  • Workshops in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Sensibilisierung für das Problem: Soziale Medien sind ein Teil der heutigen Bildungslandschaft, allerdings sind sie noch nicht immer in Lehrplänen vertreten – im Rahmenlehrplan Berlin tauchen sie zum Beispiel nur zum Teil auf. Die meisten Kinder und Jugendlichen haben heutzutage mind. einen Social-Media-Zugang oder nutzen die Accounts von ihren gesetzlichen Erziehungsberechtigten, was vorerst nicht verwerflich ist. Jedoch kann die Nutzung ohne eine Sensibilisierung und Schulungen auch große Gefahren mit sich bringen. Deshalb sollten Schulen in diesen Punkten die Familien/gesetzlichen Erziehungsberechtigten unterstützten. Hierzu sollten die Schüler*innen über die Gefahren und ihre Rechte, explizit ihre Rechte im Netz, aufgeklärt werden. Das wäre ganz im Sinne eines lebensweltorientierten Bildungs- und Erziehungsauftrages. Dies könnte zum Beispiel durch Workshops und Seminare für Schüler*innen geschehen. Schüler*innen sollen dabei eine gewisse Partizipation in Workshops und Seminaren erhalten.

 

Antrag 73/I/2022 Gegen Kinderarbeit im Internet!

17.05.2022

Influencer*innen – Menschen mit vielen Follower*innen auf Social-Media-Plattformen – sind allgegenwärtig in der digitalen Welt. Viele Menschen filmen ihren Alltag und posten Produkte, die sie mögen oder für deren Werbung sie bezahlt werden. So werden beispielsweise Menschen bezahlt, die ihre Videos auf YouTube hochladen und wenn eine bestimmte Anzahl an Menschen diese anschauen. Während dies für viele Erwachsene eine Nebeneinkunft oder ihre Haupteinnahmequelle darstellt, tauchen auch immer wieder Kinder in diesen Videos auf.

 

So werden Kinder, manchmal ab dem Tag ihrer Geburt, fast täglich und dauerhaft gefilmt, auch um mit diesen ‘Family-Vlogs’ Geld zu verdienen. Dabei wird die Privatsphäre der Kinder oft massiv verletzt. Dabei haben auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre, dies ist beispielsweise in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Hinzu kommt, dass auch das Mitspielen oder Vorkommen in den Videos für die Kinder Arbeit darstellen kann. So ist davon auszugehen, dass kapitalistische Interessen im Vordergrund stehen, wenn mit den Aufnahmen der Kinder Geld verdient wird, sei es durch die Videos an sich oder durch gezielte Produktplatzierungen. Neben Kindern, die auf Familienkanälen auftreten, gibt es auch komplette Kanäle, in denen fast ausschließlich Kinder als Influencer*innen auftauchen. In diesen Videos bewerten Kinder beispielsweise Spielzeuge oder zeigen sich bei ihrer Routine für die Schule, während sie oftmals ebenfalls bezahlte Produktplatzierungen einsetzen. Aufgrund des jungen Alters der Kinder ist nicht davon auszugehen, dass ihnen der vollkommene Umfang und die Auswirkungen ihres Influencer*innen-Daseins klar sind. Ebenfalls ist unklar, was mit den Einnahmen der Inhalte passiert. Da die Kinder noch nicht geschäftsfähig sind, müssen die Eltern dies verwalten. Somit ist nicht klar, dass das von den Kindern erarbeitete Geld auch ihnen zugutekommt.

 

Diese Arbeit findet allerdings im Privaten statt, das heißt wie der Ablauf der Arbeit ist – bis auf das öffentliche Endergebnis – ist nicht für Behörden usw. einsehbar. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ebenfalls nicht auf die Arbeit von Kindern im Internet ausgelegt. So gibt es zwar Ausnahmen für die Arbeit von Kindern für Filmaufnahmen, allerdings sind diese auf professionelle Produktionen ausgelegt, nicht auf die Arbeit zuhause. Durch die Arbeit im Privaten gibt es auch keine Daten darüber, wie viele Kinder in Deutschland als Influencer*innen arbeiten, was auch seitens des Deutschen Kinderhilfswerks kritisiert wurde.

 

Kinderarbeit ist in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt aus guten Gründen illegal. Kinder brauchen Zeit für ihre freie Entfaltung, ihre Schulbildung, Zeit für Freund*innen, ohne sich mit kapitalistischen Logiken auseinandersetzen zu müssen. Das Internet stellt die Gesetzgeber*innen hier vor die Aufgabe, möglichst schnell Wege zu finden, um Kinder auch vor digitalen Formen der Kinderarbeit zu schützen. Hierbei sind verschiedene Behörden und Dienste mit einzubeziehen.

 

Wir fordern daher:

  • Mehr geschultes pädagogisches Personal an Schulen! Die medienpädagogische Bildung in der Schule, insbesondere in Bezug auf Jugendarbeit im Netz, sollte einen größeren Fokus erhalten. Hierbei geht es um einen präventiven Ansatz, das heißt, dass das Problem angegangen wird, bevor es entsteht. Das pädagogische Personal soll dahingehende geschult werden, diese Problematiken frühzeitig zu erkennen und die Schüler*Innen ggf. im Umgang mit der Thematik zu unterschützen.
  • Konkretes Handeln braucht konkrete Zahlen: Wir fordern, dass eine Studie in Auftrag gegeben wird, die untersucht, wie viele Kinder und Jugendliche im Internet arbeiten. Darüber hinaus soll untersucht werden, in welchen Altersklassen die Kinder sind, die im Internet arbeiten. Um Jugendarbeitsschutz auch im Internet durchzusetzen, braucht es konkrete Regelungen. Daher fordern wir die explizite Erwähnung von Arbeit im Internet im Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Abteilungen in den Regional-Sozialpädagogischen Diensten (RSD) schaffen, die sich explizit mit dem Thema auseinandersetzen: Wir fordern die Aufstockung des Personals des RSD, welches sich explizit mit dieser Thematik auseinandersetzt und dafür zuständig ist. Die massive Unterbesetzung der Jugendämter gilt es zu beheben. In der Zusammenarbeit der Arbeit der Jugendämter und den Eltern sollen Angebote, die zu einer Sensibilisierung der Eltern führen, konzipiert und angewendet werden!
  • Zusammenarbeit von Jugendamt und Gewerbeaufsicht im Umgang mit Kinder- und jugendlichen Influencer*innen: Die multiprofessionelle Zusammenarbeit von dem RSD und der Gewerbeaufsicht ist ein essentieller Faktor in dieser Thematik. Daher fordern wir eine Art “Taskforce” aus beiden Professionen und Arbeitsgebieten, sodass den Kindern und Jugendlichen effizienter geholfen werden kann. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen oder eine andere Bildungseinrichtung besuchen, haben eine zu hohe Belastung von den zu erwarteten Lerninhalten, wenn zudem noch eine übermäßige Belastung durch die Arbeit als Kinder- und Jugendlichen-Influencer*innen hinzukommt. Dies kann massive Entwicklungspsychologische negative Folgen für die Kinder und Jugendlichen haben, welche unter Doppelbelastung leiden. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass die Gewerbeaufsicht bei solchen Tätigkeiten auf die kindeswohlkonforme Einhaltung der Richtlinien achtet. Dies sollte Aufgabe der RSD Mitarbeiter*innen sein, damit die betroffenen Kinder und Jugendlichen bestmöglich und schnellstmöglich aktiv unterstützt werden.
  • Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden müssen: “Kinder haben Rechte”, Rechte die in unserem Grundgesetz verankert werden müssen. 1992 hat sich Deutschland der verbindlichen Ratifizierung verpflichtet, “die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern”. Hierbei geht es darum, dass die Kinder (alle Personen unter 18) einen besonderen “Schutz” genießen sollen. Dies umfasst sowohl die Anerkennung als eigenständiges Recht der Persönlichkeit, das Kindeswohl an allererster Stelle bei allen zu entscheidenden Punkten, das Recht auf eine freie und adäquate Entwicklung und Entfaltung, Recht auf Schutz, eine angemessenen Förderung, zudem auch einen angemessenen Lebensstandard, außerdem die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Die Verankerung als eigenständigen Bestandteil im Grundgesetz ist essentiell für die Stärkung und Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen in unsere Gesellschaft. Darum fordern wir eine zeitnahe Verankerung der am 5. April 1992 ratifizierten UN-Kinderrechtskonventionen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
  • Workshops in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Sensibilisierung für das Problem: Soziale Medien sind ein Teil der heutigen Bildungslandschaft, allerdings sind sie noch nicht immer in Lehrplänen vertreten – im Rahmenlehrplan Berlin tauchen sie zum Beispiel nur zum Teil auf. Die meisten Kinder und Jugendlichen haben heutzutage mind. einen Social-Media-Zugang oder nutzen die Accounts von ihren gesetzlichen Erziehungsberechtigten, was vorerst nicht verwerflich ist. Jedoch kann die Nutzung ohne eine Sensibilisierung und Schulungen auch große Gefahren mit sich bringen. So steigt beispielsweise die Anzahl der Abhängigen, Suizidgefährdeten und psychisch Belasteten aufgrund von Medien und explizit Social-Media Konsum kontinuierlich an. Deshalb sollten Schulen in diesen Punkten die Familien/gesetzlichen Erziehungsberechtigten unterstützten. Hierzu sollten die Schüler*innen über die Gefahren und ihre Rechte, explizit ihre Rechte im Netz, aufgeklärt werden. Das wäre ganz im Sinne eines lebensweltorientierten Bildungs- und Erziehungsauftrages. Dies könnte zum Beispiel durch Workshops und Seminare für Schüler*innen geschehen. Schüler*innen sollen dabei eine gewisse Partizipation in Workshops und Seminaren erhalten.

 

Antrag 48/II/2021 Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU durchsetzen!

9.11.2021

Der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission müssen sofort Maßnahmen gegen Ungarn und Polen ergreifen, die sich im Laufe ihrer EU-Mitgliedschaft mehr und mehr zu Autokratien wandeln, während demokratische Elemente schwinden. Zu diesen Maßnahmen muss der sofortige Stopp sämtlicher Fördergelder an Ungarn und Polen im Rahmen des Rechtsstaatsmechanismus gehören. Außerdem muss die Aussetzung der Mitgliedsrechte – einschließlich der Stimmrechte – in einem gemeinsamen Artikel-7-Verfahren gegen beide Mitgliedstaaten ohne gegenseitige Veto-Möglichkeiten erfolgen. Daneben sind Vertragsverletzungsverfahren zu allen Missständen in den beiden Ländern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzustrengen sowie Vertragsänderungen zu prüfen, die ähnliche Entwicklungen in Zukunft verhindern.

 

Ziel der Maßnahmen muss die Rückkehr Polens und Ungarns zu den europäischen Werten Demokratie, Einhaltung der Menschenrechte, Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit sein. Hierzu gehört die Unabhängigkeit der Medien und der Justiz sowie die Integrität der Verwaltung einschließlich gegensätzlicher Personalentscheidungen der letzten Jahre. Begangenes Unrecht und Verbrechen wie beispielsweise politische Korruption müssen konsequent verfolgt werden. Die Sanktionen müssen aufrechterhalten werden, bis die Ziele erreicht sind.