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Antrag 77/I/2020 „Aufsuchende Bildungsberater“ als neue Berufsgruppe

1.10.2020

Die Regierungen in Bund, Ländern und Gemeinden sollen neben der ständigen Aufgabe zur Stärkung der Bildung in Schulen, Hochschulen und in der Berufsbildung, verstärkt bzw. erstmals systematisch für die Politische Bildung und Allgemeinbildung aller älteren Mitbürger und insbesondere der Menschen mit Handicap (Behinderung, altersbedingte, geistige oder körperliche Schwächen, sozial Benachteiligte, arme, schreib- und leseschwache Mitbürger usw.) Sorge tragen. Dazu sollen „aufsuchende Bildungsberater“ als neue Berufsgruppe geschaffen werden, um diese Menschen örtlich über einen längeren Zeitraum aktiv – unabhängig von etwaiger normaler Sozialbetreuung – durch Hausbesuche speziell in Bezug auf Bildung einladen und ggf. begleiten zu können.

 

Dazu sind im ganzen Lande innovative Maßnahmen zu schaffen, um auch speziell diese statistisch nicht erfasste, gesellschaftlich oft benachteiligten Menschen in ihrer Einsamkeit zu erreichen, sie individuell-persönlich zu unabhängiger Bildung zu motivieren und aktiv zu lokalen Aktivitäten gezielt in enger Wohnquartiernähe einzuladen. Alle Aktivitäten für diese besondere Gruppe, die oft auch verschämt oder mangels Geldes und Gelegenheit allgemeine Bildungsangebote für Senioren kaum erfährt und ggf. kaum selbst aufsuchen kann, etwa wegen körperlicher Gebrechen, wegen der oft größeren Entfernungen und fehlender Transportmöglichkeiten oder mangels finanzieller Gelegenheiten bzw. wegen meist fehlender Internet-Anschlüsse, sollen künftig persönlich erreicht werden können. Für diese neue Berufsgruppe der „Bildungsberater“ sind bald bundesweit angemessene aber flexible neue Berufsbilder zu entwickeln und zu versuchen, dafür Ausbildungsgänge in bestehenden Einrichtungen zu schaffen und bundesweit Prüfungen zu ermöglichen, um angemessene Tarif-Bezahlung (Vorschlag: entsprechend: 9 TVöD) zusichern zu können.

 

Die Zuständigkeit für die gesetzgeberischen Vorarbeiten und die spätere Koordinierung von Grundlagen der Bildungsträger im Rahmen der KMK sollte als soziale Grundaufgabe der Bildung einem geeigneten Ressort beim Bund übertragen werden, das dann möglichst von Anfang an mit allen Bundesländern gemeinsam Erprobungsprojekte mit spezieller Begleitforschung in allen Landesbildungsverwaltungen einführt. Eine erste Evaluation nach ca. 3 Jahren soll Erkenntnisse über Wirksamkeit und Erfolge erbringen.

 

Dies Erkenntnisse, bereits jetzt vorliegende Forschungen sowie ausländische Erfahrungen sind in die Planung für die Zukunft ab 2025 einzubeziehen. Es handelt sich nicht um ein klassisches Schulbildungs-Thema der Zuständigkeit der Länder, sondern zunächst im Grundsatz um eine soziale Querschnittsaufgabe (vergleichbar der Sozialhilfe (SGB) und Kulturförderung usw.). Aber das Ziel der „Volks-Bildung“ ist für die Maßnahmen führend.

 

Diese Bildungsangebote sollen seitens der Länder mit speziellen, großzügigen Regelwerken für die betroffenen Bürger weitgehend kostenfrei angeboten werden bzw., soweit möglich, im Rahmen

der Haushalte der üblichen Leistungsträgern mitfinanziert werden. Regeleinkünfte der Betroffenen dürfen dadurch keinesfalls gemindert werden.

 

Volkshochschulen oder andere seröse Bildungsträger sollten angehalten werden, ihre üblichen Bildungsangebote parallel auch auf das Niveau der genannten bildungsfernen Gruppen auszurichten und deren Durchführung ggf. zu regionalisieren und eher kleinere Lerngruppen als üblich zuzulassen, unabhängig vom Standardprogramm der VHS. Dazu sind gesondert feste Stellen

 

einzurichten mit dem neuen Berufsbild der Bildungsberater. Die bekannten weltanschaulichen, karitativen und kirchlichen Verbände sollen um aktive Mitwirkung gebeten werden, dabei sollen aber auch diese Gruppen ihr Augenmerk auf die besonders bildungsfernen Mitglieder und Betreuten in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich intensivieren und dies als besondere neue Aufgabe übernehmen. Das Angebot im Rahmen der ganzheitlichen Zusammenarbeit der Bildungsträger dafür gilt auch für freie Gruppen in den Stadtquartieren und in den ländlichen Wohnorten. Es sollte eine wirkliche Volksbildung organisationsübergreifend und ideologisch neutral angestrebt werden!

 

Die Aufsicht zur Einhaltung von Neutralitätsgeboten wie bei öffentlichen Schulen sollen den örtlichen Schulaufsichtsbeamten übertragen werden.

 

Generell sollen die Angebote mündlich und schriftlich in einfacher Sprache (mehrsprachig) und ggf. in neuen Informationsformaten, entsprechend den Möglichkeiten der jeweils im Wohnumfeld anzusprechenden betroffenen Bürger entsprechen. Einfache Druckschriften oder gar Internet- Angebote allein sind nicht wirksam genug, sondern zumindest zu ergänzen um persönliche Ansprache direkt in den bedrängten Lebenssituationen der genannten Menschen vor Ort, etwa durch die Bildungsberater und Nachbarn usw. Keine regionale Einrichtung soll sich damit exkulpieren können, sie habe ja für Senioren schon zentrale Angebote im Programm.

Antrag 121/I/2020 Für einen lösungsorientierten Umgang mit Drogenkonsum in Berlin

1.10.2020

In Berlin haben die Sichtbarkeit des Handels mit und der Konsum von illegalen Drogen in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Die Beschaffungskriminalität und der Drogenhandel auf der einen Seite und die Spritzenfunde in Grünflächen und auf Spielplätzen auf der anderen Seite stellen für das Land, die Bezirke und die Polizei ein wachsendes Problem dar. Für uns al Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es wichtig, diese Situation zu verändern und Lösungen zu entwickeln, ohne dabei Menschen mit einer Suchtabhängigkeit noch weiter ins gesellschaftliche Abseits zu stellen oder sie zu kriminalisieren. Wir wissen, dass eine Lösung nur langfristig erfolgen kann und ein konzertiertes Denken in Verantwortung aller betroffenen Behörden im Land Berlin notwendig ist. Gleichzeitig wollen wir alles dafür tun, dass Bürgerinnen und Bürgern alle Bereiche des öffentlichen Raums möglichst ohne Einschränkungen nutzen können. Das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger darf nicht gegen die individuelle Situation von Suchtmittelabhängigen ausgespielt werden. Vielmehr können Lösungen nur funktionieren, wenn sie beide Aspekte – ein befriedeter öffentlicher Raum für alle und wirksame Hilfen für Konsumierende – in den Blick nehmen. Wir folgen dabei dem Leitsatz: Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Recht auf den öffentlichen Raum.

 

Dazu schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

 

  1. Wir fordern die Übertragung der landesweiten Sucht- und Drogenkoordination in Abstimmung mit den Bezirken an eine zentrale Stelle an. Hierzu zählt die Erarbeitung und Durchführung eines landesweiten Konzepts, das sowohl die Sozialarbeit als auch den Umgang mit Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum fokussiert und damit eine Bündelung von Informationen und Handlungsbedarfen aus Zivilgesellschaft, Ermittlungsbehörden und Hilfesystemen darstellt.
  2. Wir wollen eine Ausweitung der Öffnungszeiten der Konsumeinrichtungen, da Sucht nicht um 18:00 Uhr endet. Deshalb müssen dringend Konsummöglichkeiten auch in den Abendstunden bis in die Nacht hinein geschaffen werden.
  3. Wir wollen suchtmittelabhängige Menschen noch stärker als bisher in das soziale und medizinische Netzwerk des Bezirks und der Stadt integrieren. Die bestehende soziale Infrastruktur ist, etwa im Bereich der Unterbringung, nicht auf die spezifische Klientel der suchtmittelabhängigen Wohnungslosen eingestellt. Deshalb soll der Senat ein entsprechendes Konzept und Piloteinrichtungen in Zusammenarbeit mit den Bezirken initiieren.
  4. Wir wollen die aufsuchende Sozialarbeit stärken, um mehr Konsumierende zu erreichen, sie auf Einrichtungen aufmerksam zu machen und auf diesem Weg auch Unterstützung beim Umgang mit ihrer Sucht anbieten zu können. Die Unterstützung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern durch entsprechende Sprachkompetenzen (z.B. durch Sprachmittler) wollen wir ebenfalls fördern. Zudem wollen wir prüfen, inwieweit weitere Zugangshürden, wie die Registrierung zur Nutzung von Drogenkonsumreinrichtungen, abgebaut werden können.
  5. Wir wollen, dass langfristig Drogenkonsumierenden geholfen wird. Dazu gehört der Ausbau der anerkennenden Drogenarbeit, etwa durch eine Ausweitung des Projektes Patrida, wie sie bereits von der Landesdrogenbeauftragten unterstützt wird. Wir erwarten von den zuständigen Senatsverwaltungen und den Krankenkassen die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen, um mehr Menschen aus der Sucht den Weg in langfristig begleitete Therapieangebote – von Substitution bis hin zur Integration in den Arbeitsmarkt – zu ermöglichen. Dazu fordern wir, dass auch Menschen ohne Krankenversicherung der Zugang zu Therapieangeboten ermöglicht wird.

 

Antrag 51/I/2020 Ehrengrab Bruno Wille

1.10.2020

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, die Grabstelle von Bruno Wille auf dem Parkfriedhof Lichterfelde wieder als Ehrengrab des Landes Berlin zu führen.

Antrag 36/I/2020 Clubkultur schützen - Freiräume erhalten

1.10.2020

Um die Berliner Clubkultur langfristig zu erhalten, fordern wir:

 

  • die Festsetzung und Sicherung von landeseigenen Standorten zukünftiger clubkultureller Nutzung und bis dahin Bestandsschutz für bestehende Clubs auf landeseigenen Standorten.
  • die Anerkennung von Clubs als kulturelle Einrichtungen. Sie sind rechtlich Konzertsälen, Opern, Theatern und Programmkinos als Kultureinrichtungen gleichzustellen. Dies ist auch in den Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
  • Clubs, welche kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen, werden in der Baunutzungsverordnung als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke behandelt und nicht als Vergnügungsstätten.
  • Die Schaffung von Kulturschutzgebieten. Kulturschutz soll als Teil der Erhaltungsordnung (§172 BauGB) eingeführt werden. Eine neue Baugebietskategorie „Kulturgebiet“ soll eingeführt werden, um bestehende Clubs vor Verdrängung zu schützen und die Ansiedlung neuer Clubs auch in Innenstädten zu ermöglichen.
  • die Clusterung innerstädtischer Alternativen für bedrohte Standorte. Dabei ist die Vermietung landeseigener und bundeseigener Liegenschaften an Clubs zu prüfen.
  • Die Erhebung von Potenzialstudien in allen Bezirken, um geeignete Flächen für neue Clubs und Kulturgebiete zu identifizieren.
  • die Einrichtung einer Clearingstelle, die Nutzungskonflikte lösen und mögliche Umnutzungen und Umsiedlungen von Clubs ermöglichen soll.
  • die finanzielle Unterstützung von Clubs, um Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes und damit der Stadtverträglichkeit zu ermöglichen.
  • Einbettung in eine ganzheitliche Strategie zum Erhalt und der Förderung der Berliner Kreativwirtschaft insgesamt

 

Antrag 229/I/2020 Keine Rückschritte dulden – gegen die regressive Politik der Regierung Polens!

1.10.2020

Von der Kommunalpolitik bis hin zur EU – Politik dürfen wir die regressive Politik der polnischen Regierung nicht tolerieren:

Frauen einschränkende, veraltete Rollenbilder, als auch die Duldung von Gewalt gegen Frauen durch Veränderungen im polnischen Rechtssystem müssen Gegenmaßnahmen auf unterschiedlichen Politik-Ebenen einleiten.

 

Wir fordern:

Kommunalpolitik und polnische Städtepartnerschaften: Inhaltliche Diskurse müssen per Brief oder bei Begegnungen mit Partnerstädten und -gemeinden kontinuierlich aufgegriffen und eingefordert werden. Gleiches gilt auch für Partnerstädte und -Gemeinden mit sogenannten LGBTIQ*-Freien-Zonen. Alle Bemühungen müssen dokumentiert und an große deutsche und polnische Frauen- und Queerverbände gespiegelt werden.

 

Landes- und Bundespolitik:

Regelmäßige Solidaritätsbekundungen für den Kampf „gegen Gewalt an Frauen“ und „pro Queer“ an große polnische Frauen- und Queerverbände senden. – Kontinuierlich medial und unmittelbar an der rechtskonservativen polnische Regierungen Kritik üben – für die Missachtung von Menschenrechten, aus deutscher und EU-Perspektive. Solidaritätsbekundungen und Kritik müssen sich in deutschen Medien kontinuierlich spiegeln, um ihnen die benötigte gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit zu Teil werden zu lassen.

 

Die Europäische Union:

Kontinuierliche Kritik an Polens Austritt aus der Istanbul Konvention muss medienwirksam stattfinden. Rechte von Frauen und queeren Menschen müssen in ganz Europa durch die EU gestärkt werden: vom Recht am eigenen Körper, Recht an der sexuellen Orientierung und Identität, bis hin zu Aktionen gegen häusliche Gewalt, gegen Gewalt an Frauen und gegen Gewalt an Minderheiten der Gesellschaft.

Darüber hinaus muss die EU ihre Finanzmittelvergabe an ihre eigenen Werte knüpfen: EU-Mitgliedsstaaten, welche die von Europa definierten Menschenrechte verachten, muss mit Einstellung von EU-Fördermitteln gedroht werden. Bei keiner wahrgenommenen Kursänderung des entsprechenden EU-Mitglieds muss, nach Festsetzung und Kommunikation einer Frist, schrittweise auch die Umsetzung der Einstellung folgen.