Antrag 77/I/2020 „Aufsuchende Bildungsberater“ als neue Berufsgruppe

Status:
Annahme

Die Regierungen in Bund, Ländern und Gemeinden sollen neben der ständigen Aufgabe zur Stärkung der Bildung in Schulen, Hochschulen und in der Berufsbildung, verstärkt bzw. erstmals systematisch für die Politische Bildung und Allgemeinbildung aller älteren Mitbürger und insbesondere der Menschen mit Handicap (Behinderung, altersbedingte, geistige oder körperliche Schwächen, sozial Benachteiligte, arme, schreib- und leseschwache Mitbürger usw.) Sorge tragen. Dazu sollen „aufsuchende Bildungsberater“ als neue Berufsgruppe geschaffen werden, um diese Menschen örtlich über einen längeren Zeitraum aktiv – unabhängig von etwaiger normaler Sozialbetreuung – durch Hausbesuche speziell in Bezug auf Bildung einladen und ggf. begleiten zu können.

 

Dazu sind im ganzen Lande innovative Maßnahmen zu schaffen, um auch speziell diese statistisch nicht erfasste, gesellschaftlich oft benachteiligten Menschen in ihrer Einsamkeit zu erreichen, sie individuell-persönlich zu unabhängiger Bildung zu motivieren und aktiv zu lokalen Aktivitäten gezielt in enger Wohnquartiernähe einzuladen. Alle Aktivitäten für diese besondere Gruppe, die oft auch verschämt oder mangels Geldes und Gelegenheit allgemeine Bildungsangebote für Senioren kaum erfährt und ggf. kaum selbst aufsuchen kann, etwa wegen körperlicher Gebrechen, wegen der oft größeren Entfernungen und fehlender Transportmöglichkeiten oder mangels finanzieller Gelegenheiten bzw. wegen meist fehlender Internet-Anschlüsse, sollen künftig persönlich erreicht werden können. Für diese neue Berufsgruppe der „Bildungsberater“ sind bald bundesweit angemessene aber flexible neue Berufsbilder zu entwickeln und zu versuchen, dafür Ausbildungsgänge in bestehenden Einrichtungen zu schaffen und bundesweit Prüfungen zu ermöglichen, um angemessene Tarif-Bezahlung (Vorschlag: entsprechend: 9 TVöD) zusichern zu können.

 

Die Zuständigkeit für die gesetzgeberischen Vorarbeiten und die spätere Koordinierung von Grundlagen der Bildungsträger im Rahmen der KMK sollte als soziale Grundaufgabe der Bildung einem geeigneten Ressort beim Bund übertragen werden, das dann möglichst von Anfang an mit allen Bundesländern gemeinsam Erprobungsprojekte mit spezieller Begleitforschung in allen Landesbildungsverwaltungen einführt. Eine erste Evaluation nach ca. 3 Jahren soll Erkenntnisse über Wirksamkeit und Erfolge erbringen.

 

Dies Erkenntnisse, bereits jetzt vorliegende Forschungen sowie ausländische Erfahrungen sind in die Planung für die Zukunft ab 2025 einzubeziehen. Es handelt sich nicht um ein klassisches Schulbildungs-Thema der Zuständigkeit der Länder, sondern zunächst im Grundsatz um eine soziale Querschnittsaufgabe (vergleichbar der Sozialhilfe (SGB) und Kulturförderung usw.). Aber das Ziel der „Volks-Bildung“ ist für die Maßnahmen führend.

 

Diese Bildungsangebote sollen seitens der Länder mit speziellen, großzügigen Regelwerken für die betroffenen Bürger weitgehend kostenfrei angeboten werden bzw., soweit möglich, im Rahmen

der Haushalte der üblichen Leistungsträgern mitfinanziert werden. Regeleinkünfte der Betroffenen dürfen dadurch keinesfalls gemindert werden.

 

Volkshochschulen oder andere seröse Bildungsträger sollten angehalten werden, ihre üblichen Bildungsangebote parallel auch auf das Niveau der genannten bildungsfernen Gruppen auszurichten und deren Durchführung ggf. zu regionalisieren und eher kleinere Lerngruppen als üblich zuzulassen, unabhängig vom Standardprogramm der VHS. Dazu sind gesondert feste Stellen

 

einzurichten mit dem neuen Berufsbild der Bildungsberater. Die bekannten weltanschaulichen, karitativen und kirchlichen Verbände sollen um aktive Mitwirkung gebeten werden, dabei sollen aber auch diese Gruppen ihr Augenmerk auf die besonders bildungsfernen Mitglieder und Betreuten in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich intensivieren und dies als besondere neue Aufgabe übernehmen. Das Angebot im Rahmen der ganzheitlichen Zusammenarbeit der Bildungsträger dafür gilt auch für freie Gruppen in den Stadtquartieren und in den ländlichen Wohnorten. Es sollte eine wirkliche Volksbildung organisationsübergreifend und ideologisch neutral angestrebt werden!

 

Die Aufsicht zur Einhaltung von Neutralitätsgeboten wie bei öffentlichen Schulen sollen den örtlichen Schulaufsichtsbeamten übertragen werden.

 

Generell sollen die Angebote mündlich und schriftlich in einfacher Sprache (mehrsprachig) und ggf. in neuen Informationsformaten, entsprechend den Möglichkeiten der jeweils im Wohnumfeld anzusprechenden betroffenen Bürger entsprechen. Einfache Druckschriften oder gar Internet- Angebote allein sind nicht wirksam genug, sondern zumindest zu ergänzen um persönliche Ansprache direkt in den bedrängten Lebenssituationen der genannten Menschen vor Ort, etwa durch die Bildungsberater und Nachbarn usw. Keine regionale Einrichtung soll sich damit exkulpieren können, sie habe ja für Senioren schon zentrale Angebote im Programm.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Regierungen in Bund, Ländern und Gemeinden sollen neben der ständigen Aufgabe zur Stärkung der Bildung in Schulen, Hochschulen und in der Berufsbildung, verstärkt bzw. erstmals systematisch für die Politische Bildung und Allgemeinbildung aller älteren Mitbürger und insbesondere der Menschen mit Handicap (Behinderung, altersbedingte, geistige oder körperliche Schwächen, sozial Benachteiligte, arme, schreib- und leseschwache Mitbürger usw.) Sorge tragen. Dazu sollen „aufsuchende Bildungsberater“ als neue Berufsgruppe geschaffen werden, um diese Menschen örtlich über einen längeren Zeitraum aktiv – unabhängig von etwaiger normaler Sozialbetreuung – durch Hausbesuche speziell in Bezug auf Bildung einladen und ggf. begleiten zu können.

 

Dazu sind im ganzen Lande innovative Maßnahmen zu schaffen, um auch speziell diese statistisch nicht erfasste, gesellschaftlich oft benachteiligten Menschen in ihrer Einsamkeit zu erreichen, sie individuell-persönlich zu unabhängiger Bildung zu motivieren und aktiv zu lokalen Aktivitäten gezielt in enger Wohnquartiernähe einzuladen. Alle Aktivitäten für diese besondere Gruppe, die oft auch verschämt oder mangels Geldes und Gelegenheit allgemeine Bildungsangebote für Senioren kaum erfährt und ggf. kaum selbst aufsuchen kann, etwa wegen körperlicher Gebrechen, wegen der oft größeren Entfernungen und fehlender Transportmöglichkeiten oder mangels finanzieller Gelegenheiten bzw. wegen meist fehlender Internet-Anschlüsse, sollen künftig persönlich erreicht werden können. Für diese neue Berufsgruppe der „Bildungsberater“ sind bald bundesweit angemessene aber flexible neue Berufsbilder zu entwickeln und zu versuchen, dafür Ausbildungsgänge in bestehenden Einrichtungen zu schaffen und bundesweit Prüfungen zu ermöglichen, um angemessene Tarif-Bezahlung (Vorschlag: entsprechend: 9 TVöD) zusichern zu können.

 

Die Zuständigkeit für die gesetzgeberischen Vorarbeiten und die spätere Koordinierung von Grundlagen der Bildungsträger im Rahmen der KMK sollte als soziale Grundaufgabe der Bildung einem geeigneten Ressort beim Bund übertragen werden, das dann möglichst von Anfang an mit allen Bundesländern gemeinsam Erprobungsprojekte mit spezieller Begleitforschung in allen Landesbildungsverwaltungen einführt. Eine erste Evaluation nach ca. 3 Jahren soll Erkenntnisse über Wirksamkeit und Erfolge erbringen.

 

Dies Erkenntnisse, bereits jetzt vorliegende Forschungen sowie ausländische Erfahrungen sind in die Planung für die Zukunft ab 2025 einzubeziehen. Es handelt sich nicht um ein klassisches Schulbildungs-Thema der Zuständigkeit der Länder, sondern zunächst im Grundsatz um eine soziale Querschnittsaufgabe (vergleichbar der Sozialhilfe (SGB) und Kulturförderung usw.). Aber das Ziel der „Volks-Bildung“ ist für die Maßnahmen führend.

 

Diese Bildungsangebote sollen seitens der Länder mit speziellen, großzügigen Regelwerken für die betroffenen Bürger weitgehend kostenfrei angeboten werden bzw., soweit möglich, im Rahmen

der Haushalte der üblichen Leistungsträgern mitfinanziert werden. Regeleinkünfte der Betroffenen dürfen dadurch keinesfalls gemindert werden.

 

Volkshochschulen oder andere seröse Bildungsträger sollten angehalten werden, ihre üblichen Bildungsangebote parallel auch auf das Niveau der genannten bildungsfernen Gruppen auszurichten und deren Durchführung ggf. zu regionalisieren und eher kleinere Lerngruppen als üblich zuzulassen, unabhängig vom Standardprogramm der VHS. Dazu sind gesondert feste Stellen

 

einzurichten mit dem neuen Berufsbild der Bildungsberater. Die bekannten weltanschaulichen, karitativen und kirchlichen Verbände sollen um aktive Mitwirkung gebeten werden, dabei sollen aber auch diese Gruppen ihr Augenmerk auf die besonders bildungsfernen Mitglieder und Betreuten in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich intensivieren und dies als besondere neue Aufgabe übernehmen. Das Angebot im Rahmen der ganzheitlichen Zusammenarbeit der Bildungsträger dafür gilt auch für freie Gruppen in den Stadtquartieren und in den ländlichen Wohnorten. Es sollte eine wirkliche Volksbildung organisationsübergreifend und ideologisch neutral angestrebt werden!

 

Die Aufsicht zur Einhaltung von Neutralitätsgeboten wie bei öffentlichen Schulen sollen den örtlichen Schulaufsichtsbeamten übertragen werden.

 

Generell sollen die Angebote mündlich und schriftlich in einfacher Sprache (mehrsprachig) und ggf. in neuen Informationsformaten, entsprechend den Möglichkeiten der jeweils im Wohnumfeld anzusprechenden betroffenen Bürger entsprechen. Einfache Druckschriften oder gar Internet- Angebote allein sind nicht wirksam genug, sondern zumindest zu ergänzen um persönliche Ansprache direkt in den bedrängten Lebenssituationen der genannten Menschen vor Ort, etwa durch die Bildungsberater und Nachbarn usw. Keine regionale Einrichtung soll sich damit exkulpieren können, sie habe ja für Senioren schon zentrale Angebote im Programm.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD-Landtagsfraktionen und Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: