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Antrag 140/II/2022 Trans* liberation now: Für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz!

10.10.2022

Das geplante Selbstbestimmungsgesetz ist ein großer Fortschritt für die Selbstbestimmung von trans* Menschen. Nach einem jahrelangen Kampf wird das entwürdigende TSG endlich abgeschafft. Bereits 1993, 2005, 2006, 2008 und 2011 wurden Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt. Die Reform kommt also viel zu spät.

 

Auch das vorgestellte Eckpunktepapier geht an einigen Stellen nicht weit genug. Vor allem Minderjährigen hilft es nicht zu ihrem Recht auf Selbstbestimmung. Sie sind in weiten Teilen auf die Gunst ihrer Sorgeberechtigten angewiesen. Dies mag in Familien mit einer liberalen Haltung funktionieren, aber wir wissen, dass dies bei weitem nicht in jedem Haushalt der Fall ist.

 

Sorgeberechtigte, die nicht akzeptieren, dass ihr Kind trans* ist, sollen laut Eckpunktepapier die Möglichkeit haben, ihren Kindern bis zum 14. Lebensjahr den Zugang zu echter Selbstbestimmung gänzlich zu verwehren. Von 14 bis 18 können sie zwar durch ein Familiengericht überstimmt werden, aber es fehlen klare Anhaltspunkte, unter welchen Voraussetzungen das geschehen kann.

 

Warum die Kompetenzen des Familiengericht in diesem Fall überhaupt durch eine Altersgrenze eingeschränkt werden, ist nicht nachvollziehbar – schließlich kann das Familiengericht im Regelfall des § 1666 Absatz 3 Nummer 5 Bürgerliches Gesetzbuch altersunabhängig Erklärungen der Sorgeberechtigten ersetzen, wenn das Kindeswohl es erfordert.

 

Außerdem bleibt in den Eckpunkten unklar, wie das familiengerichtliche Verfahren eingeleitet wird. Es ist gut denkbar, dass trans* Kinder und Jugendliche mit einem unübersichtlichen Verfahren alleingelassen und in die Zwangslage gebracht werden, ihre eigenen Sorgeberechtigten verklagen zu müssen.

 

Das können wir so nicht hinnehmen. Auch Minderjährige müssen ein Recht auf Selbstbestimmung erhalten. Niemand darf gezwungen werden, in einem Geschlecht zu leben, dem er*sie sich nicht zugehörig fühlt. Kinder und Jugendliche sollten die Möglichkeit bekommen, selbst ihre Erklärung beim Standesamt abzugeben. Falls ihre Sorgeberechtigten dem Wunsch nicht zustimmen, sollten Minderjährige keine Sorge haben müssen, die eigenen Sorgeberechtigten verklagen zu müssen. Daher wollen wir, dass das Standesamt selbst das Familiengericht einschaltet. Vorherige Schulungen von richterlichem Personal, eine mit der Situation und den Bedürfnissen von trans* Menschen vertraute Verfahrensbetreuung sowie ein umfassendes Beratungsangebot sollen den Schutz des Kindes sicherstellen.

 

Um das Verfahren möglichst niedrigschwellig zu gestalten, sollen trans* Menschen ihren Antrag bei jedem Standesamt einreichen können. Außerdem wollen wir sicherstellen, dass das Selbstbestimmungsgesetz von allen Menschen in Anspruch genommen werden kann, unabhängig vom Pass. Es muss verhindert werden, dass Personen für die Anpassung von Namen und Geschlechtseintrag in ein Land reisen müssen, in dem sie möglicherweise verfolgt oder inhaftiert werden, oder Nachweise über die Regelungen in einem Heimatland beibringen müssen, zu dem sie möglicherweise gar keinen Bezug mehr haben.

 

Das Selbstbestimmungsgesetz selbst betrifft lediglich die Anpassung von Namen und Geschlechtseintrag, es hat also nichts mit medizinischen Maßnahmen zu tun. Dennoch ist der Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung ein wichtiger Teil von geschlechtlicher Selbstbestimmung. Selbstbestimmung darf aber keine Frage des Geldbeutels sein, sondern die gesetzlichen Krankenkassen müssen auch für solche Behandlungen zahlen. Das ist bislang leider nicht immer der Fall. Die Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ gibt einen guten Überblick, welche Behandlungen erforderlich sein können und somit auf jeden Fall von der Krankenkasse getragen werden sollten.

 

Zuletzt darf der Sport nicht außer Acht gelassen werden. Die vorgestellten Eckpunkte sehen vor, dass der organisierte Sport in eigener Zuständigkeit Regelungen zur Teilnahme von trans* Menschen trifft. Das greift leider zu kurz. So sehen die kürzlich vorgestellten Regelungen des Schwimm-Weltverbands zum Beispiel vor, dass trans* Frauen nur dann an Frauen-Wettbewerben teilnehmen können, wenn sie sich schon bis zum zwölften Lebensjahr oder mit Eintreten der Pubertät einer Hormontherapie unterzogen haben. Eine derart frühe Altersgrenze setzt trans* Mädchen in unverhältnismäßiger Form unter Druck, eine möglicherweise übereilte Entscheidung für eine Transition zu treffen. Solche Regelungen dürfen kein Vorbild für andere Sportarten sein.

 

Wir wollen ein echtes Selbstbestimmungsgesetz, das alle Menschen mitdenkt. Daher muss das Eckpunktepapier nachgeschärft werden, um auch eine Selbstbestimmung für Minderjährige und Menschen ohne deutschen Pass sicherzustellen und das Verfahren nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz niedrigschwellig und unbürokratisch gestaltet. Die Namensänderung ist für trans* Menschen bezüglich des Wohlbefindens etwas essenzielles und mit der eigenen Würde verbunden. Es dürfen dabei keine, auch keine kleinen, Hürden finanzieller Art entstehen. Wir begrüßen, dass das Bundesjustiz- und das Bundesfamilienministerium Eckpunkte für das im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vorgesehene Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt haben. Damit rückt die lange überfällige Abschaffung des sogenannten Transsexuellengesetzes endlich näher. Wir unterstützen ausdrücklich, dass die Anpassung von Vornamen und Geschlechtseintrag künftig in einem einfachen Verfahren vor dem Standesamt ohne vorherige Zwangsgutachten möglich sein soll.

 

Dennoch bleiben die Eckpunkte hinter einem echten Selbstbestimmungsgesetz zurück. Wir fordern deshalb die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für folgende Verbesserungen und Klarstellungen einzusetzen:

 

  • Die Erklärungen zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag müssen an jedem Standesamt abgegeben werden können. Es wäre nicht zumutbar, wenn Menschen nur für die Abgabe dieser Erklärung das Standesamt ihres Geburtsortes aufsuchen müssten.
  • Auch Menschen, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben, müssen das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen können. Die derzeit übliche Prüfung, ob das Recht des Heimatstaats eine vergleichbare Regelung kennt, verursacht unnötigen und zeitraubenden Bürokratieaufwand. Zudem kommt hinzu, dass in vielen Ländern trans* Menschen nach wie vor verfolgt und diskriminiert werden. Dass diese Transfeindlichkeit sie bis nach Deutschland verfolgt, ist nicht hinnehmbar.
  • Auch die Anpassung geschlechtsspezifischer Nachnamen soll in das Selbstbestimmungsgesetz aufgenommen werden. Wenn ein trans* Mensch einen Namen mit geschlechtsspezifischer Endung führt, wie es z.B. in nord- und osteuropäischen Ländern verbreitet ist, würde es andernfalls zu einer sinnwidrigen Diskrepanz zwischen Vor- und Nachnamen kommen.
  • Auch bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll das Familiengericht eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen können, wenn die Sorgeberechtigten die Zustimmung zur Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag verweigern. Im familiengerichtlichen Verfahren ist sicherzustellen, dass ein*e Verfahrensbetreuer*in bestellt wird, die mit der Situation und den Bedürfnissen von trans* Menschen vertraut ist.
  • Bei Minderjährigen ist das Verfahren altersunabhängig so zu gestalten, dass diese die Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag selbst abgeben können, wie es im Eckpunktepapier bereits für Minderjährige ab 14 Jahren vorgesehen ist.
  • Das Standesamt soll von Amts wegen das Familiengericht anrufen, wenn ein*e Minderjährige*r die Anpassung von Namen und Geschlechtseintrag verlangt und die Sorgeberechtigten auch nach Aufforderung durch das Standesamt keine Zustimmung erteilen.
  • Sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Familiengericht müssen verpflichtet sein, die Wünsche eines minderjährigen Kindes bezüglich des eigenen Namens und Geschlechtseintrags vorrangig zu berücksichtigen. Bei entsprechender Reife muss die Entscheidung in das Selbstbestimmungsrecht des Kindes fallen. Daher muss auch die Altersgrenze für eine eigenständige Entscheidung ohne Beteiligung der Sorgeberechtigten abgesenkt oder abgeschafft werden.
  • Ergänzend zum Offenbarungsverbot, das mit § 5 TSG bereits Teil der geltenden Rechtslage ist, ist eine ausdrückliche Regelung aufzunehmen, wonach Menschen nach Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag einen gesetzlichen Anspruch gegen private und öffentliche Stellen auf Ausstellung von Dokumenten, Zeugnissen und anderen Bescheinigungen mit den neuen Personendaten haben.

 

Das Selbstbestimmungsgesetz soll darüber hinaus nur Erleichterungen für die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag enthalten. Um die Lebenssituation von trans* Menschen wirksam zu verbessern, braucht es aber weitere Maßnahmen. Wir fordern deshalb die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für folgende zusätzliche Maßnahmen einzusetzen und diese zeitnah in die Wege zu leiten:

 

  • Um trans* Menschen zu unterstützen und in die Lage zu versetzen, ihr Selbstbestimmungsrecht in Anspruch zu nehmen, ist die in den Eckpunkten vorgesehene Stärkung von Beratungsangeboten besonders wichtig. Insbesondere für Minderjährige sind niedrigschwellige spezialisierte Anlauf- und Beratungsstellen auszubauen, abzusichern oder neu zu schaffen, die diese bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen und während des Verfahrens, das das Selbstbestimmungsgesetz vorsieht, begleiten können. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine qualifizierte Beratung ist zu prüfen. Weiterhin ist zu prüfen, ob Sorgeberechtigte von trans* Kindern zur Wahrnehmung einer Beratung verpflichtet werden können.
  • Eltern, die ihren Geschlechtseintrag haben ändern lassen, sind in der Geburtsurkunde des Kindes mit einer Bezeichnung einzutragen, die ihrem geänderten Geschlechtseintrag entspricht.
  • Wie vom Koalitionsvertrag gefordert müssen die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Das gilt auch für eventuell angeforderte Gutachten. Das Bundesministerium für Gesundheit muss zeitnah ein Konzept vorlegen, mit dem sichergestellt wird, dass trans* Menschen bei entsprechender ärztlicher Empfehlung einen Anspruch auf Kostenübernahme hinsichtlich der Behandlungen haben, die in der einschlägigen S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ empfohlen werden, welche unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung erarbeitet wurde. Ergänzend zu den geschlechtsanpassenden Operationen muss auch die Namenänderung für trans* Menschen beim Standesamt gebührenfrei sein.
  • Bezüglich der Teilnahme an Sportveranstaltungen und Wettkämpfen ist sicherzustellen, dass keine Regelungen getroffen werden, die trans* Sportler*innen ausschließen oder benachteiligen.

Antrag 208/II/2022 Mehr Klimaschutz durch mehr Gender Empowerment!

10.10.2022

Es ist uns bereits seit geraumer Zeit klar, dass die Folgen des Klimawandels in besonderem Maße FINTA treffen. Sie sind es nämlich, die während und nach Klimakatastrophen in besonderer Weise betroffen sind, da sie mit höherer Wahrscheinlichkeit sterben, weil sie sich um Angehörige und Kinder kümmern und deren Flucht mitorganisieren müssen bzw. diese nicht zurücklassen wollen oder können. Zudem wird ihnen, wie bei dem Bildungszugang im Allgemeinen, häufiger das Erlernen von Überlebenstechniken wie z.B. Schwimmen und Erstversorgung verweigert. Dies betrifft auch die Effektivität von Warnsystemen für diese Bevölkerungsgruppen. Außerdem können die Folgen des Klimawandels sowohl Beschleuniger für eine revisionistische Politik sein, die die Rechte von FINTA einschränkt, als auch Begünstigter für häusliche Gewalt oder sexualisierte Gewalterfahrungen auf der Flucht.

 

Jedoch lässt sich nicht nur eine Ungleichheit in Bezug auf die Folgen des Klimawandels beobachten, sondern ebenfalls in der Entwicklung und Umsetzung von Lösungsstrategien. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass ein höherer FINTA-Anteil und mehr Diversität in Entscheidungsgremien und Führungspositionen einen positiven Einfluss auf dem Weg zu einer klimaneutralen Gesellschaft haben. Neben einer feministischen Außenpolitik brauchen wir also auch ganz klar eine dezidiert feministische Klimapolitik. Auch wenn Erdbeben, Dürren und Überschwemmungen nicht per se genderspezifisch sind, müssen wir die weitreichenden Folgen und Nachwirkungen beachten, um die Notwendigkeit von feministischen Perspektiven im Klima-Kontext herauszustellen.

 

Die heutige Datenlage zeigt eindeutig positive Korrelationen zwischen dem Global Gender Gap Index oder dem Gender Inequality Index und dem Environmental Performance Index. Kurz gesagt: Wie gerecht oder ungerecht Länder in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter sind, beeinflusst entschieden, welchen positiven oder negativen Beitrag die Klimapolitik des Landes für die ganze Welt hat.  In einem Zeitraum von 30 Jahren konnte gezeigt werden, dass eine Erhöhung des Women’s Political Empowerment Index um einen Punkt mit einer Reduktion der CO2-Emissionen von über 11% einher ging. Diese persönliche Korrelation erklären wissenschaftliche Studien dadurch, dass

 

  1. Länder mit hohem parlamentarischen FINTA-Anteil eher internationale Umweltabkommen ratifizieren
  2. FINTA gewöhnlich ressourcenschonender und emmissionsärmer produzieren und
  3. FINTA durchschnittlich einen kleineren ökologischen Fußabdruck haben als Männer.

 

Wir als Jusos sind ebenfalls der Meinung, dass die Emanzipation von FINTA und die Bekämpfung des Klimawandels in geeigneten Bereichen für Lösungsstrategien kombiniert werden können und sollten.

 

Wir fordern daher, dass in der deutschen Klimapolitik Gender Empowerment und Diversity Bestandteil der Strategie zur Bekämpfung anerkannt und gefördert werden. Das soll sich insbesondere in der Kommunikation zur Öffentlichkeit und in der Verteilung von finanziellen Mitteln und in öffentlichen Vergaben äußern.

Antrag 83/II/2022 Vorschläge der EU-Bürger*innen nicht in der Schublade verstauben lassen - Ergebnisse der Zukunftskonferenz jetzt umsetzen!

10.10.2022

Am 10. März 2021 unterschrieben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam die Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas, um einen neuen Prozess zur Auseinandersetzung mit der Zukunft der Europäischen Union und ihrer Institutionen in die Wege zu leiten. Die ursprünglich im Frühling 2019 vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron vorgeschlagene Idee zur Konferenz wurde im Sommer 2019 offiziell von der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen als Teil ihrer politischen Schwerpunkte dem Europäischen Parlament vorgestellt und startete – durch die Corona-Pandemie um ein Jahr verspätet – am 9. Mai 2021.

 

Die Jahre vor und während der Konferenz waren von unterschiedlichen Krisen geprägt. Sowohl die Finanz-, Euro- und Schuldenkrisen ab 2007, die gescheiterte gemeinsame EU-Asylpolitik im Sommer 2015, das Referendum Großbritanniens zum Austritt aus der EU im Jahr 2016, seit Anfang 2020 die COVID-19-Pandemie, Russlands Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 sowie die immer extremer werdenden Auswirkungen der Klimakrise haben die Frage aufgeworfen, ob die EU dazu in der Lage ist, diesen enormen Herausforderungen gerecht zu werden. Durch die Konferenz sollte ein Raum für Diskussionen geschaffen werden, um Vorschläge aus der Bevölkerung der EU-Mitgliedsstaaten zu erhalten und den Bürger*innen eine Stimme zu geben.

 

Die Ziele der Konferenz waren sehr breit gesteckt: die Teilnehmenden diskutierten über mehrere Monate in verschiedenen Formaten und Konstellationen zu den Themen Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit, Beschäftigung, Demokratie in Europa, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit, Klimawandel, Umwelt, Gesundheit, Europa in der Welt sowie Migration. Mit dem Abschlussbericht, der am 9. Mai 2022 vorgestellt wurde, sollten die Ergebnisse des gesamten Prozesses zusammengefasst und sichergestellt werden, sodass die entwickelten Ideen der Konferenz der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament zur weiteren politischen Beratung, Diskussion und Beschlussfindung vorgelegt werden können. Die Konferenz war eine bisher einmalige Möglichkeit, in der Geschichte der EU sich als Bürger*in an der Gestaltung der EU zu beteiligen. Über 50.000 Teilnehmer*innen haben ihre Ideen auf Veranstaltungen oder auf der digitalen Plattform geteilt und mehr als 800 zufällig ausgewählte Europäer*innen haben daraus 49 Vorschläge und mehr als 320 Maßnahmen zu neun Themen erarbeitet.

 

Die Umsetzbarkeit und politische Erwünschtheit der Vorschläge sowie die Frage, ob für die jeweiligen Vorschläge eine Änderung der EU-Verträge erforderlich ist oder nicht, stellen nun nach Veröffentlichung des Abschlussberichts die wesentlichen politischen Streitpunkte dar. Bis auf 13 Vorschläge ist es möglich alle anderen Ideen, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Zukunftskonferenz innerhalb der geltenden EU-Gesetzgebung und des geltenden EU-Vertrags von Lissabon umzusetzen. Dazu zählen vor allem Vorschläge zu höherer Transparenz und effektiverer Öffentlichkeitsarbeit der EU-Institutionen, mehr sichtbare Bürger*innenbeteiligung, effektivere Marktregulierung und Verbraucher*innenschutz, stärkere und gezieltere Förderung und Ausbau von erneuerbaren Energien, die Schärfung von Klimaschutzgesetzen, die Entwicklung einer gemeinsamen Energieunion und gesamteuropäischer Energienetze, stärkere Finanzmarktregulierung, eine humanitäre und gesamteuropäisch koordinierte Migrationspolitik sowie schärfere Arbeitsschutzgesetze und eine Entwicklung zur Sozialunion. Einige der Vorschläge (vor allem Marktregulierungen und die Öffentlichkeitsarbeit der EU) sind sofort per Anpassung existierender Verordnungen und Regulierungen realisierbar, andere (wie beispielsweise eine gemeinsame humanitäre Migrationspolitik) sind zwar theoretisch ohne Vertragsänderung umsetzbar, unter dem Damoklesschwert der Einstimmigkeit im Rat jedoch wegen konservativen und rechtspopulistischen Vetos politisch kaum umsetzbar.

 

Die Vorschläge der Zukunftskonferenz, die eine Vertragsänderung voraussetzen, sind im Wesentlichen die Abschaffung der Einstimmigkeit in allen, bzw. umfassenden Politikbereichen und dessen Ersetzung durch Entscheidungen mittels qualifizierter Mehrheit, eine gemeinsame europäische Steuer- und Finanzpolitik, die Einführung europaweiter Referenden, eine weitere Föderalisierung der EU inklusive der Bestärkung des Europäischen Parlaments als vollwertige gesetzgebende Kammer mit Initiativrecht sowie die Umbenennung von EU-Institutionen zur besseren Verständlichkeit. Am 9. Juni hat das Europäische Parlament – mit einer klaren Mehrheit von 355 Stimmen – eine Entschließung angenommen, in der der Europäische Rat aufgefordert wird, das Verfahren zur Überarbeitung der EU-Verträge einzuleiten. Unter den Mitgliedstaaten gibt es derzeit zwei Blocks: einen Block für einen Verfassungskonvent und einen Block gegen jegliche Form von Vertragsänderungen.

 

Dieser Antrag hat nicht zum Ziel eine umfassende Forderungsliste aufzustellen, welche EU-Reformschritte wir unterstützen und welche nicht. Es gibt bereits eine umfassende Vielzahl an Beschlüssen aus der jüngeren Vergangenheit, die genau formulieren, wie wir uns die Europäische Union vorstellen, welche kurzfristigen Reformschritte wir fordern, welche grundsätzlichen Vertragsänderungen wir für unsere Vision der Vereinigten Staaten von Europa für notwendig halten und wie eine solche Union fußend auf den Grundprinzipien des demokratischen Sozialismus in Abgrenzung zum europäischen neoliberalen Wirtschaftsprojekt des 20. Jahrhunderts und der frühen 2000er Jahre auszusehen hat. Dieser Antrag hat zum Ziel, all diese Forderungen zu bekräftigen und angesichts der aktuellen Diskussion rund um die Zukunftskonferenz und wie mit ihren Ergebnissen umzugehen ist, einen Impuls zu senden: die Zeit für eine grundlegende Neuordnung der EU – inklusive Verfassungskonvent – ist jetzt!

 

Denn neben den vielen Krisen der letzten Jahre unterstreicht eine andere aktuelle Entwicklung gerade noch zusätzlich, warum eine solche Neuordnung notwendig ist: die wiederbelebte Debatte um die Erweiterung der EU. Im Zuge des russischen Krieges haben die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien EU-Mitgliedsanträge gestellt. Die Länder des Westbalkans (Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina und Serbien) sehen ihre Beitrittsambitionen infolgedessen ebenfalls mit neuem Leben gefüllt. Wie schwierig es ist, unter der Maßgabe der Einstimmigkeit in einer zunehmend politisch polarisierten EU, in der vor allem Ungarn und Polen von ihrem Vetorecht bei allen nur annähernd progressiv erscheinenden Politikvorschlägen großzügig Gebrauch machen, effektiv Politik zu machen, erleben wir derzeit bereits stark. Möchte die EU mittelfristig ihre Anzahl an Mitgliedsstaaten auf deutlich mehr als 30 erweitern, wird eine zumindest Teil-Abschaffung der Einstimmigkeit und eine deutliche Vertiefung und Weiterentwicklung gemeinsamer Politikbereiche unausweichlich. Will eine erweiterte EU überleben, muss sie sich weiterentwickeln.

 

Nur mit einem Verfassungskonvent können die Ergebnisse der Zukunftskonferenz ernst genommen und die tatsächlich notwendigen Reformen für das Fortbestehen der EU erzielt werden. Insbesondere die Abschaffung der Einstimmigkeit im Rat und die Aufwertung des Europäischen Parlaments zu einer tatsächlichen Gesetzgebungskammer sind dafür unabdingbar. Der Umgang mit den Ergebnissen der Zukunftskonferenz ist auch für die Demokratie in Europa und der Akzeptanz der EU bei den europäischen Bürger*innen von hoher Bedeutung. Die Zukunftskonferenz ist mit dem Ziel gestartet, die Bürger*innenbeteiligung in der EU zu stärken. Angesichts der weit verbreiteten Ansicht, dass die EU keine ausreichende demokratische Legitimation besitzt und daher unter einem Demokratiedefizit leidet, wäre es ein fatales Signal, wenn die Ergebnisse der Zukunftskonferenz und damit die Forderungen der europäischen Bürger*innen zu keinen konkreten Änderungen führen und stattdessen keine Beachtung finden. Zudem hat sich die Bundesregierung bereits in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass die Konferenz zur Zukunft Europas in einen verfassungsgebenden Konvent münden sollte.

 

Deswegen fordern wir:

 

  • Die Bundesregierung soll die Einberufung eines europäischen Verfassungskonvent unterstützen und sich im Europäischen Rat aktiv dafür einsetzen. Das Fenster, das sich gerade für tatsächlichen politischen Fortschritt in Europa geöffnet hat, darf nicht ungenutzt bleiben!
  • Im Rahmen eines Verfassungskonvents soll die Bundesregierung die für die Umsetzung der Forderungen der Zukunftskonferenz erforderlichen Vertragsänderungen unterstützen. Dazu zählen insbesondere die Abschaffung der Einstimmigkeit sowie die Aufwertung des Europäischen Parlament zu einer tatsächlichen Gesetzgebungskammer mit Initiativrecht.
  • Alle weiteren Vorschläge der Zukunftskonferenz, die keiner Vertragsänderung bedürfen und sich mit den Forderungen einer vertieften Europäischen Union im Sinne der demokratisch-sozialistischen Vision der Vereinigten Staaten von Europa decken, sollen schnellstmöglich umgesetzt werden. Dazu zählen insbesondere die Vorschläge zu einem effektiven gesamteuropäischen Arbeitsschutz, dem Ausbau von Rechten europäischer Betriebsräte und europäischer Gewerkschaften, einer gemeinsamen Sozial- und Fiskalunion, einer gemeinsamen Energieunion sowie effektive Regulierungen des Finanzmarktes und der Beschränkung der Marktmacht von Großkonzernen.
  • Damit die Konferenz zur Zukunft Europas keine einmalige Beteiligungsmöglichkeit bleibt, muss sich die Bundesregierung für eine regelmäßige Austragung der Konferenz einsetzen.

Antrag 85/II/2022 Neustart in der Westbalkanpolitik: Wo ein Wille, da auch ein Weg!

10.10.2022

Spätestens seit Beginn des russischen Angriffskriegs ist klar: Europa muss enger zusammenwachsen, um handlungsfähig zu bleiben. Die Europäische Union muss die Beziehung zu ihren europäischen Nachbarstaaten überdenken und inklusiver gestalten. Daher ist es ein außerordentlich begrüßenswerter Schritt, die Ukraine und Moldau als Beitrittskandidaten zur EU anzuerkennen und nun auch formelle Gespräche im Rahmen von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien zu führen. Diese Solidarität ist jetzt ein wichtiges Zeichen!

 

Was uns diese Entwicklungen aber auch gezeigt haben: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Diesen Willen brauchen wir auch verstärkt in anderen Teilen des Westbalkans und Europas.  Putins imperialistische geopolitische Ziele enden nicht an ukrainischen Staatsgrenzen. In Moskau wird daran gearbeitet, dem Einfluss der NATO und der EU in Südosteuropa entgegenzuwirken und im Visier Putins ist dabei vor allem der Westbalkan, welcher die Region des ehemaligen Vielvölkerstaats Jugoslawiens sowie Albaniens umfasst: Albanien, Bosnien und Herzegowina (BiH), Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Auch Kroatien und Slowenien gehören zum Westbalkan, werden aber seit ihrem Beitritt zur EU gesondert betrachtet.

 

1991 begann der Vielvölkerstaat Jugoslawien zu zerfallen, nachdem sich mehrere Staaten unabhängig machten. In BiH brach daraufhin ein verheerender Krieg aus, der auch den Völkermord von Srebrenica umfasste und auch zwischen Serbien und dem Kosovo kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen.

 

Heute ist der Westbalkan wieder in einer Phase der Destabilisation: Nationale Interessen werden vor regionaler Einigkeit verfolgt; BiH droht durch separatistische Bewegungen zu zerbrechen; Perspektivlosigkeit belastet die Bevölkerung und vor allem die Jugend vor Ort. Weit vorne auf der internationalen Bühne und mitten im Geschehen ist dabei kein geringerer als der Kreml, der den Westbalkan als nächsten Krisenherd für seine Machtspiele anvisiert hat. Denn der Westbalkan ist eine komplexe, aber überaus wichtige geopolitische Region.

 

Seit Jahren weitet Russland seinen Einfluss auf die Länder des Westbalkans aus mit dem Ziel, diese politisch zu destabilisieren und die europäische Integration und NATO-Annäherung dieser Staaten zu blockieren. Beispiele hierfür sind Geheimdienstoperationen, Anschlagspläne gegen Oppositionelle und gezielte Cyberangriffe gegen demokratische und zivilgesellschaftliche Organisationen.  Neben militärischen Mitteln bedient sich die russische Regierung auch “soft power” Instrumenten, wie Desinformation, den Austausch über die serbisch bzw. russisch-orthodoxe Kirche und wirtschaftliche Abhängigkeiten. Die Abhängigkeit von Russland zeigt sich auch daran, dass Serbien und BiH sich geweigert haben, die Sanktionen der EU gegen Russland nach dessen Einmarsch in die Ukraine mitzutragen. Die Rolle Russlands liegt dabei in der Funktion als Gegenpol zur EU, indem Russland aktiv anti-europäische Sentiments und nationalistische Parteien unterstützt, die mit ethnopolitischen Ideologien für gesellschaftliche und politische Instabilität in den Staaten des Westbalkan sorgen.

 

Im besonderen Fokus Moskaus stehen dabei vor allem zwei Staaten, die von kontinuierlichen und tiefgreifenden Krisen geprägt sind und dessen Beziehungen zu der EU bisher am schwächsten voranschreiten: Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Kosovo.

 

BiH besteht seit dem Ende des blutigen Krieges durch den Friedensvertrag von Dayton von 1995 aus zwei teilautonomen Entitäten: Die mehrheitlich von ethnischen Serb*innen bewohnte Republika Srpska, sowie die Föderation BiH, welche wiederum zu rund 75% von Bosniak*innen und zu 20% von Kroat*innen besiedelt ist. Bis heute ist das Land von einer innenpolitischen Krise geprägt und ethnische Konflikte überdauern sowohl in der Zivilgesellschaft, als auch an der politischen Spitze des Landes. Haupttreiber dieser Konflikte ist der serbische Vertreter im Staatspräsidium, Milorad Dodik, der im Herbst 2021 die Abspaltung der Republika Srspka vom restlichen Teil Bosnien-Herzegowinas durch die Blockade und Boykottierung zentraler Staatsinstitutionen, dem Austritt aus dem bosnischen Steuer- und Justizsystem und den Aufbau einer eigenen Armee ankündigte. Neben seinen völkerrechtswidrigen Sezessionsbestrebungen leugnete er offen den Völkermord von Srebrenica, proklamiert offen nationalistische Ansichten, die mit der Abwertung anderer einhergehen und sein Ziel, die „Wiedervereinigung aller Serben in einem Groß-Serbien“ erreichen zu wollen, obwohl dies ein klarer Verstoß gegen die Verfassung und den Friedensvertrag von Dayton ist. Als Antwort darauf hat die Bundesregierung und allen voran Außenministerin Annalena Baerbock Sanktionen der EU gegen Dodik gefordert, etwaige Pläne sind aber bisher noch nicht umgesetzt und werden seitens Dodik auch eher belächelt.

 

Doch auch auf bosnisch-kroatischer Seite kommt es zu Destabilisierungsversuchen: Der kroatische Nationalist und Vorsitzende der kroatisch-rechts-nationalistischen Partei HDZ-BiH, Dragan Covic, fordert die Gründung einer weiteren Entität, der sogenannten „Herceg-Bosna“, ein Pseudo-Staat, welcher 1992 ausgerufen wurde, jedoch nicht im Vertrag von Dayton festgeschrieben wurde. Covic arbeitet derweil daran, die Region unabhängiger zu machen, um ein neo-faschistisches Kleinkroatien zu etablieren, welches an das Mutterland angegliedert werden soll. Um diesem Schritt näher zu kommen, forderte er im Sommer dieses Jahres eine Wahlrechtsreform, welche ihm und seiner Partei eine Dauerkarte für die bosnische Regierung verleihen würde, sodass die HDZ jegliche staatlichen Prozesse blockieren könnte, wie sie es bereits in der Föderation BiH seit vier Jahren tut.

 

Dodik und Covic stehen für Nationalismus, Faschismus, Rassismus, Despotismus und Sezessionismus und tun alles in ihrer Macht Stehende, um die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in BiH auszuhebeln! Dabei werden sie von Kroatien und Serbien unterstützt. So unterstützt die serbische Regierung unter Aleksandar Vucic die Sezessionsbestrebungen der Republika Srpska mit dem Ziel eines “Großserbiens”, obwohl es das Abkommen von Dayton mitunterzeichnet hat. Daneben nutzte die ultranationalistische kroatische Regierung Kanäle der Europäischen Union, vor allem durch den EU-Erweiterungskommissar Oliver Varhelyi, um die eigenen nationalen Interessen zu verfolgen und beteiligt sich an dem Plan, die Entität “Herceg-Bosna” zu etablieren. Nicht zuletzt versucht die kroatische Regierung die Wahlrechtsreform in BiH durchzusetzen und drohte unlängst eine Blockade des NATO-Beitritts Schwedens und Finnlands an, sollte es keine Wahlrechtsreform nach eigenen Vorstellungen in Bosnien-Herzegowina geben.

 

Auch der Kreml nutzt alle Möglichkeiten aus, die innenpolitische Lage in BiH im Zusammenspiel mit Kroatien und Serbien weiter zu destabilisieren: Denn Russland sorgte unter anderem dafür, dass der Hohe Repräsentant Christian Schmidt seinen Rechenschaftsbericht zu der Lage in Bosnien und damit zu den ethnopolitischen Krisen vor dem Weltsicherheitsrat nicht präsentieren konnte, wodurch aktiv das Bewusstsein für die Sezessionsbestrebungen Dodiks durch die Unterstützung Serbiens und Kroatiens gezielt vor der internationale Staatengemeinschaft geschwächt werden sollte. Zudem äußerte sich der russische Botschafter Igor Kalabuchow im März 2022 in Sarajevo zu einem möglichen NATO-Beitritt von BiH und sagte zwar, dass es eine interne Angelegenheit des Landes sei, die Reaktion Russlands jedoch nicht und Moskau bereits am Beispiel der Ukraine gezeigt habe, was es erwarten werde. Auch wird befürchtet, dass der Kreml bei der Weiterführung der Abspaltungsversuche der Republika Srpska dessen Unabhänigkeit anerkennt, wie er es bei den Regionen Donezk und Luhansk getan hat.

 

Fest steht: Die Souveränität und territoriale Integrität von BiH ist gefährdet und es bedarf einer internationalen Kraftanstrengung, um die Fehler aus den 90er Jahren nicht erneut zu begehen! Die EU steht in der historischen Verantwortung und in der Pflicht, Sanktionen gegen Dodik und Covic, sowie ihre Parteien zu verhängen, um sie daran zu hindern, den sezessionistischen Kurs weiterzuführen und um die territoriale Integrität Bosniens zu bewahren!

 

Wir brauchen zudem eine starke EU, die ihren Versprechen einer sicheren Beitrittsperspektive gerecht wird und die Hürden des Beitrittsprozesses endlich an die politischen Realitäten auf dem Westbalkan anpasst! BiH gilt bereits seit 2003 als potentieller Beitrittskandidat, hat 2016 einen EU-Beitrittsantrag gestellt und nicht zuletzt im Oktober 2021 stellte die Europäische Kommission einen großen Fortschritt bei der Umsetzung der von ihr festgelegten Reformprioritäten fest und forderte BiH daraufhin auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um eine Chance auf den Beitrittskandidatenstatus zu bekommen. Der Ukraine wurde derweil am 23. Juni 2022 offiziell der Kandidatenstatus zum EU-Beitritt zugesprochen. Diesen Schritt befürworten wir ausdrücklich. Es lässt sich jedoch nicht ignorieren, dass BiH in allen Beitrittskriterien, wie etwa zur Korruptionsbekämpfung und der Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Pressefreiheit und der wirtschaftlichen Freiheit, größere Fortschritte erzielt hat, als die Ukraine. Trotz dieser ganzen Bemühungen und Errungenschaften ist der offizielle Beitrittskandidatenstatus für BiH dem Land bis heute verwehrt geblieben, was nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass der Westbalkan grundsätzlich weniger Unterstützung erhält, als andere Länder bisher und sich die Beitrittsprozesse dieser Region insgesamt schwieriger gestalten. Denn nach den Erweiterungsrunden von 2004 und 2007 und den Schwierigkeiten durch die Finanz- und Euro-Krise wurde die West-Balkan-Erweiterung zunehmend weniger wichtig, bis der Prozess schließlich einschlief. Zudem haben die Mitgliedsstaaten beschlossen, die Kriterien für den Beitritt zu verschärfen und den Prozess komplexer für Bewerber zu machen – schließlich wollte man die Fehler der vorherigen Runden vermeiden. Die EU ist mitverantwortlich für die Destabilisierung der Region. Dabei lässt sich vor allem aus den Erfahrungen und den Erkenntnissen der bisherigen europäischen Geschichte festhalten, dass eine glaubwürdige EU-Perspektive zur Stärkung liberal-demokratischer Kräfte führt und Reformprozesse positiv vorantreiben kann und hier ein Handlungsauftrag der EU besteht!

 

Doch nicht nur BiH ist von einer immensen Instabilität geprägt, sondern auch die Republik Kosovo, die sich im Jahr 2008 als damalige Provinz der Republik Serbien völkerrechtskonform unabhängig erklärte. Seitdem gilt der Kosovo lediglich als potentieller Beitrittskandidat und bemüht sich um die Stärkung und Sicherung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen. Die EU beteiligte sich an diesen Prozessen unter anderem durch die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Aussicht auf einen EU-Beitritt der Republik Kosovo im Jahr 2015. Dabei konnte der Kosovo bereits Erfolge in den Reformbemühungen erzielen, wie etwa die vollständige Umsetzung der wesentlichen Eckpfeiler für eine Visaliberalisierung, Fortschritte im Justizwesen und der Gewährleistung und Achtung von Menschenrechten.

 

Innenpolitisch steht der Kosovo jedoch vor erheblichen Herausforderungen, was sich nicht zuletzt in häufigen Regierungswechseln in der Republik zeigt. So kam es in den vergangenen zwei Jahren zu mehreren Regierungswechseln aufgrund von Misstrauensanträgen, gerichtlichen Interventionen zur Regierungsbildung sowie dessen Annullierung aufgrund unzulässiger Stimmabgaben und einer vorgezogenen Wahl im Februar 2021.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Dynamik in der europäischen Erweiterungspolitik kündigte die Regierung an, Ende des Jahres einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft zu stellen. Im Mai 2022 stellte die Republik Kosovo zudem einen Antrag auf Mitgliedschaft im Europarat. Jedoch reagierte Serbien mit starken Worten auf den Antrag sowie auf mögliche EU- und Natobeitrittsgesuche mit der Drohung, dass die serbische Regierung ihre “Zähne zeigen” würde.

 

Denn seit der kosovarischen Unabhängigkeit herrscht ein andauernder Konflikt mit Serbien, der die Eigenstaatlichkeit des Kosovos gemeinsam mit Russland und weiteren Mitgliedern des Europarats nicht anerkennt, darunter auch Spanien, Rumänien, Griechenland, Zypern und die Slowakei. Die Spannungen zwischen beiden Republiken erreichten ihren Höhepunkt zuletzt wegen Konflikten an den Grenzübergängen aufgrund der geplanten Nichtanerkennung serbischer Personaldokumente und KfZ-Zeichen durch die kosovarische Regierung, wobei diese Regelungen zuvor von der serbischen Regierung eingeführt wurden.

 

Das Problem der fehlenden Anerkennung des Kosovos wirkt dabei auch in andere Bereiche fort: Denn die EU rief ein moderiertes Dialogformat zwischen Serbien und dem Kosovo ins Leben, mithilfe dessen die Beziehungen beider Staaten normalisiert werden und in ein rechtsverbindliches Normalisierungsabkommen münden sollten. Prämisse ist dabei, dass sich die Beziehungen zwischen dem Kosovo und Serbien erst normalisieren müssen, bevor ein EU-Beitritt beider Staaten möglich ist. Bisher konnte der Dialog jedoch nicht voranschreiten. Ohne internationale Anerkennung des Kosovos wird es nicht nur unwahrscheinlicher, dass das Land eine echte EU-Beitrittsperspektive hat. Auch für eine Mitgliedschaft in der UNO muss die Souveränität und Unabhängigkeit des Kosovos international geklärt sein.

 

Bis heute steht dem aber auch das UN-Vetorecht Russlands im Sicherheitsrat entgegen, mit dem es versucht, die Versuche des Kosovos um die Anerkennung der Eigenstaatlichkeit und der UN-Mitgliedschaft zu untergraben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Verschärfungen zwischen dem Kosovo und Serbien sicherte Dimitri Peskow, Sprecher des Kremls, die volle Unterstützung für Serbien zu. Staaten wie Serbien und Russland versuchen, den dysfunktionalen Status Quo des Westbalkan zu wahren, veraltete Herrschafts- und Territorialansprüche über souveräne und demokratische Staaten zu erheben und den Westbalkan zu destabilisieren. Das kann nicht sein! Deshalb begrüßen wir die bereits erzielten Errungenschaften des Kosovos hinsichtlich der Reformbemühungen zu einem rechtsstaatlichen, demokratischen und menschenrechtsachtenden Staat sowie die Bekämpfung von Kriminalität und Korruption und unterstützen den Antrag der Republik Kosovo für die Mitgliedschaft im Europarat. Zudem begrüßen wir, dass die Bundesregierung ihre Unterstützung des Kosovos ausdrücklich zusagt.

 

Um sowohl in BiH und auch im Kosovo für Stabilität zu sorgen, bedarf es hier vor allem der Präsenz von NATO-Friedenstruppen. In beiden Fällen hat sich die Bundesrepublik in der Vergangenheit an Friedensmissionen der NATO-Sicherheitsgruppen EUFOR Althea und KFOR beteiligt, stellte die Beteiligung an der EUFOR Althea Mission jedoch 2012 ein. Doch auch vor dem Hintergrund der geopolitischen Machtspiele Russlands nach dem Angriff auf die Ukraine kam es hier zur erneuten Beteiligung Deutschlands an der Friedensmission durch die Entsendung von bis zu 50 Soldat*innen. Im Mai 2022 verlängerte das Bundeskabinett zudem das Mandat für den unbefristeten Sicherheitseinsatz KFOR im Kosovo mit Zustimmung des Bundestages bis zum Juni 2023. Aufgrund der aktuellen und andauernden Spannungen zwischen den Republiken Serbien und Kosovo hat sich die NATO zudem dazu bereit erklärt, von ihrem Beobachterstatus abzuweichen und im Rahmen des KFOR-Mandats einzugreifen, sofern die Stabilität des Kosovos gefährdet sein sollte.

 

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Entscheidung der Bundesregierung zur Wiederaufnahme des EUFOR Althea Mandates vom 7. Juli 2022 zur Stabilisierung Bosniens, blicken jedoch mit großer Sorge auf die anstehende Abstimmung im UN-Sicherheitsrat zur Verlängerung des EUFOR-Mandates im November und befürchten ein Veto Russlands. Eine solche Blockade würde fatale Auswirkungen auf die innere Stabilität Bosnien-Herzegowinas haben und den Sezessionsbestrebungen Dodiks weiterzuspielen. Dies gilt es zu verhindern.

 

Es lässt sich insgesamt festhalten, dass die anhaltenden Destabilisierungsversuche im Westbalkan ein massives Sicherheitsrisiko für die EU darstellen und ohne weiteres Zutun der EU in einem Flickenteppich autokratischer Systeme auf dem Westbalkan münden werden. Denn was sich in jüngster Zeit beobachten ließ, war ein Wiedererstarken Russlands in der Region, das nur möglich wurde, weil die EU ihren Blick zu lange nach Innen richtete, anstatt sich mit den Versprechen einer realistischen europäischen Zukunft im Westbalkan auseinanderzusetzen. Der Kreml konnte sich so als wichtiger Partner, als eine Alternative zur europäischen Zukunft inszenieren und den Westbalkan so als Schachbrett für seine geopolitischen Ziele nutzen. Liberal-demokratische Kräfte werden gezielt geschwächt und die EU kann und darf hier nicht länger zuschauen. Wir haben vor allem gesehen, dass Putins Strategie in der Zusammenarbeit mit autokratischen und populistischen Kräften in der Region liegt und Staaten wie Serbien und Kroatien sich hier eindeutig als politische Verbündete entblößt haben, die im Vergleich zu anderen Westbalkanstaaten in puncto der von Europa vertretenen Werte nicht weiter entfernt sein könnten. Deshalb müssen wir jetzt klare Kante zeigen und dem Kreml sowie verbündeten Staaten signalisieren, dass wir geschlossen hinter den demokratischen Kräften des Westbalkans stehen, welcher eine echte europäische Zukunft verdient und für ein vereintes, multiethnisches und rechtsstaatliches politisches und gesellschaftliches System einsteht.

 

Wir fordern daher von der SPD-Bundestagsfraktion, der Bundesregierung und den SPD-Abgeordneten im Europaparlament:

 

  1. sich entschieden und klar gegen jegliche separatistischen Bewegungen, Kriegsdrohungen oder Maßnahmen, die die innere staatliche Ordnung in BiH gefährden, zu stellen und sich aktiv gegen äußere Einmischungen durch kroatische und serbische Vertreter*innen zu positionieren.
  2. eine Neuausrichtung der Beziehungen zu Serbien und Kroatien aufgrund der anhaltenden Versuche, die territoriale Integrität in BiH zu zerschlagen, zu gestalten
  3. vor diesem Hintergrund die Verurteilung der sezessionistischen Politik Milorad Dodiks und Dragan Covics und die Verhängung von Sanktionen gegen alle politischen Vertreter*innen, die die Sezessionsbestrebungen fördern
  4. auf europäischer und internationaler Bühne die Verherrlichung und Leugnung von Kriegsverbrechen und von Völkermorden in BiH zu verurteilen und Sanktionen gegen solche politischen Vertreter*innen zu erlassen, die unter anderem den Völkermord von Srebrenica leugnen.
  5. sich auf europäischer Ebene für eine Neuausrichtung der europäischen Westbalkan-Strategie einzusetzen, die eine tatsächliche Perspektive auf einen EU-Beitritt erlaubt.
  6. die sozialdemokratischen Mitglieder im Europäischen Parlament sollten sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission die künftigen Beitrittsverhandlungen mit BiH auch unter Einbeziehung multiethnischer Parteien führt und BiH als multiethnische Bürgerrepublik aufrechterhalten wird.
  7. vor diesem Hintergrund eine intensive Zusammenarbeit mit den Regierungen des Kosovos und BiH zur weiteren Unterstützung der Reformbemühungen im Zuge des Beitrittsprozesses und ein zügiges Verleihen des Beitrittskandidatenstatus für BiH, um Destabilisierungsversuchen ein klares Signal durch den Beistand der EU entgegenzuhalten.
  8. vor diesem Hintergrund die Pausierung der (Vor-)Beitrittsgespräche und EU-Fördergelder in Bezug auf die Republik Serbien, die nicht direkt der Zivilbevölkerung zugutekommen, bis jegliche Unterstützung nationalistischer Kräfte in und Handlungen entgegen der territorialen Integrität und Souveränität von BiH eingestellt und auch zukünftig unterlassen werden. Das gleiche gilt für die anhaltende Nichtanerkennung der Eigenstaatlichkeit des Kosovos durch die Republik Serbien, sodass die Vor-Beitrittsverhandlungen erst dann voranschreiten können, wenn der Dialog zwischen Serbien und dem Kosovo voranschreitet und in ernsthafte Bemühungen zur Unterzeichnung eines Normalisierungsabkommen münden.
  9. vor diesem Hintergrund jedoch die Intensivierung und Unterstützung zivilgesellschaftlicher und demokratischer Projekte in Serbien.
  10. Vor diesem Hintergrund die Sanktionierung Kroatiens aufgrund der missbräuchlichen Nutzung europäischer Kanäle zur Unterstützung und des Verfolgens antidemokratischer, völkerrechtswidriger und sezessionistischer Pläne auf dem Westbalkan, insbesondere in BiH, sowie die Einleitung von Schritten, um diesen Missbrauch künftig zu unterbinden. Daher soll sich klar für eine Neubesetzung des Amtes des Erweiterungskommissars ausgesprochen werden und entsprechender Druck ausgeübt werden.
  11. Vor diesem Hintergrund die Etablierung eines Mechanismus im Rahmen einer neu ausgerichteten Westbalkanstrategie, angelehnt an den Konditionalitätsmechanismus, mit welchem die EU Verstöße gegen ihre Grundwerte und insbesondere gegen die Rechtsstaatlichkeit durch das Verhalten von Mitgliedstaaten in ihren außenpolitischen Beziehungen auf dem Westbalkan ahnden können. Dies sollte durch den schrittweisen Entzug der EU-Gelder geschehen, sofern die Konsequenzen der außenpolitischen Beziehungen den finanziellen und ressourcenorientierten Investitionen der EU zuwiderlaufen.
  12. Wir fordern daher eine proaktive Unterstützung des Antrages der Republik Kosovo im Europarat durch einen gezielten Dialog auf europäischer Ebene sowie intensive, diplomatische Anstrengungen hinsichtlich jener Mitglieder im Europarat, die die Eigenstaatlichkeit des Kosovos nicht anerkennen. Zudem fordern wir die proaktive Unterstützung des Antrages der Republik Kosovo für eine EU-Mitgliedschaft!
  13. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, auf internationaler und europäischer Ebene sowie im Kontakt mit BiH und in Zusammenarbeit mit der tschechischen Ratspräsidentschaft auf alternative Möglichkeiten hinzuarbeiten, um die Verlängerung des EUFOR-Mandates sicherzustellen. Eine solche Möglichkeit stellt die Entkoppelung der Mission vom UN-Mandat durch eine offizielle und verbindliche Einladung an die EU durch BiH dar, um die EUFOR-Althea Mission fortzuführen oder eine (Re-)Legitimierung der EUFOR-Mission über Annex 1 des Friedensabkommens von Dayton. Zudem fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich im Falle der Intensivierung der innenpolitischen Spannungen in Bosnien und Herzegowina und von wachsenden Destabilisierungsversuchen Russlands oder andere Akteure für eine Aufstockung der Anzahl von Soldat*innen innerhalb der Friedensmission einzusetzen
  14. Wir fordern die Bundesregierung zudem dazu auf, sich im Falle von Intensivierungen des Konfliktes zwischen der Republik Kosovo und der Republik Serbien an der Abweichung vom Beobachterstatus der NATO im Rahmen des KFOR-Mandates ausdrücklich zu beteiligen und die territoriale Integrität des Kosovos zu wahren
  15. Wir fordern die Unterstützung des Kosovos hinsichtlich der Eigenstaatlichkeit der Republik und seiner Anstrengungen, international anerkannt zu werden. Daher sollen die Bemühungen auf europäischer Ebene gegenüber den EU-Mitgliedstaaten, die den Kosovo nicht als eigenständige Republik anerkennen, intensiviert werden, um die Westbalkanstrategie zwischen den Mitgliedsstaaten zu harmonisieren.
  16. Wir fordern aktive Bemühungen, russische Kanäle zur Destabilisierung des Westbalkan durch ein erhöhtes Engagement in der Region zu schließen
  17. Vor diesem Hintergrund die Einrichtung einer europäischen oder internationalen Monitoring-Gruppe, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den USA oder anderen Staaten, um russische Destabilisierungsversuche und -aktivitäten zu überwachen und Maßnahmen dagegen zu entwickeln
  18. Vor diesem Hintergrund auf europäischer Ebene gegen russische Desinformationskampagnen auf dem Westbalkan vorzugehen, die antieuropäische Sentiments fördern, Falschinformationen verbreiten und die Stabilität der Region bedrohen, indem russische Propaganda öffentlich enttarnt wird und aktiv ein Zugang zu den lokalen Medien geschaffen wird.
  19. Unabhängige Medien in dieser Region zu fördern. Medienplattformen, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind entsprechend zu sanktionieren.

Antrag 96/II/2022 Mehr Unterstützung für Taiwan und stärkerer Einsatz für Beobachterstatus bei WHA & WHO

10.10.2022

Der Inselstaat Taiwan wird seit seiner selbsternannten Unabhängigkeit, die von der Volksrepublik China (VR China) nie anerkannt und stets bestritten wurde, politisch, wirtschaftlich und militärisch stark unter Druck gesetzt. Insbesondere die militärischen Drohgebärden seitens China vor der Küste Taiwans haben sich in den letzten Wochen intensiviert und sich zu einer realen Bedrohung der taiwanischen Bevölkerung entwickelt. Gleichzeitig wird die beobachtende Teilnahme Taiwans in verschiedenen WHO-Gremien, wie im Mai der Weltgesundheitsversammlung, durch die VR China und seine Verbündeten weiter verhindert. Dabei stellt das pluralistisch-demokratische Taiwan ein politisches Gegenmodell zum autoritären System der Volksrepublik dar. Aufgrund seiner geostrategischen Lage in der Taiwanstraße und dem südchinesischen Meer sowie seiner wirtschaftlichen Rolle als einer der führenden Produzenten von Mikrochips, besitzt die Region für „den Westen“ eine hohe Relevanz.

 

Das Interesse von Deutschland und der Europäischen Union muss es sein, im Rahmen einer wertebasierten und feministischen Außenpolitik, Taiwan in seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu unterstützen, Frieden und Stabilität in der Region zu wahren sowie die wirtschaftliche Partnerschaft mit Taiwan weiter zu intensivieren.  Angesichts der bereits erfolgten Ankündigung der USA “immer an der Seite Taiwans” zu stehen, sowie militärische Unterstützung zu leisten, soll auch die Bundesregierung sowie insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion angemessen und zielgerichtet auf die jüngsten Entwicklungen reagieren. Das heißt zunächst den freundschaftlichen, kommunikativen Austausch zwischen deutschen und taiwanesischen Vertreter*innen insbesondere der Parlamente zu intensivieren. Zum anderen muss auch Deutschland in Absprache und Koordination mit seinen europäischen  sowie amerikanischen Partner*innen Taiwan seine Unterstützung zu sagen, was bedeutet, im Falle eines militärischen Angriffs von Seiten der VR China, Waffenlieferungen und finanzielle Hilfen an Taiwan zu leisten sowie Wirtschaftssanktionen gegenüber der Volksrepublik zu erwägen. Wie bei dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine darf die militärische Unterstützung dabei nur als Ausnahme des Kriegswaffenlieferungsverbotes in Krisenregionen gesehen werden; wir stehen weiterhin hinter dem Exportverbot von Kriegswaffen.

 

Darüber hinaus müssen wir das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel, “die sachbezogene Teilnahme des demokratischen Taiwans in internationalen Organisationen” zu unterstützen, realisieren. Konkret sollte sich die Bundesregierung noch stärker dafür einsetzen, Taiwan den Beobachterstatus bei der Weltgesundheitsversammlung (WHA) sowie weiteren WHO-Gremien zu gewähren.

 

Daher fordern wir:

 

  1. Die Intensivierung des kommunikativen Austauschs von deutschen mit taiwanesischen Parlamentsvertreter*innen.
  2. Die Zusage für militärische und finanzielle Unterstützung an Taiwan in Absprache und Koordination mit unseren europäischen und amerikanischen Partner*innen im Falle eines militärischen Angriffs von Seiten der VR China.
  3. Die Stärkung wirtschaftlicher Beziehungen zu Taiwan und Vermehrung europäischer Handelsflottenaktivität in der Region, um präventiv einen chinesischen Angriffskrieg zu erschweren.
  4. Die Erhöhung des Einsatzes dafür, Vertreter*innen Taiwans den Beobachterstatus bei der Weltgesundheitsversammlung (WHA) sowie weiteren Gremien der WHO zu gewähren. Wir wollen die stärkere Einbindung Taiwans in die Vereinten Nationen und fordern deshalb die Prüfung, Taiwan den Status eines Beobachterstaates in der UN-Vollversammlung zuzusprechen.