Antrag 51/I/2020 Ehrengrab Bruno Wille

Status:
Annahme

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, die Grabstelle von Bruno Wille auf dem Parkfriedhof Lichterfelde wieder als Ehrengrab des Landes Berlin zu führen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, die Grabstelle von Bruno Wille auf dem Parkfriedhof Lichterfelde wieder als Ehrengrab des Landes Berlin zu führen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Die Anregung, die Grabstätte von Bruno Wille auf dem Parkfriedhof Lichterfelde als Ehrengrabstätte des Landes Berlin wieder anzuerkennen, wird bedauerlicherweise nicht aufgegriffen werden können.  Auf Beschluss des Senats können Grabstätten für 20 Jahre befristet als Ehrengrabstätten des Landes Berlin anerkannt werden. Dies ist in den Ausführungsvorschriften zum Friedhofsgesetz niedergelegt. Ehrengrabstätten sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener, die zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin erbracht oder sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht haben, durch das Land Berlin. Für die Anerkennung und Verlängerung einer Ehrengrabstätte des Landes Berlin ist neben den Verdiensten um Berlin das fortlebende Andenken an die verstorbene Persönlichkeit in der allgemeinen Öffentlichkeit ausschlaggebend.    Auf Nachfrage hat das Landesdenkmalamt und die Friedhofsverwaltung Steglitz-Zehlendorf bestätigt, dass die künstlerisch wertvolle Grabstätte von Bruno Wille auf dem Parkfriedhof Lichterfelde unter Denkmalschutz steht.  Derzeit ist die Grabstätte mit Efeu bepflanzt und das Grabmal ist gesichert.  Das Landesdenkmalamt kümmert sich um eine Kostenbeteiligung für Restaurierungsarbeiten, die über die normale Erhaltung und Pflege der Grabanlage hinausgehen. Von daher ist der Erhalt der Grabstätte gesichert.   
Überweisungs-PDF: